Regulierung von Einweg-E-Zigaretten!

Um die Verschwendung und die Verbreitung in der Umwelt von Lithium und anderen wertvollen Ressourcen zu vermeiden, fordern wir folgende Maßnahmen, um als Einwegprodukt konzeptionierte E-Zigaretten mit Lithium-Ionen-Akku oder Akkus mit ähnlich hohem Wert zu regulieren:

E-Zigaretten mit Batterien im Sinne des Batteriegesetzes müssen wiederbefüllbar und aufladbar konzeptioniert werden. Dies muss durch den Konsumenten ohne große Umstände möglich sein. Der Akku muss wiederaufladbar sein. Dabei soll ich an der EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Ladegeräte orientiert werden.

Selbstbestimmungsrecht stärken – Verfassungsmäßigkeit wahren: Für eine ausgewogene Rechtslage.

Die Frage nach der Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigt die Gesellschaft, Legislative und Judikative seit Jahrzehnten. Ziel dieser Debatten ist schon immer der Versuch gewesen, das Recht auf Leben des Ungeborenen mit den Rechten der Schwangeren in eine möglichst ausgewogene Balance zu bringen. In vielen Ländern wird bedauerlicherweise den Rechten und dem Leben der Schwangeren weniger Gewicht zugesprochen als dem ungeborenen – diese Ansicht teilen wir nicht. Ebenso sehen wir eine unbedingte Priorisierung der Schwangeren vor dem Ungeborenen ungeachtet der Umstände als mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Wir Junge Liberale Berlin setzen uns dafür ein, die Selbstbestimmung und den Schutz der Schwangeren mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in eine angemessene und verfassungsgemäße Balance zu bringen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Liberalisierung des Abtreibungsrechts und eine entsprechende Reform der §§ 218 ff. StGB: Schwangerschaftsabbrüche sollen bis zur 20. Schwangerschaftswoche grundsätzlich legal sein. Vor der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs besteht ein Rechtsanspruch auf eine ergebnisoffene und wertfreie Beratung innerhalb von wenigen Tagen durch eine staatlich anerkannte nicht-religiöse Stelle. Die Wartefrist entfällt darüber hinaus. Dabei sollen Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch und mögliche Hilfsangebote wertfrei vorgestellt werden. Der Eingriff muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt in den Räumen seiner Arztpraxis vorgenommen werden.

 

Schwangerschaftsabbrüche ab der 21. Schwangerschaftswoche bleiben grundsätzlich rechtswidrig, sollen künftig aber außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Straffreiheit erfolgt nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für einen Abbruch vor der 21. Schwangerschaftswoche und dem zusätzlichen Vorliegen mindestens eines Ausnahmetatbestandes.
Ausnahmetatbestände, die zur Straffreiheit eines ab der 21. Schwangerschaftswoche durchgeführten Eingriffs führen, sind folgende:

  • Vorliegen kriminologischer Indikation
  • Lebensunfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibes
  • Gefahr für das Leben und die physische und psychische Gesundheit der Mutter bei fortgesetzter Schwangerschaft.

Die Gründe für den Ausnahmetatbestand müssen durch einen Arzt bestätigt werden.

Durchführende Ärzte bleiben straffrei, sofern ein Ausnahmetatbestand vorliegt.

Dabei ist die Schaffung eines rechtssicheren medizinisch-fachärztlichen Lehr- und Weiterbildungsangebotes mit Abbau von bürokratischen Hürden unerlässlich. Im Zuge dessen fordern wir ebenfalls flächendeckende Aufklärung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Bereits im Sexualkundeunterricht sollen Möglichkeiten und Hilfsangebote zum vorzeitigen, selbstbestimmten Ende einer Schwangerschaft vermittelt werden. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres soll es auch ohne Zustimmung der/ des Sorgeberechtigten legal sein, einen Schwangerschaftsabbruch nach ausführlicher und altersgerechter Beratung von einem Arzt durchführen zu lassen.

Echte Alternativen schaffen – Mehrwertsteuer auf Fleischersatzprodukte senken

Als Junge Liberale Berlin erkennen wir unter Gesichtspunkten des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes die Notwendigkeit, den Konsum konventioneller tierischer und insbesondere fleischhaltiger Produkte zu verringern. Mit modernen Fleischersatzprodukten gibt es inzwischen marktfähige vegane und vegetarische Alternativen, die Optionen für eine Reduzierung des individuellen Konsums tierischer Produkte eröffnen, ohne tiefgreifende Einschnitte in der eigenen Lebensführung hinnehmen zu müssen.

Gegenüber tierischen Produkten sind diese Alternativen allerdings preislich oft nicht konkurrenzfähig, sodass ihnen der Nimbus des Luxusguts anhaftet – auch aufgrund ungleicher Behandlung im Steuerrecht oder bei der Förderkulisse. Diese Marktverzerrung wollen wir beseitigen.

Als Junge Liberale Berlin sprechen wir uns daher einerseits für den sukzessiven Abbau der übermäßigen Subventionen in der konventionellen Landwirtschaft aus und fordern außerdem, den Umsatzsteuersatz auf vegetarische bzw. vegane Alternativ-Produkte sowie Produkte auf Basis von In-Vitro-Fleisch auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu reduzieren. Alternativ-Produkte werden konventionellen tierischen Produkten somit steuerlich gleichgestellt und als Grundnahrungsmittel behandelt. Langfristig soll die staatliche Willkür für die Umsatzsteuer abgeschafft werden. Die Umsatzsteuer soll einheitlich, niedrig und gerecht sein. Der Umsatzsteuervorwegausgleich soll entfallen. Gleichzeitig setzen wir uns für eine rasche Ausweitung des Emissionshandels auf den landwirtschaftlichen Sektor ein, um entsprechende Anreize für klimaschonende Alternativen im Lebensmittelbereich zu setzen.

Schluss mit der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022 ging faktisch das Ende der meisten bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen einher. Damit entfiel auch in vielen Bereichen des täglichen Lebens die Verpflichtung zum Tragen einer Mund‑Nasen‑Bedeckung. Die Maskenpflicht gilt seither bundesweit nur noch in einigen speziellen Zusammenhängen fort – insbesondere bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln des Fernverkehrs einschließlich des Luftverkehrs. Das Land Berlin machte außerdem von der neu geschaffenen Regelungsmöglichkeit Gebrauch, landesweit die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr zu verordnen.

