Grundrechte besser schützen – Wohnungsdurchsuchungen reduzieren!

Die Jungen Liberalen Berlin beobachten mit Sorge, dass Haus-, bzw. Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu einem gängigen Instrument bereits zu Beginn von Ermittlungsmaßnahmen oder selbst nur bei einem vagen Tatverdacht geworden sind. Obgleich Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz die eigene Wohnung als Zufluchtsort des Individuums besonders schützt, führt die geübte Praxis der Durchsuchungsanordnungen zu einer faktischen Aushöhlung dieses Kernbereichs der Privatsphäre. Als Ursache hierfür sehen die Jungen Liberalen Berlin vor allem eine sich über die Jahrzehnte entwickelte Praxis, in der überlastete Ermittlungsrichter bereits fertige Beschlussausfertigungen mit Begründungen der Staatsanwaltschaften nur noch gegenzeichnen müssen, während an die Zurückweisung solcher Anträge höhere Aufwandsanforderungen (nämlich eine eigene gesonderte Begründung) gestellt werden.

Um den Rechtsschutz der Bürger gegenüber den Ermittlungsbehörden aufgrund der vorbezeichneten Praxis und auch die Kontrollmöglichkeiten innerhalb der Justiz zu verbessern, schlagen die Jungen Liberalen Berlin daher folgende Gesetzesänderungen vor:

  • Die Beschwerdemöglichkeiten gegen die amtsgerichtliche Anordnung zur Haus-, bzw. Wohnungsdurchsuchung sind um die Möglichkeit zur weiteren Beschwerde gegen die landgerichtliche Entscheidung zu erweitern; § 310 Strafprozessordnung ist entsprechend zu ändern.
  • Im Falle der Feststellung, dass eine Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist, sollen die anlässlich dieser Durchsuchung beschlagnahmten Beweismittel einem absoluten Verwertungsverbot unterliegen. Die §§ 102 und 103 der Strafprozessordnung sind entsprechend zu ergänzen.
  • Im Falle der Feststellung, dass eine Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist, ist den betroffenen Bewohnern (so z.B. auch allen gleichermaßen betroffenen Angehörigen/Mitbewohnern) eine angemessene Geldpauschale, z.B. € 200,00 pro Person, als Entschädigung aus der Landeskasse zu zahlen.

Behebung der Engpässe bei der Stimmrechtsausübung der Landesverbände beim BuKo

Die JuLis Berlin fordern den Bundeskongress dazu auf, in den letzten Satz des §7 Abs. 5 (Delegiertenrechte) der Bundessatzung des Jungen Liberalen e.V. die Worte “oder Ersatzdelegierte” einzufügen. Der neue Satz soll lauten: “Jeder Delegierte oder Ersatzdelegierte darf nicht mehr als zwei Stimmrechte wahrnehmen.”

Vorstellungsgespräche für Freiwilligendienste auch Sozialbedürftigen ermöglichen!

§ 16 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – und §§ 25 und 44 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – sollen entsprechend so geändert werden, dass die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche bei Freiwilligendiensten für Arbeitslose und Angehörige aus Bedarfsgemeinschaften übernommen werden.

Liebe kennt keine Grenzen: Europa als Raum der Vielfalt und Toleranz

Europa wächst zusammen. Durch die stetige europäische Integration, die Schaffung der Unionsbürgerschaft und die daraus erwachsende Freizügigkeit wurden Meilensteine der freien Mobilität geschaffen. Europäische Lebenswege werden dadurch zunehmend zur Selbstverständlichkeit. Immer mehr Europäer verbringen einen Teil ihrer Ausbildungs- oder Erwerbsbiographie im europäischen Ausland – und knüpfen dort Bekanntschaften, die oft ein Leben anhalten.

