Eine geeinte Generation Deutschland

Einleitung

Die vergangenen 30 Jahre der deutschen Einheit sind deutsche wie europäische Erfolgsgeschichte. In der Konvergenz der Lebensverhältnisse und der Wirtschaftsleistung sind große Fortschritte zu verzeichnen. Städte wie Dresden, Leipzig oder Berlin haben sich zu internationalen Großstädten entwickelt; Magdeburg, Erfurt und Potsdam zu etablierten Wissenschaftsstandorten. Viele Regionen Ostdeutschlands bieten sehenswürdige Naturlandschaften und eine ausgesprochen hohe Lebensqualität. Das einseitig negative Bild Ostdeutschlands gehört nur noch der Geschichte an.

Die ostdeutschen Bundesländer stehen vor einigen spezifischen Herausforderungen. Um diesen Umständen gerecht zu werden, streben wir eine Weiterentwicklung der eindimensionalen Ost-West-Perspektive hin zu einer regional differenzierten Analyse der Lebensbedingungen in sämtlichen Landesteilen an. Ostdeutsche Bundesländer sind dabei in besonderem Maße von Unterproduktivität, Fachkräftemangel sowie Bildungsabwanderung betroffen und verfügen historisch bedingt nur über wenige Großbetrieben oder Konzernzentralen.

Die geeinte Generation Deutschland wird von jungen Menschen geprägt, die die Mauer nur noch aus den Geschichtsbüchern kennen und überzeugten Freiheitskämpfer, die sie immer nur als zu überwindendes Hindernis auf dem Weg zu einer gemeinsamen Zukunft verstanden haben. Die geeinte Generation Deutschland empfindet die noch immer vorhandenen, ungleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West als innerdeutsche Ungerechtigkeit, welche die Freiheit und Lebenschancen der geeinten Gesellschaft bremsen. Drei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit ist es Zeit für eine neue Einheit gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Wirtschaftliche Vielfalt stärken

Die ostdeutschen Bundesländer verbinden viele Gemeinsamkeiten, aber auch ökonomische Disparitäten. Neben der unterschiedlichen Wirtschaftskraft einzelner Länder, zeigt sich im Rest Deutschlands auch eine starke Disparität zwischen Städten und dem ländlichen Raum. Leipzig, Dresden oder Berlin-Potsdam stehen hier großen ländlichen Regionen mit mangelnder Gesundheits-, Verkehrs- und digitaler Infrastruktur gegenüber. Regional differenzierte Anstrengungen sind daher geboten.

Eine starke Infrastruktur, solide Daseinsvorsorge und gute Rahmenbedingungen sind Grundlage für unternehmerischen Erfolg. Um Fachkräfte zu gewinnen, müssen attraktive Bedingungen in unmittelbarer Umgebung vorliegen. Dabei betrachten wir insbesondere Breitbandausbau und Digitalisierung als zentrale Punkte, um bisher unterschätzte Regionen schnell mit potenter Infrastruktur auszustatten. Um dem bundesweiten Fachkräftemangel zu begegnen, der insbesondere Ostdeutschland bereits heute herausfordert, wollen wir Azubis im Verhältnis zu Studenten eine gleichwertige finanzielle Unterstützung ermöglichen. Für beide muss daher ein weniger bürokratisches, elternunabhängiges Bafög mit gemeinsamen Sätzen geschaffen werden. Darüber hinaus braucht es die Implementierung eines Freiwilligen Beruflichen Jahres, in dessen Rahmen die Teilnehmer ein Jahr lang Praktika in verschiedensten Betrieben absolvieren sollen, um möglichst vielseitige Einblicke in unterschiedliche Professionen zu erhalten.

Weiterhin wollen wir beispielsweise durch Nachfolgebörsen regionale Vernetzung und Vermarktung zur Sicherung von Unternehmensnachfolgen ausbauen. Um die deutsche Wirtschaft, insbesondere in Ostdeutschland, nicht unnötig zu hemmen, fordern wir einen Bürokratie-TÜV für alle neuen Gesetze und Verordnungen. Dort sollen diese bezüglich ihrer Auswirkungen auf Verwaltung und erhöhten bürokratischen Aufwand in Unternehmen geprüft werden.

Weiterentwicklung des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen

Wir treten für eine Weiterentwicklung des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen – insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – ein. Grundlage einer hierdurch begründeten ausgleichsorientierten Regionalpolitik ist die Entwicklung eines verlässlichen und fairen Indikators zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen. Zentrale Komponenten dieses Indikators müssen Einkommen und Wohlstand einer Region, der Mismatch am regionalen Arbeitsmarkt, die Demografie und infrastrukturelle Herausforderungen sein. Wir sind darüber hinaus der Ansicht, dass im Rahmen dieses Fördersystems eine gleichzeitige Förderung von Stadt und Land möglich sein muss. In diesem Kontext begrüßen wir dezidiert, dass seit dem Beginn des Jahres 2020 bislang auf ostdeutsche Bundesländer beschränkte Regionalförderprogramme auf sämtliche strukturschwachen Regionen Deutschlands ausgeweitet wurden.

Um langfristiges wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen, wollen wir das hohe Potential der ostdeutschen Wirtschaft entfesseln. Bei Subventionen im Rahmen der regionalen Strukturpolitik ist daher streng darauf zu achten, dass diese einer Produktivitätssteigerung nicht entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Arbeitsplatzschaffung als Bedingung für Wirtschaftsfördermittel als überholt an. Um den Strukturwandel zu bewältigen und langfristig international wettbewerbsfähig zu bleiben, dürfen gerade im Sinne der langfristigen Arbeitsplatzschaffung starke Unternehmen nicht in ihrem Wachstum gehemmt werden.

Im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie zur Förderung des Potentials bislang strukturschwacher Regionen sollen insbesondere Wissenschaftseinrichtungen und Fachhochschulen – beispielsweise im Zuge der Errichtung von Fraunhofer Instituten – vorrangig dort angesiedelt werden. Eine künstlich erzwungene Umsiedlung oder Zerschlagung behördlicher Strukturen allein zum Zwecke der Wirtschaftsförderung bestimmter Regionen kann kein konstruktiver Baustein in diesem Sinne sein und wird von uns daher abgelehnt. Insofern neue Einrichtungen der öffentlichen Hand unbedingt entwickelt werden müssen, sind strukturschwache Regionen gleichwohl besonders zu berücksichtigen. Dieses Instrument kann und darf aber nie isoliert eingesetzt werden, sondern soll im Rahmen einer strukturellen Förderung erfolgen und das organische wirtschaftliche Wachstum unterstützen.

Wirtschaftlicher Aufschwung durch Chancenregionen

Den Herausforderungen der globalisierten Weltwirtschaft möchten wir mit einer starken Gründer- und Innovationskultur begegnen. Über freiheitliche Experimentierräume können Fortschritt und Innovation in ganz Deutschland vorangetrieben und somit ein Beitrag zu unserem gemeinsamen Wohlstand geleistet werden. Hierzu setzen wir unter anderem auf Sonderwirtschaftsgebiete, in denen sowohl die Zivilgesellschaft als auch Verwaltung und Betriebe neue, mutige Wege gehen können. Dazu braucht es eine konstruktive Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund. Diese sollten gemeinsam einen bundesweit einheitlichen Anforderungskatalog entwickeln, der die Eignung einer Region als Sonderwirtschaftsgebiet definiert. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die geförderten Regionen über hinreichendes Technologie- und Innovationspotential verfügen. Gleichzeitig sollte eine individuelle Ausgestaltung des Konzepts nach Maßgabe der regionalen Gegebenheiten ermöglicht werden. Der Sonderzonen-Status soll für einen im Vorhinein festgelegten, langfristig angesetzten Zeitraum gelten und in entsprechenden Perioden erneuert werden können. In Sonderwirtschaftsgebiete soll es insbesondere möglich sein:

  • die bürokratischen Rahmenbedingungen zu vereinfachen, beispielsweise durch eine Senkung von Zulassungs- und Servicegebühren oder die Schaffung bürokratiefreier Jahre bei Neugründungen.
  • eine Vereinfachung der Zuzugsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte durch eine besonders hürdenlose und zügige Erteilung von Arbeitsgenehmigungen herbeizuführen.
  • Ausnahmemöglichkeiten im Verwaltungs- und Baurecht zu schaffen, die beispielsweise Bauleit- und Genehmigungsverfahren oder Flächennutzungsplanungen beschleunigen und erleichtern.
  • steuerliche Erleichterungen für Unternehmen durchzuführen, deren Hauptsitz sich vor Ort befindet, indem Ertragssteuern in vereinfachten Verfahren für längere Zeiträume zinslos gestundet werden können oder eine Senkung der Steuersätze bei gleichzeitiger Erstattung der hieraus resultierenden kommunalen Einkommensausfälle gewährt wird.
  • personelle Unterstützung beim Flächenmanagement zur schnellen und unkomplizierten Bereitstellung von Gewerbegebieten mit guter Infrastruktur zu beziehen.
  • von priorisierten Umsetzungen bereits vom Bund geplanter Infrastrukturmaßnahmen zu profitieren.

