INTERNET HEISST FREIHEIT

Die Jungen Liberalen stehen für eine zukunftsoffene, werteorientierte undtechnologieneutrale Netzpolitik. Den netzpolitischen Positionen und Perspektiven der JuLis liegt unser Welt- und Menschenbild zu Grunde: Freiheit in Verantwortung, Selbstbestimmung und die Einheit von Freiheit, Menschenwürde und Gerechtigkeit.

Das Internet spiegelt Dinge, die wir aus der realen Welt kennen, mit teilweise anderen Regeln wider. Wir müssen akzeptieren, dass Inhalte im Netz praktisch nicht zu kontrollieren sind. Dieser Kontrollverlust ist ein wichtiges Element zum Schutz gegen Zensur und Unterdrückung von Meinungen. Deswegen müssen alle staatlichen Gesetze und Forderungen so ausgelegt sein, dass sie den Kontrollverlust mit einbeziehen und trotzdem in erforderlichem Maße funktionieren.

1. Zugang zum Internet

Die Jungen Liberalen befürworten einen kontinuierlichen und flächendeckenden Ausbau von Internetzugangskapazitäten. Es erscheint uns vor allem ein bedeutender Ausbau der Glasfaserverkabelung und mobiler Hochgeschwindigkeitsverbindungen aufgrund ihrer hohen Skalierbarkeit und Zuverlässigkeit dringend geboten, um der Entwicklung der Technik und der sich damit zügig verändernden Art der Internetnutzung der Zukunft gerecht zu werden.

1.1. Netzneutralität

Wir befürworten den in der Digitalen Agenda der FDP-Bundestagsfraktion veröffentlichten Standpunkt zur Netzneutralität:„Die Struktur des Internets ist aus einem Netz aus Netzen entstanden, das Datenpakete diskriminierungsfrei überträgt. Dieser Grundsatz der Netzneutralität setzt voraus, dass Zugangsanbieter (Internet Service Provider) den Transport von Paketen zwischen Endpunkten ohne Kenntnis ihres Inhalts schnellstmöglich und gleich(behandelt) gewährleisten. Netzneutralität gewährleistet dadurch die Chancengleichheit zwischen neuen Start-Ups und etablierten Unternehmen und stellt dadurch das Innovationspotenzial des Internets sicher.“

Ein freies Internet ist unverzichtbarer Baustein moderner Informationsgesellschaften. Wettbewerb und Transparenz bieten dabei den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie, neutrale Datenübermittlung. Die neuen Hochleistungsnetze müssen den unterschiedlichen Anforderungen künftiger Dienste gerecht werden, ohne die Teilhabe des Einzelnen einzuschränken.

Die freiheitliche Struktur des Internets (als Zusammenschluss privat betriebener Netze)und die Freiheitsrechte der Nutzer müssen durch eine freiheitliche Rechtsordnung geschützt werden, die Missbräuche zu Lasten „schwächerer“ Marktteilnehmer unterbindet und dabei Sicherheit und Verlässlichkeit für Investitionen in die Weiterentwicklung von Netzen, Diensten und Inhalte schafft. Um diesen Schutz zu gewährleisten, fordern wir – unabhängig von der angewendeten Technologie (Kupfer, Glasfaser oder Kabel im Festnetz bzw. Mobilfunk) – folgende Voraussetzungen, im und für das Internet sicherzustellen:

1)Es darf keine negative Diskriminierung einzelner Inhalte, Protokolle, Absender, Empfänger oder Dienste erfolgen (degrading). Eine inhaltliche Kontrolle von Inhalten durch die sie transportierenden Netzbetreiber findet nicht statt.

2)Um die Stabilität der Netze sicherzustellen, dürfen nicht-diskriminierende Netzwerkmanagementmaßnahmen ergriffen werden. Netzwerktuning (traffic shaping) zur nicht-diskriminierenden besseren Auslastung der vorhandenen Ressourcen verletzt nicht das Prinzip der Netzneutralität.

3)Der funktionierende Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsanbietern (TK-Anbieter) hat die Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene gestützt und gefördert. Damit der Wettbewerb nach wie vor den Nutzern dient, brauchen sie vergleichbare Angebote und erleichterte Anbieterwechsel.

4)Transparenz muss den Kunden ermöglichen, diskriminierungsfreie Netzneutralität erkennen zu können. Ausschließlich solche Angebote sollten als „Internet“ gekennzeichnet werden dürfen. Angebote, die dagegen verstoßen, sollten in einer Weise benannt werden, die kennzeichnet, dass sie nur einen eingeschränkten Onlinezugang ermöglichen. Die Einschränkungen gegenüber einem „Internet“-Anschluss müssen klar und verständlich dargestellt werden.

Staatliche Eingriffe sind immer dann – aber erst dann – erforderlich, wenn die beschriebenen Kernelemente der Netzneutralität durch das Handeln der Marktakteure bedroht werden. Es ist daher konsequent, die Regelungen zur Netzneutralität im Zweiten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§ 41) auf eine Verordnungsermächtigung zu beschränken. Damit wird Handlungsbereitschaft der Politik zum Schutz der Netzneutralität verdeutlicht, ohne im jetzigen Stadium die Entwicklung des Netzes dirigistisch in bestimmte Bahnen zu lenken.

