Die Jungen Liberalen setzen sich für eine Überarbeitung und Liberalisierung der gesetzlichen Jugendschutzverordnungen zum Aufenthalt Jugendlicher in der Öffentlichkeit ein. Treffen Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern eine einvernehmliche Entscheidung über den Aufenthalt in Gaststätten und Discotheken, sollten staatliche Regelungen nicht bevormundend interferieren. Unserer Ansicht nach erschöpft sich die Notwendigkeit von Aufenthaltsbeschränkungen zuvörderst darin, den Erziehungsberechtigten Kontrollmöglichkeiten über den Aufenthalt ihrer jugendlichen Kinder einzuräumen. Die Regelungen sollten daher zur weitgehenden Disposition der Erziehungsberechtigten stehen.
Konkret soll daher in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und Discotheken die bestehende Gesetzeslage wie folgt überarbeitet werden:
– Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. nach „nur bis 24 Uhr gestattet
– Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet.
– Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt ohne schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nur bis 24 Uhr gestattet.
Die bisher vorhanden altersabhängig zeitlich beschränkten Vorgaben zum Besuch von Kinos sehen die Jungen Liberalen als sowohl willkürlich als auch unzeitgemäß an und fordern daher ihre komplette Streichung.