Kinderwunsch unabhängig vom Alter

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, eine Ersetzung von §27a Abs. 3 SGB V durch: „Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt wurden.

Für mehr Freiheit in der Medizin

Für die persönliche Entfaltung jedes Einzelnen ist ein adäquater Gesundheitszustand von größter Bedeutung, weshalb der Wert einer guten medizinischen Versorgung kaum überbewertet werden kann. Trotz einer außerordentlich hohen Abgabenlast ist es dem deutschen Gesundheitssystem aktuell nicht möglich, den berechtigten Ansprüchen der Bürger in Land und Stadt gerecht zu werden. Hierfür sind vor allem die schlechten Rahmenbedingungen der Medizin-Branche verantwortlich. Besonders eindrücklich gescheitert ist in diesem Zusammenhang die signifikante Einschränkung der Niederlassungsfreiheit, die deutlich mehr geschadet als genützt hat.

Auch bei einem Versorgungsgrad über 110 Prozent sollte die Niederlassungsfreiheit daher als Regelfall erhalten bleiben. Nur wenn die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen bei einer Überversorgung negative Auswirkungen sehen, sollten sie Zulassungssperren verhängen können.

Statt die Entscheidungsfreiheit von Medizinern unnötig einzuschränken, muss an erster Stelle ein ausreichendes Angebot von Studienplätzen sichergestellt werden – vor allem in Hinsicht auf die ländliche Versorgung. Daher müssen Hochschulen, die den Studiengang Humanmedizin anbieten, ihre entsprechenden Kapazitäten um fünf Prozent steigern. Die hierdurch geschaffenen zusätzlichen Studienplätze sind an Studenten zu vergeben, die sich für 8 Jahre als „Landarzt“ verpflichten, ihren Beruf in einem Planungsbereich auszuüben, der bei Berufsantritt einen Versorgungsgrad von unter 60% aufweist. Diese „Landarztstudienplätze“ sind in getrennt von den Verfahren für die anderen Medizinstudienplätze zu vergeben. Dabei setzen wir uns für ein Verfahren ein, dass die Abiturnote mit Zulassungstests kombiniert, um die konkrete Eignung von Bewerbern für den Studiengang genauer zu prüfen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir es auch, wenn Hochschulen, die medizinische Lehrgänge anbieten, zusammen mit Kommunen in der Umgebung Freizeitangebote für Medizinstudenten einrichten, die dazu führen, dass diese das Land- als Alternative zum Stadtleben erfahren.

Um weiterhin die allgemeine Arbeitslast von ländlich tätigen Ärzten verringern zu können, sollte eine Zusatzausbildung für Medizinische Fachangestellte und für Medizinisch-Technische Assistenten konzipiert werden. Die Details sind von den Ärztekammern zu erarbeiten.

Zudem sollte für eine besondere Achtsamkeit im Umgang mit dem Notruf geworben werden. Dieser wird häufig auch in Situationen abgesetzt, die ein solches Handeln grundsätzlich nicht verlangen. Auch ein Arztbesuch sollte wohl überlegt sein. Als vielversprechend erachten wir hier ein Projekt nach Vorbild der #NoNotruf Kampagne der Berliner Polizei. Eine weitere Quelle unnötiger Ressourcenbeanspruchung im Gesundheitssystem sind Arztbesuche von Patienten mit harmlosen Kurzzeiterkrankungen, die keine medizinische Betreuung, sondern lediglich die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Um die Nachfrage nach derartigen Arztbesuchen zu senken, soll das in vielen Tarifverträgen vereinbarte, unter anderem im öffentlichen Dienst praktizierte Krankschreibemodell (Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbecheinigung erst ab dem dritten Krankheitstag) als gesetzliche Regel im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert werden. Häufen sich bei einzelnen Arbeitnehmern kurzzeitige Krankmeldungen ohne Attestvorlage, ist der Arbeitgeber berechtigt, nach Anhörung der ggf. zuständigen Personalvertretung für diese Arbeitnehmer eine Attestpflicht ab dem ersten Fehltag anzuordnen.