 

Seit dem Beschluss der Lockerungen hat sich die Pandemie weitgehend entspannt . Mittlerweile lockerte auch die Europäische Union ihre bislang geltenden Regelungen. Seit dem 16. Mai empfiehlt die EU den Mitgliedstaaten nicht mehr die Pflicht zum Tragen einer Maske im Flugzeug und auf den Flughäfen. In Anerkennung der europaweiten Entspannung der Pandemiesituation fordern wir daher:

 

  • dass die Bundesregierung von ihrer Ermächtigung durch den Deutschen Bundestag Gebrauch machen möge, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Maskenpflicht bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln des Fernverkehrs einschließlich des Luftverkehrs auszusetzen.

 

  • das Land Berlin auf, die geltende SARS‑CoV‑2‑Basisschutzmaßnahmenverordnung dahingehend anzupassen, dass die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs entfällt.

 

Gleichzeitig betonen wir, dass

 

  • sich Menschen mit für COVID-19 typischen Symptomen weitmöglich isolieren und entsprechend testen lassen sollten.

 

  • Personen, die sich beruflich bedingt einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sehen, regelmäßig von den mittlerweile preisgünstigen Möglichkeiten zur Schnelltestung Gebrauch machen sollten.

 

  • die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Gebieten mit hohem Menschenaufkommen enorm dem eigenen Schutz dienen kann.

 

  • die besondere Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen nach wie vor zentraler Bestandteil einer effektiven persönlichen Gesundheitsvorsorge ist.

 

  • die Corona-Warn-App weiter betrieben und genutzt werden sollte.

 

  • nach wie vor eine umfassende Nutzung der Impfangebote eine unserer stärksten Waffen zur Bekämpfung der Pandemie ist.

Mein Körper, meine Entscheidung – für echte Selbstbestimmung in der Schwangerschaft!

Der Antrag “Selbstbestimmungsrecht stärken – Verfassungsmäßigkeit wahren: Für eine ausgewogene Rechtslage.” vom 15.10.2022 beabsichtigt diesen Antrag gänzlich zu ersetzen. 

In Deutschland werden jährlich rund 100.000 Schwangerschaften auf Wunsch der Mutter hin vorzeitig beendet. In Ländern mit liberaleren Abtreibungsgesetzen, wie die Niederlande oder Kanada, erfolgen vorzeige Schwangerschaftsenden seltener und zu früheren Zeitpunkten. In Deutschland werden Abtreibungen hingegen kontrovers diskutiert und sind weitgehend verboten, denn ein Schwangerschaftsabbruch ist mit wenigen Ausnahmen nach § 218 StGB rechtswidrig.

Für uns steht fest: In einer gleichgestellten und selbstbestimmten Gesellschaft, sind die Hintergründe für einen Schwangerschaftsabbruch irrelevant. Alleinig die Entscheidung der Schwangeren ist hierbei bedeutsam. Manche Schwangere, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, werden durch diese Teil-Kriminalisierung und staatlichen Regelungen unter großen Druck gesetzt. Dazu kommt, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte Abbrüche durchführen und soziale Benachteiligung durch die hohen selbstzutragenden Kosten entsteht.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Regierungskoalition aus FDP, SPD und Grünen den § 219a StGB endlich abgeschafft hat. Jedoch werden Schwangere in Bezug auf das selbstbestimmte, vorzeitige Schwangerschaftsende immer noch weitgehend eingeschränkt, weshalb hier eine dringende Liberalisierung in Deutschland längst überfällig ist.

 

Die Jungen Liberalen Berlin fordern deshalb,

 

… dass der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach
kanadischem Vorbild in jeder Schwangerschaftswoche legalisiert wird. Die Schwangere allein, entscheidet über ein vorzeitiges Schwangerschaftsende. Ihre Beweggründe spielen für den Abbruch keine Rolle.

 

… dass Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte geschaffen wird, sodass sie keiner strafrechtlichen Verfolgung sowie behördlicher Gängelung ausgesetzt sind, wenn sie im Interesse der Schwangeren handeln. Dies schließt ausdrücklich die psychische und seelische Gesundheit und Lebenslage der Schwangeren mit ein.

 

die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung in ihrer aktuellen Form abzuschaffen. Schwangere sollen objektiv über Alternativen zu einem Schwangerschaftsende informiert und zu ihrem Wohl unterstützt werden. Eine flächendeckende, niederschwellige, kostenfreie seelsorgerische Begleitung der Eltern im Schwangerschaftskonflikt sowie nach dem Abbruch soll gefördert werden. Diese Unterstützung soll öffentlichkeitswirksam beworben werden.

 

… dass Kosten für das vorzeitige, selbstbestimmte Ende einer Schwangerschaft von den Krankenkassen getragen werden müssen.

 

… für Ratsuchende zentrale Register einzuführen, in denen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zugänglich gemacht werden.

 

… die Schaffung eines rechtsicheren, medizinisch-fachärztlichen Lehr- und Weiterbildungsangebotes mit Abbau von bürokratischen Hürden.

 

Aufklärung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Bereits im Sexualkundeunterricht sollen Möglichkeiten und Hilfsangebote zum vorzeitigen, selbstbestimmten Ende einer Schwangerschaft gelehrt werden. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres soll auch ohne Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ein Schwangerschaftsabbruch nach ausführlicher und altersgerechter Beratung durchgeführt werden können.

