Berliner Polizei fit für das 21. Jahrhundert machen

I. Ausstattung

Notebooks in Streifenwagen

Wir Jungen Liberalen setzen uns für eine gesamtgesellschaftliche Nutzung des Potenzials der Digitalisierung ein. Nicht nur überlastete Bürgerämter können von der Digitalisierung profitieren, auch einige Arbeitsabläufe der Polizei ließen sich effizienter gestalten, würde hier das Potenzial der Digitalisierung einmal genutzt werden.

Ein prominentes Beispiel dafür ist die bisherige Praxis der Polizei beim Aufzeichnen von Verkehrsunfällen oder Straftaten. Bisher erfolgen diese Aufzeichnungen doppelt: Sie werden einmal von Polizisten vor Ort handschriftlich vermerkt und müssen dann noch einmal auf der Wache in eine digitale Form übertragen werden, angesichts der chronischen Überbelastung unserer Polizisten können wir diese doppelte Schreibarbeit nicht akzeptieren.

Wir fordern daher, die Streifenwagen der Berliner Polizei mit Laptops oder Tablets – wie dies u.a. in den Niederlanden schon der Fall ist – auszustatten.

Dienstwaffen auch in der Freizeit

Polizisten sehen sich aufgrund ihrer exponierten Arbeit in der Exekutive unseres Rechtsstaates der besonderen Bedrohung von Vergeltungsanschlägen von Kriminellen oder kriminellen Vereinigungen ausgesetzt, insbesondere außerhalb ihrer Dienstzeit. Das in der Vergangenheit vorgekommenen Eindringen auf die Parkplätze von Polizeiwachen, bei denen u.a. Nummernschilder von privaten PKW der Beamten notiert wurden, sind daher ein eindeutiges Zeichen für die besondere Gefahrenlage, in der sich die Berliner Polizisten befinden.

Beamte sind 24 Stunden am Tag im Dienst: Gemäß dem Legalitäts- und Opportunitätsprinzip sowie dem Gefahrenabwehrrecht sind Polizisten in Deutschland auch außerhalb ihrer Arbeitszeiten zum Eingreifen in Gefahrensituationen verpflichtet.

Um ihnen eine effektive Ausübung dieser Pflicht zu ermöglichen und ihre körperl. Unversehrtheit auch in der Freizeit keiner unnötigen Gefahr auszusetzen, sprechen wir uns dafür aus, die aktuell gültige Geschäftsanweisung ZSE II Nr. 1/2016 außer Kraft zu setzen und wieder die alte Regelung einzusetzen, nach der den Polizisten das Tragen der Dienstwaffe unter strengen Auflagen auch in ihrer Freizeit erlaubt ist; dies ist in allen Bundesländern außer in Berlin möglich.

Schießstände

Aufgrund der Luftverschmutzung mit Schwermetallen sowie Dämmstoffproblematiken, die zur Erkrankung und zum Tode von mindestens 13 Polizeibeamte geführt haben, wurden 28 von 34 polizeieigenen Schießbahnen geschlossen. Um die Einsatzfähigkeit der Polizisten an der Waffe dennoch sicherzustellen wird das Schießtraining nun vermehrt lasersimuliert durchgeführt. Wir fordern, das Schießtraining wieder vermehrt an der scharfen Waffe durchzuführen und jeden Kapazitätenausfall an Trainingsmöglichkeiten, der durch Schließung von Schießbahnen entstanden ist, durch das Anmieten von Schießbahnen der Bundespolizei und der Bundeswehr oder privater Anbieter zu kompensieren, wie dies bisher auch schon in geringerem Ausmaß erfolgt ist.

Ausrüstung

Das Land Berlin hat die Polizei Berlin mit qualitativ hochwertiger und den Bedürfnissen der Polizeibeamten angemessener Ausrüstung zu versorgen. Die Praxis des Ankaufs ausgemusterter Ausrüstung anderer Polizeibehörden sowie die Praxis des privaten Kaufs von Dienstausrüstung durch Polizeibeamte ist zu beenden.