Die Konzentration von Großkonzernen und deren Zentralen in Westdeutschland ist historisch bedingt. Dabei ist Ostdeutschland mit seinen niedrigen Mieten, geringen Lebenshaltungskosten und der hohen Lebensqualität für Gründer und Fachkräfte ausgesprochen attraktiv. Damit der Osten Deutschlands auch im Bereich der exportstarken Industrie wachsen kann, muss er wirtschaftlich entfesselt werden.

Dafür fehlen in Deutschland Finanzinstitutionen, die Eigenkapital und damit verbundene Expertise bereitstellen. Die vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen im Osten, die das Potential haben, die Konzernzentrale von morgen zu sein, benötigen das Risikokapital und die Managementexpertise, um schnell und erfolgreich wachsen zu können.

Solidaritätszuschlag

Wir sprechen uns gegen eine Fortsetzung des Solidaritätszuschlages aus, da dieser als temporäre Abgabe eingeführt wurde. Die Einhaltung dieser Maßgabe folgt aus dem Respekt vor dem Souverän und den großen Fortschritten der Konvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland. Aktuell verfügt Ostdeutschland über einen hohen Bildungsstand, attraktive Städte und günstige Mieten, woraus ein ausgesprochen hohes Wachstumspotential resultiert – gerade dann, wenn in den neuen Bundesländern im Rahmen des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen die technische Infrastruktur mittel- bis langfristig gefördert wird.

Start-Up Region Ostdeutschland

Ostdeutschland hat die besten Voraussetzungen, um bei der Gründung von neuen innovativen und nachhaltigen Unternehmen in der ersten Liga mitzuspielen und das volle Potential der Region zu entfalten. Durch den Mut neue Wege zu gehen, sich auszuprobieren und sein Leben in eigene Hände zu nehmen, kann Ostdeutschland zur Brutstätte für Ideen werden.

Damit das jedoch Wirklichkeit wird, erneuern wir deshalb unsere Forderung nach der Einführung eines Venture-Capital Gesetzes, um die Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung steuerlich gleichzustellen.

Für die teilweise benötigte Anschubfinanzierung junger Unternehmen spielen Gründerstipendien eine bedeutende Rolle. Deshalb begrüßen wir die bereits bestehenden bundesweite Gründerstipendien und setzen uns darüber hinaus für einen Ausbau der Gründerstipendien in den ostdeutschen Bundesländern ein. Pflichtmitgliedschaften in Kammern als Voraussetzung für ein solches Stipendium lehnen wir ab.

Wir begrüßen die Entstehung von Gründerzentren an vielen ostdeutschen Universitäten und sind überzeugt, dass die Wissenschaftseinrichtungen bei ihrer Personalpolitik zunehmend auch unternehmerische Fähigkeiten einfordern sollten. Gründerzentren erleichtern es, gerade in Gebieten mit bisher wenigen Start-Ups einen Anschluss, ein Netzwerk und unterstützende Infrastruktur zu finden. Um bereits früh mit der Möglichkeit des Gründens in Kontakt zu kommen, befürworten wir dessen Vermittlung schon in der Schule. Ostdeutschland wird somit Standort einer neuen Gründerkultur deutschen Erfindergeistes.

Starke universitäre Kooperationen

Die erfolgreichen und starken Universitäten sowie wissenschaftlichen Institute in Ostdeutschland sind von hoher Bedeutung für die regionale wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Dennoch zeigt sich, dass in internationaler Konkurrenz auch starke aber kleinere Universitäten Probleme haben, sich insbesondere bei kompetitiven aber effektiven Förderungen wie bspw. der Exzellenzinitiative durchzusetzen. Deswegen wollen wir in Ostdeutschland mehr regionale Universitätscluster nach dem Vorbild der Berlin University Alliance bilden, die sich einer gemeinsamen, regionalen strategischen Ausrichtung unterziehen und somit die Möglichkeit gewinnen, sich aus eigener Kraft national als Exzellenzuniversitäten und international als herausragende und angesehene Wissenschaftsregionen zu etablieren. Insbesondere bieten sich neben Berlin dafür die Regionen Leipzig – Halle, Rostock – Greifswald sowie Erfurt – Weimar – Jena an.

Eine Stärkung der Kommunen

Gleichwertige Lebensverhältnisse können nur gemeinsam mit starken Kommunen umgesetzt werden. Während der Bundeshaushalt in den letzten Jahren neue Überschussrekorde vermeldete, leiden die kommunalen und Länderhaushalte – insbesondere jene im ländlichen Raum – unter hohen Verlusten. Wir streben daher eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung an. Gleichzeitig müssen die Kommunen wieder stärker und direkter von der regionalen Wirtschaftsleistung profitieren können. Die kommunale Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern muss entsprechend belastungsneutral gesteigert werden. Eine Vergemeinschaftung kommunaler Altschulden lehnen wir ab. Die verstärkte Übernahme von Sozialausgaben durch Bund oder Länder ist dagegen überfällig. Ostdeutschland lebt neben seinen Metropolen auch von den vielzähligen Zentren seiner Regionen. Diese Zentren schaffen Prosperität und Chancen auch über Landesgrenzen hinweg, weswegen wir die Zusammenarbeit der Kommunen stärken möchten. Um deren Autonomie zu fördern, braucht es auch eine finanzielle Stärkung. Im Rahmen einer Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen der Bundesrepublik ist daher die Finanzautonomie der Kommunen auszubauen. Des Weiteren wollen wir die Ausschreibung von grenzüberschreitenden Wohn- und Gewerbegebieten vereinfachen. Auch bei gemeinsamen Infrastrukturprojekten dürfen Grenzen von Bundesländern kein Hindernis darstellen. Zukünftig sollen Planungsämter in Regionen, die an andere Bundesländer grenzen, enger miteinander kooperieren. Dafür ist es notwendig Regulierungen auf Landeseben für Infrastrukturprojekte zeitnah anzugleichen.

Mehr Mobilität

Die ostdeutschen Bundesländer sollen nach Möglichkeiten suchen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs Synergieeffekte zu nutzen. Überlandverbindungen dürfen in Zukunft nicht mehr an Kreis-, Länder- oder Staatsgrenzen Halt machen. Um den Zugverkehr auch zwischen größeren Städten weiter auszubauen, wollen wir private Wettbewerber neben der Deutschen Bahn weiter stärken, indem wir die Deutsche Bahn auch materiell privatisieren. Des Weiteren muss der Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes in Ostdeutschland weiter vorangebracht werden wie beispielsweise die Strecken Jena-Zwickau oder Görlitz-Dresden. Darüber hinaus setzen wir uns für die Schaffung eines europäischen Hochgeschwindigkeitsschienennetzes ein, um so die Bedeutung und Vernetzung Ostdeutschlands im vereinten Europa stärken.

Die Bundesländer sollen den Kreisen finanzielle Möglichkeiten bieten, bis in die Abendstunden die flächendeckende Anbindung ländlicher Regionen an das öffentliche Verkehrsnetz sicherzustellen.

Digital Erschließung Ost

Bisher wurde der Breitband- sowie Mobilfunkausbau in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland, nur mangelhaft umgesetzt, obwohl dieser eine maßgebliche Voraussetzung für eine starke Wirtschaft und soziale Teilhabe ist.

Wir wollen, dass jeder Netzanschluss an das deutsche Glasfasernetz angeschlossen wird. Langfristig ist es notwendig, eine ständige Überprüfung der Netzauslastung durch die deutsche Netzagentur durchzuführen und gesetzliche Regelungen zu entwickeln, um die Netzbetreiber zur ständigen Aufrüstung des Netzes deutlicher zu verpflichten. Den weiteren Ausbau von Richtfunkstrecken (RFT) lehnen wir ab, da diese keine wetterunabhängige und zukunftssichere Anschlussperspektive bieten.

Auch ein leistungsstarkes und flächendeckendes Mobilfunknetz wird in Zukunft ein Standort- und somit Wirtschaftsfaktor sein. Deshalb sprechen wir uns für ein strukturelles Konzept der variablen Clusterbildung aus, in dem ländliche und städtische Regionen miteinander gekoppelt werden, auf die sich Unternehmen dann als Ganzes bewerben und zum Ausbau des gesamten Clusters verpflichten.

Förderung des sozialen Zusammenhalts in Stadt und Land

Neben der Wirtschaftsförderung im Sinne der ausgleichsorientierten Regionalpolitik muss mittlerweile vor allem die soziale Dimension der Ungleichheit adressiert werden. Der Zugang zu grundlegender Infrastruktur und gesellschaftlicher Teilhabe darf nicht vom Ortsschild abhängen.

