JEDEN KINDERWUNSCH ERFÜLLEN – LEIHMUTTERSCHAFT LEGALISIEREN

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland. Die Leihmutterschaft ermöglicht es Paaren, sich den vermeintlich unmöglichen Wunsch vom eigenen, genetisch verwandten Nachwuchs zu erfüllen. Statt eines der letzten Tabus in der Reproduktionsmedizin weiter aufrecht zu erhalten, braucht es rechtssichere Regelungen, die die Durchführung der Leihmutterschaft erleichtern und den Missbrauch von Leihmüttern verhindern.

Die Leihmutterschaft durch In-Vitro-Befruchtung, bei der zwischen Leihmutter selbst und dem Kind keine genetische Verwandtschaft begründet wird, soll künftig keinem gesetzlichen Verbot mehr unterliegen, jedoch soll mindestens ein Auftraggeber die benötigten Gene zur Verfügung stellen. Ähnlich der gängigen Praxis im Adoptionsverfahren soll das Vorliegen einer gefestigten Partnerschaft zwischen beiden Wunschelternteilen Regelvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft sein.

Auch das Verbot der Eizellenspende soll aufgehoben werden. Frauen sollen die Möglichkeit haben, nach umfassender psychologischer und medizinischer Beratung, Eizellen zu spenden oder zu empfangen.

Wir befürworten gemeinnützige Agenturen, nach amerikanischen Vorbild, die die Vermittlung von Leihmüttern und Auftraggebern organisieren. Sie stellen den ersten Kontakt zwischen künftigen Eltern (Auftraggebern) und einer möglichen Leihmutter her und regeln alle vertraglichen Verpflichtungen, bis hin zur Übergabe des Kindes. Die Agenturen tragen dafür Sorge, dass die Leihmütter intensiv medizinisch und psychologisch betreut werden. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die an die Leihmutterschaft bestimmte Vorraussetzungen setzt, damit keine gewerbliche Ausbeutung stattfindet. Ihre psychologische und physische Eignung kann sich die Leihmutter bei einer an die gesetzlich eingerichteten, an die Schweigepflicht gebundenen, gynäkologischen Stelle bescheinigen lassen.

Die Leihmutterschaft wird durch einen Vertrag zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern begründet, der die Einzelheiten der Leihmutterschaft und die gegenseitigen Pflichten festlegt. Der Leihmutterschaftsvertrag begründet zugleich das Abstammungsverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind. Dieser bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Medizinische Entscheidungen in Bezug auf die Schwangerschaft sind allein der Tragemutter vorbehalten.

Ein einseitiges Recht der Tragemutter zur Vertragsauflösung nach der Geburt ist nicht anzuerkennen. Emotionale Bindungen zum Kind entstehen nicht nur von der Schwangeren zum Kind, sondern im selben Ausmaß auch von den Wunscheltern zum Wunschkind, dessen genetische Verwandte sie sind. Das genetisch eigene Kind nach einer langen Phase des Wartens, Hoffens und der Schwangerschaftsbegleitung abgeben zu müssen ist den Wunscheltern nicht zuzumuten.

Die Wunscheltern haben keine Möglichkeit, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes die Verantwortung für das Kind einseitig niederzulegen. Durch den Leihmutterschaftsvertrag wird die familienrechtliche Abstammung begründet, die Wunscheltern sind daher zur Kindessorge verpflichtet.

Um bestehende rechtliche Komplikationen zur Anerkennung der Elternschaft abzubauen, bedarf es zudem der Änderung von §1591 BGB und §1592 BGB. Hier bedarf es der Erweiterung um den Fall der Leihmutterschaft, in der die Auftraggeberin / der Auftraggeber entsprechend als Elternteil bezeichnet werden. Falls die Auftraggeberin / der Auftraggeber nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, soll es der Zustimmung der Frau oder des Mannes bedürfen, von der/dem das Kind genetisch abstammt. 

MEHR FIXERSTUBEN FÜR BERLIN

Um der in den letzten Jahren zunehmenden Zahl an Drogentoten in Berlin entgegen zu wirken, fordern die Jungen Liberalen Berlin die Einrichtung von weiteren Drogenkonsumräumen in Berlin. 

BERLIN BRAUCHT RAUCHERZONEN AUF ALLEN OFFENEN S+U-BAHNHÖFEN

Die Jungen Liberalen Berlin widersprechen den Plänen der Deutschen Bahn, welche ein strenger reguliertes Rauchverbot (seit 04.04.2016) mit Bußgeldbescheiden in Berlin auf den Weg gebracht haben.

Bis jetzt sind keine Markierungen für Raucherbereiche auf den einzelnen S+U-Bahnhof-Stationen von der Deutschen Bahn und BVG gesetzt worden. Primär sind diese Zonen für den Zigarettenkonsum nur auf Bahnhöfen des Regional- und Fernverkehrs der Deutschen Bahn bestimmt.

Eine strengere Regulierung des Rauchverbotes in offenen S+U-Bahnhöfen ohne die Markierungsstreifen für Raucherzonen lehnen wir strikt ab, da hiermit in das Selbstbestimmungsrecht der Fahrgäste ohne Not eingegriffen wird.

Deshalb fordern wir Raucherzonen auf allen offenen Berliner S- und U-Bahnhöfen. 