Freedom Day – Zeit für German Mut

Nach dem erstmaligen Ausbruch im Jahr 2019 entwickelte sich die neuartige Atemwegs-erkrankung COVID-19 in China schnell zur Epidemie und wurde im März 2020 durch die Weltgesundheitsorganisation zur weltweiten Pandemie erklärt. Bereits nach wenigen Monaten konnten hochwirksame Impfstoffe gegen die Infektion mit SARS-CoV-2 entwickelt und zugelassen werden – ein beispielloser Erfolg der modernen Medizin und des Unternehmertums. Der schnelle Fortgang des Impfprozesses ist seitdem die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie. Inzwischen ist besagter auch in der Bundesrepublik weit fortgeschritten. Jeder, der möchte und durfte, kann und konnte sich mittlerweile mittels Impfung gegen den schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung schützen. Andere Länder zeigen deshalb glaubhaft, dass mehr Eigenverantwortung und die Aufhebung vieler oder teilweiser sogar aller staatlichen Einschränkungen mit dem Schutz der Gesundheit und des Gesundheitswesen vereinbar ist.
Deshalb fordern wir einen deutschen Freedom Day symbolischer Natur, zu dem eine Vielzahl der coronabedingten staatlichen Einschränkungen entfällt. Wir erkennen aber auch an, dass die Feststellung, ob das Corona-Virus nach einer Impfung unter das allgemeine Lebensrisiko fällt, von endo- sowie exogenen Faktoren wie unter anderem der Impfquote, der Infektiosität einer Mutante, der Menge der Infizierten und der Wirksamkeit der genutzten Impfstoffe gegenüber einer solchen abhängt. Eine grundlegende Änderung des Infektionsgeschehens kann und muss deswegen zu einer Neubewertung staatlicher Einschränkung führen. Gleichzeitig betonen wir, dass:

  • sich Menschen mit für COVID-19 typischen Symptomen weitmöglich isolieren und entsprechend testen lassen sollten.
  • Personen, die sich beruflich bedingt einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sehen, regelmäßig von den mittlerweile preisgünstigen Möglichkeiten zur Schnelltestung Gebrauch machen sollten.
  • die besondere Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen nach wie vor zentraler Bestandteil einer effektiven Gesundheitsvorsorge ist.
  • die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Gebieten mit hohem Menschenaufkommen enorm dem eigenen Schutz dienen kann.
  • wir Arbeitgeber nach wie vor in der Verantwortung sehen, vernünftiges Risikomanagement im Sinne ihrer Angestellten und Kunden zu betreiben.
  • die Corona-Warn-App weiter betrieben und genutzt werden sollte.

Gleichzeitig wollen wir Umfang und Tempo des deutschen Impfprozesses noch einmal deutlich steigern. Dabei muss der Impfstoff vermehrt dahin gelangen, wo die Menschen ohnehin bereits sind. Wir fordern daher:

  • niedrigschwellige Impfangebote konsequent zu intensivieren. Unbürokratische Impfmöglichkeiten für jedermann etwa an Parkplätzen, Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen müssen zur Regel werden.
  • noch intensiver und gezielter für Impfungen zu werben. In die Kommunikationsstrategie sollten vermehrt Prominente und Influencer eingebunden werden.

die klinische Forschung von Anticorona-Medikamenten zu fördern. In diesem Zusammenhang sollte die Bundesregierung auch die Genehmigungsverfahren für klinische Studien und die Zulassungsverfahren für erfolgreich getestete Medikamente gegen SARS-CoV-2 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beschleunigen sowie von für die Arzeimittelsicherheit verzichtbaren bürokratischen Fristen und Vorgaben befreien.

Homophobie und Transfeindlichkeit besser bekämpfen

1. Hasskriminalität ist bei uns verhasst

Fälle von Hass- und politisch motivierte Kriminalität (PMK) nehmen deutschlandweit zu. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes erhöhte sich das jährliche Straftataufkommen  der PMK zwischen 2018 und 2019 um ca. 14 %. Die Tatmotive sind Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder sonstig menschenverachtend.

In der Kriminalitätsstatistiken wird deutlich, dass PMK aufgrund sexueller Orientierung (alle gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle motivierten Straftaten) besonders stark zunahmen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern,

… dass das sich Homophobie und Transfeindlichkeit, strafschärfend bei der Strafzumessung von Straftaten auswirken. Hierzu soll §46 Abs. 2 StGB eine Formulierung beinhalten, die namentlich PMK aufgrund der sexuellen Orientierung aufzählt.

… dass die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 15 und Nr. 234 um dieselbe Formulierung erweitert werden.

… dass §130 StGB Abs. 1 Satz 1 um die Formulierung ‚sexuelle Orientierung‘ ergänzt wird, damit Volksverhetzung gegen LGBT unter Strafe steht.

… regelmäßige Schulungen von Polizei und Justiz, um verstärkt auf PMK gegenüber LGBT aufmerksam zu machen und LGBT-Ansprechpersonen. Zudem soll es in allen Berliner Bezirken sogenannte Queerbeauftragende geben, die als Ansprechpersonen für die Bürger:innen dienen und Aufklärungsarbeit leisten können.

2. Konversionstherapien endlich vollständig verbieten!

Leider gibt es noch Organisationen, die überzeugt sind, dass von Heteronormativität abweichende Geschlechtsidentitäten krankhaft und behandlungsbedürftig seien.
Besonders in religiösen Organisationen sind Konversionstherapien noch immer aktuell und verbreitet. Konversionstherapie versuchen, die sexuelle Orientierung oder die empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern. Homosexualität und Transgeschlechtlichkei sind keine Krankheit und eine „Behandlung/Therapie“ ist mit schweren gesundheitlichen Folgen verbunden. Aufgrund der gravierenden negativen Auswirkungen begrüßen wir grundsätzlich das ‚Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen‘, das allerdings nicht weit genug geht. 2013 hat der Weltärztebund Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt. Die Bundesärztekammer stellt weiterhin fest, dass die Therapien nicht mit einer gewissenhaften Berufsausübung vereinbar sind.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Berlin,

… dass Konversionstherapien verboten werden.

… dass Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Konversionstherapien durchführen, ein Berufsverbot erhalten und, falls sie eine ärztliche Approbation besitzen, diese entzogen wird.

3. Mit weltbester Bildung für ein Klima der Toleranz

Im meist heteronormativ-geprägten, schulischen Umfeld fehlt es an sensibilisierender und aufklärerischer Lehre im Hinblick auf sexuelle Vielfalt.

LGBT-Jugendliche erfahren eine erhöhte psychosoziale Belastung und leiden unter der Negativ-Wahrnehmung oder Nicht-Wahrnehmung ihrer sexuellen Orientierung/Geschlechtsidentität, was in gesundheitsgefährdenden Verhalten resultiert.

Selten behandeln Lehrkräfte, z.B. Tabuisierung oder Unkenntnis geschuldet, LGBT-Lebensweisen im Unterricht, obwohl es hierfür Lehrmaterial im Rahmen der Sexualerziehung gibt.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern,

… dass es im Rahmen multiprofessioneller Teams Kontaktpersonen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gibt, die als Ansprechpartner in LGBT-Fragen zur Unterstützung der Schaffung eines toleranten, diskriminierungsfreien Umfelds beiträgt und Hilfesuchende (Schüler- und Lehrerschaft) berät.