II. Personal

Wachdienst

Wir fordern, die Bewachung von Polizeidirektion langfristig wieder als polizeieigene Kompetenz zu definieren und nicht mehr an externe Dienstleister auszugliedern. Hiermit soll sichergestellt werden, dass wenigstens die in besonderem Maße sensiblen Einrichtungen der Polizei (wie z.B. KTUs) angemessen bewacht werden

Bezahlung

Die Berliner Polizei sieht sich als Behörde eines Stadtstaats mit der besonderen Situation konfrontiert, gleich zwei Konkurrenten im Wettbewerb um Interessenten an der Polizeilaufbahn zu haben: Die Bundespolizei sowie die Polizei Brandenburg. Wir fordern daher zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Polizei eine Angleichung der Netto-Gehälter im mittleren, gehobenen und höheren Dienst an die der Polizei Brandenburg.

Personalschlüssel

Beamte der Polizei Berlin leisten jährlich etwa 1,41 Millionen Überstunden. Die Anzahl der geleisteten Überstunden ist in fast jeder Direktion stark gestiegen. Dies weist auf eine Überlastung aufgrund von Unterbesetzung der Polizei Berlin hin. Um die Einsatzfähigkeit der Polizei Berlin weiterhin zu gewährleisten und die Gesundheit der Beamten zu schonen gilt es, hier anzusetzen. Wir fordern daher – und orientieren uns hier an den Empfehlungen des Vorsitzenden der Personalvertretung Unabhängige in der Polizei, Mirko Prinz, – die schnellstmögliche Einstellung von mindestens 7000 weiteren Polizisten.

Um die Polizeibeamen der Polizei Berlin in ihrer Kernaufgabe – der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung – zu entlasten sprechen wir uns überdies dafür aus, soweit dies rechtlich möglich und in der Praxis sinnvoll ist, für den Innendienst Sachbearbeiter anzuwerben oder in den Ruhestand versetzte Polizisten zu reaktivieren.

Echter Polizeinotruf statt Warteschleife

Wir fordern, dass schnellstmöglich die Notrufzentrale der Polizei Berlin mit mehr Personal ausgestattet wird, um der steigenden Anzahl an Notrufen und der zunehmenden Länge der Wartezeiten Herr zu werden.

Dies soll zum einen durch eine Umstrukturierung des bisherigen Personals erfolgen, aber auch durch die Verwendung von Personal aus der Verwaltung. Bei Bedarf sind auch Neueinstellungen in Betracht zu ziehen. Um die Anzahl nicht relevanter „Notrufe“ zu verringern, ist die Kampagne #NoNotruf fortzuführen

III. Marginalisierte Gruppen und interkulturelle Kompetenz

Für uns Junge Liberale ist es wichtig, dass die Polizei Berlin – unter Wahrung ihrer Einsatzfähigkeit – ein Spiegelbild unser Gesellschaft abgibt.

In den nächsten Jahrzehnten wird sich unsere Gesellschaft tiefgreifend verändern: Sie wird, insbesondere in den großen Metropolregionen, diverser werden, immer mehr Menschen werden in die Städte ziehen und sie wird, statistisch gesehen, altern.

Für uns steht fest, dass diese Prozesse nicht nur nicht spurlos an der Polizei werden vorübergehen können, sondern auch, dass die Polizei einer der wichtigsten Akteure bei der Sicherung des gesellschaftlichen Friedens sein wird.

Um dieser Rolle gerecht werden zu können, müssen die Polizisten eine hohe interkulturelle Kompetenz aufweisen, die „in diesem Kontext ein synergetisches Produkt eines permanenten Wechselspiels mit dem Ziel den Möglichkeitsraum zu maximieren“ ist (Dr. Marwan Abou-Taam, Mainz).

Das beinhaltet epistemische Kompetenzen sowohl als auch affektive Kompetenzen. Die epistemische Kompetenz umfasst „strukturierte Erfahrungen“ und präzises Wissen um die Normen, Eigenheiten und Gebräuche fremder Kulturen, die praxisgeleitet und schnell abgerufen und in Handlung umgesetzt werden können.

