Struktur und Gremien

Verbandssturkturen

Deutschlandweit haben wir JuLis über 15 500 Mitglieder. Gemeinsam bilden sie alle unseren Bundesverband. Er ist ein unabhängiger und eingetragener Verein dessen Ziel es ist, liberal denkende junge Menschen zusammen zu bringen

Unsere Bezirksverbände

Der Landesverband ist föderal organisiert. Daher besteht dieser aus neun Bezirksverbänden. Dies stärken die Julis Berlin vor Ort und bringen sich verstärkt in Kommunal- und Landespolitik.

Landeskongress (LaKo)

Der Landeskongress ist das oberste Beschlussgremium der Jungen Liberalen Berlin und findet drei Mal im Jahr öffentlich statt. Auf dem LaKo beraten und beschließen wir Anträge und legen somit die Beschlusslage des Verbandes fest. Darüber hinaus wählt der Landeskongress einmal im Jahr den Landesvorstand. Alle Mitglieder haben dabei Rede- und Stimmrecht. Somit können alle an der Debatte beteiligen und mitbestimmen.

Erweiterter Landesvorstand (eLaVo)

Der erweiterer Landesvorstand (kurz eLaVo) ist unser zweithöchstes Beschlussgremium. Er besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes sowie je einem Vertreter der Bezirksverbände. Die Vorsitzenden der Landesarbeitskreise (siehe unten) und die Ombudsperson sind dabei ständige Gäste des erweiterten Landesvorstandes. Der erweiterte Landesvorstand vorstand ist nach dem Landeskongress das höchste Beschlussgremium der Jungen Liberalen Berlin. Er entscheidet über die vom Landeskongress an ihn verwiesenen Anträge und über politische und organisatorische Fragen von grundlegender Bedeutung.

Der Landesvorstand

Der Landesvorstand ist das geschäftsführende Organ des Landesverbandes und widmet sich somit den laufenden organisatorischen und politischen Aufgaben. Dieser besteht aus einem Landesvorsitzenden, drei stellv. Vorsitzenden sowie aus sieben Beisitzern. Zusammen repräsentieren sie den Landesvorsitzenden.

Landesarbeitskreise

Die Landesarbeitskreise (LAK) sind die programmatischen Fachausschüsse der Jungen Liberalen Berlin. Diese bieten den Mitgliedern die Möglichkeit sich verstärk programmatisch zu engagieren, in welchen sie Experten sind oder Experten werden wollen.

Landesschiedsgericht

Unser Landesschiedsgericht ist für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten innerhalb des Landesverbandes sowie in Bezirksverbänden zuständig, die über kein eigenes Schiedsgericht verfügen. Es ist in unserer Satzung verankert und besteht aus einem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretern und zwei weiteren Mitgliedern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren von unserem Bundeskongress gewählt. Wer das Schiedsgericht anrufen kann und nach welchem Verfahren es verhandelt, ist in unserer Schiedsordnung festgeschrieben.