Apotheken- und Verschreibungspflicht auf den Prüfstand!

Um verbesserte Einsparpotentiale im Gesundheitssektor zu ermöglichen, sind die Verschreibungspflicht (§ 48 AMG) sowie die Apothekenpflicht (§ 43 AMG) für jedes betroffene Arzneimittel individuell regelmäßig durch das zuständige Bundesgesundheitsministerium zu überprüfen und ggf. aufzuheben.

Dies betrifft insbesondere verschreibungspflichtige Medikamente, welche in anderen EU-Ländern lediglich apothekenpflichtig sind (z.B. die “Pille danach” oder Hydrocortison-Salben), oder verbreitete apothekenpflichtige Arzneimittel zur Selbstmedikation (z.B. Husten-, Schmerz- oder Allergiemedikamente).

Länderfinanzausgleich reformieren!

Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form ist durch sein mehrstufiges Verfahren zu kompliziert. Ferner nehmen die hohen Auffüllungs- und Abschöpfungsraten Empfänger- wie Geberländern den Anreiz zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik. Die hohen Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern sind derzeit u.a. deshalb vonnöten, weil die Länder keine nennenswerten eigenen Einnahmequellen aufweisen, weit über 90 % ihrer Steuereinnahmen entstammen Steuern, deren Bemessungsgrundlage und Steuersätze per Bundesgesetz geregelt sind. Daher fordern die JuLis Berlin:

Die Erweiterung der Steuerautonomie der Länder

Die Einkommens- und die Körperschaftssteuer sind neu zu regeln. Auf Bundesebene wird die Bemessungsgrundlage für die genannten Steuern festgelegt. Im Anschluss legt der Bund seinen Steuertarif fest. Das daraus resultierende Steueraufkommen fließt vollständig in den Bundeshaushalt. Den Ländern steht es frei, auf die bundesgesetzlich festgelegte Steuerbemessungsgrundlage einen eigenen Einkommenssteuertarif anzuwenden oder einen Hebesatz auf den bundesgesetzlich bestimmten Steuertarif festzulegen. In der Ausgestaltung der Steuertariffunktion unterliegen die Länder keiner bundesgesetzlichen Vorschrift. Das hieraus resultierende Steueraufkommen fließt in die Haushalte der Länder. Auch die Kommunen erhalten das Recht, einen Einkommens- und Körperschaftssteuersatz oder Hebesatz festzulegen. Die Regelung ist analog der für die Länder zu gestalten. Die Umsatzsteuer wird weiterhin nach den geltenden Regeln auf die Gebietskörperschaften verteilt. Der Länderanteil und der kommunale Anteil werden vollständig nach Einwohnerzahl auf die Länder bzw. Kommunen verteilt.

Eine Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften

Die Möglichkeit, dass Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, bedingungslos finanzielle Unterstützung vom Bund und von den anderen Ländern bekommen, ist zu korrigieren. Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, können beim Bundestag einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Der Antrag wird von Bundestag und Bundesrat angenommen, sofern ihm ein finanzielles Sanierungskonzept zugrunde liegt, das insbesondere die Veräußerung nicht benötigter Vermögensgegenstände vorsieht. In der Folge ist zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes sowie der Veränderung landeseigener Steuertarife die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Im Übrigen bleibt die Verwaltung des Landes autonom. Das Verfahren gilt entsprechend für die Kommunen.