Die affektiven Kompetenzen sind die Disziplinierungen der eigenen Affekte im Lichte einer diversen Bevölkerung; konkret heißt dies v.a. den Ausbau der Ambiguitätstoleranz.

Darüber hinaus müssen die Polizisten hinsichtlich einer große Bandbreite an möglichen Kommunikationsformen – verbaler und nonverbaler Art – geschult werden, um auch in interkulturellen Überschneidungssituation alle Akteure zielgerichtet adressieren zu können.

Wir wissen um die hohen Anforderungen, die das an die Polizisten zusätzlich zu ihrer ohnehin schon anspruchsvollen und mühsamen Arbeit stellt. Deshalb muss hier die Aufwand-Nutzen-Ratio eine besondere Rolle in allen Erwägungen spielen: Die Konzeption von Schulungen hinsichtlich des Aufgabenspektrums einer diversen Gesellschaft müssen sich immer an den statistisch gesehen relevanten Gruppen orientieren.

Doch nicht nur neue Aufgaben stellen Herausforderungen für die Gestaltung einer Berliner Polizei, die fit für das 21. Jahrhundert sein soll, dar, sondern auch bereits beschrittene Wege müssen weitergegangen werden. Insbesondere  ist nach wie vor die familienunfreundliche Dienstplangestaltung zu bemängeln. Es dürfte aber auch klar sein, dass die Ausübung des Polizistenberufs nicht unter familiären Verantwortlichkeiten und Pflichten leiden darf. Es müssen nach wie vor alle Beamte z.B. für Nachtschichten zur Verfügung stehen.

Die Lösung des Problems liegt unserer Ansicht nach in einer Flexibilisierung, und damit einhergehend der Möglichkeit zur Individualisierung, von Dienstplänen. Vergütungszuschlag von 50 % auf Nachtschichten und von 25 %auf Sonn- und Feiertage sind in Erwägung zu ziehen, um Polizisten, die hier nicht von familiären Pflichten gebunden werden zu motivieren.

IV. Terrorismus

Die Koordinierungsstellen von Bund und Ländern (z.B. das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) oder das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum) müssen endlich in eine eigene Behörde überführt werden und mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage ausgestattet werden.

Bis dies erreicht ist, fordern wir, dass derartige behördenübergreifende Koordinierungszentren selbst hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen zum Datenschutz sowie des Kooperationsverbots zwischen Polizei und Geheimdiensten durch externe Stellen kontrolliert werden und nicht, wie bisher, nur die beteiligten Behörden.

Die Schaffung in thematischer Hinsicht globaler Koordinierungszentren lehnen wir ab.

Bürgerrechte schützen — Staatliche Bewegungsprofile eindämmen!

I. Bundesnetzagentur auch bei § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) involvieren

Alle 2,5 Sekunden wird durchschnittlich eine Rufnummer von einer deutschen Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde bei einem Telekommunikationsunternehmen wie der Telekom oder Vodafone ohne richterlichen Beschluss abgefragt. Die Häufigkeit dieser Ersuche steigt kontinuierlich. Die Jungen Liberalen beobachten diesen Trend mit großer Sorge. Dass die Öffentlichkeit überhaupt genaue Zahlen kennt, liegt allein daran, dass jede Rufnummeranfrage an einen Telekommunikationsanbieter gem. § 112 I TKG automatisch über die Bundesnetzagentur geht und somit getrackt wird.

Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) handelt es sich um eine obere deutsche Bundesbehörde, die den Schutz wichtiger Verbraucherrechte zur Aufgabe hat. Sie ist vorrangig für einen gerechteren Wettbewerb in der Telekommunikation und anderen Netzdiensten zuständig.

Dadurch, dass die BNetzA bei Rufnummer-Abfragen als Mittler zwischen Telekommunikationsanbieter und Strafverfolgungsbehörde fungiert, kann sie die Häufigkeit dieser Ersuche auswerten und in Form von Statistiken veröffentlichen. Darüber hinaus dokumentiert die Bundesnetzagentur über die Dauer eines Jahres, wer wann welche Daten abgefragt hat.

