Stärkung des Urhebers gegenüber den Verwertungsgesellschaften

Die JuLis Berlin fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Basis für die folgenden Regelungen zu schaffen:

Der Urheber bedarf einer Stärkung seiner Rechte gegenüber der Monopolstellung der deutschen Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Ziel ist es die Disparität zwischen Verwerter und Urheber aufzulösen, diesem mehr Rechte einzuräumen und auf der anderen Seite den Wettbewerb zu fördern.

Eckpunkte:

a)Dem Urheber muss das Recht eingeräumt werden über die Weite der Befugnisse, die er dem Verwerter übergibt selbst zu entscheiden. Pauschale Verträge seitens des Verwerters geben ihm nicht die entscheidende vertragliche Freiheit über die Übernahme der jeweiligen Inhalte zu entscheiden. Mit der heutigen Zeit haben sich eine Vielzahl an neuen Medienfeldern aufgetan, die mit der ursprünglichen Mediensparte nicht mehr vergleichbar sind.

b)Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt derweil die aktuelle Praxis, dass Urheber ihre Rechte lediglich an nationale Gesellschaften übertragen gegen die Wettbewerbsregeln nach Art. 101 AEUV. Dem Urheber muss gesetzliche die Möglichkeit eingeräumt werden über die Verwertungsgesellschaft selbst zu entscheiden.

c)Es bedarf einer Reform über die Vergütungsmethoden. Das aktuelle Modell finanziert lediglich Großanbieter über die Gebührenstruktur und ermöglicht nicht die tatsächliche Finanzierung einer Verwertung eines Werkes. Mit den aktuellen Pauschalabgaben werden hier die Urheber finanziert, deren Leistung durch ihr jeweiliges Werk nicht in Anspruch genommen wird.