Vorstellungsgespräche für Freiwilligendienste auch Sozialbedürftigen ermöglichen!

§ 16 Abs. 1 und 3 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – und §§ 25 und 44 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – sollen entsprechend so geändert werden, dass die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche bei Freiwilligendiensten für Arbeitslose und Angehörige aus Bedarfsgemeinschaften übernommen werden.