Das bürgerschaftliche Engagement und politische Bildung vor Ort muss gestärkt werden. Wie die finanziellen Ressourcen hierfür am sinnvollsten angewandt und eingesetzt werden können, muss weitmöglichst dezentral entschieden werden. Um bürgerschaftliches Engagement und politische Bildung zu fördern, wollen wir die unzureichende Finanzmittelausstattung vieler Kommunen vorrangig durch die Vergabe von zweckgebundenen Finanzzuweisungen bzw. Block Grants ausgleichen.

Ein weltoffenes und geschichtsbewusstes Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern nimmt der Fachkräftemangel im Vergleich zum Westen eine noch höhere Intensität an. Dennoch sind die Zuwanderungsströme nach Ostdeutschland erheblich geringer als nach Westdeutschland. PEGIDA-Demos, rechtsextremistische Terrorgruppen und Reisewarnungen ausländischer Behörden für ostdeutsche Bundesländer zeichnen ein schlechtes Image auf der Weltbühne und schrecken ausländische Fachkräfte von der Zuwanderung ab. Wir sind überzeugt, dass die Mehrheit der Ostdeutschen weltoffen und freiheitlich denkt. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus sowie eine grundsätzliche Demokratiefeinlichkeit in einer Minderheit der Gesellschaft darf nicht die erfolgreiche Entwicklung ganzer Bundesländer lähmen. Wir sehen es als die staatsbürgerliche Pflicht und Tugend eines jeden Bürgers, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus sowie Demokratiefeindschaft entschieden entgegen zu treten. Es liegt an einem jeden von uns, die gesellschaftliche Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung dieser Region zu schaffen.

Dennoch stehen die neuen Bundesländer vor besonderen Herausforderungen. Studien zeigen, dass Jugendliche in den ostdeutschen Bundesländern für rechtspopulistische Scheinlösungen besonders ansprechbar sind. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus ist es wichtig, bereits bei Jugendlichen Aufklärung und Integration zu fördern, um festgesetzte Denkstrukturen und Vorurteile frühzeitig aufzubrechen. Deswegen fordern wir eine Ausweitung der öffentlichen Mittel für Aussteigerprogramme im Bereich des Extremismus und eine Stärkung politischer Bildung. Ebenso bedarf es einer stärkeren Präsenz von politischen Partizipationsangeboten vor Ort wie beispielsweise Jugendparlamenten.

Auch einem linken Geschichtsrevisionismus, der versucht die Verhältnisse in der DDR zu verharmlosen und die Schuld für weiterhin bestehende Unterschiede der Treuhand oder der Marktwirtschaft zuschiebt, treten wir entschieden entgegen. Hier müssen mit dem SED-Regime die wahren Verantwortlichen benannt werden, denn ansonsten wird die Leistung aller Ostdeutschen missachtet, die in der friedlichen Revolution mutig für ihre Freiheit kämpften und sich nach Jahren sozialistische Misswirtschaft eine neue Existenz aufgebaut haben. Wir erneuern deshalb auch unsere Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und wollen sozialistische Denkmäler und Namensgebungen aus DDR-Zeiten kritisch hinterfragen oder zumindest mit geschichtlichen Hinweisen versehen.

Wir Jungen Liberalen fordern die FDP auf, sich ihrer geschichtlichen Verantwortung zu stellen und die Rolle der LDPD und NDPD in der DDR und nach deren Übergang in die FDP aufzuarbeiten. Dafür muss eine unabhängige Historikerkommission aus Wissenschaftlern und Zeitzeugen eingesetzt werden, die sich mit der Geschichte der LDPD und der NDPD zwischen 1945 und 1990 sowie dem Übergang der Parteien bzw. Ihrer Mitglieder in die FDP auseinandersetzt. Insbesondere muss dabei die programmatische und personelle Unterstützung der Parteien für die SED und die DDR und die programmatische und personelle Kontinuität beim Übergang der Parteien oder ihrer Strukturen in die FDP untersucht werden.

Gleiche Bildungschancen deutschlandweit

Zwar hat auch im Bereich der Bildung eine starke Konvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland stattgefunden, dennoch haben die ostdeutschen Flächenländer überdurchschnittlich viele Schulabbrecher und fallen bei den tertiären Bildungsabschlüssen zurück. Als zentralen Faktor der Chancengerechtigkeit und Grundlage zur individuellen Selbstentfaltung ist Bildungspolitik immer auch Gesellschaftspolitik – das gilt insbesondere in strukturschwachen Regionen. Dafür benötigt es erhebliche Mehrinvestitionen im Bildungsbereich und eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Deshalb erneuern wir unsere Forderungen nach einem Kooperationsgebot und deutschlandweit einheitlichen Abschlussprüfungen. Darüber hinaus fordern wir eine bundesweite Werbekampagne und Kooperationsinitiative zur Lehreranwerbung in ländlichen ostdeutschen Regionen.

Freiheit verwirkt nicht – Streichung des Art. 18 GG

Die Grundrechte stellen für uns das Fundament der freiheitlich-demokratischen Werte- und Gesellschaftsordnung dar. Freiheitsrechte, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bilden die tragenden Säulen, ohne die ein durch die Bürgerinnen und Bürger legitimierter, demokratischer Staat nicht denkbar ist. Freiheit ist nichts, was der Staat seinen Bürgern in guten Zeiten schenken und in schlechten Zeiten wieder wegnehmen kann. Freiheit ist ein Grundprinzip, das der Staat zu achten, zu gewährleisten und zu schützen hat. Grundrechte sind unveräußerlich – und das gilt es zu verteidigen.

Die Stabilität unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verteidigen wir nicht, indem wir einen Riss in die tragenden Säulen oder das Fundament dieser Ordnung reißen. In den 70 Jahren des Bestehens unseres Grundgesetzes wurde von der Möglichkeit des Entzugs von Grundrechten nicht einmal Gebrauch gemacht. Dies soll auch für die Zukunft garantiert bleiben. Der Entzug von Grundrechten, wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder auch der Eigentumsgarantie, fördert das extremistische Narrativ, ungehörte Stimme einer schweigenden Mehrheit zu sein.

Mit Blick auf die Meinungsfreiheit und digitaler Kommunikationsplattformen ist es zweifelhaft, wie ein Entzug verhältnismäßig durchgesetzt werden soll. Eine umfassende Antragsprüfung würde das Bundesverfassungsgericht bei größeren Verfahrenszahlen völlig lähmen. Eine Vereinfachung des Entzugsverfahrens wiederum würde die Bedeutung der Grundrechte fundamental in Frage stellen. Jede Ausnahme vom Grundsatz der politischen Waffengleichheit stellt ein potenzielles Einfallstor für möglichen Missbrauch dar. Unsere wehrhafte Demokratie, von den Mitteln des Strafrechts bis zum Parteiverbotsverfahren, hat sich bereits als standhaft genug erwiesen, um jeder Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung effektiv entgegenzutreten. Jede darüber hinausgehende Maßnahme bietet mehr offene Flanken für einen Angriff auf unsere Grundordnung, als es zur Verteidigung dieser beiträgt.

Die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Verrohung des politischen Umgangs und der Sprache besorgt uns sehr. Das Verschieben roter Linien in die Extreme und der Enthemmung des politisch Sagbaren befördert eine steigende Bereitschaft zu körperlicher Gewalt gegenüber Personen anderer politischer Überzeugungen. Das gefährdet die Stabilität des politischen Diskurses und muss mit den Mitteln des Rechtsstaates und der wehrhaften Demokratie beantwortet werden.

Der Entzug von Grundrechten, wie er als Mittel des Kampf gegen Extremismus angestoßen wird und als “vergessenes Instrument” im Grundgesetz verankert ist, gehört nach unserer Überzeugung aber nicht dazu. Wir lehnen den Gedanken ab, dass Freiheitsrechte verwirkbar sind und fordern daher die ersatzlose Streichung von Artikel 18 des Grundgesetzes.

Ein Parlament der Profis, aber kein Volkskongress

Die repräsentative Demokratie ermöglicht gleichberechtigte politische Teilhabe und Willensbildung. Sie stellt, ergänzt durch direktdemokratische Elemente, die beste Möglichkeit dar, Entscheidungen für die gesamte Gesellschaft zu treffen. Eine Demokratie kann nie fertig sein, sondern muss sich ebenso wie die Gesellschaft, durch welche sie geprägt wird, weiterentwickeln. Eine repräsentative Demokratie muss dabei einen Ausgleich zwischen einer möglichst großen Repräsentation der Interessen der gesamten Bevölkerung auf der einen und der effizienten Arbeitsfähigkeit der Institutionen auf der anderen Seite abwägen. Die Repräsentanten sind Vertreter des Volkes.