In der EU werden jedes Jahr gut zwei Millionen Ehen geschlossen, von denen etwa 350.000 einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen. Die Zahl der jährlichen Scheidungen liegt zugleich bei etwa 875.000, grenzüberschreitend sind davon etwa 170.000. Dennoch ist das europäische Familienrecht lückenhaft geblieben: Die Brüssel IIa-, europäische Unterhalts-, Ehe- und Rom-III-Verordnungen erfassen nach wie vor nur einen Teilbereich der Materie und errichten teilweise nur ein Regelungsregime zu Gerichtsstand und grenzüberschreitender Entscheidungsvollstreckung. Eine Vereinheitlichung des materiellen Familienrechts, etwa bezüglich der Voraussetzung der Eheschließung, der Ehewirkungen, des ehelichen Güterstandes, oder des Adoptionsrechts, erfolgte bislang ebenso wenig wie eine abschließende Regelung des Kollisionsrechts. Hieraus können in erheblichem Maße Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität erwachsen: In Fragen außerhalb des Scheidungs-und Trennungsrechts und des Kindesunterhalts (dem Anwendungsbereich der Rom-III-VO und dem Haager Unterhaltsübereinkommen) variiert je nach Gerichtsstand das anwendbare Recht in Abhängigkeit des jeweiligen mitgliedstaatlichen internationalen Privatrechts. Auch die Anerkennung einer im EU-Ausland geschlossenen Ehe oder im EU-Ausland bewirkten Adoption ist nicht ausnahmslos rechtssicher gewährleistet – vor allem die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in einem Mitgliedstaat, der einen solchen Eheschluss nicht zulässt, ist sekundärrechtlich ungeregelt und höchstrichterlich bislang ungeklärt. Einem Drittstaatsangehörigen, der mit einem gleichgeschlechtlichen Unionsbürger legal eine Ehe in einem EU-Mitgliedstaat eingeht, kann aus diesem Grund bspw. in einem anderen Mitgliedstaat der Status als Familienangehöriger im aufenthaltsrechtlichen Sinne versagt und dadurch eine Daueraufenthaltsgenehmigung verweigert werden. Auch weitergehend stellen sich Unsicherheiten, etwa hinsichtlich der steuerlichen Behandlung einer solchen Ehe.

Zwar ist Familienrecht in besonderem Maße mit der kulturellen Identität eines jeden Mitgliedsstaates verwoben. Eine Angleichung des materiellen Familienrechts in ganz Europa „von oben herab“ mag deshalb Konfliktpotential beherbergen. So würde etwa eine europarechtliche Verpflichtung, im gesamten Unionsgebiet die Eingehung gleichgeschlechtlicher Ehen zu ermöglichen, in einigen Mitgliedstaaten auf beträchtlichen Widerstand stoßen – man denke nur an das kürzlich per Verfassungsreferendum in Kroatien beschlossene Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe. Dennoch muss es in Ansehung der Grundfreiheiten und –werte der Union ermöglicht werden, dass Familien ihre Freizügigkeit ausüben können, ohne dabei um ihren Ehe- oder Adoptionsstatus befürchten zu müssen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher als weniger einschneidendes Mittel gegenüber einer Vollharmonisierung die verpflichtende gegenseitige Anerkennung von Ehen und Adoptionen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingegangen wurden. Hierzu ist eine Vereinheitlichung des Kollisionsrechts erforderlich:

  • Die Ehevoraussetzungen, Ehewirkungen, einschließlich des ehelichen Güterstandes, Adoptionsvoraussetzungen und Adoptionswirkungen beurteilen sich im gesamten EU-Gebiet nach dem Recht des EU-Staates, in dem die Ehe geschlossen oder die Adoption durchgeführt wurde.
  • Um rechtsmissbräuchlichem „Heiratstourismus“ zu entgegnen, ist die Unterstellung unter ein anderes Familienrecht als desjenigen Staates, dem die beteiligten Personen angehören, erst nach einem regelmäßigen Aufenthalt von mindestens einem Jahr Dauer im entsprechenden Staat zulässig. Vor diesem Zeitpunkt kann die Eheschließung oder die Adoption nur nach dem Recht des Staates durchgeführt werden, dem der Unionsbürger angehört. Gehören die Ehegatten untereinander, die Adoptiveltern untereinander oder die Adoptiveltern gegenüber dem Adoptivkind unterschiedlichen Mitgliedstaaten an, kann nach dem Willen der Beteiligten in die Rechtsordnung eines der Beteiligten optiert werden.
  • Im Rahmen öffentlich-rechtlicher, steuerrechtlicher, strafrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Vorschriften, die tatbestandlich an eine Ehe oder ein Eltern-Kind-Verhältnis anknüpfen, sind unter diesen Voraussetzungen EU-ausländische Ehen und Adoptionen bedingungslos anzuerkennen.

Kultur der Offenheit statt hermetischer Abschottung: Zuwanderung nach Europa liberal gestalten!

