Bei der behördlichen Anmeldung an einem neuen Wohnort soll ein Mietvertrag, ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein sonstiger Nachweis über das Wohnen an der neuen Adresse (z.B. Stromrechnung) vorzulegen sein.
Bei der behördlichen Anmeldung an einem neuen Wohnort soll ein Mietvertrag, ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein sonstiger Nachweis über das Wohnen an der neuen Adresse (z.B. Stromrechnung) vorzulegen sein.