Wir erkennen dabei an, dass es sinnvoll sein kann, dass diese Repräsentanten, neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete, einer weiteren Beschäftigung nachgehen. Als eine mögliche Form der Mandatsausübung kann ein Abgeordneter so eine breite gesellschaftliche Verankerung erreichen. Die Arbeit im Parlament sollte aber stets die Haupttätigkeit eines Volksvertreters darstellen.

Aus diesem Grund begrüßen wir die kürzlich beschlossene Reform des Berliner Abgeordnetengesetzes, mit dem aus dem bisherigen “Halbtagsparlament” ein “erweitertes Halbtagsparlament” wurde ausdrücklich. Für eine Stadt, mit mehr Einwohnern als der unteren Hälfte der Bundesländer, hielten wir jedoch ein echtes Vollzeitparlament für angemessen, wie es bereits in beinahe allen deutschen Bundesländern üblich ist.

Gleichzeitig stellt die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes für uns ein überragendes Prinzip der parlamentarischen Demokratie dar. Mehr Abgeordnete bedeuten nicht automatisch mehr Demokratie. Vielmehr bedarf es eines schlanken Parlamentes, dass sich mit den drängenden Gesellschaftsfragen beschäftigt, statt sich im Klein-Klein eines Stadtstaates zu verlieren.

Wir halten aus diesem Grund die derzeitige Größe von 160 Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses für ein Vollzeitparlament für zu hoch. Gerade im Vergleich mit anderen Bundesländern ähnlicher Größe erweist sich diese als überproportional hoch. Durch das Berliner Wahlrecht, dass mehr Direktmandate, als Listenmandate vorsieht, wird einer noch stärkeren Aufblähung des Landesparlamentes über die gesetzliche Zahl von 130 Abgeordneten Vorschub geleistet.

Die nun beschlossene Erhöhung der Diäten und Aufwertung des Abgeordnetenmandates kann für uns daher nur der erste Schritt in einer umfassenden Parlamentsreform sein. Wir fordern daher:

Das Abgeordnetenhaus muss zu einem echten Vollzeitparlament mit entsprechenden Mitteln für Mitarbeiter und Fraktionen ausgebaut werden.

Die Zahl der Mandate muss deutlich sinken. Statt bislang 78 Direktmandate in ganz Berlin soll künftig maximal die Hälfte aller Grundmandate über Wahlkreise bestimmt werden. Aktuell findet die Zuteilung der Wahlkreise allein aufgrund der Bevölkerungszahlen statt. Künftig soll sich die Wahlkreiseinteilung stärker an den gewachsenen Strukturen im Bezirk richten. Die Wahlkreise sollen in der Anzahl der Einwohner vergleichbar sein.

Das Berliner Abgeordnetenhaus ist ein Parlament für die gesamte Stadt. Über die Bezirksverordnetenversammlungen finden trotz gesamtberliner Verwaltung kommunalpolitische Fragestellungen Berücksichtigung. Die Wahlkreisabgeordneten haben darüber hinaus die Aufgabe, kiezspezifischeInteressen ins Parlament hineinzutragen. Es ist nicht ersichtlich, dass darüber hinaus eine noch stärkere Fokussierung auf die Berliner Bezirke in einem Berliner Gesamtparlament der harmonischen Weiterentwicklung der gesamten Stadt dienlich ist. Das Berliner Abgeordnetenhaus soll keine Kommunalpolitik betreiben, sondern die Aufgaben eines größeren Bundeslandes wahrnehmen. Alle über Listen gewählten Abgeordneten sollen künftig über Landeslisten gewählt werden. Die Möglichkeit zur Aufstellung von Bezirkslisten zur Wahl des Abgeordnetenhauses muss gestrichen werden.

Die Kompetenzverteilung zwischen Land und Bezirken muss einer umfassenden Evaluation unterzogen werden. Das Abgeordnetenhaus soll sich künftig auf die gesamtstädtischen Fragen fokussieren, während die Kompetenzen der Bezirke in lokalen Fragen ausgebaut werden müssen.

Nein heißt immer noch Nein!

Die Jungen Liberalen Berlin bekennen sich klar zu einem effektiven strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein!“ alle vorsätzlichen sexuellen Handlungen erfasst, die gegen den erkennbaren Willen der anderen Person vorgenommen werden. Der Gesetzgeber ist mit seiner 2016 vorgenommenen Reform daran gescheitert, ein lückenloses und praktikables Sexualstrafrecht einzuführen. In der 2,5-Jährigen Anwendungspraxis haben sich bereits bedenkliche Strafbarkeitslücken aufgetan, die ein erneutes Tätigwerden des Gesetzgebers unentbehrlich machen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern eine Anpassung des Sexualstrafrechts, um folgende zwei Verhaltensweisen gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers angemessener erfassen zu können:

Stealthing als strafbare Vergewaltigung

Als Stealthing wird das heimliche Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs gegen den Willen der Sexualpartnerin bzw. des Sexualpartners bezeichnet. Der Täter verletzt durch dieses Vorgehen in erheblichem Ausmaß die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers, schließlich vollzieht er den Geschlechtsverkehr entgegen zuvor (wenigstens implizit) vereinbarten Bedingungen und setzt das Opfer einem deutlich höheren Schwangerschaftsrisiko und/oder dem Risiko einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten aus. Ob Sex mit oder ohne Kondom stattfindet, liegt nicht im Belieben eines Sexualpartners. Auch geht es an der Lebensrealität vorbei, diese Tat in zwei unabhängige Sachverhalte (also einen grundsätzlich konsensualen Geschlechtsakt und ein davon isoliert bewertetes Abziehen des Kondoms) aufzuspalten – wie es etwa das AG Tiergarten Ende 2018 geurteilt hat.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher eine gesetzliche Klarstellung, dass Stealthing nicht nur den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs (§ 177 Abs. 1 StGB) erfüllt, sondern – wie überwiegend in der Strafrechtswissenschaft gefordert – auch ein (ggf. neu zu schaffendes) Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 177 Abs. 6 StGB erfüllt. Hierdurch würde das deutlich erhöhte Strafmaß einer Vergewaltigung anwendbar, ohne beide Delikte pauschal miteinander gleichzustellen: der Strafrahmen zwischen zwei und 15 Jahren Freiheitsstrafe lässt hinreichenden Spielraum, die Schwere der Tat im Einzelfall angemessen zu würdigen.

Upskirting als Sexualdelikt erfassen

Als Upskirting bezeichnet man das unerwünschte, insbesondere heimliche Fotografieren unter den Röcken von Frauen. Solche Bilder landen häufig auf Pornoseiten und anderen Onlineplattformen. Auf vielen Upskirts sind die Frauen identifizierbar. Oft werden Frauen dafür in der Öffentlichkeit heimlich fotografiert oder bedrängt. In Deutschland ist diese Praxis nicht hinreichend vom Gesetz abgedeckt: Strafbar macht man sich erst durch die Verbreitung der Aufnahmen, das Fotografieren ist weiterhin legal. Laut § 201a StGB sind diese Aufnahmen nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Mehrere Urteile zeigen, dass eine Strafbarkeitslücke besteht, da in einigen Fällen weder die Straftatbestände der Beleidigung, noch der sexuellen Belästigung einschlägig sind.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher, dass Upskirting, also das unerlaubte/unerwünschte, insbesondere heimliche Fotografieren unter den Röcken von Frauen künftig als sexuelle Belästigung eingestuft wird bzw. als strafbare Handlung der sexuellen Belästigung in die Strafgesetzgebung aufgenommen wird.

Bundeswehrstärkungsgesetz: Für funktionierende Streitkräfte

Getrieben von kurz- und mittelfristigen Einsparmaßnahmen (Schließung von Standorten, Abbestellung von Ersatzteilpaketen und späterer Beschaffung von weniger Großgerät) wurde zwischen 1990 und 2018 die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr stark beschränkt. Trotz der Notwendigkeit an stabilen außenpolitischen Beziehungen und sicherer Handelswege kann die Bundeswehr in ihrer heutigen Form internationalen Verpflichtungen kaum nachkommen. Hinzu kommt die gleichrangige, seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine weiter an Bedeutung gewinnende Aufgabe „Landes- und Bündnisverteidigung“, die erheblich personelle und materielle Kapazitäten der Bundeswehr bindet. Bei militärischen Initiativen wie der Sicherung von Seewegen in der Straße von Hormus spielte die Diskussion, ob die deutsche Marine überhaupt über dafür ausreichende Kapazitäten verfügte, eine viel zu große Rolle. Deutschland hält zudem wiederholt internationale Zusagen nicht ein und isoliert sich daher als unzuverlässiger Partner. Durch kurzfristige Sparmaßnahmen erhöhen sich zudem aufgrund von Planungsunsicherheit die mittelfristigen Kosten immens: Spezialisten müssen zum Teil 10 Jahre vor eigentlicher Verwendung eingestellt und ausgebildet werden, nach millionenschweren Ausgaben an Ausbildung und Gehalt fehlt am Ende das zu bedienende Großgerät. Nach der jetzigen Finanzplanung sind bereits weitere Großprojekte von jahrelangen Verzögerungen bedroht und die mittelfristige Finanzierung unklar. Auch hier ergibt sich wie in der Vergangenheit die große Gefahr, dass die langfristigen Kosten stark ansteigen, während die operative Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sinkt.