LASSET DEN BULLEN FLIEGEN

Die Jungen Liberalen sprechen sich klar gegen ein Verkaufsverbot von Energiedrinks an Jugendliche unter 18 Jahre aus und fordern, dass dieser Punkt auch nicht in die geplante Novellierung des Jugendschutzgesetzes aufgenommen wird.

Abgabe genießbarer Lebensmittel erleichtern

In Deutschland gibt es ein erschwingliches und vielfältiges Angebot an Lebensmitteln. Wir schätzen die diesbezügliche Strahlkraft der Marktwirtschaft.

Trotzdem gibt es viele Menschen, die wenig Zugang zu Lebensmitteln haben, etwa durch sehr geringes Einkommen oder sogar Obdachlosigkeit. Gleichzeitig werden von entsprechenden Anbietern massenhaft einwandfreie Lebensmittel entsorgt. Die Verkleinerung dieser Lücke darf nicht sanktioniert werden. Deshalb muss die Abgabe von Lebensmitteln an wohltätige Einrichtungen erleichtert werden. Dabei ist zu berücksichtigen: Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum!

Konkret fordern die Jungen Liberalen Berlin:

1. Die kostenlose Abgabe von Lebensmitteln darf in keinem Fall im Vergleich zur Entsorgung zu steuerlichen Nachteilen führen.

2. Die Abgabe von Lebensmitteln, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, muss grundsätzlich möglich sein. Dabei muss unerheblich sein, an wen oder welche Einrichtung diese Abgabe verläuft und ob sie kostenfrei verläuft.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Hersteller und Händler von der Haftung freizustellen, sofern diese in angemessener Form auf den Ablauf hingewiesen haben. In diesen Fällen hat der jeweilige Abnehmer die Haftung zu tragen.

Apotheken- und Verschreibungspflicht auf den Prüfstand!

Um verbesserte Einsparpotentiale im Gesundheitssektor zu ermöglichen, sind die Verschreibungspflicht (§ 48 AMG) sowie die Apothekenpflicht (§ 43 AMG) für jedes betroffene Arzneimittel individuell regelmäßig durch das zuständige Bundesgesundheitsministerium zu überprüfen und ggf. aufzuheben.

Dies betrifft insbesondere verschreibungspflichtige Medikamente, welche in anderen EU-Ländern lediglich apothekenpflichtig sind (z.B. die “Pille danach” oder Hydrocortison-Salben), oder verbreitete apothekenpflichtige Arzneimittel zur Selbstmedikation (z.B. Husten-, Schmerz- oder Allergiemedikamente).

E-Mail-Spaming

Die EU-Richtlinie zum Fernabsatz, die kürzlich auch vom Deutschen Bundestag für die Bundesrepublik umgesetzt wurde, stellt keinen ausreichenden Schutz gegen EmailSpaming dar. Obwohl eine Aufnahme von Spam-Emails in die EU-Richtlinie ohne weiteres möglich gewesen wäre wurde dies unterlassen. Artikel 10 verbietet zwar den unaufgeforderten Versand per Voice-Mail und Fax, nicht aber per Email. Dies stellt eine unzulässige Belästigung und einen Eingriff in die persönlichen Rechte dar.

Eine Anti-Spaming-Liste, wie sie geplant ist, wäre zum einen mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden, zum anderen wäre das Instrument der schnell wachsenden Flut und der bereits großen Anzahl an Email-Adressen in keiner Weise gewachsen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, sich umgehend für eine Ergänzung der EU-Richtlinie und des deutschen Fernabsatz-Gesetzes einzusetzen, die die Verschickung von Spam-Email ohne Ausnahme verbietet.

Liberalisierung des Arzneimittelmarktes

Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, das Apothekengesetz bezüglich des Mehrbesitz- sowie des Fremdbesitzverbotes in Deutschland zu überarbeiten und freien Wettbewerb zuzulassen.

Diese Verbote sorgen dafür, dass in Deutschland seit jeher ausschließlich approbierte Apotheker eine Betriebserlaubnis für bis zu maximal drei Apotheken erteilt werden darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und CSU möchte diese beiden Verbote ausdrücklich beibehalten und schon im nächsten Satz wird trotzdem versprochen die Überregulierung im Arzneimittelmarkt abzubauen und diesen wettbewerbsfreundlicher zu gestalten. Die Jungen Liberalen fordern, dass diese Verbote aufgehoben werden und anstelle dessen im Apothekengesetz geregelt wird, dass jede Filiale statt vom Besitzer auch von einem angestellten, approbierten Apotheker geleitet werden darf. Somit ist weiterhin für die Qualität der Arzneimittelversorgung gesichert. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Jungen Liberalen gegen jede Form der Klientelpolitik aus.

Krankenversicherungspflichtig – Missbrauch verhindern

Um Missbrauch zu verhindern und damit Geld einzusparen, fordern die Jungen Liberalen Berlin, die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit eines Lichtbildes des Inhabers auf der Krankenversichertenkarte von den Krankenkassen genutzt wird. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten möge die Bundesregierung auf eine verstärkte Nutzung dieser Form der Identitätsprüfung hinwirken.

Geldbeschaffung

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung auf, die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass die Aufstellung und der betrieb von Geldautomaten im Inland nur genehmigt werden darf, wenn eine Nutzung für Kunden jeglicher inländischer Kredit- und Bankinstitute, also auch für Kunden von Internet-Banken, generell möglich ist.