Die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs

Anstelle des Steueraufkommens als Berechnungsbasis des Länderfinanzausgleichs sollen die Steuerbemessungsgrundlagen der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer treten. Diese Steuerbemessungsgrundlagen in Prozent der bundesdurchschnittlichen Steuerbemessungsgrundlagen geben einen Index für das Leistungspotential eines Landes an. Der Länderfinanzausgleich wird von den Ländern mit einem hohen Leistungspotential (Index > 100%) finanziert. Empfänger sind die Länder mit einem niedrigen Leistungspotential (Index < 100%). Der Länderfinanzausgleich hat lediglich sicherzustellen, dass alle Länder in der Lage sind, ein Mindestmaß an öffentlichen Gütern zur Verfügung zu stellen. Ähnliche Lebensverhältnisse in allen Ländern müssen das Ziel sein. Durch die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs muss sichergestellt sein, dass sich Investitionen in eine stärkere Leistungsfähigkeit eines Landes lohnen. Der Anstieg der Steuerbemessungsgrundlage um ein Prozent darf daher maximal einen Anstieg der Transferzahlungen bei leistungsstarken sowie einen Rückgang des Transferempfangs bei leistungsschwachen Ländern um ein halbes Prozent zur Folge haben. Die Reihenfolge in der Leistungsfähigkeit darf sich durch den Finanzausgleich nicht ändern. Ein vertikaler Finanzausgleich findet nicht statt. Der Länderfinanzausgleich ist durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern zu regeln. Der Vertrag ist vorerst nur für die Länder bindend, die diesen unterzeichnet haben. Auf Antrag kann der Vertrag durch eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.

“Damit Merkel Kanzlerin bleibt?” – Kein JuLi-Wahlkampf für Leihstimmenkampagne

Im Bundestagswahlkampf 1994 plakatierte die FDP: „FDP wählen – Damit Kohl Kanzler bleibt“. In jedem Wahlkampf, in den wir als Regierungspartei starten, müssen wir uns erneut vor Augen halten: Dieser würdelose Moment der Selbstaufgabe politischen Gestaltungsspielraums darf sich niemals wiederholen.

Deshalb fordern die JuLis Berlin:

  • In den Gremien der FDP werden sich JuLi-Funktionsträger konsequent gegen eine an CDU-Wähler gerichtete Zweitstimmenkampagne aussprechen.
  • Kandidaten der FDP, die mit derartigen Argumenten um Stimmen werben, erhalten keine Unterstützung des Wahlkampfs offizieller JuLi-Gremien.
  • Der Wahlkampf der JuLis wird sich im Zweifel unabhängig von einer etwaigen Leihstimmenkampagne der FDP auf den programmatischen Unterschied konzentrieren, den Liberale im Bundestag machen. Ist dies aufgrund zu starker Konzentration auf das Funktionsargument der FDP in der öffentlichen Wahrnehmung unmöglich, werden sich die Aktivitäten des Verbandes auf eigene Interessen wie Mitgliederwerbung und Nutzen der starken Politisierung der Bevölkerung für inhaltliche Debatten konzentrieren.

Junge Liberale sind keine Steigbügelhalter für einen Vizekanzlerwahlverein. Die Selbstaufgabe der FDP darf sich nicht wiederholen. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Jungen Liberalen Berlin auch gegen eine Koalitionsaussage der FDP zugunsten einer anderen Partei aus.

Bürgerbeteiligung – bedarfsorientiert, frühzeitig und projektbegleitend

Die Erfahrung mit der Verwirklichung infrastruktureller Großprojekte wie der Startbahn West in Frankfurt oder Stuttgart 21 hat uns gelehrt, welche enormen Kontroversen und Konfliktpotentiale deren Umsetzung hervorrufen kann. Aufgrund der zumeist erheblichen Konsequenzen, die Großprojekte sowohl auf der Kostenseite (ökonomische wie ökologische Einbußen für den Einzelnen) wie auf der Nutzenseite (Gewinn für die Allgemeinheit) hervorrufen, sind eine Vielzahl zumeist unübersehbarer Interessen berührt. Gerade deswegen ist es unabdingbar, ein Verfahren zu schaffen, das auch mittelbar Betroffene schon frühzeitig umfassend über die Planung und das Verfahren informiert und aktiv in die Gestaltung mit einbezieht. Das derzeitige Planfeststellungsverfahren gewährleistet dies nur unbefriedigend, indem es den Bürger in vielen Fällen uninformiert lässt und ihm praktisch keine nennenswerten Instrumente der Einflussnahme und Berücksichtigung seiner Interessen ermöglicht. Dies birgt die Gefahr, dass sich Betroffene übergangen fühlen und sich Konflikte erhärten. Informelle Beteiligungsverfahren wie die Schlichtung oder Mediation haben sich bewährt, Konflikte zu versachlichen, den Dialog selbst zwischen scheinbar verhärteten Fronten herzustellen und letztlich interessengerechte Kompromisse zu erarbeiten.