Ein menschenwürdiger, offener und ausgewogener Umgang mit Migration und Flüchtlingen stellt eine der zentralen politischen Herausforderungen Europas dar. Aufgrund gestiegener Lebenserwartung und sinkender Geburtenrate stehen viele europäische Staaten vor großen demographischen Problemen wie Nachwuchs- und Fachkräftemangel, Schrumpfung der Erwerbsbevölkerung, gesteigertem Pflege- und Betreuungsbedarf und Entvölkerung der ländlichen Räume. Gleichzeitig hat in den letzten Jahrzehnten die internationale Mobilität weltweit erheblich zugenommen. Gleichermaßen versuchen zunehmend Flüchtlinge aus den wirtschaftlichen Notregionen sowie Kriegsregionen der Welt, insbesondere aber Afrika, unter widrigsten Bedingungen in der Hoffnung auf bessere Zukunftsperspektiven den europäischen Kontinent zu erreichen. Eine Öffnung gegenüber dieser Zuwanderung bietet Chancen, den demographischen Trend zu stoppen und ein Europa der kulturellen Vielfalt und des Wohlstands zu schaffen. Daher schlagen die Jungen Liberalen Berlin folgende Maßnahmen zum Umgang mit Zuwanderung und Flüchtlingen vor:

Grenzen und Zuwanderung – Einführung eines Punktesystems

Die Jungen Liberalen Berlin begrüßen die Immigration von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, die heute mehr denn je zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Europas gebraucht werden und in Europa Platz für ihre persönlichen Lebensentwürfe finden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass bei den Zuwanderern die benötigten Qualifikationen tatsächlich vorliegen um einen kontrollierten und der EU letztlich auch förderlichen Zuzug zu ermöglichen.

Um dies zu erreichen muss auf europäischer Ebene ein Punktesystem zur Kontrolle und Steuerung der Zuwanderung eingerichtet werden. Dieses in anderen Nationalstaaten (z.B. Kanada) bewährte und weitestgehend diskriminierungsfreie System eignet sich für die Bewertung der Qualifikation des Einwanderungskandidaten auch auf europäischer Ebene am besten und gewährleistet zugleich die kulturelle und ethnische Vielfalt der Zuwanderer. Erfolgreiche Bewerber müssen mindestens eine bestimmte Punktzahl erreichen um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Kriterien für die Punktvergabe könnten unter anderem Ausbildung, Arbeitserfahrung und Sprachkenntnisse sein.

Alternativ dazu soll die Möglichkeit bestehen, entsprechend den Regelungen zum Green-Card-Erwerb in den USA, unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse durch eine signifikante Investition in der EU zu erlangen. So können diejenigen Drittstaatler, die einen festgelegten Betrag in der EU investieren und damit eine bestimmte Anzahl Arbeitsplätze für einen bestimmten, festzulegenden Zeitraum neu schaffen oder sichern, auch ohne Qualifikation über das Punktesystem dauerhaft in der EU arbeiten und leben. Für konkret festzulegende strukturschwache Regionen soll hierbei auch der hälftige Investitionssatz, bzw. die Hälfte der zu schaffenden oder sichernden Arbeitsplätze ausreichen können.

Asyl- und Flüchtlingsfragen – Freizügigkeit für Flüchtlinge

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für ein europäisches Asylsystem aus, das den Asylanten ein Leben in größtmöglicher Freiheit ermöglicht, statt sie bürokratisch zu gängeln und ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken. Zudem stellt die derzeitige Pflicht, sich im vom Flüchtling zuerst betretenen Staat niederzulassen, ein maßgebliches Hindernis bei der Suche nach Beschäftigung dar und stellt die Asylanten durch zentrale Unterbringungen vor soziale und psychische Extremsituationen. Der Nutzen dieser Einschränkungen, der diese massiven Eingriffe in die Freiheit der Flüchtlinge rechtfertigen würde, ist nicht ersichtlich. Gerade der Zugang zum Arbeitsmarkt stellt durch seine Möglichkeit zur Teilnahme am Erwerbsleben und Zugang zu materieller Selbstständigkeit einen fundamentalen Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens dar. Diese durch unsinnige Regulierungen verursachten Missstände haben dazu geführt, dass Asylanten häufig gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, Nutznießer des Wohlfahrtstaates zu sein und dass gesellschaftliche Spannungen entstehen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin die Personenfreizügigkeit für Asylanten und Asylbewerber im gesamten Schengenraum und die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach spätestens einem Jahr Aufenthalt, um humanitären Flüchtlingen einen vielversprechenden Weg zu öffnen, ihre zutiefst unwürdigen Lebensumstände zu verbessern.