1.2. Meinungsfreiheit und Internetzugang

Das Internet ist zu einer der zentralen Grundlagen für Meinungsfreiheit geworden. Es ist daher nicht akzeptabel, wenn der Staat Nutzer vom Internetzugang trennt. Die zentrale Rolle für die Meinungsfreiheit im Internet ist dadurch bedingt, dass hier jeder Nutzer gleichberechtigt Informationen einstellen, wie auch abrufen kann.

1.3. Internetsperren

Das Internet ist ein globalisiertes Kommunikationsmedium. Strafverfolgung durch deutsche Institutionen ist auf direktem Wege nur an Stellen möglich, wo der jeweilige Server oder Anbieter in Deutschland steht. Internetsperren sind lediglich ein Versuch, dem deutschen Internetnutzer die Augen vor möglicherweise strafbaren Inhalten im Netz zu verschließen und vor allem technisch sehr leicht zu umgehen. Da der eigentliche Inhalt eben weiterhin verfügbar ist und technische Sperrmaßnahmen nie umfassend wirken können, ist dieses Konzept zum Scheitern verurteilt. Hier gilt: „Löschen statt Sperren!“ Darüber hinaus muss es an erster Stelle stehen, Straftaten in Verbindung mit den Neuen Medien völlig zu unterbinden, die Straftäter ausfindig zu machen und zu bestrafen.

2. Medienkompetenz

Die digitale Welt der Gegenwart bietet jedem Einzelnen einen unerschöpflichen Pool an Möglichkeiten zur persönlichen, beruflichen aber auch zur allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Das Internet ist zu einem Teil des sozialen Miteinanders geworden. Wer neben den technischen Fähigkeiten nicht auch ein Mindestmaß an weiteren Kompetenzen aufweist, findet sich schnell im sozialen und beruflichen Abseits. Dabei geht es nicht nur um die technische Nutzung der Medien, sondern auch um Fragen der Privatsphäre im Internet, der Datensicherheit, der Einschätzung von Quellen zur Informationsgewinnung und vielen anderen. Im Mittelpunkt steht z.B. zum Einen die Sensibilisierung zum verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten und zum Anderen auch der Respekt vor den Daten Dritter. Das Thema Medienkompetenz ist heutzutage tausendfach vielschichtiger, als es noch vor 20 Jahren war. Dies liegt vor allem daran, dass der Mediennutzer nicht mehr nur Empfänger wie bei den klassischen Medien sondern auch Sender ist. Wir befürworten eine Förderung der Medienkompetenz durch kontinuierliche zielgruppenspezifische Ansprache z.B. über die Einbindung von entsprechenden Themen fachübergreifend in den Schulunterricht. Natürlich muss hier die Weiterbildung von Lehrkräften an erster Stelle stehen, damit der Unterricht progressiv zur Wissenserweiterung der Schüler beitragen kann und nicht nur Bekanntes wiederholt. Darüber hinaus fordern wir die Förderung der Medienkompetenz im frühkindlichen Alter. Doch auch die sogenannten „Silver Surfer“ sollten in die Ansätze zur besseren Ausbildung der Medienkompetenz mit einbezogen werden. Wir sehen Medienkompetenz als Vorraussetzung für einen selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, zielgerichteten Umgang mit den neuen Medien und finden deshalb die Bildung aller Altersgruppen notwendig.

3. Offenheit und Dezentralität des Internets

Jeder Teilnehmer des Netzes kann naturgemäß Anbieter und Konsument von Inhalten sein. Eine zentrale Autorität zur Erlaubnis von Seiten oder Links lehnen wir ab. Damit die Datenkommunikation im Internet für jeden gewährleistet ist, begrüßen wir offene und von jedem frei nutzbare Technologiestandards und Schnittstellen. Die Dezentralität ist ein wesentlicher Faktor für die Ausfallsicherheit und Stabilität des Netzes. Staatliche Zentralisierung von Internet-Basistechnologien lehnen wir daher ab.

4. Internet und Öffentlichkeit

4.1. Open eGovernment und Open Data

Wir stehen dem verstärkten Ausbau von Möglichkeiten für Partizipation und der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten als Bürger durch umfassende eGovernment-Lösungen positiv gegenüber. Der Staat soll öffentlich erzeugte bzw. finanzierte Daten und Informationen, sofern keine geheim-, datenschutzrechtlichen oder Geschäftsgeheimnisse berührenden Gründe dem entgegenstehen, möglichst als Rohdaten in maschinenlesbarer Form anbieten.

Deutschland kann sich dafür ein Beispiel an anderen Ländern wie beispielsweise den USA und Großbritannien nehmen, die ähnliche Plattformen bieten. Möglichst alle geeigneten Daten staatlicher Institutionen sind auf diese Weise zu veröffentlichen. Als Orientierung für die Eignung können bspw. die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern dienen. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Partizipation an politischen Prozessen über das Internet auszuweiten. Wir begrüßen erste Möglichkeiten zur Partizipation durch das Internetbeteiligungstool „Adhocracy“ in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. Die Möglichkeit der politischen Partizipation über das einfache Wahlrecht hinaus schafft ein breiteres Verständnis gegenüber politischen Entscheidungen.