Forderungen:

Nach einem Bundeswehrstärkungsgesetz soll die Finanzierung des Fähigkeitsaufwuchses der Bundeswehr gemäß ihrem sicherheitspolitisch hergeleiteten und international zugesagten Fähigkeitsprofil garantiert werden. Es muss sichergestellt
werden, dass die Bundeswehr leisten kann, was sie leisten soll:

  • Finanzielle Planungssicherheit: Der Verteidigungsetat soll für einen größeren Zeitraum mit einem jährlichen Mindestbetrag garantiert werden, welcher alle geplanten Großprojekte finanzieren kann.
  • Rüstungsausgaben sollen mittelfristig minimal 20% des Verteidigungsetats ausmachen, Forschung und Entwicklung minimal 2%.
  • Einhaltung internationaler Zusagen: Erhöhung des Verteidigungsetats jährlich um minimal 0,1% in Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt, um glaubwürdig die bereits 2014 international zugesicherte Finanzierung der Streitkräfte sicherzustellen.
  • Konsequente Nutzung von PESCO: Alle Großprojekte, welche über PESCO geplant und in europäische Streitkräfte eingebracht werden können, müssen künftig über PESCO eingebracht werden.
  • Ausbau des Europäischen Verteidigungsfonds für gemeinsame Projekte.
  • Konsequente Einbringung der Bundeswehr in europäische Missionen, wenn Primärziel dieser Missionen das Durchsetzen von Menschenrechten in Krisenregionen oder die Sicherung etablierter Handelswege ist.
  • Angehörige der Bundeswehr sollen weiterhin kostenfrei Bahn fahren können; das Verfahren zum Nachweis der Berechtigung ist aber unnötig bürokratisch. Wir fordern, dass der Dienstausweis als Berechtigungsnachweis in den Nah- und Fernverkehrsmitteln dient. Aus dem Etat des Bundesministeriums für Verteidigung ist dafür eine angemessene pauschale Entschädigung an die Verkehrsunternehmen auszuschütten, deren Höhe diese in regelmäßigen Abständen in gemeinsamen Verhandlungsrunden ermitteln sollen.
  • Unkomplizierte Beschaffung: Keine europaweiten Ausschreibungen bei zeitkritischen Beschaffungen, welche einen akuten Fähigkeitsmangel der Bundeswehr decken müssen.
  • mittelfristig ist darauf hinzuwirken, dass mehr Einheiten innerhalb des NATO-Bündnisses mitgliedsstaatsübergreifend organisiert werden. Hierdurch können unnötige und teure Doppelstrukturen in der Verwaltung vermieden und eine engere Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten forciert werden.
  • Dem Stand der Bundeswehr als Parlamentsarmee muss dadurch Rechnung getragen werden, dass ein Ehrenmahl für die gefallenen Bundeswehrsoldaten in unmittelbarer Nähe zum Reichstagsgebäude errichtet werden soll.

Die neue Berliner Linie in der inneren Sicherheit

Die Jungen Liberalen Berlin setzen sich für eine freiheitliche Sicherheitspolitik ein, die sich an der realen Bedrohungslage einerseits und den tatsächlich erforderlichen Maßnahmen andererseits orientiert. Im Zentrum steht für uns die Freiheit des Einzelnen, deren Verletzung durch Straftaten verhindert oder zumindest sanktioniert werden muss. Genauso bildet die Freiheit des Einzelnen aber auch die Grenze polizeilichen Handelns bei der Verbrechensprävention und den Befugnissen von Sicherheitsbehörden.

Das 21. Jahrhundert und die damit einhergehende Digitalisierung bieten neue Herausforderungen und Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden in Berlin. Intimste Lebensbereiche können mithilfe von Überwachung zugänglich und Polizeigesetze beschlossen werden, die immer stärker in die Grundrechte eingreifen, ein Behördenversagen, das massivste rechtsextremistische Straftaten nicht verhindern konnte, und fehlende Antworten auf Kriminalität von Jugendlichen – vor diesen Herausforderungen steht die liberale Sicherheitspolitik in Berlin.

Grundlage für die Gewährleistung der Sicherheit ist immer eine funktionierende wie effiziente Polizeiarbeit und Justiz, die in der Lage ist, Recht durchzusetzen. Polizei, Justizvollzug, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Berlin müssen endlich besser ausgestattet sowie bezahlt werden und brauchen umfassend bessere Arbeitsbedingungen. Berlin braucht mehr Polizisten und muss den aktuellen Beamten endlich Überstunden ersetzen und Zeit für ihr Training geben. Auch die Beamtenbesoldung muss endlich mindestens den Bundesdurchschnitt erreichen.

NEUE SICHERHEITSGESETZE FÜR BERLIN

Berlin braucht ein neues Polizeigesetz. In den Anstrengungen, ein bundesweites Musterpolizeigesetz zu schaffen, könnte Berlin die Gelegenheit nutzen, nicht nur Probleme des aktuellen Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zu beseitigen, sondern auch dafür zu sorgen, dass ein liberaler Entwurf für die Eingriffsrechte der Polizei geschaffen wird. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Wir lehnen eine Einführung von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie z.B. der „drohenden Gefahr“, die lediglich eine uferlose Erweiterung von Grundrechtseingriffen zum Ziel haben, in das Berliner Polizeigesetz ab. Durch diese werden massive Überwachungsmaßnahmen möglich, die ohne konkrete Gefahr durchgeführt werden können.
  • Kontrollbereich bzw. Gefahrengebiete nach dem ASOG, in denen Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen ohne Verdachtsmomente an sog. kriminalitätsbelasteten Orten durchgeführt werden können, lehnen wir ab. Solche anlasslos durchgeführten Kontrollen laden insbesondere zu Diskriminierung und Racial Profiling ein und sind daher nicht mit liberalen Werten vereinbar. Solange diese Maßnahmen jedoch durchgeführt werden, müssen diese auch transparent gemacht werden. Eine nicht-öffentliche Bekanntgabe solcher Maßnahmen muss in Berlin folglich unterlassen werden.

Eingriffe in Grundrechte müssen stets an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Aufenthaltsgebote, bei denen als gefährlich eingestufte Personen auf bestimmte Gebiete beschränkt werden können, sollen künftig mit einer maximalen Dauer von zwei Monaten und allein unter richterlichem Vorbehalt verhängt werden können. Den präventiven Einsatz von sogenannten elektronischen Fußfesseln lehnen wir ab, da diese weder technisch zur Zielerreichung geeignet noch aufgrund des starken Eingriffs
in die Bürgerrechte verhältnismäßig sind. Auch der Präventivgewahrsam nach dem Vorbild des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ist unverhältnismäßig. Sofern ein Gewahrsam angeordnet worden ist, kann er nicht durch richterlichen Beschluss verlängert werden. Stattdessen muss bei konkreten Gefahren genügend Personal zur Observierung bereitgestellt werden.

Wenn große öffentliche Veranstaltungen stattfinden, entstehen insbesondere im Fußball hohe Belastungen für Polizei und Sicherheitskräfte. Diese Kosten sollten, soweit sie über ein übliches Maß hinausgehen, vom Verursacher getragen werden. Über die Außerordentlichkeit der Kosten sollte ein Gericht entscheiden.

  • Die zunehmende Militarisierung der Polizei ist eine falsche Entwicklung. Wir lehnen den Einsatz von unkontrolliert tödlich wirkenden Waffen (bspw. Sprenggranaten) bei der Polizei entschieden ab. Die Anschaffung zusätzlicher Sonderwagen sehen wir kritisch, da konkrete Einsatzmöglichkeiten im Vergleich zu den Kosten unverhältnismäßig erscheinen. Dagegen können Maschinenpistolen in Ausnahmesituationen ein adäquates Mittel darstellen.
  • Wir unterstützen eine neue Kennzeichnungspflicht von Polizisten bei Demonstrationen. Dabei soll jedem Polizeibeamten vor dem Einsatz ein temporäres Pseudonym zugeordnet werden. Diese Zuordnung muss zeitlich begrenzt gespeichert werden. Dieses Pseudonym darf darüber hinaus nicht direkt auf eine dritte natürliche Person zurückgeführt werden können.