Für ein einzelfallgerechtes Adoptionsrecht!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern eine Änderung des Adoptionsrechts, um einerseits einzelfallgerechtere Entscheidungen über die Bewerbereignung potentieller Adoptiveltern herbeizuführen und andererseits das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu stärken und durchsetzbarer zu gestalten. Im Einzelnen:

Reform von Adoptionsvoraussetzungen und -verfahren

1. Eine Adoption eröffnet nicht nur die Möglichkeit, Kindern optimale Entwicklungschancen in einer liebevollen, familiären Umgebung zukommen zu lassen – sie bietet häufig auch vielen Kinderlosen die einzige Möglichkeit, ihren Familienwunsch zu erfüllen. Durch die Adoption übernehmen die Annehmenden aber zugleich ein beträchtliches Maß an Verantwortung, das nicht durch übereilte Entscheidungen eingegangen werden sollte. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich daher im Grundsatz für die Beibehaltung der formalen Anforderungen (gerichtliche Entscheidung, notariell beurkundete Einwilligungserklärungen) aus, da durch dieses Verfahren nicht nur ein Übereilungsschutz gewährleistet, sondern auch die Rechtsposition des Vaters bei strittiger Abstammung gesichert werden kann.

2. Auch die gründliche Prüfung von Adoptionsbewerbern durch die Adoptionsvermittlungsstellen wird von den Jungen Liberalen Berlin begrüßt, da hierdurch am ehesten eine positive Entwicklungsprognose für das Adoptivkind sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Bewerberprüfung können zwar Aspekte wie die Erlangung eines gewissen Reifegrades, die emotionale Festigkeit, materielle Sicherheit und auch körperliche Leistungsfähigkeit Eingang finden. Starre Altersgrenzen werden dem Anspruch einer einzelfallgerechten Bewerberprüfung jedoch in keinem Fall gerecht. Ob beispielsweise ein 18-jähriges Elternteil zur liebevollen Aufzucht eines Kindes weniger imstande ist als ein 25-jähriges Elternteil, kann in dieser Pauschalität nicht unterstellt werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher

  • die einheitliche Herabsetzung des Adoptionsalters gem. § 1743 BGB für alle Adoptionsarten auf 18 Jahre und
  • die Abschaffung starrer Höchstaltersgrenzen für Adoptionsbewerber. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wird entsprechend aufgefordert, ihre Empfehlung zur Höchstaltersgrenze zu widerrufen und künftig nicht mehr abzugeben.

Auch das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch unverheiratete Paare gem. § 1741 II 1 BGB ist aufzulösen. Lebenspartnerschaften und außereheliche Familienmodelle können keinesfalls pauschal als dem Kindeswohl weniger zuträglich betrachtet werden.

3. Durch die Absenkung starrer Adoptionshürden gewinnt die Elterneignungsprüfung der Adoptionsvermittlungsstellen potenziell an Bedeutung. Um jedem Adoptionsbewerber die möglichst große Gewähr einer objektiven, einzelfallgerechten Prüfung zuteilwerden zu lassen, sollen Eignungsentscheidungen ausnahmslos durch eine mehrköpfige Kommission unter Beiziehung externen Sachverstands getroffen und bereits die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen durch die Mitglieder der Kommission durchgeführt werden. Die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und Landesjugendämter sollen hierfür mit ausreichend Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden. Aus der Mitte der Kommission soll ferner für die Länge des gesamten Verfahrens ein Mitglied benannt werden, das sowohl für die leiblichen Eltern als auch die Adoptionsbewerber als dauerhafter Ansprechpartner fungiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zwischen den Beteiligten und dem Sachbearbeiter ein Vertrauensverhältnis entsteht, das für den Erfolg der Adoptionsberatung essentiell sein kann.