Ferner muss die Versorgungsstruktur den Vorstellungen der Ärzte hinsichtlich ihrer Berufsausübung Rechnung tragen, um eine gute medizinische Versorgung sicherstellen zu können. Vor allem in ländlichen Regionen sehen wir daher große Chancen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V – vor allem in Kombination mit gegebenenfalls staatlich geförderten Shuttle-Services, die das Abdeckungsgebiet der einzelnen Einrichtungen erhöhen.

Ergänzend muss der schleichende Wertverfall von Arztpraxen schnellstmöglich gestoppt werden, der in der Vergangenheit durch die divergierenden Preise zwischen den ärztlichen Leistungen im Krankenhausbereich und denen von Niedergelassenen verursacht wurde. § 87 SGB V hat daher nach Vorbild der sogenannten Meistbegünstigungsklausel im Sinne des § 10 Abs. 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) angepasst zu werden.

Für einen gesunden Krankenversicherungsbeitrag für studentisch Beschäftigte

Wer neben seinem Studium in geringfügigem Ausmaß arbeitet und dabei nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient, gilt als sogenannter Minijobber und muss als Arbeitnehmer keine Sozialabgaben abführen. Arbeitet man nun aber etwas mehr oder erhält eine Gehaltserhöhung, sodass sich das monatliche Gehalt auf mehr als 450 Euro erhöht, fallen sofort Sozialbeiträge auf den gesamten Verdienst an. Gleiches gilt für Werkstudenten, bei ihnen liegt die Grenze schon bei 445 Euro. Besonders stark wirkt sich hier der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Hier fällt sofort ein Pauschalbeitrag an, der sich auf 13,27 Prozent (10,22 Prozent GKV-Beitrag zzgl. 3,05 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag) des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes beläuft und der sich außerdem um einen individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung erhöht.

Stand Oktober 2019 beläuft sich dieser Beitrag also auf über 100 Euro im Monat – ganz egal ob, man nun 451 Euro oder 2000 Euro verdient. Diese Regelung bevorteilt nicht nur in erheblichem Maße sehr gutverdienende Studenten, sondern führt auch zu der absurden Situation, dass ein Student bei einem Monatsverdienst von 500 Euro allein durch den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag netto rund 50 Euro weniger verdient als bei einem – von Abgaben befreiten – Arbeitsverhältnis über 450 Euro pro Monat. Dieses System ist in höchstem Maße leistungsfeindlich und muss geändert werden.

Als Junge Liberale Berlin fordern wir deshalb die Einführung eines Freibetrags
von 450 Euro für alle Sozialabgaben, die für den studentisch Beschäftigten anfallen. Auf das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, sollen die regulären Beitragssätze anfallen. Im Falle einer Veränderung der Minijob-Grenze soll auch
der Freibetrag entsprechend angepasst werden. Des Weiteren fordern wir, die beiden Grenzen von Minijobbern und Werkstudenten zu vereinheitlichen, also derzeit bei 450 Euro.

Medizinische Notfälle nicht bestrafen!

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich dafür aus, dass bei Erhebung einer Aufnahmegebühr in die Notaufnahme diese mit der Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt verrechnet wird, welche pro Kalendertag anfällt. Dadurch sollen ernste medizinische Fälle finanziell nicht schlechter gestellt werden als heute.

„Rot für Kalorienbomben“ – Ampelkennzeichnung für zusammengesetzte Lebensmittel und Fertigprodukte!

Wir lehnen eine höhere Besteuerung oder ein Verbot ungesunder Lebensmittel ab.

Im Sinne einer verbesserten Transparenz für die Verbraucher fordern wir jedoch, zusammengesetzte Lebensmittel und Fertigprodukte mit einer verbindlichen Lebensmittelampel sichtbar zu kennzeichnen.

Beispielsweise könnten verschiedene Nährwertangaben wie Fettgehalt, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz, sowie die Kalorienangaben und Zusatzstoffe mithilfe auf der Vorderseite der Produkte leicht verständlich und farbbasiert abgedruckt werden.

Nichtraucherschutz fängt im Alltag an

Nichtraucherschutz fängt im Alltag an

Das Rauchen in einem Auto mit unter 16-Jährigen als Insassen soll verboten werden. Zuwiderhandlungen sind mit einem Bußgeld zu belegen.

