Unser Landesschiedsgericht ist für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten innerhalb des Landesverbandes zuständig. Es ist in unserer Satzung verankert und besteht aus einem Vorsitzenden, welcher die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben muss, sowie zwei Beisitzern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren von unserem Landeskongress gewählt. Wer das Schiedsgericht anrufen kann und nach welchem Verfahren es verhandelt, ist in unserer Landessatzung und der Schiedsordnung des Bundesverbands festgeschrieben.
Mitglieder des Landesschiedsgerichts
Felix Recke
Landesschiedsgericht
Vorsitzender
Sven Hilgers
Landesschiedsgericht
Beisitzer
Alexander Bibi
Landesschiedsgericht
Beisitzer