Anspruch des Kindes auf Offenbarung der Adoption

1. Jeder hat ein Recht zu erfahren, wer er ist. Zwar genießen Adoptivkinder bereits in weitgehendem Umfang Ansprüche zur Einsicht in Personenstandsregister und Adoptionsvermittlungsakten, um eine für die Identitätsfindung oft essentielle Nachforschung über die Umstände der eigenen Geburt und Abstammung betreiben zu können (vgl. § 63 I PStG und § 9b II AdVermiG). Ein solcher Anspruch läuft jedoch leer, sofern dem Adoptivkind der Umstand seiner Adoption gänzlich unbekannt ist. Zwar mag es nachvollziehbare Gründe geben, warum Adoptiveltern den Umstand der Adoption geheim halten. Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist jedoch eine so bedeutsame, eng mit der Menschenwürde verknüpfte Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dass es auch gegenüber den Adoptiveltern geltend gemacht werden können muss.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher eine gesetzliche Verpflichtung der Annehmenden, das Adoptivkind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Annahme und deren Umstände aufzuklären. Bereits vor Eintritt der Volljährigkeit sollen die Jugendämter familientherapeutische Betreuungsleistungen anbieten, durch die den Annehmenden Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Offenbarung in einer für die Kindesentwicklung und die Familiendynamik schonenden Art durchzuführen. Durch Betreuung des Adoptivkindes – nach therapeutischem Ermessen der Jugendämter in Einzelsitzungen, Gruppentherapie mit anderen Adoptivkindern oder Familientherapie gemeinsam mit den Annehmenden – sollen mögliche negative Auswirkungen auf die seelische Entwicklung des Kindes abgefedert werden.

Sprechen einzelfallspezifische Gründe für die Verschiebung dieses Zeitpunkts, kann eine Verschiebung in Absprache mit dem Jugendamt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres stattfinden.

Zur Durchsetzung des Anspruchs werden die Annehmenden gemeinsam mit dem Adoptivkind nach Ablauf dessen 18. Lebensjahres zu einem gemeinsamen Kontrollgespräch in das örtlich zuständige Jugendamt geladen. Ist die Offenbarung bis zu diesem Zeitpunkt erkennbar nicht erfolgt, wird sie – im Zweifel durch psychologisch geschulte Mitarbeiter des Jugendamtes – durchgeführt.

2. Für viele werdende Mütter in schwieriger Lebenslage stellt die Möglichkeit und Gewissheit, ihr Kind nach der Geburt in eine liebevolle Familie abgegeben zu können, die einzig akzeptable Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch dar. Die Jungen Liberalen Berlin befürworten daher nachdrücklich die Möglichkeit der vertraulichen Geburt und der Inkognito-Adoption, da sie einen Ausweg aus einer psychologischen Extrembelastung bieten. Die ab 1.5. im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelten Verfahren stellen zugleich sicher, dass entgegen einer Abgabe in anonymen Babyklappen die Abstammung des Adoptivkindes dokumentiert bleibt, sodass eine – für die Identitätsfindung regelmäßig essentielle – Nachforschung über die eigene Abstammung ermöglicht bleibt.

Einführung des Fachs “Politik & Wirtschaft” im Berliner Rahmenlehrplan

Die Jungen Liberalen Berlin setzen sich für die Einführung des Faches “Politik & Wirtschaft” ab der 7. Klasse ein.

Ziel des Fachs “Politik & Wirtschaft” soll es sein die Inhalte, die bisher in “Sozialkunde” als Teilbereich des Geschichtslehrplans in der SEK I untergebracht sind separat und intensiver zu zu vermitteln. Ab Klasse 7 soll das Fach einfache wirtschaftliche, politische und rechtliche Zusammenhänge wie die Verwaltung des Taschengeldes, den Zugang zum Rechtssystem, politische Partizipationsmöglichkeiten und volkswitschaftliche Grundlagen behandeln.

Das Funktionieren des eigenen politischen Systems, sowie Grundzüge der Wirtschaftsordnung sind zu wichtige Elemente als das sie als Teilbereich des Geschichtsunterrichts untergebracht werden könnten. Mit diesem neuen Fach wird die Bedeutung dieser Kenntnisse deutlich aufgewertet und kann nachhaltiger vermittelt werden.

Oftmals ist es auch der Fall, dass der Teilbereich Sozialkunde nur im Schnelldurchlauf am Anfang des Jahres unterrichtet wird oder am Ende des Jahres aus Zeitmangel sogar völlig ausgelassen wird. Diese Kenntnisse fehlen dann vielen Schülern in der SEK II oder im Lebensalltag.

Einheitliches Wahlrecht für EU-Parlamentswahlen

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl für verfassungswidrig zu erklären, wird offenbar, dass es an der Zeit ist ein einheitliches Wahlrecht für das Europaparlament zu schaffen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichste Wahlsysteme, darunter die Aufteilung des Landes in Wahlkreise, Sperrklauseln von 3, 4 oder 5 Prozent und unterschiedlichem Wahlalter von 16-25 Jahren.