4.2. Open eGovernment in Verbindung mit Biometrie

Biometrische Daten müssen einen besonderen Schutz genießen, da sie ein Leben lang einer Person zugeordnet werden können. Von einer Verwendung solcher Daten in Verifikationsmechanismen des Staates ist daher abzusehen. Besonders bei zentral gespeicherten Datensätzen besteht für kriminelle Datensammler ein hoher Anreiz, sich illegal Zugang zu Datenbanken zu verschaffen und die Daten weiterzuverbreiten. Wenn Daten einmal im Umlauf sind, können sie im Nachhinein nicht wieder vertraulich gemacht werden. Darum reicht es nicht aus, hohe Strafen für Missbrauch staatlich gespeicherter Daten festzuschreiben. Es ist vielmehr wichtig, Daten gar nicht erst zu erheben und vorhandene, umfassende Datenbanken mit biometrischen Daten zu löschen.

4.3. Demokratisches Potential des Webs

Durch die massiv beschleunigte Kommunikation im Internet ist es möglich, viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Demokratische Strömungen in einer unfreien, geschlossenen Gesellschaft sind so in der Lage sich auch ein objektives Bild der eigenen Lage zu verschaffen. Dieser Effekt kann als Katalysator für ganze Revolutionen dienen. Wir befürworten daher die unzensierte, freie Nutzung jeglicher Kommunikationskanäle, auch in Ländern die noch über keine demokratischen Grundstrukturen verfügen.

In der weltweiten Berichterstattung eröffnen sich neben dem revolutionären Charakter des Internets aber auch weitere Möglichkeiten, wie z.B. das Whistleblowing, die eine klare Unterscheidung zwischen schützenswerten und veröffentlichungswürdigen Daten notwendig machen. Dies ist in vielen Fällen anspruchsvoll. Darum sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, Rechte der Journalisten (z.B. Quellenschutz) nicht ohne weiteres auf alle Anbieter von Informationen und Meinungen (bspw. Blogger) zu übertragen. Es muss jedoch zukünftig entschieden werden, inwiefern hier eine klare Grenze gezogen werden kann.Wer Rechtsverstöße der öffentlichen Hand gegenüber den Ermittlungsbehörden aufdeckt, bricht damit die Geheimhaltungspflicht der jeweiligen, betroffenen Dokumente. Im privaten Sektor dürfen einem Whistleblower durch aufgedeckte Rechtsbrüche keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.

5. Meine Daten gehören mir!

5.1. Datenschutz

Die JuLis sehen den Datenschutz als einen kontinuierlich zu verbessernden Prozess an, der immer auch an die technischen Gegebenheiten der Zeit angepasst werden muss. Zur besseren Durchsetzung des Datenschutzrechts müssen vielfältige, neue Konzepte überprüft werden.

Nicht nur wegen des globalen Charakters des Internets können Datenschutzprobleme allerdings weder rein rechtlich, noch technisch, endgültig gelöst werden. Daher muss der Medienerziehung und der Heranbildung einer wirksamen Medienkompetenz fortlaufend ein hoher Stellenwert zukommen. Wir sprechen uns für die Erforschung von Technologien zum Zwecke der Sicherung der Privatsphäre und des Identitätsmanagements aus.

Data Portability für Plattformen im Netz:Das Einschließen von Daten hindert Nutzer von sozialen Netzwerken und anderen Plattformen daran, stets zum besten Plattformanbieter zu wechseln. Es wäre wünschenswert, dass der digitale Hausrat mittels offener und freier Standards portierbar ist. Dadurch wird die informationelle Selbstbestimmung erleichtert. Zudem sollen Nutzer von Plattformen im Netz jederzeit ihre Daten sofort löschen können.

5.2. Gegen die Quellen-TKÜ:

Während bei der klassischen Telefonüberwachung die Abhörschnittstelle beim Telefonanbieter, also zwischen den beiden Kommunikationsteilnehmern, geschaltet war, ist es für die Polizei im Internet nicht mehr möglich ohne weiteres eine sogenannte "Man in-the- Middle"-Attacke auf eine verschlüsselte Voice over IP Verbindung durchzuführen. Die Quellentelekommunikationsüberwachung, also die Platzierung einer Abhörschnittstelle direkt an der Quelle (beispielsweise durch eine Wanze auf dem Computer oder dem Smartphone) wird daher von Ermittlungsbehörden gefordert. Allerdings ist die direkte Überwachung am Endgerät ein zu starker Eingriff in die Privatsphäre. Wir lehnen sie daher grundsätzlich ab.

Recht auf Verschlüsselung:Gesetze, die das Verschlüsseln von Daten und Datenströmen einschränken, lehnen wir ab.