… regelmäßige, für LGBT-sensibilisierende, kostenfreie Weiterbildungen für pädagogische Fachkräfte, um dem Fortbildungsbedarf gerecht zu werden.

… Konzepte zur erfolgreichen Integration des Themas Sexuelle Vielfalt in die Unterrichtsplanung sowie Strategien zum Abbau von Homo- und Transphobie in der Schule durch die Bildungsministerien.

… dass im pädagogischen Teil des Lehramtstudiums die Aufklärung zu LGBT verankert wird, um angehende Lehrkräfte mit Sachkenntnis und Sensibilität zu rüsten.

… dass LGBT-Entstigmatisierung sowie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt einen bedeutenden Anteil in den Orientierungs- und Integrationskursen für beispielsweise Geflüchtete ausmachen.

 

 

 

Berlin für Corona-Zeiten fit machen

Die Covid-19-Pandemie verursacht für jeden Einzelnen erhebliche Einschränkun-
gen im Alltag und stellt die Politik vor eine unvergleichbare Herausforderung. Es
gilt, die körperliche Unversehrtheit Aller, die wirtschaftliche Existenz von Arbeit-
nehmern und das Lebenswerk von Unternehmern sowie Selbstständigen zu si-
chern. Es war daher richtig, unser gesellschaftliches Zusammenleben bestimmt
wie rigide herunterzufahren, um einer schnellen Ausbreitung des Coronavirus
entgegenzuwirken. Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des deutschen
Gesundheitssystems müssen wir stets eine verhältnismäßige Abwägung von Le-
bensschutz und weiteren Grundrechten sicherstellen. Gerade deshalb stellen wir
auch fest, dass kein fundamentaler Widerspruch, sondern ein komplementärer
Zusammenhang zwischen Lebensschutz und persönlicher sowie wirtschaftler
Freiheit, zwischen Pandemiebekämpfung und wirtschaftlicher Stabilität besteht.
Ein über saisonale Effekte hinausgehender Ausstieg aus den Einschränkungen
kann nur mit einer hinreichend hohen Impfquote gelingen. Wir begrüßen, dass
mittlerweile jeder Zweite in Deutschland eine erste Impfdosis erhalten hat.
Gleichzeitig zeigen wir uns über den nach wie vor nicht gelösten Impfstoffmangel
besorgt. Insbesondere mit Blick auf die hochansteckende Varianten muss es das
Ziel sein, schnellstmöglich eine nahezu vollständige Durchimpfung der Bevölke-
rung zu erreichen.

Gesundheitsschutz

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konnte in Deutschland ein voll-
ständiger Kollaps des Gesundheitssystems verhindert werden. Gleichzeitig waren
viele Krankenhäuser, insbesondere die Intensivstationen, mehr als einmal am
Rande, in Teilen sogar kurzweilig über, ihrer Leistungsfähigkeit. Die Corona-Krise
hat systematische Schwachstellen in der politischen Steuerung als auch im Ge-
sundheitssystem offenbart, die es im Anschluss an die Krise anzupacken gilt.
Nach wie vor gilt: Jeder ist aufgerufen, unnötige Infektionswege zu meiden, um
die Basisreproduktionsrate des Virus nachhaltig zu minimieren. Darum fordern
wir:

Die Bundesregierung und das Land Berlin sollen sich für eine verstärkte
Durchführung von heterologen Impfungen einsetzen. Ein solches Impfsche-
ma ist sowohl mit Blick auf die Ausbreitung neuer Mutanten, vor der ein he-
terologes Impfschema vermutlich am besten schützt, als auch mit Blick auf
die Empfehlung der STIKO aufgrund gesundheitlicher Komplikationen, ins-
besondere junger Menschen, zu bevorzugen.

Kinder haben in der Krise häufig besonders gelitten. Gleichzeitig stehen ih-
nen nur wenige Impfstoffe zur Verfügung. Um Schulbildung in Präsenz
langfristig möglich zu machen, soll sich das Land Berlin dafür einsetzen,
dass Schülern mit Vorerkrankungen aktiv ein Impfangebot gemacht wird.

Mit Blick auf weiter schreitende Mutationen und der Möglichkeit, dass auf-
grund dieser auch nach Zweitimpfungen noch Booster-Impfungen nötig wer-
den könnten, wollen wir die Strukturen der Impfzentren weitgehend bis zur
Erreichung der Herdenimmunität einsatzfähig behalten.

Nicht jeder Berliner hat einen Hausarzt, der Impfungen anbietet, oder ist
berechtigt sich im Impfzentrum impfen zu lassen. Die Jungen Liberalen Ber-
lin sprechen sich für ein landesweites digitales Impfportal aus, dass die An-
meldung und Verteilung des Impfstoffes effektiv koordiniert.

Die Coronakrise zeigt, dass das Land Berlin gemeinsam mit der Bundesre-
gierung dem Fachkräftemangel in Zukunft ernsthaft entgegentreten muss
und Quereinsteiger sowie Berufsanfänger erfolgreicher für die Pflege und
weitere systemrelevante Berufe gewinnen muss. Dafür sollen nachhaltige
Konzepte erarbeitet werden. Insbesondere sehen wir eine Dringlichkeit bei
der Anpassung der Bezahlungen im Pflege- und Gesundheitssektor. Daher
sprechen wir uns schon mit der Ausbildung für eine Anpassung und leis-
tungsgerechten Bezahlung aus.

zur Stärkung der Kapazitäten vor Ort, vermehrt auf das bereits bestehende
Potential von Medizinstudenten und PJlern zurückgreifen. Letztere sollen
deshalb erweiterte Befugnisse erhalten, Medizinstudenten währenddessen
durch landesweite Einstellungskampagnen gewonnen werden. Gerade in
Krisenzeiten wird die Notwendigkeit medizinischer Qualifikation nicht obso-
let, weshalb auf diese Weise hinzugewonnenes Personal vor allem verhält-
nismäßig einfache, unterstützende Tätigkeiten übernehmen soll. Zwangs-
verpflichtungen von Medizinern und medizinischem Fachpersonal sind da-
gegen abzulehnen, weil sie einen hoch intensiven Grundrechtseingriff dar-
stellen, der weder die aktuelle Situation noch die ausgeprägte freiwillige Be-
reitschaft zur Mitwirkung Vieler honoriert.