WEIL FRAU SEIN KEIN LUXUS IST

Auch im Jahr 2018 erfahren Frauen immer wieder die Auswirkungen von Vorurteilen und Tabuisierungen. So wird derzeit noch immer die weibliche Menstruation als Randthema angesehen. Ausdruck findet dieses unter anderem in der Besteuerung von Damenhygieneprodukten wie Tampons, Binden und ähnlichen Artikeln. Im Handel werden diese mit einer Umsatzsteuer von 19% angeboten. Dieser Umsatzsteuersatz war ursprünglich für Luxusprodukte angedacht. Da die weibliche Menstruation jedoch kein Luxus ist, sondern eine biologische Notwendigkeit, ist dies nicht angebracht. Die Jungen Liberalen Berlin sind der Überzeugung, dass diese Benachteiligung nicht fortbestehen darf. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher:

– Damenhygieneprodukte zur Anwendung während der Menstruation sind mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu versteuern.

– Der Staat sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Damenhygieneprodukte einfach zugänglich machen. Daher sollten auf “öffentlich-zugänglichen“ Toiletten lizensierte Automaten zur Verfügung stehen. In diesen sollten Damenhygieneprodukte verkauft werden.

– Anschaffung, professionelle Installation eventueller Gerätschaften sowie deren Unterhaltung sollten in Betrieben steuerlich absetzbar sein. 

HIV SELBSTTEST LEGALISIEREN!

Aktuell verbietet die Medizinprodukte-Abgabeverordung die Abgabe von HIV-Selbsttests an Privatpersonen, obwohl diese hundertprozentige Sensitivität aufweisen. Zudem wurden jahrelang HIV-Selbsttests für die Anwendung durch medizinische Laien entwickelt und bestehen seit einigen Jahren bereits in europäischen Ländern auf dem Markt.

Der Zugang zu HIV-Selbsttests erleichtert nicht nur die erste Bestandsaufnahme für viele Menschen, die sonst aus Angst oder Scham nicht zum Gesundsheitsamt gehen würden. Der Selbsttest ermöglicht im Fall einer HIV-Infektion sogar erste therapeutische Maßnahmen und verhindert damit AIDS-Erkrankungen. Auch wirken diese so der Weitergabe von HIV entgegen.

Viele europäische Länder (bspw. Frankreich oder Belgien) sind bereits diesen Weg gegangen und haben hierbei große Erfolge hinsichtlich der Aufklärung nach der Legalisierung feststellen können.

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin die Legalisierung von HIV- Selbsttests in Deutschland. Den HIV-Selbsttests ist Informationsmaterial beizulegen, das im Falle eines positiven Testergebnisses über Bedeutung und Behandlungsschritte aufklärt, sowie die Möglichkeit einer rund um die Uhr telefonisch erreichbaren, psychologischen Beratung. 

KOSTENÜBERNAHME VON HIV PROPHYLAXE MEDIKAMENTEN

Die Kosten für die Präexpositionsprophylaxe, kurz PrEP, als Teil der vorbeugenden Maßnahmen gegen HIV-Infektionen sollten von den Krankenkassen übernommen werden. Die PrEP ist mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% zu versteuern. 

Gesundheitspolitik für alle Generationen!

Die Lebenserwartung steigt in Deutschland glücklicherweise stetig. Der demographische Wandel und die steigenden Personal- und Behandlungskosten im Gesundheitssystem führen unsere umlagefinanzierten Sozialsysteme an den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit. Die Kranken- und Pflegeversicherung müssen dringend reformiert werden, um in Zukunft nicht nur das aktuelle Niveau zu halten, sondern auch die Probleme des Gesundheitssystems zu lösen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Patienten und Patientinnen, denn sie sind der Grund für die Existenz des Gesundheitswesens. Sie sind daran interessiert, dass ihre Behandlung mit möglichst hoher Qualität erfolgt. Versicherungen, Versorgung und staatliche Unterstützung müssen stärker auf die Interessen, Bedürfnisse und Wünsche des individuellen Patienten ausgerichtet werden, sodass er die Leistungen erhält, die von ihm erwünscht sind. Die Eckpunkte unserer liberalen Reformvorschläge sind: mehr Wettbewerb, mehr Wahlfreiheit, Kontrahierungszwang, ein kapitalgedecktes System und mehr Individualität.

