Im Rahmen der Aufklärung des NSU-Untersuchungsausschuss hat sich die Bundesregierung darauf verständigt eine neue Gesetzeslage im Bezug auf Hasskriminalität zu schaffen. Neben einer Kompetenzerweiterung für den Generalbundesanwalt, soll auch § 46 Strafgesetzbuch verändert werden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, in § 46 zu ergänzen, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele bei der Zumessung der Strafe der Tat beachtet werden müssen.
Grundsätzlich ist es ein begrüßenswerter Ansatz Rassismus, Antisemitismus oder Homophobie zu bekämpfen. Jedoch lehnen die Jungen Liberalen Berlin den Gesetzesentwurf der Bundesregierung ab. Beweggründe und Ziele einer Straftat müssen schon heute bei der Bemessung der Sanktion einbezogen werden. Auch Rassismus oder menschenverachtende Motive fallen daher strafschärfend ins Gewicht.
Wichtiger, als der Gedanke einer ergebnislosen Veränderung der Gesetzeslage, ist die Prävention. Die meist von jugendlichen Tätern begangene Hasskriminalität führt durch harte Strafen auch zu deren endgültigem Abdriften in gefährliche extremistische Gruppen. Hierbei muss neben der im Fokus der Gesellschaft stehenden Bekämpfung von Rechtsextremismus, gegen generellen politischen Extremismus, sowie gegen Xeno- und Homophobie vorgegangen werden.
Hass macht nicht nur die Täter, sondern auch den Gesetzgeber blind. Hass ist fokussiert auf ein simples Feindbild und einfach, heftige Lösungen. Die Politik darf bei der Bekämpfung ihrerseits nicht auf populistische und einfache Lösungen hereinfallen.