Etwa zwei Drittel aller Gerichtsverfahren in Deutschland enden in einer Geldstrafe. Ein großer Teil der Verurteilten verfügt jedoch nur über ein Einkommen in Höhe des Arbeitslosengeld II und landen aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit immer häufiger im Gefängnis. Die Jungen Liberalen Berlin sehen darin eine sozial- und rechtspolitische Ungerechtigkeit, die dringend verändert werden muss.
Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für eine Reform des §43 StGB, durch welche die Ableistung einer „freien Arbeit“ zum Regelfall der Ersatzleistung einer uneinbringlichen Geldstrafe wird. Nur im Falle einer dauerhaften Verweigerung der „freien Arbeit“ soll eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.
In der Zwischenzeit müssen Angebote der „freien Arbeit“ als Ersatzleistung zur Geldstrafe in Berlin stärker beworben werden. Mitarbeiter des ambulanten sozialen Dienstes und soziale Träger müssen stärker in die Verfahren eingebunden werden, um schon frühzeitig über die Möglichkeiten der „freien Arbeit“ aufzuklären.