Krankenversicherung

Wir Jungen Liberalen fordern eine grundlegende Reform des Krankenversicherungswesens in Deutschland. Wir möchten ein Krankenversicherungssystem, welches den Bürgern fairen und sicheren Zugang zu Gesundheitsleistungen ermöglicht, ohne dass es Menschen ausschließt, welches jedoch auf dem Gedanken des Wettbewerbs unter den Krankenversicherungen aufgebaut ist, zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Abschaffung des Zweiklassensystems – Private Versicherung für alle

Wir Jungen Liberalen halten die willkürlich am Einkommen der Versicherungsnehmer festgemachten Aufteilung in ein gesetzliches und ein privates System für unfair gegenüber allen Beteiligten. Wir möchten, dass in Zukunft solch eine strukturelle Unterscheidung entfällt und eine Wahlfreiheit aller Versicherungsnehmer ermöglicht wird. Hierzu fordern wir die Abschaffung der Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir wollen, dass alle Krankenversicherungen zueinander im Wettbewerb stehen. Dazu sollen die Rechtsformen der gesetzlichen Krankenversicherung hin zu einer privaten geändert werden. Unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze sollen Arbeitnehmer nun ihre Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung frei wählen können.

An der Versicherungspflicht halten wir fest. Gesundheitsleistungen sind ein fundamentales Menschenrecht, welches niemandem verwehrt werden darf. Um ihre Versorgung auch im Notfall sicherstellen zu können, sind die Bürger dazu verpflichtet eine Krankenversicherungspolice abzuschließen.

Der Zustand, dass Bürger mittleren Einkommens, welches jedoch knapp unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, den Hauptteil der Solidaritätskosten im Gesundheitssystem tragen, ist nicht haltbar. Wir Jungen Liberalen sprechen uns dafür aus die Kosten der Solidarität nicht weiter über die Krankenversicherungsbeiträge zu finanzieren, sondern diese auf den Schultern aller über das Steuereinkommen zu finanzieren. Die Anpassung der Steuersätze für den Staat soll aufkommensneutral gestaltet werden.

Frei wählbare Versicherungsbeiträge – Wettbewerb der Krankenversicherungen

Ein grundsätzliches Ziel der Krankenversicherungsreform ist die Schaffung von Wettbewerb zwischen allen Anbietern. Dabei können Krankenversicherungen die Preise ihrer Versicherungspolicen frei wählen. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet die Policen mit dem selben Versicherungsumfang allen Menschen in einer Region zum selben Preis zur Verfügung zu stellen. Eine regionale Differenzierung der Beiträge ist aufgrund unterschiedlicher Kostenstrukturen zu ermöglichen. Diskriminierungen beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Alter oder Vorerkrankungen sind nicht zulässig. Eine jede Versicherung muss einen Basistarif anbieten, deren Leistungsumfang standardisiert ist und sich am heutigen Leistungskatalog orientiert.

Wir wollen, dass der Beitrag zur Krankenversicherung weiterhin von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird. Der Arbeitnehmeranteil wird zukünftig als Versicherungsprämie in Euro, statt wie bisher als Anteil am Gehalt, bemessen. Diese kann der Versicherer frei festlegen, deren Höhe muss allerdings für alle Versicherungsnehmer derselben Police die gleiche sein. Die Einnahmen aus der Prämie kommen direkt der Krankenversicherung zugute. Hierdurch drückt sich zum großen Teil der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen aus.

Wie jetzt bereits auch wird der Arbeitgeber einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 7,3% des Arbeitsentgelts entrichten. Diese Einnahmen fließen in einen zentralen Gesundheitsfonds, welcher zum Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherungen genutzt wird. Die Einnahmen der Krankenversicherungen bestehen folglich aus den direkt erhobenen Versicherungsprämien der Arbeitnehmer sowie aus den Zuweisungen aus dem zentralen Gesundheitsfonds.