5.3. Proxydienste

Es muss mehr Rechtssicherheit für Anbieter von Proxys und Anonymisierungsdiensten geschaffen werden. Die Jungen Liberalen sprechen sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den Begriff des „Störers“ nicht auf Nutzer anzuwenden, die Daten nur durchleiten, wie es etwa bei Anonymisierungsprogrammen wie Tor geschieht.

6. Geistiges Eigentum in der digitalen Welt

Für die Jungen Liberalen hat der gegenseitige Respekt vor geistigen Leistungen einen hohen Stellenwert. Wir halten es allerdings für notwendig, dass das bestehende Urheberrecht grundlegend reformiert wird.

Grundsätzlich gilt, solange keine anderslautende vertragliche Regelung (bspw. Standardlizenz), besteht, dass derjenige, der ein Werk weiterverwendet, den Schöpfer des Werkes nennen muss. Der Schöpfer eines Werkes hat das Recht des Vervielfältigens und Aufführens. Diese Rechte kann er auch übertragen und dafür Bedingungen formulieren. Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke bis 15 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Perspektivisch muss es eine Konvergenz zwischen dem Urheberrecht und den sog. verwandten Schutzrechten geben. Eine weitere Ausdehnung dieser partikularen Schutzrechte lehnen wir ab. Um die Interessen von Vervielfältigern u.ä. Beteiligten an der Wertschöpfungskette zu gewährleisten, müssen dementsprechend die Möglichkeiten vertraglicher Regelungen zwischen Urhebern und Verwertern ausgeschöpft werden. Alle urheberrechtlich schützbaren Arten von Werken sollen den gleichen Schutz genießen. Ausnahmeregelungen (z.B. für Musik) lehnen wir ab.

Die Jungen Liberalen fordern die Einführung eines umfänglichen Rechts auf “Faire Verwendung” (vorzugweise als Allgemeinklausel oder als eine offene Erweiterung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts umgesetzt) das über den Rahmen des US-amerikanischen "Fair Use" hinausgeht. So sollen bspw. vielfältige, legitime Anwendungen wie u.a. Aggregationsdienste im Internet, die Nutzung von vom Hersteller praktisch aufgegebener Software (sog. Abandonware), die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf Endgeräten für nichtkommerzielle Zwecke sowie die allgemeine Privatkopie unter einer solchen Klausel abgedeckt werden. 

Bau von Kleinwindkraftanlagen erleichtern

Wer an welchem Standort für welches Rad welche Genehmigung braucht, variiert nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Bauamt zu Bauamt. Nicht wenige Bauämter wenden die gleichen aufwendigen Genehmigungsverfahren für über hundert Meter hohe Mühlen auch auf die kleineren Vertreter an. Wer einen Propeller im Garten aufstellen möchte, muss mitunter Studien zum Vogelflug vorlegen, was das Ganze endgültig zum unkalkulierbaren finanziellen Risiko macht. Die Julis Berlin fordern die Bundesregierung auf ein bundeseinheitliches Genehmigungs- und vereinfachtes Zertifizierungsverfahren für Kleinwindkraftanlagen zu erarbeiten.

Stärkung des Urhebers gegenüber den Verwertungsgesellschaften

Die JuLis Berlin fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Basis für die folgenden Regelungen zu schaffen:

Der Urheber bedarf einer Stärkung seiner Rechte gegenüber der Monopolstellung der deutschen Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Ziel ist es die Disparität zwischen Verwerter und Urheber aufzulösen, diesem mehr Rechte einzuräumen und auf der anderen Seite den Wettbewerb zu fördern.

Eckpunkte:

a)Dem Urheber muss das Recht eingeräumt werden über die Weite der Befugnisse, die er dem Verwerter übergibt selbst zu entscheiden. Pauschale Verträge seitens des Verwerters geben ihm nicht die entscheidende vertragliche Freiheit über die Übernahme der jeweiligen Inhalte zu entscheiden. Mit der heutigen Zeit haben sich eine Vielzahl an neuen Medienfeldern aufgetan, die mit der ursprünglichen Mediensparte nicht mehr vergleichbar sind.

b)Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt derweil die aktuelle Praxis, dass Urheber ihre Rechte lediglich an nationale Gesellschaften übertragen gegen die Wettbewerbsregeln nach Art. 101 AEUV. Dem Urheber muss gesetzliche die Möglichkeit eingeräumt werden über die Verwertungsgesellschaft selbst zu entscheiden.

c)Es bedarf einer Reform über die Vergütungsmethoden. Das aktuelle Modell finanziert lediglich Großanbieter über die Gebührenstruktur und ermöglicht nicht die tatsächliche Finanzierung einer Verwertung eines Werkes. Mit den aktuellen Pauschalabgaben werden hier die Urheber finanziert, deren Leistung durch ihr jeweiliges Werk nicht in Anspruch genommen wird.

Wider die öffentliche Ordnung!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, das rechtstaatlich bedenkliche Schutzgut der „Öffentlichen Ordnung“ nach Vorbild des Bremer Polizeigesetzes aus dem Berliner ASOG zu streichen. Polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffsmaßnahmen sollen sich unbeschadet spezialgesetzlich geregelter Materien künftig auf die Abwehr von Gefahren gegen die öffentliche Sicherheit beschränken.

