Das Berliner Wahlrecht sieht sowohl bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus wie auch zu den Bezirksverordnetenversammlungen geschlossene Listen vor_ der Wähler sieht sich am Wahltag vorgefertigten Kandidatentableaus der Parteien ausgesetzt, deren Ausgestaltung sich seines Einflusses entzieht. Die Zusammensetzung der Parlamente wird dadurch zu einem nicht unerheblichen Teil bereits auf Parteitagen entschieden – man denke nur an faktisch sichere vordere Listenpositionen der Volksparteien. Demokratische Wahlen werden in ihrer Unmittelbarkeit eingeschränkt, schlimmstenfalls richten politische Verantwortungsträger in ihrem Streben nach einem aussichtsreichen Listenplatz ihr Verhalten stärker am Parteiinteresse als am Wählerwillen oder ihrem Gewissen aus.
Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Einführung offener Listen im Berliner Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Statt bisher einer Zweit- bzw. Listenstimme sollen den Wählern künftig drei Stimmen zur Verfügung stehen, die beliebig, auch kumuliert, an Einzelpersonen vergeben werden dürfen. Die Sitze einer Partei werden sodann nach Abzug etwaiger Direktmandate nach dem Verhältnis der Personenstimmen untereinander über das Saint-Laguë-Verfahren verteilt, d.h., dass die einer Partei zustehende Gesamtmandatszahl mitdenjenigen Personen besetzt wird, die die meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Listenplatzierung, auf sich vereinigen konnten.
Zugleich fordern die Jungen Liberalen Berlin die Abschaffung der Bezirkslisten. Das Berliner Abgeordnetenhaus versteht sich als Vertretung der Gesamtstadt und eine Repräsentation aller Stadtgebiete ist bereits durch die Direktmandate aus den 78 Wahlkreisen sichergestellt. Bezirkslisten konterkarieren dagegen partiell das Konzept der offenen Listen, indem dem Wähler die persönlichen Wunschkandidaten aus anderen Bezirken vorenthalten werden können.
Die Jungen Liberalen Berlin fordern außerdem, das Zuweisungsverfahren der Mandate im Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen auf das Saint-Laguë-Verfahren umzustellen, das die geringste Verzerrung der Erfolgswertgleichheit gewährleistet.