Es gilt daher, einen Weg zu finden, Beteiligungsverfahren in das Planfeststellungsverfahren flexibel zu integrieren und dem Bürger sein berechtigtes Interesse an Information und Mitbestimmung zu gewähren. Bürgerbeteiligung muss bei Bedarf bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt projektbegleitend erfolgen, um effizient und effektiv zu funktionieren. Insbesondere darf der Bürger nicht vor ‚vollendete Tatsachen‘ gestellt werden, ohne eine nennenswerte Beteiligungsmöglichkeit erhalten zu haben. Die Gefahr, durch umfassende Verfahrensmöglichkeiten Planungsprozesse unnötig zu verlängern und deren Kosten in die Höhe zu treiben, sehen wir nicht: gerade der Dialog aller Parteien vereinfacht das konfliktlose und zügige Finden eines mehrheitsfähigen Entwurfs, der letztlich auch im Interesse des Vorhabenträgers eines Großprojekts liegt.

Konkret schlagen wir vor:

1. Um eine sachorientierte Diskussion in der Öffentlichkeit zum frühest möglichen Zeitpunkt zu sichern, reicht es nicht, auf das aktive Suchen des Bürgers nach Informationen zu vertrauen: diese sind, gerade in Frühphasen der Planung, häufig weder unkompliziert einsehbar noch im medialen Fokus. Wir sprechen uns daher für eine erweiterte Informationspflicht der Verwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus. Nach grundsätzlicher Planaufstellung durch den Vorhabenträger und der damit verbundenen Einreichung bei der Anhörungsbehörde müssen alle Einwohner im individuellen Wirkungskreis postalisch über das Projekt informiert werden. Inhalte dieser Information sollten die wesentlichen Eckdaten über Umfang und Ausmaß des Projektes sowie, soweit ersichtlich, eventuell entgegensteher Interessen sein. Die Verwaltung hat ferner eine Informationsveranstaltung durchzuführen, bei der detailliertere Informationen vermittelt werden und auf die das Informationsschreiben hinweist. Diese Informationsveranstaltungen sind öffentlich, auch nicht räumlich Betroffene sind dazu eingeladen. Um diesen Adressatenkreis effektiv erreichen zu können, soll die Verwaltung Info-Material und Einladung auch auf geeigneten Internetplattformen zur Verfügung stellen. Dadurch wird es auch Interessenverbänden ermöglicht, sich frühzeitig in die Diskussion einzuschalten.

2. Nach Abschluss dieser Informationsphase schließt sich eine Konsultationsphase an: Bürger haben das Recht, Anregungen oder Kritik zum Projekt zu äußern und schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Diese Eingaben sind durch die Verwaltung verpflichtend zu prüfen, zu berücksichtigen und begründet zu beantworten. Dadurch können bereits früh im Planungsprozess aufkommende Probleme und Unklarheiten beseitigt werden, die Interessen des Bürgers werden berücksichtigt und gewürdigt. Die Behörde erhält zudem durch derartige Eingaben womöglich entscheidende Hinweise oder Vorschläge, die anderenfalls nicht hätten berücksichtigt werden können. Dadurch kann eine erhebliche Verbesserung des Verfahrens wie des Ergebnisses erreicht werden. Bei Eingaben, die durch Qualität oder Häufigkeit der Einreichung eine gewisse Relevanzschwelle überschreiten, sollte die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens geprüft werden.

Die Konsultationsphase darf nicht an mangelndem Personal scheitern. Für den Mehraufwand müssen Stellen geschaffen werden.