Mehr Bürgerbeteiligung für mehr Bürgerverantwortung im Bezirk

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die BVVen/Bezirksämter Berlins auf, ein Pilotprojekt zur Bürgerbeteiligung an Beratungen über einzelne Ausgabenposten des Bezirkshaushaltes zu initiieren.

Die Bürger des Bezirks sollen über ihren Account die Möglichkeit zur Diskussion von Vorschlägen der Verwaltung sowie der von Bürgern eingebrachten Vorschläge haben. Die Vorschläge sind nach verständlichen Kategorien geordnet. Es muss auf unbürokratische und einfache Weise möglich sein, Zustimmung, Ablehnung oder ein neutrales Votum zu einzelnen Vorschlägen abzugeben.

Als Vorbild kann etwa das von der Stadt Göttingen im Rahmen der Aktion „Zukunftsvertrag“ des Landes Niedersachsen erstellte Portal (www.zukunftsvertrag.goettingen.de) dienen.

Mittelfristig streben die Jungen Liberalen eine Übertragung des Modells in angepasster Ausgestaltung auf die Landesebene an.

Liberale Kulturpolitik für ein attraktives Berlin

Unser Verständnis von Kunst und Kultur

Die Kultur ist ein integraler Bestandteil jeder Gesellschaft. Ein prägendes und charakterisierendes Element ganzer Zivilisationen, das zum politischen Kampfbegriff umgedeutet wurde. Heute stellt sich mehr denn je die Frage, wie die Kultur für die Gesellschaft erhalten und weiterentwickelt werden kann und welche Rolle der Staat dabei spielt.

Deutschland, als Land der Dichter und Denker, hat eine reiche Kulturgeschichte und jeder Bürger soll Kultur erleben und an ihr partizipieren können. Sie ist, als sich ständig ändernder und unsere Umwelt immer wieder neu interpretierender Einfluss auf den Alltag jedes Bürgers, identitätsstiftend. Ohne den Theaterbesuch, das Buch am Wochenende, die Kunstaustellung oder die Street-Art an der wir jeden Morgen vorbeilaufen verlieren wir an Lebensqualität. Für uns Junge Liberale stellt sich daher nicht die Frage ob wir die Kultur fördern, sonder wie. Es stellt sich die Frage, wie die Gesellschaft ihre Kultur formen und erleben will und was sie bereit ist, dafür zu tun. Kunst- und Kulturfreiheit prägen als Grundrecht das Verhältnis des Staates zur Kultur. Dies umfasst nicht nur die Freiheit des Einzelnen von Zensur, sondern auch positiv den Auftrag des Staates, Kunst und Kultur im Rahmen seiner Möglichkeiten zu fördern.

Deutschland hat in seiner Vergangenheit erlebt, wie totalitäre Regimes Kunst und Kultur zensieren und instrumentalisieren. Auch aus dieser historischen Erfahrung erwachsen eine besondere staatliche Neutralitätspflicht und die Wertschätzung künstlerischer Freiheit, die die von uns grundsätzlich gewollte Zuweisung fester Mittel für bestimmte Institutionen jedoch erschwert. Um eine kontraproduktive und unbezahlbare Gießkannenförderung zu vermeiden, bleibt die Festlegung bestimmter Förderungsbeträge durch politische Entscheidung jedoch unvermeidbar. Um diese Entscheidungsfindung dennoch transparent zu gestalten und demokratisch zu legitimieren, fordern wir JuLis Berlin, dass die Kulturförderung zukünftig einer formellen gesetzlichen Grundlage bedarf, die Ausmaß und Zweckbestimmung der Fördergelder festlegt – im Ergebnis heißt das, dass zukünftig das Parlament im Rahmen seines politischen Diskurses Förderkriterien festlegt, damit nicht die Senatsverwaltungen entscheiden, wo wie viele Mittel hinfließen.

Nichtsdestotrotz wird das Land Berlin im Rahmen seiner unabwendbaren Sparnotwendigkeiten schmerzhafte Einschnitte auch im Kulturhaushalt vornehmen müssen.

I. Kulturförderung

Aufgrund unseres einleitend genannten Kulturverständnisses erkennen wir an, dass es auch weiterhin Aufgabe des Staates ist, das Engagement von Kulturschaffenden in jedweder Hinsicht auch finanziell zu fördern. Allerdings kann und muss man hierbei auch neue Prioritäten setzen, insbesondere wenn die öffentlichen Mittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen.