Chemische, biologische und andere fachnahe Studiengänge und Ausbil-
dungen wie MTA sowie die in diesem Rahmen noch oder schon ausgebil-
deten Studenten, Doktoranden und Postdocs bieten ebenfalls großes Po-
tential, das durch eine landesweite Reserveliste bereitgehalten werden soll-
te, um die mit COVID-19 befassten Labore bei Kapazitätsengpässen zu
unterstützen. Auch hier lehnen wir Zwangsverpflichtungen selbstverständ-
lich vehement ab.

Während der akuten Pandemiesituation befürworten wir eine Maskenpflicht
im öffentlichen Leben. Im Freien unter Einhaltung der Abstandsregelung
soll dies nicht gelten und die Mandatierung insbesondere für Geimpfte und
Genesene im Falle niedrigen Infektionsgeschehens entfallen. Als Ausnah-
me sehen wir den ÖPNV, indem einerseits kein Hygienekonzept möglich ist
und der andererseits unverzichtbar für große Teile des gesellschaftlichen
Lebens ist.

Wir sprechen uns gegen eine einjährige Impfpflicht für Influenza aus.

Damit die Kapazitäten der Krankenhäuser und Kliniken in Berlin nicht über-
lastet werden, ist zu prüfen inwiefern behelfsmäßige und provisorische
Krankenhäuser etwa in Stadthallen oder Kongresszentren oder Erweiterun-
gen bestehender Krankenhäuser schnell errichtet werden können, um be-
stehende Krankenhäuser zu entlasten. Deshalb begrüßen wir die kurzfristi-
ge Nutzung der Messehallen als provisorisches Krankenhaus für Coro-
na-Patienten.

Bürgerrechte

Zweck eines liberalen Rechtsstaates ist zuallererst der Schutz und die Durchset-
zung der Grundrechte seiner Bürger. Die zunehmende Machtkonzentration bei
der Exekutive betrachten wir daher als außerordentlich bedenklich. Sämtliche co-
ronainduzierten Grundrechtseingriffe haben daher stetig auf ihre Verhältnismäßig-
keit geprüft zu werden. Wir fordern weiterhin:

Solange die Nutzung ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt, sind digita-
le Angebote wie beispielsweise Apps auf Basis der Bluetooth-Technologie
eine sinnvolle Ergänzung bei der Bewältigung der aktuellen Situation sein.
Aufgrund der hohen Sensibilität der erhobenen Daten sind hohe Sicher-
heitsstandards und weitgehende Anonymisierung, eine möglichst dezentra-
le Speicherung der Daten und die Veröffentlichung des Quellcodes uner-
lässlich. Die Sicherheitslücken der Luca-App offenbaren die Konsequenz
der Nichteinhaltung solcher Standards.

Um einem langfristigen Ausarten grundrechtsintensiven Vorgehens durch
den Senat oder die Bundesregierung vorzubeugen, müssen stets klare Kri-
terien erarbeitet und diskutiert werden, die die Aufhebung der aktuellen
Einschränkungen zukünftig obligatorisch werden lässt.

Wir begrüßen die flächendeckende Test-Infrastruktur in Berlin. Gleichzeitig
müssen betrügerische und unsachgemäße Durchführungen schnellstmög-
lich und flächendeckend überprüft und eingedämmt werden. Dazu müssen
insbesondere die Anreizsysteme der Abrechnung in den Blick genommen
werden und auf eine gemeinsame Interessenverfolgung hin ausgerichtet
werden. Mobile Testteams sollen verstärkt in Bezirken mit besonders hoher
Inzidenz eingesetzt werden.

Nach dem Ende der Pandemie fordern wir die Abgeordnetenhausfraktion
der FDP dazu auf, sich für die Einrichtung einer Enquete-Kommission im
Berliner Abgeordnetenhaus einzusetzen. Diese Kommission soll klären, wie
mögliche Pandemien zukünftig unter Wahrung größtmöglicher Freiheits-
rechte bekämpft werden können und welche Rechtsgrundlagen dafür dau-
erhaft und ggf. zeitweise notwendig sind. Ferner soll sie das Vorgehen an-
gesichts der COVID-19-Pandemie evaluieren. Juristische Alleingänge zum
jetzigen Zeitpunkt lehnen wir Junge Liberale Berlin entschieden ab.

Das Versammlungsrecht ist eines der wichtigsten demokratischen Rechte
zur Kontrolle der Staatsgewalt durch seine Bürger. Nicht trotz, sondern ge-
rade in Krisenzeiten gilt dies mehr denn je. Wir sehen die Notwendigkeit ei-
ner Einschränkung der Versammlungsfreiheit aus Sicht des Infektionsschut-
zes. Dennoch dürfen Versammlungen nicht unter Genehmigungsvorbehalt
in Abhängigkeit ihrer Teilnehmerzahl gestellt werden. Stattdessen müssen
alle Versammlungen mit der Auflage zugelassen werden, dass Abstandsre-
geln eingehalten werden oder anderweitig das Infektionsrisiko niedrig gehal-
ten wird (z.B. Versammlungen durch Autokorsos).

Bildung

Berlin ist ein herausragender Bildungsstandort Deutschlands und deshalb auch
mit einer besonderen Verantwortung betraut, insofern der Betrieb von Universitä-
ten und (Berufs-) Schulen bestmöglich aufrechterhalten werden muss. Dennoch
hat uns die Pandemie klarer denn je vor Augen geführt, dass die Chancenge-
rechtigkeit im Berliner Bildungssystem nicht hinreichend vorhanden. Auch jetzt
noch hat nicht jeder Berliner Schüler ein geeignetes Endgerät oder hat kaum di-
gitalen Unterricht. Etwaige rechtliche Hindernisse bei der Nutzung digitaler Lehr-
angebote sind deshalb schnellstmöglich aufzuheben. Wir fordern weiterhin:

Der Idee der Einführung eines Durchschnittsabiturs ist abzulehnen. Statt-
dessen sollten die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Schule ggf.
Strategien und Lösungen erarbeiten, wie Abschlussprüfungen trotz der
Ausbreitung des Coronavirus möglichst risikofrei stattfinden können. Falls
notwendig sollen die Klausuren zeitlich verschoben und die Fristen für den
Beginn von Studium oder Ausbildung angepasst werden.