3. Sollten sich Konfliktpositionen nicht durch die bilaterale Auseinandersetzung in der Konsultationsphase aufgelöst haben, ist zur interessengerechten Entscheidungsfindung regelmäßig ein Vermittlungs- und Beteiligungsverfahren unabdingbar. Wir sprechen uns daher für einen Rechtsanspruch auf ein Beteiligungsverfahren aus, ohne dessen Formen in zu Enge grenzen zwängen zu wollen. Die individuellen Voraussetzungen eines jeden Konflikts gebieten es, Instrumente der Bürgerbeteiligung flexibel einsetzen zu können. Jedem Bürger, der in der Konsultationsphase eine Einwendung eingereicht hat, steht daher grundsätzlich der Anspruch zu, innerhalb einer Frist ein Beteiligungsinstrument nach einem von ihm vorgeschlagenen Verfahren zu beantragen. Die Behörden sind verpflichtet, Frist und mögliche Beteiligungsinstrumente dem Bürger mitzuteilen. Um Planungsprozesse nicht durch Einzelinteressen zum Erliegen zu bringen, ist zur Durchführung des Verfahrens ein bestimmtes Quorum an Unterstützerunterschriften erforderlich. Durch die Unterstützung zahlreicher weiterer Bürger wird verdeutlicht, dass der Konflikt eine ausreichende Relevanz hat und das vorgeschlagene Verfahren auf Akzeptanz stößt. Das Quorum ist dabei niedriger anzusetzen als bei den Instrumenten der gesetzgeberischen Bürgerbeteiligung (Volksbegehren, Volksinitiative, Volksentscheid), da die Rechtsfolge eines Beteiligungsverfahrens weniger verbindlich und daher ein milderer Einschnitt in die Entscheidungsbefugnis der staatlichen Gewalten darstellt. Ein progressiv anwachsendes Quorum mit Fortschreiten der Planung dürfte dem Interesse des Vorhabenträgers an Rechtssicherheit Rechnung tragen, da die Hürden für eine zwingende Bürgerpartizipation sukzessive ansteigen. Das Beteiligungsverfahren soll grundsätzlich offen verlaufen und allen relevanten Interessen Gehör verschaffen. Sollten durch wesentliche inhaltliche Planänderungen im Verlauf dieses Prozesses weitere Personen in den Einflussbereich einbezogen werden, sind auch diese unverzüglich umfassend zu informieren und in das Beteiligungsverfahren mit einzubeziehen. Das Ergebnis dieses Beteiligungsverfahrens entfaltet keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung, verbleibt aber als konsensfähige Lösung und kann entsprechende Rechtswirkung entfalten. Die Möglichkeit, Beteiligungsverfahren auf freiwilliger Basis durchzuführen, bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Fiskus unter Beteiligung des Bauträgers. Durch das Quorum wird gewährleistet, dass ein Verfahren den dafür nötigen Rückhalt in der Bevölkerung erfährt.

4. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist außerdem an der bisherigen Auslege- und Widerspruchslösung weiterhin festzuhalten.

LÜCKENSCHLUSS IM U-BAHN-NETZ!

Einleitung

Die Berliner U-Bahn stellt das Rückgrat des Berliner ÖPNV dar. Mit täglich bis zu 1,3 Millionen Fahrgästen ist sie Mobilitätsgarant für einen weiten Teil der Berliner Bevölkerung. Sie prägt das Berliner Stadtbild ebenso wie das großstädtische Lebensgefühl, trägt zu einer Steigerung der Lebensqualität bei und ist als gut ausgebaute Infrastruktur ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Obgleich bereits jetzt weite Teile des Berliner Stadtgebiets optimal an das U-Bahn-Netz angebunden sind, bleibt der momentane Ausbaustand nach wie vor hinter den ursprünglichen Planungen zurück. An mehreren Stellen bestehen lediglich kurze Lücken im Netz – durch einen Ausbau könnten hier bei verhältnismäßig geringem finanziellem und zeitlichem Aufwand die Fahrtzeiten auf einigen Strecken signifikant verringert werden.

Kurzfristige Baumaßnahmen

Im Einzelnen regen die Jungen Liberalen Berlin bis spätestens 2025 folgende Baumaßnahmen an:

