Landesschiedsgericht


Unser Landesschiedsgericht ist für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten innerhalb des Landesverbandes zuständig. Es ist in unserer Satzung verankert und besteht aus einem Vorsitzenden, welcher die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben muss, sowie zwei Beisitzern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren von unserem Landeskongress gewählt. Wer das Schiedsgericht anrufen kann und nach welchem Verfahren es verhandelt, ist in unserer Landessatzung und der Schiedsordnung des Bundesverbandes festgeschrieben.


Mitglieder des Landesschiedsgerichts