Organisierten Antisemitismus bekämpfen – BDS entgegentreten!

Immer wieder taucht die Gruppe BDS (Boycott, Divestment and Sanctions [dt. „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“]) im Berliner Stadtbild auf. Die Vereinigung wirbt für einen kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Totalboykott des jüdischen Staates. Demonstrationen vor Supermärkten, Solidarisierung und Unterstützung der jährlichen antisemitischen Al-Quds-Demo, sowie das unter Druck setzten von Künstlern und Firmen sind nur einige Punkte, die auf der Agenda des BDS stehen.

Als Feinde Israels, antiaufklärerisch, reaktionär und antisemitisch sind die Mitglieder und Kooperationspartner der politischen Kampagne des BDS einzuschätzen. Die Anhängerschaft setzt sich aus antisemitischen, antizionistischen und islamistischen Kreisen aus dem links-, sowie rechtsextremistischen und islamistischen Milieu zusammen.

Der BDS spricht dem Staat Israel die Existenzberechtigung ab, dämonisiert dessen Bevölkerung und gibt den jüdisch Gläubigen – in verschwörungstheoretischer Art und Weise -, die Schuld für jegliche Probleme in der Region. Die führenden Köpfe dieser Gruppierung erklären regelmäßig, dass es keinen jüdischen Staat in Nahen Osten geben darf. Gleichzeitig werden Terrororganisationen wie die Hamas relativiert, verharmlost und als legitimes Mittel für politischen Protest angesehen. Die Boykottaktionen in Berlin und anderen deutschen Städten treten die Nachfolge des Judenboykotts der Nazidiktatur an und folgen dem Beispiel: “Deutsche, kauft nicht bei Juden”.

Für die Jungen Liberalen Berlin stellt jede einzelne Aktion dieser Gruppierung, auf deutschem und europäischen Boden, einen Angriff auf unsere gemeinsamen Werte, auf unser Selbstverständnis und letztendlich auch auf Deutschlands Staatsräson dar.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher, dass die Gruppierung BDS Berlin scharf sanktioniert wird. Es müssen jegliche rechtsstaatliche Mittel ergriffen werden, um dieser modernen Form des Antisemitismus und der aggressiven Feindlichkeit gegenüber Israel entgegen zu treten.

Wir fordern, dass das Land Berlin allen Institutionen und Vereinen, welche mit dem BDS kooperieren oder ihn unterstützen, die staatliche Förderung entzieht. Mit diesem Schritt muss eine verstärke Bildungs- und Aufklärungsarbeit einhergehen. Der zuletzt schändlich wieder aufflammende Antisemitismus auf dem Bundesgebiet muss nachhaltig im Keim erstickt werden.

Des Weiteren setzen wir uns für die Einrichtung einer offiziellen Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Tel Aviv-Jaffa ein. Berlin ist schon lange ein Sehnsuchtsort für viele junge Israelis. Gleichzeitig kann Berlin vieles von der israelischen Startup-Kultur lernen, welche zu großen Teilen in Tel Aviv beheimatet ist. Die Jungen Liberalen Berlin wollen die Vernetzung von Startup- und Kulturszene damit weiter vorantreiben und die deutsch-israelische-Freundschaft vertiefen.

Da geht mehr Berlin!

Berlin ist eine Stadt, die wie kaum eine andere ein liberales Lebensgefühl verströmt. Für die der Wert der Freiheit durch die eigene Geschichte viel greifbarer ist als für die anderen Städte der Republik. Berlin toleriert Vielfalt nicht nur, sondern lebt von ihr und wächst an ihr. Und die heute wie kaum eine andere Stadt liberale Politik braucht und verdient.

Der Senat und das Abgeordnetenhaus Berlins verspielen, ignorieren und verbauen die Chancen unserer Hauptstadt und das Potenzial ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Wir Junge Liberale setzen dem eine Politik entgegen, die in Perspektiven denkt und nicht nur bis zur nächsten Verwaltungskrise. Wir erkennen die Chancen, die Berlin gerade für die vielen jungen Menschen bietet.