Wir unterstützen den Einsatz von Bodycams bei der Polizei. Ihre Nutzung kann nicht nur dazu führen, dass Straftaten der Bürgerinnen und Bürger dokumentiert werden, sie dienen auch der Selbstkontrolle der Polizei. Dabei müssen Beweiserhebung, -speicherung und -verwertung organisatorisch und strukturell voneinander getrennt sein. Die dabei erhoben Daten müssen strikt außerhalb des Zugriffsbereichs der dabei betroffenen Einsatzkräfte gespeichert werden. Insbesondere die Datensicherung muss zum Zweck des Datenschutzes in Deutschland stattfinden.

  • Wir fordern die Einführung eines Polizeibeauftragten des Abgeordnetenhauses von Berlin. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten des Bundestages soll dieser als unabhängige Institution des Abgeordnetenhauses fungieren. Der Polizeibeauftragte soll dabei sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar sein. Er soll strukturelle Defizite innerhalb der Polizei benennen, aber auch für einzelnes Fehlverhalten ansprechbar sein.
  • Um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern und niedrigschwellige Gesprächskanäle zwischen Polizei und Bevölkerung zu schaffen, fordern wir insbesondere in einsatzintensiven Kiezen die Wiedereinführung von Kontaktbereichsbeamten.
  • Als Junge Liberale sind wir besorgt über die zunehmende Gewalt in der Rigaer Straße 94. Wir verurteilen die Übergriffe und Gewalttaten gegen Anwohner und Polizei und fordern den Berliner Senat auf, seine Toleranzpolitik gegenüber linksextremer Gewalt aufzugeben. Es müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Gebäude zu räumen und den Rechtstaat konsequent durchzusetzen.
  • Die sogenannte Berliner Linie bei Hausbesetzungen, bei welcher besetzte Häuser binnen 24 Stunden geräumt werden, soll weiterhin angewandt und nicht aufgeweicht werden.

Zudem fordern wir ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz für Berlin. Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder die Zuständigkeit für Versammlungsgesetze, doch Berlin greift weiterhin auf das Bundesgesetz für Versammlungen zurück. Dabei ist Berlin als Bundeshauptstadt in einer besonderen Situation: Durchschnittlich findet zwölfmal am Tag eine Demonstration statt.

Das neue Versammlungsrecht sollte sich dabei vor allem auf die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit konzentrieren. So muss dringend verhindert werden, dass bei der Anmeldung einer Versammlung der Eindruck durch die zuständigen Behörden erweckt wird, dass Versammlungen genehmigungspflichtig sind, um bei der Anmeldung Änderungen zu erzielen. Die zuständigen Behörden sind daher zu verpflichten, auf die Genehmigungsfreiheit von Versammlungen ausdrücklich hinzuweisen. Versammlungsverbote müssen auf absolute Ausnahmen beschränkt sein. Wir fordern die polizeilichen Einsatzkräfte auf, unter Umständen von Auflagen bei Demonstrationen Gebrauch zu machen, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Allgemeinverfügungen, die pauschale Verbote für bestimmte Zeiten oder Orte aussprechen, werden dem nicht gerecht und können nur in absoluten Ausnahmefällen erlassen werden. Eine automatisierte Gesichtserkennung darf nicht zulässig sein.

DIGITALISIERUNG DER POLIZEIARBEIT

Durch die voranschreitende Digitalisierung werden auch immer mehr höchstpersönliche Informationen digital gespeichert. Für den Einzelnen sind diese Erleichterung und Fortsetzung des eigenen Lebens im digitalen Raum nicht mehr wegzudenken. Doch auch Sicherheitsbehörden sehen hier ein neues Betätigungsfeld, dass für einen möglichen Zugriff erreichbar wird. Die Herausforderung besteht im Erreichen eines Ausgleichs zwischen den Persönlichkeitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und der Aufgabe der Polizei, Straftaten aufzuklären sowie in der in der digitalen Welt ermitteln zu können.

  • Statt der Vorratsdatenspeicherung sprechen wir uns für ein „Quick Freeze“-Verfahren aus, dass erst nach richterlichem Beschluss und unter strengen Speicherungsbedingungen und Löschfristen beginnen darf. Dadurch werden massive Eingriffe in die Metadaten aller Bürgerinnen und Bürger verhindert und der Generalverdacht aufgehoben. Stattdessen werden nur Informationen über tatsächliche Verdächtige gespeichert.
  • In der verdeckten Online-Durchsuchung mittels sog. Staatstrojaner sehen wir einen besonders kritischen Eingriff in die Grundrechte. Denn anders als bei einer herkömmlichen Durchsuchung wird hier verdeckt auf die Daten und Privatsphäre zugegriffen. Wir sprechen uns daher gegen die Online-Durchsuchung und den Einsatz von Staatstrojanern aus. Auch die Quellentelekommunikationsüberwachung ist in unseren Augen keine verfassungsmäßige Form der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern.
  • Kameraüberwachung soll ausschließlich an kriminalitätsbelasteten Schwerpunkten eingesetzt werden, um einen Vorteil bei der Aufklärung von Straftaten zu erlangen. Die Installation der Kameras soll nur für einen begrenzten Zeitraum genehmigt und ein Verlängerungsantrag erst nach einer Evaluation der Wirksamkeit bzw. der Notwendigkeit dieser Maßnahme gestellt werden können.
  • Eine flächendeckende Überwachung lehnen wir ab. Ein automatischer Abgleich von personenbezogenen Daten (wie z.B. bei der
    automatischen Gesichtserkennung) ist ein erheblicher Eingriff in die Anonymität des öffentlichen Raums und stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht. Solche Maßnahmen lehnen wir ab. Alle Bürger haben das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum. Ebenso soll die Überwachung von Kennzeichen im Straßenverkehr nur anlassbezogen erfolgen.
  • Auch das Erstellen von Bewegungsprofilen durch die Polizei einzelner Bürgerinnen und Bürger ist für uns ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Freiheit.
  • Es bedarf mehr Transparenz bei der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern. Grundsätzlich muss in Zukunft Datenerhebung, Datenspeicherung und Datennutzung organisatorisch und strukturell voneinander getrennt
  • Predictive Policing kann einen sinnvollen Beitrag zur Polizeiarbeit leisten. Die Digitalisierung soll der Polizei nicht verschlossen werden, aber die Sicherheitsbehörden müssen an einen engen gesetzlichen Rahmen gebunden werden. Das Predictive Policing soll nur auf Basis von aggregierten und anonymisierten Daten angewendet werden, um präventiv Straftaten zu verhindern, nicht aber bezogen auf persönliche Daten von Tätern oder Opfern. Dabei können etwa Risikogebiete oder -zeiten identifiziert werden, nicht aber Ermittlungen gegen Einzelpersonen eingeleitet werden.
  • Der Einsatz von Drohnen bei der Polizei kann nur bei konkretem Anlass eine sinnvolle Ergänzung der Einsatzmittel sein. Immer dann, wenn Übersichtsaufnahmen angefertigt werden müssen (bspw. bei Verkehrsunfällen), können Drohnen eine Hilfe sein. Bei Demonstrationen aber muss durch ausreichenden Abstand zwischen Drohne und Demonstrationszug dafür gesorgt werden, dass Menschen nicht von ihrem Demonstrationsrecht abgehalten werden.

Die Bekämpfung von Cyberkriminalität muss fester Bestandteil einer modernen Polizei sein. Sicherheitsbehörden müssen auch für z. B. Informatiker attraktiv werden, die keine reguläre Polizeiausbildung durchlaufen haben. Regelmäßige digitale Fortbildungen müssen im Polizeibetrieb Pflicht werden. Ebenso muss eine Grundlage für eine gemeinsame digitale Sicherheitsarchitektur von Bund und Ländern geschaffen werden, die einen reibungslosen Informationsaustausch und eine bessere Kommunikation zu ermöglichen.

SICHERHEITSARCHITEKTUR

Die Vorkommnisse rund um den NSU oder den Anschlag am Breitscheidplatz zeigen, dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland reformbedürftig ist. Die notwendige Übermittlung und Kommunikation von Informationen ist nicht ausreichend sichergestellt. Plattformen zum Austausch sind zwar institutionalisiert und elementar in der Kriminalitätsbekämpfung, unterliegen jedoch keiner ausreichenden parlamentarischen Kontrolle. Aus diesen Fehlern müssen Konsequenzen gezogen werden und die Sicherheitsarchitektur derart reformiert werden, dass die Zuständigkeiten auf die passende Ebene verschoben werden, Prozesse transparent werden und die Zusammenarbeit optimiert wird.