U5/U55

Die U5 wird derzeit bis voraussichtlich 2019 für mindestens 430 Millionen Euro bis zur U55 am Brandenburger Tor verlängert, wodurch eine unterbrechungsfreie Fahrt von Hönow bis zum Hauptbahnhof ermöglicht wird. Aufgrund der fortgeschrittenen Umsetzung halten die Jungen Liberalen Berlin an dem Projekt fest. Allerdings bleibt festzustellen, dass die weitere Verdichtung des bereits nahezu optimal ausgebauten Netzes im Ortsteil Mitte kaum nötig gewesen wäre: Aufgrund der parallelen Streckenführung zwischen S5/S7/S75 und U2 kann bereits jetzt von jedem der geplanten Bahnhöfe innerhalb von 500 Metern (6 Minuten Fußweg) ein bereits existierender Bahnhof erreicht werden, zwischen den Verkehrsknotenpunkten Alexanderplatz und Hauptbahnhof besteht bereits jetzt eine Direktverbindung. Somit bleibt die Kritik, dass die eingesetzten Gelder an anderer Stelle sinnvoller hätten verwendet werden können. Der westlichen Verlängerung über Fritz-Schloß-Park / Turmstraße / Beusselstraße / Weiebestraße / Jungfernheide / Tegel ist aufgrund der hohehn zu erwartenden Kosten derzeit eher geringe Priorität einzuräumen. Der Bedarf einer Anbindung von Tegel fällt mit der Schließung des Flughafens zu einem wesentlichen Teil weg, das Teilstück bis zur Turmstraße ist durch S5/S7/S75 und U9 bereits akzeptabel angebunden.

U1

Neben dem bereits begonnenen Umbau der Station Warschauer Straße zum Umsteigebahnhof sollte die im Flächennutzungsplan bereits vorgesehene östliche Verlängerung entlang der Warschauer Straße bis zum Frankfurter Tor (U5) weiter forciert werden. Im Westen sollte die Linie entlang des Kurfürstendamms über die Station Adenauer Platz (U7) bis zum S-Bahnhof Halensee verlängert werden, um den direkten Umstieg zur Ringbahn zu ermöglichen. Der dortige Bahnhof müsste hierfür zu einem Umsteigebahnhof umgebaut werden.

U3

Im Südwesten sollte die lange überfällige Vollendung der Linienführung entlang der Argentinischen Allee bis zum Mexikoplatz erfolgen, um den Umstieg zur S1 zu ermöglichen und überdies eine weitere Verbindungsmöglichkeit nach Potsdam zu etablieren.

U7

Sofern eine Anbindung des Flughafens BER nach den örtlichen Begebenheiten realisierbar ist, sollte die längst überfällige Verlängerung nach Schönefeld schnellstmöglich betrieben werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Durchführung einer Realisierungsstudie einschließlich einer Ausweisung der nötigen Flächen im Flächennutzungsplan.

U8

Mittelfristig wird eine Verlängerung der U8 um ca. 1,5 km ins bevölkerungsreiche Märkische Viertel angeregt.

Langfristige Baumaßnahmen

Längerfristig sprechen sich die Jungen Liberalen Berlin für folgende Baumaßnahmen aus:

U9

Ebenfalls sinnvoll erscheint eine Erweiterung der U9 bis Lankwitz oder (via Benjamin-Franklin-Krankenhaus) bis Drakestraße entsprechend vorheriger Planungen, um die südlichen Teile des Altbezirks Steglitz besser an die Berliner City West anzubinden und diesbezüglich eine Alternative zu den stark ausgelasteten Bussen M48 und M85 bereitzustellen. Die dafür erforderlichen Bauvorleistungen sind im Bereich Schlossstraße/Rathaus Steglitz bereits vorhanden.

U10

Eine Anbindung des Berliner Nordostens in das U-Bahnnetz durch das Teilstück der U10 vom Alexanderplatz bis nach Weißensee. Die Streckenführung über die Stationen Am Friedrichshain, Marienburger Straße, Danziger Straße, Greifswalder Straße, Gürtelstraße und Falkenberger Straße stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Straßenbahnstrecken dar und eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit, schnell vom Alexanderplatz zum S-Bahnring zu gelangen.

U11

Die seit 2004 im Flächennutzungsplan vorgesehene U11 vom Hauptbahnhof bis zum Glambecker Ring in Mahrzahn verbessert die Anbindung des Hauptbahnhofs und gliedert den bevölkerungsreichen Stadtteil Mahrzahn signifikant besser an das Öffentliche Nahverkehrsnetz an. Aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten ist jedoch insbesondere das Teilstück zwischen Hauptbahnhof und Landsberger Allee in seinem Mehrwert fraglich, da parallel zur projektierten Trasse bereits die Straßenbahnlinien M5, M6 und M8 verkehren. Als Kompromisslösung könnte zunächst der Bau bis zum S-Bahnring (Landsberger Allee) in einem ersten Schritt und die Verlängerung bis zum Rosa-Luxemburg-Platz in einem zweiten Schritt erfolgen. Die weitere Verdichtung des Netzes im Bereich zwischen Rosa-Luxemburg-Platz und Hauptbahnhof ist dagegen von geringerer Priorität.

