Die geplante Einführung des § 202d StGB (Datenhehlerei) im Rahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung lehnen die Jungen Liberalen Berlin ab.
Der Straftatbestand der Datenhehlerei könnte die Pressefreiheit erheblich einschränken. Sollten Journalisten bei ihrer investigative Arbeit auf Daten aus Behörden, von Unternehmen oder Privatpersonen zurückgreifen, würden sie sich grundsätzlich strafbar machen. Die Arbeit kritischer Medien könnte unter einer drohenden Bestrafung erheblich eingeschränkt werden. Daher sprechen sich die JuLis Berlin dafür aus, dass ausschließlich Daten unter den Straftatbestand der Datenhehlerei fallen, die Unternehmen oder Privatpersonen betreffen. Informationen, die aus staatlichen Institutionen entspringen, müssen jedoch der journalistischen Nutzung zur Verfügung stehen und von der Datenhehlerei ausgenommen bleiben.
Zudem soll der Ankauf von Steuer-CDs durch Amtsträger oder deren Beauftragte durch den Gesetzesentwurf legalisiert werden. Vor dem Hintergrund systematischer Ausspähung von Bürgern und Unternehmen, wäre der legale Ankauf widerrechtlich gewonnener Informationen ein Einfallstor für die exzessive Nutzung von illegalen Beweismitteln. Die Jungen Liberalen Berlin lehnen diesen Ausnahmetatbestand für Amtsträger ab.