Wir wollen mit Dir Berlin gestalten. Wir wollen, dass Du später alle Möglichkeiten hast, Dein Leben so zu leben, wie Du es für richtig hältst. Wir wollen für jeden beste Bildung, egal aus welchem Elternhaus man kommt. Wir wollen Sicherheitsbehörden, die nicht durch Überwachung, sondern durch effektive Kriminalitätsbekämpfung glänzen. Wir wollen eine Verwaltung, die den Berlinerinnen und Berlinern endlich einmal Belastungen abnimmt, anstatt ihnen immer nur neue aufzubürden.

Wir kämpfen für eine Politik, die dieser Stadt wieder gerecht wird. Denn Berlin ist modern, Berlin ist lebendig, Berlin ist fortschrittlich, Berlin ist frei. Und wir glauben, Berlin kann mehr davon. Für uns gilt: Da geht mehr Berlin!

Ladenschluss? Da geht mehr Berlin!

Sonntag ist Ruhetag – am besten, um in Ruhe einkaufen zu gehen! Wir wollen die Ladenöffnungszeiten in Berlin so lockern, dass nicht die Verwaltung, sondern der jeweilige Ladeninhaber entscheidet, wann er sein Geschäft öffnet und wann er es schließt. Niemand sollte den Bürgern vorschreiben, an welchen Tagen sie einkaufen können.

Mit einer generellen Sonntagsöffnung geht vor allem keine Veränderung der Arbeitszeit einher. Folglich müssen Arbeitnehmer durch die Öffnung nicht mehr arbeiten, sondern nur an anderen Tagen.

Gerade Spätis sollten, wie seit jeher üblich, weiterhin sonntags geöffnet bleiben. Wir stellen uns den Gängelungen durch die Bezirksämter entgegen, die jetzt mehr und mehr versuchen, gegen die Kioske vorzugehen. Auch die immer wieder diskutierte Forderung, Spätis nachts nicht mehr öffnen zu lassen, lehnen wir entschieden ab. Es muss schon jetzt eine Ausnahmeregelung im Ladenöffnungsgesetz geschaffen werden, die es Spätis, ebenso wie etwa Tankstellen, erlaubt, nachts und am Sonntag geöffnet zu bleiben. Denn wir wollen, dass Du auch in Zukunft wann Du es willst Deinen Snack am nächsten Späti bekommst!

Drei Stunden, keine Bahn? Da geht mehr Berlin!

Die BVG muss endlich an den Herausforderungen einer Hauptstadt wachsen. Wir wollen, dass den Berlinerinnen und Berlinern auch nachts ein erträgliches Fahrangebot zur Verfügung steht und fordern deshalb, dass alle zentralen Verbindungen des ÖPNV auch nachts mindestens halbstündig befahren werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass endlich Querverbindungen zwischen den wichtigsten S- und U-Bahnlinien geschaffen werden. Um die Lärmbelastung dabei niedrig zu halten, soll auf Verbindungen, auf denen mehrere Transportmittel fahren, auf die lärmintensiveren verzichtet werden.

Auch die Züge selbst müssen modernisiert werden. Für uns ist klar, dass die Zukunft des Berliner Nahverkehrs nur in fahrerlosen Zügen liegen kann. Fahrerlose Züge sind effizienter, sicherer und können Linien in höheren Frequenzen befahren. Eine wachsende Stadt wie Berlin ist darauf angewiesen, dass sich der öffentliche Nahverkehr der Zukunft anpasst. Diese Entwicklung wollen wir fördern. Des Weiteren wollen wir einen zweiten Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) für den Osten Berlins etablieren, damit für alle Berliner der Weg zum Fernbus nicht länger dauert als die Busfahrt selbst. Darüber hinaus ist es uns wichtig, Barrierefreiheit im gesamten ÖPNV zu schaffen – und diese auch für Seh- und Hörbehinderte. Für die Besucher Berlins wollen wir an touristischen Knotenpunkten das Sprachangebot auch in englischer Sprache einführen.