  • Die Landeskriminalämter von Berlin und Brandenburg müssen stärker kooperieren. Es ist nicht notwendig, dass jedes Bundesland alle Spezialfähigkeit vorhält. Vielmehr ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung.
  • Mittelfristig müssen die Landesämter für Verfassungsschutz von Berlin und Brandenburg fusionieren. Gerade in Berlin und Brandenburg stellen unterschiedliche Zuständigkeiten zwischen Berlin und dem „Speckgürtel“ künstliche Hindernisse dar. Langfristig müssen alle Landesämter für Verfassungsschutz aufgelöst werden und die Aufgaben und Ressourcen an das Bundesamt für Verfassungsschutz übertragen werden.
  • Es muss eine verbindliche Rechtsgrundlage für die bundes- und länderübergreifenden Kooperationsplattformen wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum etc. geschaffen werden, damit klare Zuständigkeiten entstehen, Prozesse endlich klar geregelt sind und die Austauschplattformen einer parlamentarischen Kontrolle zugänglich sind.
  • Eine europäische Institution zur Terrorbekämpfung muss eingerichtet werden, bei der alle relevanten Informationen zusammengeführt werden und für die Sicherheitsbehörden der Länder zugänglich sind. Ebenso müssen rechtssichere Einsatzgrundlagen für grenzüberschreitende Einsätze innerhalb der EU bei Gefahr im Verzug geschaffen werden.
  • Obwohl V-Personen einen erheblichen Vorteil bei der Strafverfolgung bieten können, zeigte sich im Rahmen der Aufklärung des NSU und des Anschlags am Breitscheidplatz, dass V-Leute immer wieder unzuverlässige Quellen sind. Wir fordern daher eine bessere Kontrolle der Personen und lehnen insbesondere Tatprovokationen durch die V-Personen ab.

JUGENDKRIMINALITÄT

Vielfach wird der Eindruck erweckt, dass Jugendkriminalität vor allem aus schweren Straftaten besteht. Am häufigsten begehen Jugendliche jedoch Bagatelldelikte wie Sachbeschädigung oder das Erschleichen von Leistungen. Die meisten Jugendlichen sind keine Intensivtäter, sondern begehen eine bis wenige Straftaten, die nur eine Episode im Leben der Heranwachsenden abbilden, die sich mit persönlicher und sozialer Entwicklung und Reifung selbst erledigt.

Wir lehnen sowohl die Absenkung der Strafmündigkeit von 14 Jahren als auch eine generelle Anwendung des „Erwachsenenstrafrechts“ bei Jugendlichen ab.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern:

  • Präventive Angebote müssen verstärkt werden, darunter etwa Anti-Gewalttrainings und Informationsveranstaltungen im Rahmen des Schulunterrichts und in Zusammenarbeit mit Sportvereinen, um Straftaten schon früh zu verhindern.
  • Ebenso ist eine bessere Verzahnung von Polizei und Jugendhilfe notwendig, etwa bei gemeinsamen Fallkonferenzen oder nach der Verurteilung.
  • Bei Mehrfachtätern ist es notwendig, Schulen, Eltern, Jugendämter und Polizei besser miteinander zu vernetzen, um Informationen zusammenzutragen und gezielter zu reagieren. Auch muss die Schulpflicht konsequent durchgesetzt werden.
  • Der Jugendstrafvollzug ist als grundsätzlich offener Vollzug auszugestalten, der sich aus einem Gesamtkonzept aus Rehabilitierungs- und Sozialisierungsmaßnahmen zusammensetzt. Sozialer Desintegration ist entgegenzuwirken. Dies umfasst eine Betreuung im Rahmen des sozialen Trainings sowie einer Schuldnerberatung und eine gemeinschaftliche Unterbringung in Wohngruppen nach dem Vorbild von “Therapeutic Communities”. Der Vollzug ist mit schulischen Bildungsprogrammen zu verbinden. Eine anschließende schulische oder berufliche Ausbildung sind zu forcieren. Nach Ende des verpflichtenden Vollzugsprogramms sind zudem freiwillige Betreuungsprogramme von bis zu zwei Jahren anzubieten.
  • Wir sehen ferner großen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Clanstrukturen und begrüßen daher die Maßnahmen der Bezirksintegration und insbesondere einer zentralen Koordinierungsstelle. Als geeignete Präventivmaßnahme gegen den Einstieg von Jugendlichen in Clans fordern wir die Förderung von Jugendeinrichtungen.

 

Eine Demokratie lebt von Transparenz

Politische Interessensvertretung ist ein elementarer und notwendiger Bestandteil unser repräsentativen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger können – und sollten auch – erwarten, dass der politische Entscheidungsfindungsprozess in Deutschland so transparent und offen wie möglich verläuft. Denn je offener dieser Prozess verläuft, desto einfacher ist es, eine ausgewogene Vertretung zu gewährleisten und unangemessenen Druck sowie illegalen oder bevorrechtigten Zugang zu Informationen oder Entscheidungsträgern zu verhindern.

Transparenz in politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen trägt außerdem entscheidend dazu bei, unsere Bürgerinnen und Bürger zu einer aktiven Teilnahme am demokratischen Leben anzuregen.

Ein Transparenzregister nach europäischem Vorbild

Die Jungen Liberalen Berlin fordern ein verpflichtendes, gesetzlich verankertes Transparenzregister auf Bundesebene, das sich an der Lösung des europäischen Parlaments orientiert. Folgende Aspekte soll das Transparenzregister umfassen:

1) Eine Registrierung ist für alle Organisationen und Einzelpersonen, die Einfluss auf die politische Willensbildung des Bundestags, der Bundesregierung oder einzelner Abgeordnete nehmen möchten, verbindlich. Dazu zählen insbesondere Lobbyisten, Verbände, Lobbybüros von Unternehmen, Public-Affairs-Agenturen und Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und , sowie Einzelpersonen, die sich in aktiven oder ehemaligen Abhängigkeitsverhältnissen befinden oder befanden.

Bei ihrer Registrierung sollen diese ihre Interessen und Tätigkeiten, Auftraggeber, Geld- und Personalaufwand der Tätigkeit sowie ab einer Summe von 50.000 Euro im Jahr die Mittelherkunft, Personen mit Zugang zum Parlament und Kontaktdaten angeben. Rechte wie der Erhalt eines Bundestagshausausweises sollten an die Eintragung in das Lobbyregister geknüpft sein.

2) Mit der Eintragung in das Transparenzregister geht die Einhaltung eines Verhaltenskodex einher. Dieser soll über die Rechte und Pflichten im Umgang mit Abgeordneten und politischen Amtsträgern aufklären. Als Vorbild soll der auf der  europäischen Ebene für Lobbyisten, Parlamentarier und Kommissionsmitglieder gleichermaßen verbindliche ‚Code of Conduct‘ dienen.

3) Die Beiträge externer Berater und Interessenvertreter bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen sind in der Gesetzesvorlage zu dokumentieren. Zusätzlich sollte in der Begründung zu den Gesetzentwürfen dargelegt werden, welche Interessen während der Gesetzesvorbereitung gehört wurden.

Des Weiteren soll das Verfahren der Interessensanhörung durch ein Online-Konsultationsverfahren ergänzt werden.

4) Neben der Kontrolle der Parteienfinanzierung soll der Bundestagspräsident ebenfalls die oben genannten Regelungen überwachen. Der Bundestagspräsident kann bei Falschangaben in der Registrierung oder bei schwerwiegenden bzw. mehrfachen Verletzungen des Verhaltenskodexes Sanktionen verhängen. Diese sollen u.a. eine Aussetzung der Registrierung, eine Streichung aus dem Register bis hin zum Entzug des uneingeschränkten Zugangs zum Parlament beinhalten.

5) Das Register muss öffentlich und ohne nennenswerte Hürden für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Als Vorbild soll die Lösung des europäischen Parlaments dienen, die es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt im Internet erfasste Informationen einzusehen und über eine nutzerfreundliche Suchmaschine zu finden. Der öffentlich zugängliche Inhalt dieser Datenbank soll außerdem in elektronischen, maschinenlesbaren Formaten zugänglich gemacht.

Außerdem sprechen wir uns dafür aus das Register, mit angemessenen Anpassungen, auch auf Landesebene einzuführen.

Einkünfte von Abgeordneten offen legen

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich dafür aus, dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten genauer offengelegt werden. Deswegen fordern wir ab Stufe 7 (Einkünfte bis 100.000 Euro) eine Staffelung in 50.000 Euro Intervallen.

Karenzzeiten effektiv durchsetzen

Die derzeitige Karenzzeitregelung halten die Jungen Liberalen Berlin für nicht ausreichend. Deshalb fordern wir, dass die Entscheidung über eine Karenzzeit nicht länger der Bundesregierung sondern der dafür geschaffenen Kommission obliegt. Außerdem sollen die Kommissionsmitglieder, um Unabhängigkeit zu garantieren, vom Bundestag gewählt und nicht vom Kabinett berufen werden.