Uns ist wichtig, dass es Rechtssicherheit für jegliche Varianten des Abiturs
sowie alle Abschlüsse in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich,
die im Jahr 2021 absolviert werden, gibt. Junge Menschen dürfen keine
Nachteile aufgrund der Corona-Krise erfahren.

Wir begrüßen, dass Schüler und Eltern die Wahlmöglichkeit haben das ver-
gangene Schuljahr freiwillig zu wiederholen. Gleichzeitig darf dies nicht als
Grund genommen werden, um in Klassenverbänden versäumte Inhalte
nicht nachzuarbeiten. Das gleiche gilt auch für Anja Karlizceks “Nachhil-
fe-Milliarde”. Die Förderung und Unterstützung der Schüler, die durch die
Corona-Zeit Nachteile im Bildungserhalt erfahren haben, ist richtig und
überfällig. Gleichzeitig darf das Bestehen solcher Angebote nicht genutzt
werden, um die Verantwortung für das Nachholen von Schulinhalten allein
auf die sowieso schon belasteten Schüler und Eltern abzuwälzen.

Bildung in Schulen und Hochschulen ist ohne Präsenz nur schwer vorstell-
bar. Das vergangene Jahr hat die Bedeutung von menschlichem Kontakt
und Austausch für den Erhalt von Bildung deutlich gezeigt. Deswegen
muss sich die Politik jetzt darauf konzentrieren möglichst vielen Schülern
und Studierenden eine Präsenzteilnahme bei gleichzeitigem Gesundheits-
schutz zu ermöglichen. Einen konzeptlosen, übereilten Einstieg in die Prä-
senzlehre noch im Sommersemester, wie Michael Müller es vorgeschlagen
hat, halten wir für falsch. Wir sind überzeugt, dass die Hochschulen ihre
Kapazitäten und den Umgang mit ihren Studierenden selber besser bewer-
ten können als der Senat. Um Hochschulen im Übergang zur Präsenzlehre
zu unterstützen braucht es klare und auch mittelfristig gültige Regeln an-
statt von Wahlkampfaktionen des regierenden Bürgermeisters. Für Präsenz-
veranstaltungen sollen insbesondere die kommenden Studienanfänger, Stu-
dienanfänger der Corona-Jahre 20/21 und Teilnehmer von Veranstaltun-
gen, die nur in Präsenz möglich sind wie bspw. Labore, priorisiert werden.
Außerdem wollen wir allen Studierenden den Zugang zu den Bibliotheken
ermöglichen.

Schulen müssen dringend bei der Ausgestaltung eines digitalen Lehrange-
bots finanziell wie personell unterstützt werden. Dafür fordern wir eine Fort-
bildungsoffensive für das Berliner Lehrpersonal an Schulen und Universitä-
ten.

Viele Studentinnen und Studenten geraten durch wegfallende Nebenjobs
oder wegfallendes Einkommen der Eltern in eine finanzielle Schieflage. Wir
fordern daher, dass explizit alle Studenten auf Antrag vorläufig und unbüro-
kratisch den BAföG-Höchstsatz erhalten sollen. Eine Bedürftigkeitsprüfung
und eventuelle Rückzahlung sollen erst nachträglich stattfinden. Dass die
Bundesbildungsministerin Millionen von Euro lieber ungenutzt lässt, anstatt
damit die Finanzierung von Studierenden zu überbrücken, schmerzt uns
besonders und ist ein Angriff auf die Chancengerechtigkeit in diesem Land.

Wir fordern die Hochschulen dazu auf, Studenten, die zur Krisenbewälti-
gung beitragen, indem sie freiwillig im Gesundheitswesen arbeiten oder
sich nachweislich anderweitig sozial engagieren, bis zu 6 ECTS für ihre
Studienleistung im freien Wahlbereich anzurechnen. Darüber hinaus sollen
Auszubildende ohne die Frist von einen Arbeitsfall von 6 Wochen oder 30
Arbeitstagen in die Kurzarbeit übergehen können.

Wirtschaft

Die aktuelle Lage ist für die Berliner Wirtschaft verheerend: Laut einer Umfrage
der IHK berichten beinahe sämtliche Unternehmen von einer spürbar schlechte-
ren gewerblichen Umgebung. Corona und das damit verbundene weitgehende
de facto Transaktionsverbot löst aktuell eine schwerwiegende Rezession aus, die
immensen Schaden an unserer Lebensweise anrichten wird. Die politische Hand-
lungsunfähigkeit des Berliner Senats ist daher besorgniserregend, weil sie sich
nicht in den verbalen Entgleisungen von Innensenator Geisel über vermeintliche
Akte moderner Piraterie erschöpft. So brachten es die Senatoren Pop und Kol-
latz innerhalb kürzester Zeit zustande, entgegen expliziter Versprechen, die lan-
deseigenen Mittel der Investitionsbank Berlin innerhalb weniger Tage aufzubrau-
chen. Gleichermaßen aufgebraucht ist somit auch deren Handlungsspielraum für
politische Akzente. Vor diesem Hintergrund fordern wir daher:

eine zügige rückwirkende Prüfung der Antragsteller, die bereits Mittel durch
die IBB erhalten haben. Die Prüfung soll unbürokratisch, digital und ohne
Personenkontakt möglich sein. Nur so können Mitnahmeeffekte und der zu
erwartende Missbrauch auf ein Minimum reduziert werden. Der Senat hat
dazu zeitnah ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Zudem müssen sämtliche Maßnahmen auch auf ihre Wirksamkeit hinsicht-
lich mittlerer Unternehmen geprüft werden – das Rückgrat der deutschen
Wirtschaft darf nicht allein gelassen werden.

Soweit es die deutsche Finanzverfassung zulässt, sollte das Land Berlin
Steuersenkungen anstreben als Stimulus für die Wirtschaft nach der Coro-
na-Krise. Hierbei sollten auch die örtlichen Verbrauchssteuern zeitweise
aufgehoben oder gesenkt werden, da diese anders als direkte Steuern ih-
rem Wesen nach die Leistungsfähigkeit der betroffenen Steuersubjekte nur
mittelbar erfassen und berücksichtigen können.