Besonders für junge Menschen ist Carsharing eine Alternative zum eigenen Auto. Verbote und Beschränkungen, die das faktische Taxi-Monopol schützen und alternative Fahrdienste, wie z.B. Limousinen-Angebote, verhindern, haben jedoch keine erkennbare Rechtfertigung. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass Möglichkeiten geschaffen werden, die es Car-Sharing Betreibern ermöglichen Parkräume selber entwickeln zu können.

Zudem fordern wir, dass rote Ampeln von Fußgängern überquert werden dürfen, ohne dass ein Bußgeld verhängt werden kann, sofern hierdurch keine Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Feierabendjoint von Kriminellen kaufen? Da geht mehr Berlin!

Die Drogenpolitik ist in Deutschland und allem voran in Berlin vollends gescheitert. Gelegenheitskonsumenten werden zu Kriminellen erklärt, hilfsbedürftige Süchtige ausgegrenzt und der Schwarzmarkt floriert ungehemmt.

Wir fordern daher, den Drogenbesitz und- handel für Volljährige grundsätzlich freizugeben. Drogen könnten dann in zertifizierten Geschäften legal verkauft werden. Das ist der einzige Weg, um den Schwarzmarkt vollständig auszutrocknen, kriminellen Dealerbanden das Handwerk zu legen und den Staat in die Verantwortung zu nehmen, die ohnehin kursierenden Drogen zu kontrollieren und so den Verbraucher vor den besonders giftigen, „gestreckten“ Rauschmitteln zu schützen. So werden auch die Konsumenten von „Harten Drogen“ nicht mehr als Verbrecher gebrandmarkt, was den Schritt zur Hilfesuche leichter macht. Auch der schon längst etablierte Feierabend-Joint würde in der Realität der Gesetzeshüter ankommen und nicht weiter verfolgt werden.

Prohibition wirkt nicht. Wir wollen eine Drogenpolitik, die der Berliner Realität gerecht wird, statt sie weiter zu ignorieren.

Den freien Tag im Bürgeramt verbracht? Da geht mehr Berlin!

Das meiste Kinderspielzeug ist heute besser digitalisiert als die Berliner Verwaltung. Während andernorts bereits elektronisch eine Staatsbürgerschaft beantragt werden kann, prägen hier noch lange Warteschlangen das Bild vor den Berliner Bürgerämtern. Das muss sich ändern!

Bei jeder Dienstleistung der Berliner Verwaltung muss geprüft werden, ob diese nicht auch elektronisch und online angeboten werden kann. Langfristig wollen wir diese Leistungen vollständig digitalisieren, wenn die Nachfrage nach analogen Angeboten langsam zurückgeht.

Um auch bei diesen Verfahren Sicherheit zu schaffen, fordern wir die Schaffung eines freiwilligen personenbezogenen Identifikationscodes. Dauerhaft von den Ämtern gespeicherte Daten sind nur verschlüsselt und dezentral aufzubewahren. Veraltete Soft- und Hardware darf nicht das Aushängeschild der Berliner Verwaltung bleiben. Hier müssen Investitionen getätigt werden, um die Verwaltung zukunftsfähig zu machen und die Bürgerinnen und Bürger durch mehr Effizienz zu entlasten. Dies wird sich mittelfristig auszahlen.

In diesem Zuge muss auch die Kommunikation zwischen den Ämtern verbessert werden. Einzelgänger darf es nicht mehr geben. Die Erstellung dieser digitalen Infrastruktur muss hierbei an private Entwickler ausgeschrieben werden, wobei die Rechte für die Entwicklungen an das Land Berlin gehen sollten.

Wir fordern eine Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nach Hamburger Vorbild. Es soll für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz kein Antrag mehr nötig sein. Die Verwaltungsbehörden werden verpflichtet, Akten selbstständig in ein öffentliches Onlineinformationsregister einzustellen. Bei der Ausgestaltung soll hierbei auf berechtigte Interessen Einzelner weitgehende Rücksicht genommen werden, ohne jedoch den Informationsanspruch faktisch zu entwerten. Transparenz wird damit von einem bloßen Recht des Bürgers zu einer Bringschuld des Staates aufgewertet.

Law and Order? Da geht mehr Berlin!

Die Berliner Polizei ist bereits jetzt überfordert. Statt einer besseren Ausstattung setzt der Senat auf zeitintensive Überwachung unbescholtener Bürger. So kann es nicht weitergehen.

