ÖPNV-STADT BERLIN – FAHRGASTRECHTE IM VERBUNDVERKEHR STÄRKEN!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg auf, eine gesetzliche Basis für die folgenden Regelungen zu schaffen:

Unterschreiten S, U- oder Regionalbahn ein im Verkehrsvertrag individuell zu vereinbarendes Pünktlichkeitsziel, ist der Preis für Verbundzeitkarten anteilig für die betroffenen Tarifbereiche im folgenden Kalendermonat kraft Gesetz um 5% zu senken. Eine Kumulation der Preissenkung findet durch Addition der Prozentpunkte statt und ist ausschließlich bis zu 10% des ursprünglichen Wertes der Zeitkarte zulässig.

Die Kosten dafür trägt das Verkehrsunternehmen, in dessen Organisationsbereich das konkrete Problem fällt. Ein Verkehrsunternehmen darf nicht gleichzeitig zu mehreren Preissenkungen im selben Tarifbereich herangezogen werden, auch wenn auf mehreren Linien dieses Verkehrsunternehmens das Pünktlichkeitsziel unterschritten wird. Beruht das Unterschreiten des Pünktlichkeitsziels auf Verschulden eines staatlichen oder privaten Dritten, ist die Preissenkung als Schadensersatz vom Verursacher liquidierbar. Etwaige Vertragsstrafen wegen Schlechtleistung gegenüber dem Land sind um den Betrag der Preissenkungskosten zu kürzen.

Eine Unterschreitung des Pünktlichkeitsziels liegt nicht bei höherer Gewalt (unabwendbare und völlig unerwartete Ereignisse, insb. Naturkatastrophen) und auch nicht bei planmäßigen Bauarbeiten vor, welche rechtzeitig (i.d.R. mehr als 2 Wochen im Voraus) angekündigt werden. Verzögert sich die Fertigstellung planmäßiger Bauarbeiten über mehr als 5% der geplanten Bauzeit hinaus, kann aber doch eine Unterschreitung des Pünktlichkeitsziels vorliegen.