Seit Jahrzehnten gibt es Regelungen, wie den Art. 223 AEUV, der den Entwurf eines Wahlrechts mit allgemeinen und unmittelbaren Grundsätzen vorsieht. Weitere Elemente müssen ein Verhältniswahlrecht, sowie ein einheitliches aktives und passives Wahlalter. Das europäische Parlament muss endlich demokratisch gestärkt werden. Dazu gehört auch ein einheitliches Wahlrecht, welches Zugangsvoraussetzungen regelt und eigenständig und einheitlich klärt, ob eine Zersplitterung des Parlaments tatsächlich die Mehrheitsbildung erschwert.

Eine menschenwürdige Asylpolitik für Berlin

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Senat auf, in Zusammenarbeit mit Bezirken und Zivilgesellschaft ein Konzept zu erarbeiten, dass mittelfristig eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in Berlin nach dem Vorbild des „Leverkusener Modells“ erlaubt.

Die Zahl der nach Berlin kommenden Asylbewerber ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und wird auch in absehbarer Zukunft auf einem vergleichbar hohen Niveau bleiben. Bisher erfolgt die Unterbringung dieser in Sammel- und Notunterkünften, die teils horrende Zustände aufweisen. Zusätzlich werden öffentliche Räume besetzt als Folge einer verfehlten Asylpolitik. Beides ist in einem liberalen Rechtsstaat nicht tragbar.

Statt Menschen in ausgemusterten Schulen oder Containerparks einzuquartieren, wird den Betroffenen die Möglichkeit eröffnet in privaten und landeseigenen Wohnungen zu leben. Die Wohnungssuche liegt dabei in der Verantwortung der Asylbewerber. Unterstützt durch staatliche oder private Akteure wird so an die Eigenverantwortung der Menschen appelliert. Gleichzeitig garantiert Hilfe zur Selbsthilfe die Überwindung möglicher Hindernisse. Die Genehmigung einer Vertragsunterzeichnung sowie die Mietkostenübernahme erfolgt durch die Ausländerbehörde. Die Höhe der übernommenen Mietkosten soll sich am Grundsicherungsniveau orientieren.

Die Suche nach einer eigenen Wohnung und die Eingliederung in ein neues Lebensumfeld abseits abgegrenzter Sammelunterkünfte erlaubt eine deutlich bessere Integration und fordert den aktiven Spracherwerb. Für eine gelungene Integration bedarf es dennoch zusätzlicher staatlicher und zivilgesellschaftlicher Unterstützung. Bezirksverwaltungen und Senat müssen in Kooperation mit Verbänden und Initiativen ab dem Tag der Ankunft eines Asylsuchenden diesem Beratung und Deutschkurse bereitstellen.

Sammelunterkünfte sollen in Zukunft lediglich als Not- und Ersteinrichtung genutzt werden. Selbstverständlich müssen sie dabei auf einem Niveau betrieben werden, dass Mindeststandards erfüllt. Dies umfasst nicht zuletzt ein möglichst umfassendes Recht auf Privatsphäre, angemessene hygienische Bedingungen und einen intakten Gebäudezustand.

Der Berliner Senat wird des Weiteren aufgefordert sich im Bund für eine Aufhebung der Residenzpflicht und die Ermöglichung der Arbeitsaufnahme ab dem ersten Tag einzusetzen. Beides ist essentiell um die Freiheit und Integration dieser Personengruppe nicht über ein nicht zu begründendes Maß hinweg einzuschränken. Weiterhin soll die Prüfung auf Asyl auf maximal sechs Monate begrenzt werden.

Wer arbeitet wird Teil der Gesellschaft, lernt Sprache und Kultur kennen und unterstützt die Sozialsysteme. Die Residenzpflicht ist eine anachronistische Einrichtung ohne Sinn und Zweck. Wer als Asylbewerber anerkannt werden möchte, wird von sich aus den Kontakt zu den Behörden suchen und aufrecht erhalten. Wer untertauchen möchte, wird sich von bestehenden Regeln schon bisher nicht aufhalten lassen.

KEINE MAUT FÜR FERNBUSSE

Die Jungen Liberalen Berlin lehnen die aktuellen Forderungen nach einer Bus-Mautpflicht ab.