Schluss mit der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022 ging faktisch das Ende der meisten bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen einher. Damit entfiel auch in vielen Bereichen des täglichen Lebens die Verpflichtung zum Tragen einer Mund‑Nasen‑Bedeckung. Die Maskenpflicht gilt seither bundesweit nur noch in einigen speziellen Zusammenhängen fort – insbesondere bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln des Fernverkehrs einschließlich des Luftverkehrs. Das Land Berlin machte außerdem von der neu geschaffenen Regelungsmöglichkeit Gebrauch, landesweit die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr zu verordnen.

 

Seit dem Beschluss der Lockerungen hat sich die Pandemie weitgehend entspannt . Mittlerweile lockerte auch die Europäische Union ihre bislang geltenden Regelungen. Seit dem 16. Mai empfiehlt die EU den Mitgliedstaaten nicht mehr die Pflicht zum Tragen einer Maske im Flugzeug und auf den Flughäfen. In Anerkennung der europaweiten Entspannung der Pandemiesituation fordern wir daher:

 

  • dass die Bundesregierung von ihrer Ermächtigung durch den Deutschen Bundestag Gebrauch machen möge, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Maskenpflicht bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln des Fernverkehrs einschließlich des Luftverkehrs auszusetzen.

 

  • das Land Berlin auf, die geltende SARS‑CoV‑2‑Basisschutzmaßnahmenverordnung dahingehend anzupassen, dass die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs entfällt.

 

Gleichzeitig betonen wir, dass

 

  • sich Menschen mit für COVID-19 typischen Symptomen weitmöglich isolieren und entsprechend testen lassen sollten.

 

  • Personen, die sich beruflich bedingt einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sehen, regelmäßig von den mittlerweile preisgünstigen Möglichkeiten zur Schnelltestung Gebrauch machen sollten.

 

  • die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Gebieten mit hohem Menschenaufkommen enorm dem eigenen Schutz dienen kann.

 

  • die besondere Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen nach wie vor zentraler Bestandteil einer effektiven persönlichen Gesundheitsvorsorge ist.

 

  • die Corona-Warn-App weiter betrieben und genutzt werden sollte.

 

  • nach wie vor eine umfassende Nutzung der Impfangebote eine unserer stärksten Waffen zur Bekämpfung der Pandemie ist.