Einheitliches Wahlrecht für EU-Parlamentswahlen

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl für verfassungswidrig zu erklären, wird offenbar, dass es an der Zeit ist ein einheitliches Wahlrecht für das Europaparlament zu schaffen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichste Wahlsysteme, darunter die Aufteilung des Landes in Wahlkreise, Sperrklauseln von 3, 4 oder 5 Prozent und unterschiedlichem Wahlalter von 16-25 Jahren.

Seit Jahrzehnten gibt es Regelungen, wie den Art. 223 AEUV, der den Entwurf eines Wahlrechts mit allgemeinen und unmittelbaren Grundsätzen vorsieht. Weitere Elemente müssen ein Verhältniswahlrecht, sowie ein einheitliches aktives und passives Wahlalter. Das europäische Parlament muss endlich demokratisch gestärkt werden. Dazu gehört auch ein einheitliches Wahlrecht, welches Zugangsvoraussetzungen regelt und eigenständig und einheitlich klärt, ob eine Zersplitterung des Parlaments tatsächlich die Mehrheitsbildung erschwert.