Wir fordern sinnvolle Investitionen in die Sicherheit der Berliner Bürger. Statt Kameras an jeder Ecke wollen wir mehr Polizisten direkt auf den Straßen, die im Notfall eingreifen können, aber nicht jeden Deiner Schritte aufzeichnen und keine Straftaten verhindern. Die Ausstattung der Polizei muss endlich modernisiert und die Gehälter angehoben werden, um den Polizistenberuf wieder attraktiv zu machen. Sicherheit kann im Gegensatz zur Freiheit der Bürgerinnen und Bürger stehen. Unser Credo heißt: Im Zweifel für die Freiheit! Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft und der Ausbau der Videoüberwachung und Funkzellenabfragen gestoppt werden. Außerdem soll jeder Bürger Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erhalten können. Sogenannte „Gefahrengebiete“ sollen abgeschafft werden. Um die Sicherheit in Bus und Bahn zu erhöhen, fordern wir mehr Sicherheitskräfte, die im öffentlichen Nahverkehr Streife fahren. Die Überwachung von Bahnhöfen, Zügen und Bussen mit Videokameras lehnen wir ab, da diese nachweislich nicht zu mehr Sicherheit führen.

Datenschutz ist ein stetig zu verbessernder Prozess, der an die neuesten technischen Entwicklungen angepasst werden muss. Medienerziehung, die Heranbildung von Medienkompetenzen und die Erforschung von Technologien zum Zwecke der Sicherung der Privatsphäre und des Identitätsmanagements müssen einen höheren Stellenwert erhalten. Wir sprechen uns gegen Internetsperren oder die Überwachung am Endgerät aus (Quellen-TKÜ).

Bei Straftaten von Jugendlichen erweckt die Berichterstattung häufig den Eindruck, dass es sich um schwere Verbrechen handelt und nicht, wie in der Realität, vor allem um kleine Diebstähle oder Schwarzfahren. Häufig bilden die Delikte nur eine Phase im Leben der Jugendlichen ab und erledigen sich nach persönlicher Reife selbst. Daher lehnen wir eine Absenkung der Strafmündigkeit entschieden ab. Junge Menschen müssen durch Streetworker oder ein Anti-Gewalttraining präventiv von Straftaten abgehalten werden.

Politischer wie religiöser Extremismus muss gesamtgesellschaftlich bekämpft werden. Genauso, wie der Staat konsequent gegen Islamismus und Rechtsextremismus vorgehen muss, ist auch Extremismus von links nicht zu verharmlosen.

Kleine Häuser, hohe Mieten? Da geht mehr Berlin!

Der Wohnungsmarkt in Berlin ist angespannt, die Mieten steigen, es fehlt an Wohnraum. Doch statt alte Investitionshemmnisse abzubauen, verläuft sich der Senat in Überregulierung.

Wir wollen auch hier mehr Freiheit wagen. Investitionskiller wie die sogenannte „Mietpreisbremse“ und Gängelungen wie das Zweckentfremdungsverbot müssen abgeschafft werden. Um den Wohnungsmarkt zu entspannen setzen wir zu allererst auf Deregulierung. Bürokratiehemmnisse müssen abgebaut werden. Die Traufhöhe, die die Höhe Berliner Häuser auf 22 Meter begrenzt, wollen wir abschaffen. Berlin muss in die Höhe wachsen, wenn es den Herausforderungen einer wachsenden Stadt standhalten will. Darüber hinaus muss auch der Denkmalschutz an Wohnhäusern gelockert werden, um mehr Dynamik in den Wohnungsmarkt zu bringen. Dort, wo die Deregulierung nicht ausreicht, müssen Anreize für sozialen Wohnungsbau gesetzt werden.

Besonders kritisch ist die Situation beim studentischen Wohnen. Gerade zu Beginn jedes Wintersemesters überfordert der Ansturm Kapazitäten des Studentenwerks. Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dem Studentenwerk landeseigene Liegenschaften und leerstehende Gebäude priorisiert und zu vergünstigten Konditionen bereitzustellen. Zudem braucht es eine Finanzierungsoffensive für den studentischen Wohnungsbau, die im Bau neuer Wohnheime mündet.

