Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Streichung des § 3 Absatz 2 & 3 sowie § 4-6 aus dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, die Verkaufsstellen an Feier- und Sonntagen den Verkauf verbieten oder einschränken. Den Jungen Liberalen Berlin ist bewusst, dass eine solche Regelung der bisher überwiegenden Rechtsprechung zum Schutz von Sonn- und Feiertagen nach Art. 140 GG i.V.m. Art 139 WRV widersprechen dürfte. Nichts desto trotz gehen die JuLis Berlin davon aus, dass diese historische Regelung angesichts der Wandlung der gesellschaftlichen Auffassungen und Bedürfnisse zwingend an die Lebensrealität anzupassen ist und daher nicht mehr das grundsätzliche Ladenöffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen umfassen kann.