Bürger mit geringem Einkommen werden selbstverständlich weiterhin finanziell unterstützt. Einkommensschwache Haushalte haben hierzu Anspruch auf eine Unterstützung, die direkt vom Arbeitgeber mit der Lohnsteuer verrechnet wird. Die Berechnung der Unterstützung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Prämie der Basistarife der Krankenversicherungen. Anspruch auf Unterstützung erhalten alle Haushalte, bei denen die Höhe des durchschnittlichen Basistarifs mehr als 10% des Einkommens entspricht. Der über den Basistarif hinausgehende Versicherungsschutz wird allein von den Versicherungsnehmern gezahlt.
Die Familienversicherung wird abgeschafft. Für jede Person, auch Kinder, ist indivduell eine Versicherung abzuschließen.

Selbstständige sind verpflichtet, auch den Arbeitgeberanteil für sich zu zahlen. Dieser darf jedoch nicht, wie aktuell, auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet werden. Stattdessen soll der Vorjahresgewinn herangezogen werden. Mindestbeiträge sind vollständig abzuschaffen.

Es soll möglich werden, dass Versicherungsnehmer auf ihren Wunsch hin einen Selbstanteil an ihren Gesundheitsleistungen tragen, um ihre Versicherungskosten zu senken. Pro Jahr darf dieser maximal 5.000 Euro betragen. Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist auch eine höhere Selbstbeteiligung zulässig.

Wettbewerb auch bei Leistungsanbietern

Wir fordern, dass unter Krankenversicherungen sowie im gesamten Gesundheitsmarkt größerer Wettbewerb entsteht. Daher lehnen wir einen einheitlichen Preiskatalog für Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Arztbesuch) und -produkte (z.B. Medikamente) ab. Vielmehr soll es Krankenversicherungen ermöglicht werden direkt mit Leistungsanbietern wie Ärzten und Krankenhäusern über die Preise zu verhandeln und Rahmenverträge abzuschließen. Im Rahmen dessen sind die Zwangsvereinigungen der Leistungsanbieter (z.B. Kassenärztliche Vereinigung) und Krankenkassen (Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung) abzuschaffen. Da insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen auch heute schon ihrem gesetzlichen Auftrag, die ambulante Versorgung sicherzustellen, nicht überall nachkommen, ist dieses zukünftig durch die Versicherungen für ihre Versicherten sicherzustellen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die Pflegekräfte pendeln zwischen Erschöpfung, Massenabfertigung und geringer Bezahlung. Die Behandlung der Patienten ist häufig fragwürdig – die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen ist ernüchternd. Hinzu kommen Prognosen, die einen Personalnotstand und ein Fehlen von bis zu 500.000 Pflegekräften in den kommenden Jahrzehnten vorhersagen. Auch der demografische Wandel hat Auswirkungen auf die Pflegeversicherung: immer mehr Pflegebedürftige, steigende Personal- und Behandlungskosten.

Reform der Versicherungen

Wir fordern die Abschaffung der Aufteilung der Pflegeversicherungen in gesetzliche und private Versicherungen. Dadurch soll den Versicherungsnehmern mehr Wahlfreiheit erlaubt werden und ebenso mehr Wettbewerb zwischen den Versicherungen entstehen. Wie bei der Krankenversicherung, sollen die gesetzlichen Einrichtungen in private umgewandelt werden.
Jeder Bürger soll weiterhin verpflichtet sein, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Jeder muss für seine Pflege selbst vorsorgen, soll dabei aber nicht vom Staat allein gelassen werden. Die Pflegeversicherungen müssen daher verpflichtet werden, jeden, ohne eine Gesundheitsprüfung, in einer Mindestversicherung aufzunehmen. Jeder Bürger kann seine Pflegeversicherung frei am Markt aussuchen und dabei die passende Versicherung für seine Bedürfnisse auswählen, der Staat garantiert Mindestanforderungen durch den Basistarif und erhält die solidarische Verpflichtung der Gesellschaft durch die Aufnahmepflicht der Pflegeversicherungen.
Wir fordern die Abschaffung des Ausgabenausgleichs zwischen den Pflegeversicherungen und die Einführung eines Risikoausgleichs. Wie bereits heute soll der Arbeitgeber einen Versicherungsbeitrag anteilig des Arbeitsentgelts entrichten. Diese Beiträge fließen in den zentralen Gesundheitsfonds, welcher die Risiken zwischen den Pflegeversicherungen ausgleichen soll.