Diese Kontrolle über die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die bei der Rufnummer-Erfragung gegeben ist, fehlt hingegen bei der seit 2013 ebenfalls möglichen IP-Adressen-Abfrage, die in § 113 TKG geregelt ist. Wir Junge Liberale kritisieren dies, denn Internet-Protokolle erlauben einen Rückschluss auf den ungefähren Aufenthaltsort, den Namen, die Anschrift sowie die aufgerufenen Internetseiten des Benutzers und sind damit deutlich reicher an persönlichen Daten als Rufnummern. Gerade bei diesem starken Instrument der Strafverfolgungsbehörden ist mindestens eine Dokumentation der Abrufe bei der BNetzA richtig und wichtig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die rechtlich noch nicht abschließend geklärte Vorratsdatenspeicherung.

Trotz der Dokumentation könnten die Behörden somit weiterhin die für die Aufklärung von Verbrechen benötigten Informationen erhalten. Gleichzeitig würde die Überwachung und Dokumentation der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden mehr Transparenz und die Stärkung unser aller Bürgerrechte versprechen. Wir fordern daher, IP-Adressen-Abfragen gem. § 113 TKG analog zu der Rufnummern-Abfrage gem. § 112 TKG handzuhaben.

II. Richtervorbehalt einführen

Telekommunikationsdaten wie Rufnummern oder IP-Adressen können heute durch Strafverfolgungsbehörden ohne richterlichen Beschluss angefordert werden. Die vorherrschende Sammelwut, die durch die konstante Steigerung der Anzahl der Abfragen beobachtet werden kann, muss begrenzt werden. Die Jungen Liberalen fordern daher höhere rechtliche Hürden für die Abfrage dieser Daten bis hin zur Einführung eines generellen Richtervorbehalts – insbesondere bei Auskünften über IP-Adressen.

Dies ergibt sich bereits aus dem Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses gem. Art. 10 GG, dessen sachlicher Schutzbereich sich auch auf den Schutz gegen staatliche Auskunftsersuche erstreckt. Die Abfragen durch die Behörden stellen eine freiheitsverkürzende Maßnahme des Staates und somit einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Die Feststellung, ob dieser gerechtfertigt ist, sollte nicht der Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, sondern der Judikative überlassen werden.

Keine Quoten bei öffentlichen Wahlen!

Als Junge Liberale wünschen und begrüßen wir ausdrücklich die Repräsentation der gesellschaftlichen Vielfalt in den Parlamenten als Ausdruck einer offenen und pluralistischen Gesellschaft. Des Weiteren möchten wir uns deutlich und klar gegen jede Art der Diskriminierung aussprechen Diese Vielfalt sollte jedoch nicht auf einem gesetzlichen Zwang, sondern auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen.

Aus diesem Grund lehnen wir die Festschreibung von Quotierungen im Wahlrecht bei öffentlichen Wahlen nach Herkunft, Geschlecht, Alter oder anderer akzidentieller Eigenschaften ab. Wahl-Quotierungen verstoßen Natur nach gegen ein Grundprinzip der Demokratie, die freie Wahl. Dieses Prinzip würde durch eine Quotierung in zwei Hinsichten verletzt: (i) der Wähler könnte seine Stimme nicht mehr frei, unbeeinflusst und ohne Zwang abgeben, (ii) die Freiheit der politischen Partizipation würde durch Zwang ersetzt. Quotierte Wahllisten stellen einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Gleichheit der Wahl für Bundesländer nach Artikel 28 GG dar. Im Falle von Berlin verstoßen sie gleichzeitig gegen Artikel 39 der Verfassung von Berlin.

Wir plädieren weiterhin für die Autonomie der einzelnen Parteien in der Entscheidung, ob und wie sie die Vielfalt der Wahllisten erhöhen können oder wen sie für einen Wahlkreis nominieren. Dabei steht jeder Partei offen, sich freiwillig für eine Quote zu entscheiden.

Kein zusätzlicher Feiertag für Berlin

Wir als Junge Liberale Berlin sprechen uns klar gegen die wahllose Einführung weiterer Feiertage in Berlin aus. Auch sind wir gegen die Idee nach englischem Vorbild, Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, am folgenden Montag nachzuholen.

