MOTOROLLERFAHRER GUCKEN IN DIE RÖHRE

In Berlin sind ein großer Teil der Unterführungen mit dem Verkehrszeichen 331 „Kraftfahrstraße“ ausgeschildert. Leider handelt es sich dabei nicht selten um nur ca. 200 – 300 m langen Unterführungen, die von Motoroller nicht befahren werden dürfen.

Die Julis Berlin fordern daher den Senat in Berlin auf, Unterführungen im innerstädtischen Bereich anstatt mit dem Verkehrszeichen 331 „Kraftfahrstraße“ durch das Verkehrszeichen 254 „Verbot für Fahrräder“ bzw. Verkehrszeichen 256 „Verbot für Mofas“ zu ersetzen.

Die Höchstgeschwindigkeit in den Tunneln liegt häufig bei 50 km/h, was im Rahmen der Höchstgeschwindigkeit geläufiger Motorroller liegt. Das Argument der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ist obsolet, da Motorroller auch im übrigen Straßenverkehr nicht als besonders gefährdet angesehen werden. Eine entsprechende Freigabe der Tunnel für Motorroller ist nur konsequent.