Zukunftsfalle Schule? Da geht mehr Berlin!

Die Berliner Schulen sind marode, Unterrichtsausfall ist an der Tagesordnung und das Fächerangebot nicht mehr realitätsnah. Es wird Zeit, dass sich die Hauptstadt wieder um ihre Jugend kümmert!

Wir fordern, den Investitionsstau an Schulen endlich zu beheben. Des Weiteren müssen mehr Lehrer eingestellt werden, auch um Unterrichtsausfall beim Fehlen einer Lehrkraft vorzubeugen.

Wir wollen außerdem, dass die Schulbildung endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Die Schülerinnen und Schüler haben zu Recht das Gefühl, dass die Schule sie nicht anständig auf das spätere Leben vorbereitet. Wir sprechen uns daher für die Einführung eines verpflichtenden, praxisnahen Fachs ab der 7. Klasse in Wirtschaft und Politik aus und fordern, endlich auch neue Medien wie Laptops, Tablets und das Internet in den Unterricht mit einzubeziehen. Den Schulen wollen wir mehr Kompetenzen übertragen, da vor Ort besser über den eigenen Bedarf entschieden werden kann als vom Roten Rathaus aus. Gleichzeitig wollen wir, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Schulen und Hochschulen nicht mehr auf Landes-, sondern auf Bundesebene gesetzt werden.

Der Übergang von der Oberschule zur Universität, Fachhochschule oder in die Ausbildung muss erleichtert werden. An Schulen muss eine funktionierende Berufsberatung etabliert werden, um Jugendliche bei der Berufs-, Ausbildungs- und Studienwahl nicht mehr allein zu lassen. Wir wollen darüber hinaus das Ausbildungssystem reformieren und in Modulen gestalten, deren Abschluss auch beim Neubeginn einer Ausbildung erhalten bleibt. Es ist unhaltbar, dass jeder Ausbildungsabbruch einen völligen Neubeginn für die Azubis bedeutet.

Außerhalb der Schulen und Hochschulen wollen wir, dass Museen, die der politischen und historischen Bildung dienen, freien Eintritt gewähren. Ebenso müssen alle Hauptbibliotheken der Universitäten in Berlin sieben Tage die Woche 24 Stunden geöffnet sein.

Außerdem fordern wir mehr Vertrauen in die Jugendlichen Berlins. Statt einer sich ausbreitenden Verbotskultur wollen wir mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche durchsetzen. Wir wollen das allgemeine Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen sowie Kinder- und Jugendparlamente in allen Bezirken etablieren. Auch das Jugendschutzgesetz muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Zeitliche Ausgehbeschränkungen für den Besuch von Gaststätten, Tanzveranstaltung usw. sollen nicht mehr für Jugendliche ab 16 Jahren gelten. FSK und USK sollen für sie nicht mehr bindend sein.

Darüber hinaus sprechen wir uns für mehr Ausnahmen beim Lärmschutz aus, um dem Clubsterben entgegenzuwirken. Wir fordern eine Ausweitung des Angebots an WLAN-Hotspots auch außerhalb des Stadtkerns.

Der Senat verschläft die Integration? Da geht mehr Berlin!

Noch immer fehlen Deutschland und Berlin ein klares Einwanderungssystem und ein Integrationskonzept. Die Zuwanderung muss endlich organisiert und als Chance für die Gesellschaft begriffen werden!

Wir wollen jedem Menschen die Möglichkeit zur Einwanderung geben, wenn er im Sinne eines „Pfandsystems“ sicherstellen kann, dass er für ein Jahr über ausreichende Mittel zur Selbstversorgung verfügt. Asylverfahren wollen wir in die Botschaften im Ausland auslagern, damit den Menschen eine gefährliche Flucht über das Mittelmeer erspart und Schleuserbanden das Wasser abgegraben wird. Die Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten, sollen so schnell wie möglich eine Arbeitserlaubnis erhalten. Flüchtlinge, die einmal in Ausbildung, Studium und Beruf stehen, sollen eine dauerhafte Bleibeperspektive erhalten. Die Unterbringung muss dezentral erfolgen, denn Massenunterkünfte, wie wir sie im ehemaligen Flughafen Tempelhof erleben, provozieren geradezu Konflikte und führen unmittelbar zu einer Ghettoisierung.