Die Idee der Einführung eines Europa-Feiertages jedoch begrüßen wir. Dafür soll ein bestehender Feiertag ersetzt werden.

„Schwitzen statt Sitzen“ – Eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

Etwa zwei Drittel aller Gerichtsverfahren in Deutschland enden in einer Geldstrafe. Ein großer Teil der Verurteilten verfügt jedoch nur über ein Einkommen in Höhe des Arbeitslosengeld II und landen aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit immer häufiger im Gefängnis. Die Jungen Liberalen Berlin sehen darin eine sozial- und rechtspolitische Ungerechtigkeit, die dringend verändert werden muss.

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für eine Reform des §43 StGB, durch welche die Ableistung einer „freien Arbeit“ zum Regelfall der Ersatzleistung einer uneinbringlichen Geldstrafe wird. Nur im Falle einer dauerhaften Verweigerung der „freien Arbeit“ soll eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.

In der Zwischenzeit müssen Angebote der „freien Arbeit“ als Ersatzleistung zur Geldstrafe in Berlin stärker beworben werden. Mitarbeiter des ambulanten sozialen Dienstes und soziale Träger müssen stärker in die Verfahren eingebunden werden, um schon frühzeitig über die Möglichkeiten der „freien Arbeit“ aufzuklären.

Name It! Für ein modernes Namensrecht

Unsere Namensgebung ist Ausdruck von identitärer Vielfalt und persönlicher Individualität in unserer Gesellschaft. Die Ursprünge des heutigen Namensrechts, mit seinen Untergliederungen und Regelwerken, gehen bis auf die große preußische Rechtsreform des Jahres 1794 zurück, welche ein konservativistisch-patriachalisches Familienbild ins Zentrum der Betrachtung stellt. Demnach ist diese Gesetzgebung in ihren Grundfesten nicht mehr zeitgemäß.

Vor allem die Tatbestandsvoraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (§ 3 NamÄndG i.V.m. Ziff. 33 ff. NamÄndVwV) führen oftmals zu einem entwürdigenden, langwierigen und diskriminierenden Verfahren, welches für den/die Antragssteller/in eine zusätzliche emotionale Belastung darstellt.

Vor- und Nachname(n) sollen mittels einer einseitigen Willenserklärung durch den Namensträger beliebig geändert werden können. Damit diese Namensänderung Rechtswirksamkeit erlangt, ist die Erklärung vor dem Standesbeamten oder hilfsweise vor einem Notar abzugeben. Die Gebühren hierfür müssen in einem angemessenen Rahmen liegen (tatsächliche und nachweisbare Kosten). Zum Schutz des Rechtsverkehrs wird die Namensänderung behördlich im Melde- und Personenstandsregister aufgenommen und überprüft. Sollten die schutzwürdigen Interessen der Öffentlichkeit gegenüber den persönlichen Interessen überwiegen, ist eine Namensänderung gemäß den bislang einschlägigen Normen der NamÄndVwV im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu versagen.

Eine Aufgabe für uns alle – Für ein Deutschland ohne Judenhass

Präambel

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich in aller Form gegen den welt- und deutschlandweiten Antisemitismus aus. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dieser in physischer oder verbaler, in bewusster oder unbewusster Form auftritt. Es ist die Aufgabe Deutschlands und seiner Gesellschaft, für die Sicherheit jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels einzutreten und mit rechtstaatlichen Mitteln für dieses zu kämpfen.

Mittel- bis langfristig beginnt das Ende des antisemitischen Gedankenguts im Kopf. Die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus darf allerdings nicht als eine abstrakte Aufgabe für einige wenige „Problemfälle“ angesehen werden, sondern muss vielmehr als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung begriffen werden. Sie kann nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der in Deutschland lebenden Menschen, die dem jüdischen Glauben, der jüdischen Kultur oder dem Staat Israel anhängen, sein. Insbesondere Bildungseinrichtungen, staatliche- und halbstaatliche Institutionen, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen müssen deutlich machen, dass für antisemitische Ansichten und Handlungen in ihren Reihen kein Platz ist. Dabei sprechen wir uns auch ausdrücklich gegen jegliche Benachteiligung von anderen gesellschaftlichen Gruppen aus. Antisemitismus muss immer als Teil einer gesamtheitlichen Fremdenfeindlichkeit betrachtet werden, die es zu bekämpfen gilt.