Die Entscheidung des Gremiums muss veröffentlicht werden. Verhandlungen über mögliche Folgebeschäftigungen noch während der Amtszeit müssen untersagt sein. Die oben genannte Regelung soll gesetzlich verankert werden. Bei Verletzung der Anzeigepflicht sollen Sanktionen durch den Transparenzbeauftragten drohen.

Meinungsfreiheit schützen – auch online!

Die Meinungs- und Pressefreiheit stellt einen der konstitutiven Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie dar. Möglichst objektive Berichterstattung durch die, zutreffend als 4. Gewalt bezeichneten, Medien ist jedoch ebenfalls Voraussetzung für den funktionierenden Meinungspluralismus. Um die Grundsätze objektiven Journalismus zu schützen besteht seit 1956 der Deutsche Presserat, durch den die Einhaltung des Pressekodexes kontrolliert und ggf. Sanktionen verhängt werden.

Im Jahr 2019 ist der Presserat bei dieser Arbeit jedoch noch immer auf die Kontrolle von Printmedien und Printmedien mit Online-Präsenz beschränkt, obwohl insbesondere Blocs und Enzyplokädieseiten zum Teil enormen Einfluss auf die Mehrheitsmeinung haben. Teilweise wird die fehlende Kontrolle der Einhaltung journalistischer Regeln hierbei für kriminelle, populistische und/oder meinungsunterdrückende Kampagnen ausgenutzt. Statt auf Mittel der Zensur durch Plattformbetreiber, wie das NetzDG oder Uploadfilter setzen wir uns für klare Rahmenbedingungen und die nachträgliche Überprüfung durch unabhängige Institutionen ein.

Wir fordern daher die Weiterentwicklung des Presserates in einen Medienrat unter Einbindung und Zusammenarbeit von Online-Journalisten und z.B. “digitalen Meinungsmachern”, um die sich immer wieder weiterentwickelnden und innovativen Formen des Online-Journalismus erfassen zu können.

Anonymität ist Freiheit – Kein Verbot von Tor und Co.

Wer Anonymität und Freiheit im Internet einschränkt, trifft mit diesen Maßnahmen auch immer rechtstreue Bürgerinnen und Bürger. Gerade im Web-Bereich trifft es vor allem Menschen, die aus diversen Gründen auf Anonymität angewiesen sind. Hierzu zählen beispielsweise Whistleblower, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich explizit für ein Recht auf Anonymität im Internet aus.

Daher lehnen wir ein generelles Verbot von “Tor” sowie von weiteren Browsern und Tools, die das Anonymisieren von Verbindungsdaten möglich machen, strikt ab. Ebenso sprechen wir uns gegen ein Verbot von hidden services (bzw. onion services) aus. Auch das Anknüpfen eines Verbotes an die Intention des Dienstes halten wir für falsch. Das Kriminalisieren von Anonymität stellt für uns einen unverhältnismäßigen Einschnitt in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dar, der mitnichten den gewünschten Mehrwert an Sicherheit bringt, sondern zur Folge hat, dass ca. 40.000 Menschen in Deutschland unter Generalverdacht stehen. Stattdessen fordern wir, dass Ermittlungsbehörden sowohl personell als auch in der Ausbildung entsprechend ausgestattet werden. Es ist nicht tragbar, wenn ein über Jahre verschleppter Personalmangel durch schärfere und weitreichendere Gesetze kaschiert werden soll. Darüber hinaus braucht es selbstverständlich auch das entsprechende Know-How. Den Beamtinnen und Beamten muss eine Ausbildung zuteil werden, die sie in die Lage versetzt, im Bereich des Darknet und auch der Internetkriminalität im Allgemeinen, effizient und erfolgreich zu ermitteln. Dass diese klassische Ermittlungsarbeit auch im Web-Bereich sehr gute Erfolge nachweisen kann, hat die Vergangenheit bereits gezeigt.

All Hands On Deck – Die Bundeswehr ins 21. Jahrhundert bringen

Zu einem demokratischen und modernen Rechtsstaat gehört auch eine gleichermaßen exzellent ausgerüstete sowie ausgebildete Exekutive, die sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts flexibel anpassen kann. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundeswehr als Parlamentsarmee Teil dieser Exekutiven. In unserem Land selbst, hat die Bundeswehr jedoch nicht immer ein positives Image. Dies ist zum Teil auf Skandale, politische Affären und vor allem auf Berichterstattung über mangelnde oder nicht einsatzbereite Ausrüstung zurückzuführen. Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sehen hier ein enormes Verbesserungspotenzial, um die Bundeswehr auf ihr vorgesehenes Niveau zu heben.

Aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgabenstellung der Sicherheitspolitik, sieht sich die Bundeswehr mit immer neuen Aufgaben konfrontiert. Cyberangriffe und der zunehmende Einsatz von Drohnen, sind nur einige wenige Beispiele. In diesen Zeiten ist es besonders wichtig, eine agile und moderne Truppe zu unterhalten, die sich dieser Problemstellung flexibel und schnell stellen kann. Hierzu gehören nicht nur die Unterhaltung und Weiterentwicklung der Ausrüstung, sondern auch die Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften in den verschiedenen Abteilungen der Bundeswehr.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass Deutschland im Sinne eines vernetzten Ansatzes langfristig drei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts in internationale Sicherheit (3D – defence, development and diplomacy) investiert und damit auch seine in der NATO eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Dieses Ziel wollen wir durch eine Erhöhung der Haushaltsansätze erreichen.

In Zeiten von Cyberattacken und der Bespitzelung durch Geheimdienste anderer Staaten ist es von höchster Priorität, dass die Bundeswehr Deutschland auch im Netz verteidigen kann. Hierfür benötigt die Truppe keine Panzer, Gewehre oder Kreuzer, sondern vor allem IT-Spezialisten und wehrfähige IT-Systeme. Besonders die IT-Experten sind schwer anzuwerben, da die Bundeswehr hier direkt mit der Privatwirtschaft in Konkurrenz um die besten Leute steht. Damit Deutschland in Sachen Cyberverteidigung nicht den Anschluss verliert ist es dringend nötig, die Bundeswehr als attraktiven Arbeitgeber auf dem Markt zu platzieren. Um neue Fachkräfte anzuwerben, muss die Bundeswehr die Besoldung der Fachkräfte zumindest schrittweise an die durchschnittlichen Löhne anpassen, die in der Privatwirtschaft für IT-Fachkräfte gezahlt werden. Dies kann auch über Zuschläge oder andere nicht-monetäre Anreize erfolgen. Des Weiteren ist zu prüfen, inwiefern die Kooperation mit privaten Unternehmen ausgeweitet werden kann.

Um zu gewährleisten, dass die Bundeswehr keine Nachwuchsprobleme bekommt, muss der Ruf der Truppe innerhalb der Bevölkerung verbessert werden. Die Bundeswehr ist ein besonders wichtiger Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie, der unsere liberalen Werte verteidigt und nach außen hin auch repräsentiert. Eine Armee ist nicht ausschließlich dazu da, im Kriegsfall zur Waffe zu greifen. Vielmehr engagiert sich die Bundeswehr bei der Seenotrettung im Mittelmeer, der Verteidigung der zivilen Schiffsfahrt vor Somalia und anderen Initiativen von unter anderem den Vereinten Nationen. Dieses Bild einer zeitgemäßen und international agierenden Truppe, unter Wahrung ihrer humanitären Aufgaben und Verpflichtungen, scheint in der Bevölkerung noch nicht angekommen zu sein.

Ein verbessertes und realitätsnahes Image der Truppe könnte so auch die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber erhöhen. Zukünftigen Personalengpässen würden vorgebeugt. Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg befürworten insofern aktive Werbekampagnen zur Verbesserung der Marke „Bundeswehr“.

Des Weiteren halten wir Besuche von Bundeswehrsoldaten in Schulen ab der 10. Klasse für sinnvoll. Bei all diesen Maßnahmen geht es nicht darum, die Bevölkerung für Krieg und Militär zu sensibilisieren, sondern darum, ein aktuelles und realitätsnahes Bild der Bundeswehr für die Zivilgesellschaft zu vermitteln.

Für die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg ist es daher nur folgerichtig, dass die neuen und alten sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht von einem Land allein gelöst werden können. Wir befürworten den Vorschlag eine einheitliche europäische Verteidigungsarmee aufzubauen. Kurz –und mittelfristig muss die Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten in der Verteidigung insbesondere im Rahmen der “Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit” (PESCO) weiterentwickelt und ausgebaut. Mit Bedauern sehen wir das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU und der damit einhergehenden Schwächung der sicherheitspolitischen Kooperation mit den Briten. Nach dem Brexit sollten so schnell wie möglich Verhandlungen aufgenommen werden, die dafür sorgen, dass Großbritannien zumindest auf der Ebene der Verteidigung wieder in das Geflecht der militärischen Kooperation eingegliedert werden kann.