Zur Sicherstellung von Chancengleichheit beim Schulbeginn sprechen wir uns für ein verbindliches letztes KiTa-Jahr aus.

Damit sich Zuwanderer jeglicher Couleur in Berlin grundsätzlich besser zurechtfinden, wollen wir Englisch als zweite Verwaltungssprache einführen.

Wir setzen uns ein für Dich und Deine Zukunft. Deine Stimme am 18. September für liberale Politik – Deine Stimme für die Freien Demokraten!

Dem eigenen Anspruch gerecht werden – Experten für politisch besetzte Aufsichtsräte

Die Jungen Liberalen Berlin sehen mit kritischen Augen, dass Kontrollgremien von Unternehmen der öffentlichen Hand ihrer Arbeit unzureichend nachkommen. In der Vergangenheit hat sich bei verschiedenen (Groß-)Projekten herausgestellt, dass es Politikern oftmals an zwingend erforderlicher Sachkompetenz fehlt, weshalb sie nicht in der Lage sind, komplexe betriebswirtschaftliche Vorgänge zu durchdringen. Die aus dem Aufsichtsratsmandat erfolgenden Kontrollaufgaben können daher nicht erfüllt werden und führen den Zweck des Gremiums ad absurdum. Die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern allein auf der Basis parteipolitischer Erwägungen darf nicht dazu führen, dass Misswirtschaft und steuerliche Mehrbelastung für die Bürger in Kauf genommen werden.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Fraktionen der FDP auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und lediglich Personen, unabhängig von einer Parteimitgliedschaft, mit nachweisbarer Qualifikation in Aufsichtsräte von öffentlichen Unternehmen zu entsenden.

Mehr Macht den Bezirken! Reformen der Kommunalstruktur Berlins

Plädoyer für eine starke Kommunalpolitik in der Stadt der Vielfalt

Die Herausforderungen, die zur Organisation einer Millionenstadt wie Berlin bewältigt werden müssen, unterscheiden sich zwar in mancherlei Hinsicht von denen kleinerer Kommunen. Auf der einen Seite muss eine große Zahl von Menschen mit unterschiedlichsten Interessen und Bedürfnissen organisatorisch zusammengefasst werden und mit leistungsfähigen Verkehrssystemen, Entsorgungssystemen, einer sinnvollen überörtlichen Planung und mehr versorgt werden. Zugleich zeichnet sich Berlin aber durch eine enorme kulturelle, demographische und wirtschaftliche Diversität aus, die allenthalben örtlich spezifische Besonderheiten und Bedürfnisse generiert: die alltäglichen politischen und organisatorischen Fragen im jungen, dicht besiedelten, aber finanzschwachen Wedding erfordern etwa andere Lösungen als im überalternden Reinickendorf. Diesem heterogenen, teils widerstreitenden Interessengemenge können weder kleinteilig-dezentrale, noch zentralistische Strukturen gänzlich gerecht werden. Vielmehr müssen unter konsequenter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes Kompetenzen dort veranlagt werden, wo bei größtmöglicher Bürger- und Sachnähe noch zweckmäßige Lösungen errungen werden können.

Berlin ist zugleich Stadtstaat und Einheitsgemeinde, Bundesland und Kommune. Im Abgeordnetenhaus vereinigen sich Landesparlament und Gemeindevertretung, in der Senatsverwaltung staatliche und nichtstaatliche öffentliche Aufgaben. Zwar gewährleisten die Bezirksverwaltungen eine Ebene dezentraler Verwaltung und nehmen regelmäßige kommunale Aufgaben in gewisser Eigenverantwortung wahr. Zugleich mangelt es ihnen aber auch an rechtlicher Selbständigkeit, einer effektiven Organisationshoheit und eigenständigen Finanzquellen. Die Kompetenzverteilung zwischen Land und Bezirken ist zu wenig auf Abgrenzung und Eigenständigkeit, sondern vielmehr auf Verflechtung und Doppelbefassung ausgerichtet. Eine Stärkung der Kommunalpolitik erweitert nicht nur die politischen Gestaltungsspielräume für sachnahe lokale Lösungen und setzt Anreize für einen bezirksübergreifenden Leistungswettbewerb um optimale politische Konzepte, sondern macht Politik für viele Bürger erst alltäglich erfahrbar. Eine Ausweitung der bezirklichen Kompetenzen ist Ausdruck des Vertrauens in die Entscheidungsträger vor Ort, kann und sollte aber zeitgleich durch einen Zugewinn an Transparenz und direktdemokratischer Partizipation begleitet werden.