Maßnahmen in staatlichen und staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die gesetzgebende Gewalt auf, konkrete Maßnahmen gegen Antisemitismus im Bereich der Kinder- und Erwachsenenbildung durchzusetzen und es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen zu belassen. So sind

  • Lehrer und Erzieher für Antisemitismus zu sensibilisieren und zu schulen, um bereits früh Präventivmaßnahmen einzuleiten. Dies soll im Rahmen der Aus- und Weiterbildung geschehen. Die didaktischen und pädagogischen Bildungsinhalte müssen auf die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit eingestellt werden um Lehrer für eine Mediation und Sanktion der Schüler, Auszubildenden und Kinder bei antisemitischen-, sexistischen- oder rassistischen oder anderen menschenverachtenden Entgleisungen vorzubereiten.
  • Meldepflichten für antisemitische Vorfälle einzurichten. Die Meldung antisemitischer Vorfälle soll an eine ständige Mediationsstelle erfolgen, die ihre Kompetenz von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhält. Diese wird entsprechend ausgestattet, um schnell auf Einzelvorfälle an Schulen, aber genauso auf Anfrage auch an Universitäten oder in Unternehmen, zu reagieren und durch Aufklärungsarbeit, Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrern und Betreuung der Opfer antisemitische Vorfälle aufzuarbeiten. Die dabei erfassten Daten sind anonymisiert, jährlich zu veröffentlichen.
  • mehr Sanktionsmöglichkeiten gegen Lehrkräfte einzurichten. Dabei kann eine Versetzung nur die „gelbe Karte“ sein. Danach muss die Lehrkraft dauerhaft vom Lehrbetrieb entfernt werden.
  • der deutsch-israelische Jugend- und Bildungsaustausch zu einem Jugend- und Bildungswerk mit bilateralen Strukturen ausgebaut werden um einen kulturellen Bildungserwerb sicherzustellen und Ressentiments vorzubeugen.
  • Deutsch-israelische Oberschulen und insbesondere Sekundarschulen einzurichten bzw. aktiv zu fördern.
  • Mittel für einen regelmäßigen Schüleraustausch zwischen deutschen und israelischen Schülerinnen und Schülern durch das Land Berlin bereitzustellen.
  • Gedenktage wie der 27. Januar in der Schule stärker zu thematisieren.

Der staatliche Bildungsauftrag, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Austausch fragwürdiger Gestaltungen in der Öffentlichkeit, die im Kontext ehrverletzend und antisemitisch aufgefasst werden können. Explizit sollen Hinweise zu Gedenkstätten, insbesondere von ehemaligen Konzentrationslagern, nicht mit solchen Zeichen kombiniert werden, die auf die „Agentur für Arbeit“, „Gewerbepark“ oder „Bahnhöfe“ hinweisen. Zu diesem Zweck fordern wir, die bestehenden Hinweise durch die an den Autobahnen üblichen Hinweistafeln auf Gedenkstätten umgehend zu ändern.

Als Grundlage für eine nachhaltige Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Benachteiligung von Gruppen im Allgemeinen, muss die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen, aber auch zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmen gestärkt werden. Damit ein nachhaltiger Erfolg eintreten kann sind wir fest davon überzeugt, dass der Kampf gegen Antisemitismus aus freier Überzeugung und aus intrinsischer Motivation heraus, geführt werden muss. Auch eine Anpassung der Lehrpläne mit stärkerer Fokussierung auch auf aktuelle Problemfelder und Facetten des Antisemitismus soll stattfinden. Insbesondere müssen in diesem Zusammenhang auch die Verbindungen des Nahostkonflikts mit israelbezogenem Antisemitismus in den Fokus rücken. Darüber hinaus sind die unabhängige Forschung und kritische wissenschaftliche Begleitung der Debatte bzgl. des Antisemitismus in Deutschland, insbesondere durch Historiker und Gesellschaftsforscher, weiterhin sicherzustellen und auszubauen. Sie stellen die Grundlage einer fortwährenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Debatte dar.