1. Bestandsaufnahme der Kulturförderung in Berlin

Gemessen an den Gesamtausgaben des Landes Berlin im Jahr 2011 in Höhe von knapp 22 Milliarden Euro (gegenüber Einnahmen in Höhe von 20,8 Milliarden Euro, hiervon wiederum 4 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich) und einem Schuldenstand von 63 Milliarden Euro, misst sich der Kulturetat mit „nur“ etwa 410 Millionen € im Jahr 2012 und geplanten € 418 Millionen € im Haushaltsansatz für 2013 vergleichsweise gering aus. Allerdings fällt die Förderung der einzelnen Kulturbereiche so dann wieder massiv unterschiedlich aus: während für den Bereich Musik (Chöre, Orchester und freie Musikszene) ca. 35 Millionen € jährlich und für den Bereich Literatur und Bibliotheken etwa 24 Millionen € jährlich ausgegebenen werden, entfallen für die bildende Kunst nur noch ca. 5 Millionen €. Demgegenüber satte € 221 Millionen für „Bühne und Tanz“, wobei über die Hälfte dieses Betrages – € 121,5 Millionen € – der Stiftung Deutscher Oper zufallen, die hiervon die drei großen Opernhäuser Staatsoper (€ 42 Mio.), Deutscher Oper (€ 39 Mio.) und Komische Oper (€ 30,8 Mio.) sowie das Staatsballet (€ 7,4 Mio.) bezuschusst. An Einnahmen erzielen diese Einrichtungen jedoch nur etwa € 20 Mio. jährlich, sind also nicht ansatzweise selbst wirtschaftlich tragfähig.

2. Jungliberale Forderungen zur Kulturförderung

Da zwangsläufig auch der Kulturetat seinen (naturgemäß geringen) Beitrag zur zwingend notwendigen Berliner Haushaltskonsolidierung wird leisten müssen, schlagen wir Jungen Liberalen Berlin vor, den Kulturetat bis auf weiteres auf € 400 Mio. jährlich einzufrieren. Die ohnehin nur relativ gering geförderten Bereiche Musik, bildende Kunst und Literatur/Bibliotheken sollen insoweit von weiteren Sparmaßnahmen verschont bleiben, allerding sprechen wir uns in diesem Zusammenhang gegen den diskutierten Bau einer kostspieligen zentralen Landesbibliothek auf dem Tempelhofer Feld aus.

Gerade auch im Hinblick auf den überproportionalen Förderungsanteil werden die erforderlichen Einsparungen bei den Zuschüssen zur Stiftung Deutscher Oper vorgenommen werden müssen. In diesem Zusammenhang erkennen wir, dass – in Anbetracht des Umstandes, dass Staatsoper und Komische Oper unterschiedliche Angebote ausweisen – diese Einsparungen primär bei der Deutschen Oper werden erfolgen müssen. Wir Jungen Liberalen Berlin fordern daher, umgehend eine Kooperation mit privaten Investoren im Rahmen einer gemischt privat-öffentlichen Stiftung den Erhalt der Deutschen Oper unter Reduzierung der öffentlichen Förderungsgelder um etwa 50% zu prüfen. Sollte eine solche gemischt-finanzierte Stiftung nicht zu Stande kommen, darf auch die vollständige Aufgabe und Abwicklung der Deutschen Oper nicht ausgeschlossen werden. Die insofern mittelfristig freiwerdenden Gelder stünden so dann für weitere notwendige Maßnahmen insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung zur Verfügung.

II. Kulturelle Bildung

Sensibilität und Verständnis im Umgang mit Kunst und Kultur sind der Schlüssel zur Teilhabe am künstlerisch-kulturellen Geschehen der Gesellschaft und damit ein integratives Moment für Menschen jeden Alters und jeder Herkunft. Ein selbstverantwortlicher und kritischer Umgang mit künstlerischen Erscheinungsformen gesellschaftspolitischer Diskurse trägt zum Heranwachsen mündiger Bürger bei und ist zwingende Voraussetzung für eigenes bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich.

Kulturelle Bildung ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung. Durch kulturelle Bildung werden Neugier und die Bereitschaft, sich auf andere einzulassen, gefördert, die Phantasie angeregt, Potenziale geweckt und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Umwelt gestärkt. Künstlerische Methoden bereichern die Fähigkeit zu interdisziplinärem und unkonventionellem, innovativem Denken.

Bildungsarbeit im kulturellen Bereich ist beileibe kein bloßes optionales Mehr neben der Vermittlung „harter Fähigkeiten“: Gerade in Zeiten der zunehmenden Allgegenwärtigkeit von Kultur und Medien ist eine Vermittlung fundierter künstlerisch-musischer Fähigkeiten obligatorisch. Aufgrund der entwicklungsbedingt großen Offenheit jüngerer Kinder gegenüber kulturellen Phänomenen hat diese Bildungsarbeit bereits im frühkindlichen Alter anzusetzen und die gesamte Schulzeit mitzuprägen. Darüber hinaus sind auch Bildungsangebote zu schaffen, die Erwachsenen ein lebenslanges Lernen ermöglichen.

1. Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche

Zentrale Einrichtung für Bildungsangebote sollte auch im kulturellen Bereich die Schule sein, da sie Kinder und Jugendliche aller Bildungsschichten ausnahmslos erreicht. Die Vermittlung kultureller Kompetenzen ist in §3 III Nr. 3 SchulG bereits als Schulziel festgelegt. Nach den liberalen Grundsätzen der eigenverantwortlichen Schulen steht es den Schulen grundsätzlich offen, auf welche Art sie konkret diesen Anforderungen gerecht werden. Politik und Verwaltung können und sollen jedoch Rahmenbedingungen schaffen, um die Schulen bei größtmöglicher Wahrung ihrer Autonomie sinnvoll zu unterstützen.