Im Bundesrat soll sich das Land Berlin dafür einsetzen, dass Corona-be-
dingte Steuersenkungen zur Stabilisierung unserer Wirtschaft unterstützt
werden.

Auch wenn ein ausgeglichener Haushalt für dieses Jahr nicht mehr im Be-
reich des Möglichen liegt, sprechen wir uns dafür aus, eine gewisse Haus-
haltsdisziplin zu wahren. Insbesondere fordern wir, dass jene Schulden,
die in der Krisenzeit angehäuft werden, in den Folgejahren mit Überschüs-
sen wieder zügig abschmelzen.

Soziales

Neben der gesundheits-, wirtschafts-, bürgerrechts- und bildungspolitischen Di-
mension des „COVID-19“-Ausbruchs herrscht auch ein besonderer Druck auf das
soziale Gefüge unseres Zusammenlebens. Viele Menschen leiden unter Verlust-
ängsten, Isolierung oder sogar häuslicher Gewalt. Um sie nicht allein zu lassen,
muss staatliches Handeln hier unbedingt ansetzen. Deshalb fordern wir:

die Bezirke auf, dem vermutlich steigenden Auftreten häuslicher Gewalt
durch die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für alleinstehende
Betroffene und Elternteile mit Kindern zu begegnen. Das temporäre Anmie-
ten aktuell leerstehender Hotels, Hostels und Ferienwohnungen kann hier-
bei gleich mehrfach vorteilhaft sein.

Die Vermeidung physischer Kontakte bedeutet für einige Menschen eine
besondere Härte. Opfer häuslicher Gewalt befinden sich in einer Notlage,
in denen Ausweichmöglichkeiten zusätzlich eingeschränkt sind. Während
der Ausgangsbeschränkungen kam es zu einem zusätzlich erhöhten Bedarf
an Plätzen in Frauenhäusern, was regelmäßig zu einer platzbedingten Ab-
weisung schutzsuchender Frauen führte. Vor diesem Hintergrund kritisieren
wir den Berliner Senat und stärken die FDP-Fraktion im Berliner Abgeord-
netenhaus in ihrer Forderung nach zusätzlichen Frauenhäusern für Berlin.

Zudem müssen die Berliner Tafeln und Obdachlosenunterkünfte bei ihrem
Betrieb während weiterer möglicher Lockdowns durch die Landesregierung
unterstützt werden.

Obdachlose sind gesundheitlich besonders gefährdet. In Zusammenarbeit
mit den Berliner Krankenhäusern muss die Landesregierung schnellstmög-
lich ein Konzept vorlegen, dass das Vorgehen der Notambulanzen hinsicht-
lich von Obdachlosen, die üblicherweise über keine Krankenversicherung
verfügen, in Zeiten ohnehin ausgelasteter Einrichtungen abschließend klärt.

Es ist zu erwarten, dass der Berliner Krisendienst kurz- bis mittelfristig mit
einer erhöhten Auslastung konfrontiert sein wird. Der Senat muss mit den
Verantwortlichen im engen Austausch bleiben, um bei absehbaren Engpäs-
sen gegensteuern zu können.

Mit digitaler Technologie Pandemie besiegen

Künstliche Intelligenz ist eine Querschnittstechnologie, die vor allem in der Medi-
zin eine immer relevantere Rolle einnimmt. Durch die Auswertung verschiedener
Datensätze, wie etwa Bild- oder Biodaten, lassen sich Krankheiten wie z. B.
SARS-CoV-2 oder Maligne Melanome frühzeitig mit hoher Genauigkeit erkennen.
Doch es gibt weitere Anwendungsfälle wie etwa Gensequenzierungen (hier sei
beispielhaft das AlphaFold System von Deepmind angeführt) zum Entwurf von
Medikamenten oder das Durchsuchen von Medikament-Datensätzen zum Auffin-
den von Wirkstoffen gegen bestimmte Krankheiten, das Katastrophenmanagment
(z. B. über intelligente Chatbots) oder die notwendige Mustererkennenung in gro-
ßen Datensätzen. Auch durch den Einsatz von Smartwatches oder Fitnessarm-
bändern lassen sich mit Hilfe dieser Mustererkennung einige Krankheitsbilder
frühzeitig ausmachen (u. a. SARS-CoV-2 oder kardiale Rhythmusstörung). Lang-
fristig wird nicht nur der Markt für derartige Anwendungen stark wachsen und
immer relevanter werden, sondern eventuell lebensrettende Fähigkeiten in einer
immer älter werdenden Gesellschaft zur Verfügung stellen. Deutschland sollte
daher in diesen Anwendungsfeldern digitaler Technologien eine Führungsrolle
einnehmen und sowohl die legislativen Leitplanken für derartige Anwendungsfälle
als auch die langfristige finanzielle Förderperspektive stärken. Wir fordern daher:

  • die Durchführung eines „Important Project of Common European Interest“
  • die Bereitstellung von 3 Mrd. Euro Risikokapital für F&E über einen Zeit-
    raum von 10 Jahren, bereitgestellt durch die Agentur für Sprunginnovatio-
    nen
  • einen spürbaren Ausbau der Anzahl von Professuren im Bereich “KI & Medizin”
  • die Ausarbeitung klarer gesetzlicher Regeln zur beschleunigten Zulassung
    von Soft- und Hardware der Anwendungsfälle.

Wir machen mehr als Klatschen! – Eindämmung des Pflegenotstands

Spätestens die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Pflegenotstand nicht mehr
 länger hinnehmbar ist und wir handeln müssen. Um dem entgegenzutreten, müssen zwei
 große Punkte berücksichtigt werden. Der eine ist die Finanzierung der Krankenhäuser
 und die damit fehlenden finanziellen Mittel für deutlich mehr Pflegestellen. Der
 andere ist die fehlende Attraktivität des Berufs, weshalb es viel zu wenige Bewerber
 und Interessenten gibt.