Rechtsstaatliche Maßnahmen

Wir fordern die Überprüfung, ob den Polizei-, Jugend- und Strafverfolgungsbehörden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um gegen antisemitische Vorfälle vorzugehen. Dies muss insbesondere dann überprüft werden, wenn antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von öffentlichen und genehmigten Versammlungen zu erwarten sind.

Wir fordern darüber hinaus die konsequente Erfassung antisemitischer Straftaten deutlich zu verbessern um die Dunkelziffer zu reduzieren und schließen uns der Forderung, antisemitische Straftaten wieder explizit im Verfassungsschutzbericht auszuweisen, an. Die Motivation der Täter ist ebenfalls zu erfassen um aus den statistischen Erkenntnissen Präventionsstrategien zu entwickeln.

Neben der Gefahr des unterschwelligen oder aggressiven Antisemitismus durch deutsche Staatsbürger, erkennen wir eine mögliche Gefahr von zunehmendem Antisemitismus, der uns im Zuge der weltweiten Flüchtlingskrise erreicht. Daher soll §54 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG in Zukunft konsequent angewandt werden.

Dafür ist es jedoch unerlässlich, dass die entsprechenden Polizei- und Justizbehörden Hasskriminalität, gerade mit antisemitischem Hintergrund, überhaupt als solche erkennen. Für uns liegt daher die erste Maßnahme bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten bei der Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden für Hasskriminalität. Bereits in der polizeilichen Ausbildung sowie wiederholt während ihrer Dienstzeit müssen Polizeianwärter und –beamte in der Erkennung von und im Umgang mit Hasskriminalität geschult werden.

Für eine moderne Drogenpolitik

Prävention, Entkriminalisierung und Regulierung statt unkontrolliertem Schwarzmarkt – Für eine moderne Drogenpolitik

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Junge Liberale eines der höchsten Güter in einer freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl besteht beim Genuss von Suchtmitteln die Gefahr einer dauerhaften und gesundheitsschädlichen Abhängigkeitssituation, die die Selbstbestimmung des Einzelnen erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr gegeben sein.

Entkriminalisierung und Regulierung von Drogen

Um der Existenz florierender und schwer zu kontrollierenden illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist die Regulierung des Handels mit Drogen der Prohibition vorzuziehen. Dem Staat obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, die Kriminalisierung des Drogenkonsums zu beenden und die Konsumenten darüber hinaus schützen.

Cannabis Legalisierung und Entkriminalisierung aller Drogen – Die Jungen Liberalen Berlin fordern [in einem ersten Schritt] die Legalisierung des Besitzes, Anbaus und kontrollierten Verkaufs weicher Drogen, wie Hanf oder Cannabis. Wir sind der Überzeugung, dass eine Freigabe nicht nur ein Zugewinn an Freiheit für mündige Bürger bedeutet, sondern auch Jugend- und Verbraucherschutz erst möglich macht. Wir wollen Konsumenten von Drogen nicht länger strafrechtlich verfolgen und fordern die Entkriminalisierung aller Drogen. Es soll keine Rolle spielen, welche Substanzen Konsumenten bei sich führen, solange sie nur eine bestimmte Menge, die den Eigenbedarf nicht übersteigt, bei sich führen.

Effektive Strafverfolgung von illegalem Drogenhandel

Der unregulierte Handel mit bisher illegalen Drogen soll auch weiterhin verboten bleiben und unter Strafe gestellt werden. Speziell der Verkauf illegaler Substanzen an Minderjährige muss in jedem Fall im Sinne des Strafrechts sanktioniert werden. Eventuelle Ausnahmen für Kleindealer, welche selbst einer Abhängigkeit unterworfen sind, können diskutiert werden.