Kulturelle Projekte der Schulen und Kooperationen mit Kulturinstitutionen sind häufig fragmentarisch und ohne schulübergreifende Koordination. Die vom Berliner Senat ins Leben gerufene Datenbank Kulturelle Bildung (www.datenbankkulturellebildung.de) leistet einen Beitrag zur Vernetzung dieser Projekte und vereinfacht den Schulen das Finden von Kooperationspartnern. Dieses Angebot begrüßen wir JuLis Berlin ausdrücklich – es sollte daher konsequent fortgeführt werden und könnte etwa durch Best-Practice-Empfehlungen erweitert werden.

Im Schulalltag sollten kulturelle Projekte nicht mehr nur einen Ausnahmecharakter darstellen, sondern einen integralen Bestandteil der Lehrpläne einnehmen. Kontinuität und Nachhaltigkeit schaffen fruchtbare Lernumgebungen, nicht ständige Pilot- und Modellprojekte! Um die Schulen mit den dazu erforderlichen Mitteln auszustatten, fördert das Land Berlin derzeit einzelne Projekte über die privatrechtlich organisierte Kulturprojekte Berlin GmbH mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen € pro Jahr. Diese Förderung auf Grundlage einzelner Projekte schafft innovationshemmende bürokratische Hürden. Sie erzwingt eine Priorisierung nach Förderungswürdigkeit und unterstellt die künstlerische Arbeit an den Schulen mittelbar der inhaltlichen Bewertung durch die Politik. Trotz aller Notwendigkeit, eine Förderung an sachliche Kriterien zu binden, entzieht sich Kunst in aller Regel einem objektiven Bewertungsmaßstab. Gerade die künstlerische Freiheit und staatliche Neutralitätspflicht verbieten auch eine Bevorzugung einzelner künstlerischer Vorhaben. Es sollte daher erwogen werden, eine pauschale Förderung über die Einräumung eines zweckgebundenen Budgets für jede Schule zu gewährleisten.

Auf kulturelle Bildung besteht indes kein Staatsmonopol. Private Kultureinrichtungen werden aufgefordert, eigene Konzepte in diesem Bereich zu entwickeln und ihre Angebote auszubauen. Private non-profit-Projekte sind staatlich im selben Umfang finanziell zu unterstützen wie vergleichbare Angebote der Schulen.

Während sich im Unterrichtskontext eine Beteiligung der Eltern an den Kosten verbietet, muss für den außerschulischen Bereich eine Form gefunden werden, die keinesfalls sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche an der Teilnahme hindert. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren sollten jeweils einen Bildungsgutschein erhalten, dank dem sie auf Kosten der Stadt Berlin ein Musikinstrument an einer Musikschule lernen, an Unterricht zu darstellendem Spiel, bildender Kunst oder anderer kultureller Bildungsangebote teilnehmen können. Öffentliche geförderte Bibliotheken, Museen und Kunstgalerien sollten für Minderjährige grundsätzlich kostenfrei benutzbar sein. Öffentlich geförderte Theater, Konzerte und Opern sollen ein gewisses Platzkartenkontingent für Jugendliche zu deutlich reduzierten Preisen anbieten.

2. Kulturelle Erwachsenenbildung

In der jüngsten Evaluation der Bildungsangebote durch Birnkraut|Partner wurden insbesondere Defizite bei den Angeboten für Erwachsene festgestellt. Während schulpflichtige Kinder und Jugendliche über schulische Projekte unproblematisch zu erreichen sind, ist dies bei Erwachsenen naturgemäß schwieriger; umso nachdrücklicher sollten daher Angebote geschaffen und beworben werden. Gerade spezifische Projekte für Erwachsene mit Migrationshintergrund existieren kaum. Hierdurch wird zweifelsohne Potential verschenkt: kulturelle Bildung schafft gegenseitige Toleranz und interkulturelle Sensibilität. Künstlerisch-musische Projekte weisen häufig keine nennenswerte Sprachbarriere auf und sind damit geeignet, auch Migranten mit schlechten Deutschkenntnissen in das gesellschaftliche Leben zu integrieren und Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammenzubringen. Gerade in sozialen Brennpunkten sollten daher staatlich durchgeführte oder geförderte Bildungsangebote spürbar ausgebaut werden. Dies kann vorzugsweise über Kooperationen der Berliner Volkshochschulen mit Kulturinstitutionen realisiert werden. Teilnahme- bzw. Kursgebühren für derartige Angebote sollten möglichst gering gehalten werden und Freistellungsmöglichkeiten bei finanzieller Bedürftigkeit vorsehen.