DRG-Fallpauschalengesetz und Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen als Hauptproblem für fehlende Budgets

Durch Minusgeschäfte der Krankenhäuser und weitere Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen wurde vor allem in der Pflege gespart. Um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, fordern wir, dass unter Krankenversicherungen sowie im gesamten Gesundheitsmarkt größerer Wettbewerb entsteht. Daher lehnen wir einen einheitlichen Preiskatalog für Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Arztbesuch) und -produkte (z.B. Medikamente) ab. Vielmehr soll es Krankenversicherungen ermöglicht werden direkt mit Leistungsanbietern wie Ärzten und Krankenhäusern über die Preise zu verhandeln und Rahmenverträge abzuschließen. Im Rahmen dessen sind die Zwangsvereinigungen der Leistungsanbieter (z.B. Kassenärztliche Vereinigung) und Krankenkassen (Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung) abzuschaffen. Da insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen auch heute schon ihrem gesetzlichen Auftrag, die ambulante Versorgung sicherzustellen, nicht überall nachkommen, ist dieses zukünftig durch die Versicherungen für ihre Versicherten sicherzustellen. Schlussendlich werden damit die nötigen Mittel sichergestellt, um mehr Pflegestellen schaffen zu können.

Fehlende Eigenverantwortlichkeit im Beruf und Mangel an Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegepersonal

Um den Beruf höher zu qualifizieren und attraktiver für junge Menschen zu machen, fordern wir eine Erweiterung der dreijährigen Pflegeausbildung. Dabei soll es für alle Auszubildenden die Möglichkeit geben, ihre Ausbildung um ein weiteres Jahr als Zusatzqualifikation zu verlängern. Dabei fordern wir beim Abschluss eine höhere Gehaltsstufe. Mit dieser Zusatzqualifikation sollen Absolventen dieser Ausbildung mehr Kompetenzen haben als zuvor. Deshalb fordern wir eine Orientierung am US- amerikanischen Modell, da die Pflegekräfte dort Tätigkeiten wie das Behandeln von Wunden, Blutentnahmen oder das Verordnen von gewissen Medikamenten ohne ärztliche Absprache durchführen können. Wir fordern, dass Pflegediagnosen gestellt werden dürfen, die sich zwar klar von ärztlichen Diagnosen unterscheiden, aber dennoch mehr Anklang bei den ärztlichen Visiten finden sollen!

In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls eine Weiterbildungspflicht für Pflegekräfte mit regelmäßigen Fortbildungen, orientiert am Punktesystem der Ärzte. Denn während Weiterbildungen in der ärztlichen Karriere Pflicht sind, bleibt eine Gesundheitspfleger i.d.R. an der gleichen Stelle. Dies verhindert ein Arbeiten auf Augenhöhe, da ärztliches Personal stets als überlegen gilt und häufig älteres Pflegepersonal nicht auf dem neuesten Stand ist. Natürlich hat nicht jeder Bewerber Interesse an einer Karriere in der Pflege. Deswegen fordern wir darüber hinaus Neubauten oder Rückkäufe von Schwesternwohnheimen. Passend zu den notwendigen Weiterbildungsmöglichkeiten, fordern wir die bundesweite Einführung der Ausbildung zur Physician Assistants (PA), also ärztliche Assistenten, da man Pflegekräften dadurch auch eine Weiterbildung zur PA ermöglichen kann. Dabei kann es sich einerseits um ein Bindeglied zwischen Pflege und Ärzten handeln, mit entsprechenden Kompetenzen und Aussichten auf Leitungsfunktionen oder beispielsweise eine Chance auf mehr medizinische Tätigkeiten. Unsere Forderung ist es, mehrere Ausbildungswege durch Weiterbildungen miteinander zu verknüpfen, damit mehr Angebote entstehen.

Ablehnung der Pflege-Akademisierung

Weiterhin erfüllt die angestrebte Akademisierung mit anschließendem Pflegestudium nach der Ausbildung nicht den Zweck der Aufstockung des Personals, da aus Erfahrung wenige Diplom- Krankenschwestern ans Patientenbett zurückkehren. Daher lehnen wir die Akademisierung der Pflege ab und fordern die Verbesserung der praktischen Ausbildung, da der Beruf des Gesundheitspflegers auch ohne akademischen Abschluss attraktiv sein kann. Wir fordern praktische Weiterbildungsmöglichkeiten, bei denen die Verbindung zum Patientenbett bestehen bleibt. Wir fordern, dass die Inhalte für diese Angebote, sowie entsprechende Kompetenzen dringend im Dialog mit dem Pflegepersonal besprochen werden, da eben dieser fehlender Kontakt seit Jahren für Unstimmigkeiten gesorgt hat. Auch das steigert das Selbstwertgefühl der Pflegekräfte, da sie in der Realität selten mit einbezogen werden.

Die Zugangsvoraussetzungen

Um praktische Berufe weiterhin aufzuwerten, müssen auch die Zugangsvoraussetzungen erweitert werden. Wir fordern daher die Öffnung der Pflegeausbildung für junge Menschen mit Hauptschulabschluss.

Fehlende Attraktivität des Berufs

Ein letzter Punkt ist die mangelnde Familienfreundlichkeit des Berufs, die insbesondere für junge Frauen ein Hindernis zur Ergreifung des Pflegeberufs darstellt. Dafür ist der Schichtdienst keineswegs geeignet, was vor allem auf viele Frauen abschreckend wirkt. Deshalb fordern wir kostenlose oder vergünstigte Kinderbetreuung in den Krankenhäusern oder Kooperationen mit Kindertagesstätten mit entsprechenden Betreuungszeiten. Da nicht nur Krankenschwestern, sondern auch Ärztinnen davon betroffen sind, würde dies ebenfalls die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau im Berufsleben verbessern. Wir fordern 24Std. Kinderbetreuung, damit auch Pflegekräfte nach der Schwangerschaftspause in den Beruf zurückkehren und es weniger Ausfälle auf den Stationen gibt. Da wir natürlich den Beruf nicht nur für junge, sondern auch ältere Berufstätige verbessern wollen, fordern wir Erleichterungen für Pflegekräfte ab 50 Jahren, wie beispielsweise keine Nachtdienste mehr.

Das Pflegeberufegesetz 2020

Wir lehnen die Generalisierung der Pflegeausbildungen ab, da es sich um drei unterschiedliche Berufe handelt und deren zusammengefügte Ausbildung eher an Qualität verliert und daher weniger Kompetenzen aufweist, als die Ausbildung aufzuwerten. Auch die damit zusammenhängenden erhöhten Zugangsvoraussetzungen lehnen wir ab.