Zur Bekämpfung des Handels, vor allem der schwerkriminellen Hintergrundstrukturen, müssen die Strafverfolgungs- und Justizbehörden angemessen ausgerüstet werden. Dazu gehört eine solide Personalausstattung, ausreichende Budgets, Qualifizierung und ständige Weiterbildung der Beamten etc. Weiterhin sprechen wir uns für eine weitgehende Kooperation mit den Nachbarländern aus, bspw. in Form von gemeinsamen Streifen sowie abgestimmter Ermittlungen und Zugriffen. Verstärkt soll dabei auch auf die Fremdsprachenkompetenz der Ermittler Wert gelegt werden. So erachten wir es als sinnvoll, gezielt Beamte einzubinden, die neben der deutschen auch die Sprache eines der Kooperationsländer, bzw. im Fall des Falles auch die krimineller Banden, beherrschen. Fremdsprachenkompetenz und Kenntnisse des kulturellen Hintergrunds der Kooperationsländer sowie der kriminellen Milieus erachten wir als außerordentlich wertvoll.

Prävention und Rehabilitation

Als Junge Liberale Berlin sehen wir Prävention im Bereich der Drogenpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Präventionsarbeit soll eine eigenverantwortliche und eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Wir stehen für eine an Eigenverantwortung und Aufklärung orientierte Prävention und Rehabilitation. Dazu gehören:

  • jugendgerechte, ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, etc. sowie die Nutzung von Sozialen Medien in der Aufklärungsarbeit
  • mobile Aufklärungsarbeit in Problemgebieten, auf Festivals und in Diskotheken
  • Aufklärung durch Personen, die selbst bereits häufig in Kontakt mit Konsumenten getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen)
  • die Schaffung von Anlaufstellen für Angehörige von Betroffenen
  • „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen. Strafrechtliche Verfolgung nach mehrmaliger Überschreitung der angemessenen Besitz-Höchstgrenze soll sich am Prinzip Therapie statt Strafe orientieren. Eine umfassende und zeitnahe Bereitstellung von Therapieplätzen für Drogenabhängige muss gewährleistet werden. Hierzu sind die im Zuge der Abschaffung prohibitiver Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden
  • eine flächendeckende Einrichtung von Konsumeinrichtungen nach Vorbild der sogenannten „Druckräume“ bzw. „Fixerstuben“
  • Sicherstellung der Finanzierung der Arbeit von Drogenberatungsstellen sowie flächendeckende Beratungsangebote

Internationale Regulierung

Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen auf europäischer und internationaler Ebene flankiert werden. Dafür soll die Bundesregierung sich für eine Änderung der europäischen Vertragswerke und ein neues internationales Abkommen zur Regulierung und etwaige Legalisierung bestimmter Drogen einsetzen. Insbesondere muss der bewaffnete Krieg gegen Drogen („War on Drugs“) beendet werden. Eine international, koordinierte Regulierungsstrategie von Drogen kann auch dazu beitragen, dass der Schwarzmarkthandel von Drogen nicht mehr für die Finanzierung von transnationaler, organisierter Kriminalität und internationalem Terrorismus missbraucht wird.

Information für Abtreibung ist nicht kriminell!

Die Jungen Liberalen Berlin sind der festen Überzeugung, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche allen Frauen einfach zugänglich gemacht werden müssen. Deshalb fordern wir den Paragraphen 219a StGB abzuschaffen. Regelungen über die Bewerbung von medizinischen Dienstleistungen sollten der Ärztekammer unterliegen.

Sicherheit ohne Schockstarre – Keine Taser für die Polizei

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich gegen die Nutzung von sogenannten Elektrotasern durch die Berliner Polizei aus. Die Fixierung von lediglich verdächtigen Personen durch Elektroschocks ist nicht nur unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, sondern ist auch reine Symbolpolitik, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt. Stattdessen muss der Senat endlich eine vollständige Grundausstattung unserer Polizeibeamten sowie eine umfassende Erneuerung der Schießstände forcieren. Lediglich bei den speziellen Kräften des SEK soll die Nutzung weiterhin erlaubt sein