3. Musikschulen

Eine besondere Bedeutung für die musische Ausbildung kommt auch den 12 öffentlichen Musikschulen der Bezirke zu. Aufgrund der Tätigkeit der meisten Lehrkräfte in freiberuflichen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten die Berliner Musikschulen im überregionalen Vergleich ausgesprochen kostengünstig und stellen dennoch eine weit überdurchschnittliche Versorgung sicher. Dennoch befinden sich derzeit etwa 8.000 Schüler auf Wartelisten. Durch die künftige Erhöhung der Lehrerentgelte bei gleichbleibendem Förderbudget müssen jedoch weitere Unterrichtskapazitäten abgebaut werden. Das gilt es zu vermeiden, indem die Förderung insgesamt erhöht wird – da die Fördermittel pro Unterrichtsstunde in Berlin derzeit etwa 60% unter dem bundesweiten Durchschnitt in Großstädten liegt, dürfte dies auch finanziell verschmerzbar sein.

4. Hochschulen

Berlin als Wissenschaftsstandort erfüllt im Kulturbereich eine zentrale Aufgabe. Sowohl staatliche als auch insbesondere private Hochschulen dienen als Bildungs-, Diskurs- und Entwicklungsstätten für die Berliner Kulturszene. Die Jungen Liberalen setzen sich daher für den Erhalt und Ausbau der kreativen Hochschulen ein. Dafür müssen vor allem die Diskriminierungen der privaten Hochschulen im Berliner Hochschulgesetz abgeschafft werden. Zudem sollen Konflikte um staatliche Hochschulen wie bei der Ernst-Busch-Hochschule für Schauspielkunst künftig vermieden werden und der kreativen Bildung ebenso wie der technischen Bildung Priorität eingeräumt werden.

III. Kreativwirtschaft

Untrennbar mit dem Bereich Kunst und Kultur ist auch die sog. Kreativwirtschaft verbunden. Sie stellt einen der wenigen Wachstumsmärkte Berlins dar. Ob Architektur, Design, Werbung und Marketing, Medien, Film und Musik oder bildende und darstellende Kunst – in diesen Bereichen wird neben ideellen Werten auch erhebliches wirtschaftliches Potential geschaffen (allein 2008 wurde von der sog. Kreativwirtschaft deutschlandweit eine Wertschöpfung von 63 Milliarden € erzielt). Berlin ist bislang attraktiv für die Kreativwirtschaft und muss es auch in Zukunft bleiben. So unterstützen wir die Forderungen nach einer Straffung der Förderprogramme und einer engen Verknüpfung der Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung mit dem Marketing des Landes Berlin und dem Liegenschaftsfonds. Ebenso halten wir die Schaffung eines sogenannten Gründerhauses als Anlaufstelle für Existenzgründer zur Erleichterung der Netzwerkbildung und Vermittlung von Kapitalgebern für sinnvoll. Zudem sollen Ausnahmeregelungen vom Lärmschutzgesetz dem Clubsterben in bestimmten Szenebezirken (wie dem „SO36“ in Kreuzberg) entgegenwirken. Auch die Einführung eines interdisziplinären, praxisorientierten Studienganges Kreativwirtschaft an mindestens einer der Berliner Hochschulen erscheint uns sinnvoll.

Gerade für in diesem Bereich Tätige ist auch der Schutz geistigen Eigentums von erheblicher Bedeutung, ebenso aber auch ein umfassender Zugang zu Informationen. Wir Jungen Liberalen Berlin bekennen uns ausdrücklich zum Schutz geistigen Eigentums, stehen jedoch für eine moderne und gleichermaßen transparente und praktikable Umsetzung und fordern daher die Einführung einer Fair-Use-Klausel für die private Nutzung von Werken Dritter. Das in der Diskussion befindliche zusätzliche Leistungsschutzrecht für Presseverleger lehnen wir dagegen ab. Ebenso ist eine leistungsfähige und transparente öffentliche Verwaltung für die dauerhafte Attraktivität in diesem Wirtschaftsbereich von entscheidender Bedeutung. Die Zwangsabgabe in die Künstlersozialkasse auch für Nichtmitglieder wollen wir daher abschaffen.

Melderecht ändern

Bei der behördlichen Anmeldung an einem neuen Wohnort soll ein Mietvertrag, ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein sonstiger Nachweis über das Wohnen an der neuen Adresse (z.B. Stromrechnung) vorzulegen sein.

Nein zur Buchpreisbindung in Deutschland!

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich gegen die Buchpreisbindung in Deutschland aus und fordern die Bundesregierung auf, die Abschaffung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) vom 2. September 2002 zu initiieren.

Keine Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Berliner Innensenator Frank Henkel auf, von seinem Vorhaben, die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis-Produkte herabzusenken, Abstand zu nehmen.

24-Stunden-Bibliotheken für Berlin

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass in der Hochschulstadt Berlin mindestens eine 24-Stunden-Bibliothek eingerichtet wird und an sieben Tagen der Woche geöffnet hat.

Der Senat soll dafür jeweils ausschreiben und die Verlängerung der Öffnungszeiten (v.a. Personal) finanzieren. Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen Berlin die Bibliotheken auf bzgl. der Bestand- und Ausleihsysteme sowohl intern als auch extern enger und effizienter zu kooperieren.