Mein Körper, meine Entscheidung – für echte Selbstbestimmung in der Schwangerschaft!

Der Antrag “Selbstbestimmungsrecht stärken – Verfassungsmäßigkeit wahren: Für eine ausgewogene Rechtslage.” vom 15.10.2022 beabsichtigt diesen Antrag gänzlich zu ersetzen. 

In Deutschland werden jährlich rund 100.000 Schwangerschaften auf Wunsch der Mutter hin vorzeitig beendet. In Ländern mit liberaleren Abtreibungsgesetzen, wie die Niederlande oder Kanada, erfolgen vorzeige Schwangerschaftsenden seltener und zu früheren Zeitpunkten. In Deutschland werden Abtreibungen hingegen kontrovers diskutiert und sind weitgehend verboten, denn ein Schwangerschaftsabbruch ist mit wenigen Ausnahmen nach § 218 StGB rechtswidrig.

Für uns steht fest: In einer gleichgestellten und selbstbestimmten Gesellschaft, sind die Hintergründe für einen Schwangerschaftsabbruch irrelevant. Alleinig die Entscheidung der Schwangeren ist hierbei bedeutsam. Manche Schwangere, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, werden durch diese Teil-Kriminalisierung und staatlichen Regelungen unter großen Druck gesetzt. Dazu kommt, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte Abbrüche durchführen und soziale Benachteiligung durch die hohen selbstzutragenden Kosten entsteht.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Regierungskoalition aus FDP, SPD und Grünen den § 219a StGB endlich abgeschafft hat. Jedoch werden Schwangere in Bezug auf das selbstbestimmte, vorzeitige Schwangerschaftsende immer noch weitgehend eingeschränkt, weshalb hier eine dringende Liberalisierung in Deutschland längst überfällig ist.

 

Die Jungen Liberalen Berlin fordern deshalb,

 

… dass der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach
kanadischem Vorbild in jeder Schwangerschaftswoche legalisiert wird. Die Schwangere allein, entscheidet über ein vorzeitiges Schwangerschaftsende. Ihre Beweggründe spielen für den Abbruch keine Rolle.

 

… dass Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte geschaffen wird, sodass sie keiner strafrechtlichen Verfolgung sowie behördlicher Gängelung ausgesetzt sind, wenn sie im Interesse der Schwangeren handeln. Dies schließt ausdrücklich die psychische und seelische Gesundheit und Lebenslage der Schwangeren mit ein.

 

die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung in ihrer aktuellen Form abzuschaffen. Schwangere sollen objektiv über Alternativen zu einem Schwangerschaftsende informiert und zu ihrem Wohl unterstützt werden. Eine flächendeckende, niederschwellige, kostenfreie seelsorgerische Begleitung der Eltern im Schwangerschaftskonflikt sowie nach dem Abbruch soll gefördert werden. Diese Unterstützung soll öffentlichkeitswirksam beworben werden.

 

… dass Kosten für das vorzeitige, selbstbestimmte Ende einer Schwangerschaft von den Krankenkassen getragen werden müssen.

 

… für Ratsuchende zentrale Register einzuführen, in denen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zugänglich gemacht werden.

 

… die Schaffung eines rechtsicheren, medizinisch-fachärztlichen Lehr- und Weiterbildungsangebotes mit Abbau von bürokratischen Hürden.

 

Aufklärung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Bereits im Sexualkundeunterricht sollen Möglichkeiten und Hilfsangebote zum vorzeitigen, selbstbestimmten Ende einer Schwangerschaft gelehrt werden. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres soll auch ohne Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ein Schwangerschaftsabbruch nach ausführlicher und altersgerechter Beratung durchgeführt werden können.

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