Kosten

Die Jungen Liberalen Berlin sind sich bewusst, dass der Ausbau des U-Bahnnetzes ausgesprochen kostspielig sein kann – insbesondere, wenn wie vorgeschlagen mehrere Bauvorhaben zugleich verwirklicht werden sollen. Einige der vorgeschlagenen Erweiterungen erfordern jedoch lediglich den Bau weniger Streckenkilometer und einzelner Bahnhöfe, verbessern das Netz durch erweiterte Umsteigemöglichkeiten aber spürbar. Als Infrastrukturinvestitionen können sie die Attraktivität Berlins als Wirtschaftsstandort erhöhen und damit zu erhöhtem Wachstum beitragen. 

Öffnet die Aktenschränke! Für ein Berliner Transparenzgesetz

Kontroverse Großprojekte wie die Teilprivatisierung des Berliner Wasserversorgungsnetzes oder der Bau des Großflughafens BER wecken zunehmend das Bedürfnis nach basisdemokratischen Gestaltungsmöglichkeiten und transparenten, beteiligungsfreundlichen Strukturen. Vorbildliches politisches Engagement wird jedoch unnötig erschwert, wo dem Bürger Informationen vorenthalten werden, die zu einer sachlich fundierten Meinungsbildung erforderlich sind. Entscheidungen der Verwaltung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit im kleinen Kreis getroffen werden, können zudem den Verdacht sachfremder, interessengeleiteter Politik erwecken. Dadurch wird das verbreitete Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungsträgern gestützt, der Dialog erschwert und festgefahrene Konfliktfronten zementiert.

Bereits seit 1999 gilt daher das Informationsfreiheitsgesetz in Berlin, das jedem Bürger einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsakten einräumt. Dieser Anspruch ist jedoch durch weitreichende Bereichsausnahmen eingeschränkt, das Verfahren teils unnötig mühsam. Ein Anspruch auf Akteneinsicht ist zudem erst dann praktikabel, wenn die gesuchte Information schon weitestgehend präzise feststeht – was für Verwaltungsexterne regelmäßig kaum zu gewährleisten ist.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher das Abgeordnetenhaus auf, schnellstmöglich eine Gesetzesnovelle nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes (TGH) zu verabschieden. Kernbestand der Regelung ist ein künftiger Verzicht auf das Antragserfordernis bei gleichzeitiger Verpflichtung der Verwaltungsbehörden, Akten selbständig in ein öffentliches Online-Informationsregister einzustellen. Transparenz wird damit von einem bloßen Recht des Bürgers zu einer Bringschuld des Staates aufgewertet.

Bei der Ausgestaltung soll hierbei auf berechtigte Interessen Einzelner weitgehende Rücksicht genommen werden, ohne jedoch den Informationsanspruch faktisch zu entwerten. Insbesondere kann die Veröffentlichungspflicht mit Persönlichkeits- und Urheberrechten (etwa an Gutachten) kollidieren. Personenbezogene Daten sind daher u.U. zu schwärzen, Urheberrechte soweit wie möglich abzulösen. Die §§ 4-9 TGH lösen diese Konflikte interessengerecht und könne als Vorlage herangezogen werden.

Durch die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsakten und die Einrichtung eines gemeinsamen Informationsregisters werden überdies bestehende Verwaltungsstrukturen modernisiert und verwaltungsinterne Arbeitsprozesse effizienter gestaltet. Angesichts dessen sind einmalige Einrichtungskosten von schätzungsweise wenigen Millionen Euro verhältnismäßig und stehen einem möglichen Vertrauensgewinn in die Politik, der Erschwerung von Korruption und Steuerverschwendung sowie der Vereinfachung demokratischer Teilhabe gegenüber.