Rechtspersönlichkeit für die Bezirke

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, die Berliner Bezirke mit Rechtspersönlichkeit auszustatten. Damit einhergehend soll gegen die Verletzung subjektiver Rechte und die Überschreitung von Kompetenzzuweisungen sowohl zwischen einzelnen Bezirken als auch durch das Land Berlin rechtssicher vor den Verwaltungsgerichten oder Verfassungsgerichtshof geklagt werden können. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts können Bezirke selbst Verbindlichkeiten aufnehmen, Eigentum erwerben oder steuererhebend tätig werden.

Verwaltungskompetenzen auf bezirklicher Ebene stärken

Während in Flächenbundesländern zwischen gemeindlicher und staatlicher Tätigkeit unterschieden wird, findet eine solche Trennung in Berlin nicht statt. Mangels Selbstverwaltungsgarantie fehlen den Bezirken originäre Selbstverwaltungsbereiche – insbesondere kann die Hauptverwaltung in allen Aufgabenbereichen bindende Verwaltungsvorschriften gem. § 6 AZG erlassen. Allein dies birgt bereits die Gefahr von Kompetenzkonflikten und ineffizienten Doppelbefassungen zwischen Bezirks- und Landesebene.

Die mangelnde Unterscheidung zwischen gemeindlicher und staatlicher Tätigkeit führt zugleich dazu, dass die Tätigkeit der Bezirke vollständig dem Eingriffsrecht der Bezirksaufsicht gem. § 13a AZG unterliegt. Zwar setzt deren Ausübung eine Beeinträchtigung dringender Gesamtinteressen Berlins voraus – die großzügige Auslegung dieses Kriteriums in der Vergangenheit trug indes zum Selbständigkeitsdefizit der Bezirke bei. Die Möglichkeit einer Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen auf dem Klageweg ist zudem bislang rechtlich umstritten und gerichtlich ungeklärt.

Um die Kompetenzverschränkungen zu entflechten fordern die Jungen Liberalen Berlin, den Bezirken eine Selbstverwaltungsgarantie im Rahmen gemeindlicher Aufgaben zu gewähren. Die Aufsicht des Bezirksamts beschränkt sich hier auf eine Rechtsaufsicht, Eingriffsrechte gem. § 13a AZG bestehen nicht. Die Jungen Liberalen Berlin fordern das Abgeordnetenhaus auf, in Kooperation mit den Bezirken eine umfassende Reform des AZG vorzunehmen, in der kompetenzielle Verflechtungen die Ausnahme bilden und rechtsvergleichend übliche Kommunalkompetenzen im Regelfall den Bezirken als Selbstverwaltungsaufgaben zugewiesen werden.

Um der Selbstverwaltungsgarantie, der Kompetenz zur Erledigung örtlicher Angelegenheiten (Art. 66 Abs. 2 S. 2 VvB) sowie der Auffangzuständigkeit im Falle der Nichtregelung (Art. 67 VvB) gerecht zu werden, müssen die Bezirke mit ausreichenden rechtlichen Instrumentarien ausgestattet werden. Um neue Aufgabenbereiche sinnvoll regeln zu können, ist daher eine Satzungsautonomie auf den neu geschaffenen Selbstverwaltungsgebieten erforderlich.

Stärkung der Finanzautonomie

Politische Beschlüsse sind regelmäßig finanzrelevant, autonome Gestaltungsräume setzen daher kalkulierbare, eigene Einnahmequellen voraus. