Die derzeitige Politik der Prohibition im Umgang mit Drogen ist gescheitert. Statt Probleme im Umgang mit Drogensucht zu beheben oder zu reduzieren führt sie eher zum Gegenteil, nämlich der Verbannung Süchtiger in kriminelle Milieus und der Existenz florierender illegaler Märkte für den Handel mit entsprechenden illegalen Drogen.
Dazu verschwendet auch der Staat erhebliche Ressourcen mit der derzeitigen Drogenpolitik, denn die meisten Straftaten, die mit Drogen in Zusammenhang stehen (vor allem der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen), werden nicht gerichtlich verfolgt, sondern nach ihrer Aufnahme durch die Polizei von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dieser Umstand ist demotivierend für die Polizeikräfte und verhindert zugleich deren Einsatz an Orten, an denen diese dringender benötigt werden. Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin ein Umdenken in der Drogenpolitik:
Drogenkonsum und -handel
Der Drogenbesitz und -handel ist grundsätzlich freizugeben. Dem Staat obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, die die Kriminalisierung des Drogenkonsums und Drogenhandels beenden und den Konsumenten darüber hinaus schützen:
Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufstellen ist strafbar und muss von den Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht. Der Verkauf von Drogen soll mit einer der Alkohol- und Tabaksteuer vergleichbaren Steuer belegt werden.
Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken (z.B. mögliche körperliche und geistige Langzeitschäden) und die maximal vertretbare Tagesdosis aufklären, insbesondere auch soweit diese Dosis -0- beträgt. Insbesondere müssen Käufer aber auch über das Suchtpotential informiert werden. Drogen die bereits bei einmaligen Konsum süchtig machen können, müssen gesondert gekennzeichnet werden.
Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
Der Konsum bisher illegaler Drogen darf nur auf privaten Grundstücken, beziehungsweise in privaten Räumen, erfolgen. Private Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Kneipen etc. sollen nicht bevormundet werden sondern selbst entscheiden, ob sie Konsum, in welcher Form auch immer, zulassen oder nicht. Dies muss jedoch offen, bevorzugterweise am Eingang, deklariert werden. Der öffentliche Raum muss weiterhin drogenfrei bleiben.
Drogenanbau und -import
Der Anbau von Pflanzen, die für die Herstellung von Drogen verwendet werden, ist zu legalisieren. Für entsprechende Agrarflächen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Tabakplantagen. Für weitere Einschränkungen des Anbaus besteht kein Anlass.
Für den Import von Drogen bzw. dem Rohstoff ist ein Herkunftsnachweis zwingend erforderlich. Der Import ist ausschließlich aus Ländern erlaubt, in denen der Anbau entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist.
Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von ihm zu finanzieren. Im Bewusstsein der gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Risiken, die mit dem Drogenkonsum einhergehen, fordern die Jungen Liberalen Berlin, dass ein Großteil der durch die Legalisierung zu erwartenden Steuereinnahmen der Prävention und Behandlung von Suchtkrankheiten zu Gute kommt.
Internationale Regulierung
Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen muss die Legalisierung von Drogen auf europäischer und internationaler Ebene flankiert werden. Dafür soll die Bundesregierung sich für eine Änderung des europäischen Vetragswerkes und ein neues internationales Abkommen zur Legalisierung von Drogen einsetzen.