Geld vom Kapitalmarkt für die Pflege

Um die Finanzierung der Pflegeversicherung in den nächsten Jahrzehnten sicherzustellen, bedarf es einer radikalen Veränderung des Beitragssystems. Das Umlagesystem, in dem die Kosten der Pflege durch einen Generationenvertrag getragen werden, wird in Zukunft aufgrund der deutlich steigenden Zahl der Pflegeempfänger nicht mehr zu halten sein.

Wir fordern den Umstieg des Umlagesystems auf ein Kapitaldeckungssystem, bei dem jeder Jahrgang durch seine Beiträge zur Pflegeversicherung Rücklagen bildet, die gebündelt auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. Hierdurch lässt sich die Generationengerechtigkeit aufrechterhalten, ohne dass Beitragszahler und ihre Arbeitgeber durch immer stärker steigende Abgaben zu stark belastet werden. Wenn das Leistungsniveau der Pflege aufrechterhalten werden soll, kann dies nur durch ein kapitalgedecktes System erreicht werden.

Der Systemwechsel hat jedoch auch zur Folge, dass eine erhebliche Finanzierungslücke entsteht, denn die erwerbstätigen Leistungszahler, die noch ins Umlagesystem einzahlen, haben kaum oder nur unzureichend für die eigene Generation vorgesorgt. Dieser Fehlbetrag muss zunächst mit Steuermitteln finanziert werden und durch eventuell anfallende Überschüsse des Kapitaldeckungssystems abgemildert werden.

Mehr Transparenz beim Eigenanteil

Die aktuelle Form der Pflegeversicherung als „Teilversicherung“, die nicht jede Pflegeleistung trägt, hält die Kosten in einem angemessenen Rahmen und ermöglicht es den Versicherungsnehmern durch Zusatzversicherungen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Pflege weiterhin nicht als Vollversicherung ausgestaltet ist und individuelle Zusatzversicherungen die Pflege verbessern. Dennoch fordern wir, dass die Pflegekosten zukünftig von den Versicherungen getragen werden soll und dann, wie bei einer Teilkaskoversicherung, von den Versicherungsnehmern an die Pflegeversicherung gezahlt wird. Dadurch werden Kostensteigerungen an die Pflegeversicherung weitergegeben und der Versicherungsnehmer erhält eine bessere Transparenz hinsichtlich des neben der Versicherung entstehenden Eigenanteils.
Wir wollen zudem eine bessere soziale Absicherung von Pflegebedürftigen erreichen. Zu oft bedeutet der Einzug in eine Pflegeeinrichtung eine finanzielle Belastung, die von den Versicherten nicht getragen werden können. Die Grundsicherung des Einzelnen muss durch steuerliche Bezuschussung unterstützt werden, wenn Bürgergeld und private Vorsorge nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass niemand durch Pflegebedürftigkeit in Armut leben muss.

Mehr Individualisierung der Pflegegrade

Unser Grundsatz in der Pflege lautet: „Ambulant vor Stationär“. Die Versorgung in den eigenen vier Wänden ist nicht nur für Pflegebedürftige und deren Familien vorteilhaft, sondern wirkt sich auch positiv auf die Finanzierung der Pflege aus. Probleme entstehen jedoch vor allem dadurch, dass sich Pflege und Beruf in vielen Fällen nicht vereinbaren lassen. Ein großer Teil der Familienangehörigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, sind nicht in der Lage daneben einer Arbeit nachzugehen. Wir fordern eine stärkere Individualisierung der Pflegegrade, um alle Menschen individueller finanziell zu unterstützen. Dabei wollen wir jedoch weiterhin am Stufensystem festhalten, dieses jedoch breiter aufstellen.

Rechtliche Vorgaben in Bezug auf die Personalbemessung in der Pflege sind international weit verbreitet. Durch höhere Personalzahlen bei der Betreuung der Patienten sinken die Risiken für Thrombosen, Infektionen oder Todesfälle. Wir fordern, dass der gemeinsame Bundesausschuss von Klinikträgern und Krankenkassen künftig verbindliche Personalschlüssel für die Pflege vorgibt. Dabei muss das Ziel sein, eine Personalquote pro Patient mittelfristig unter 10 zu erreichen.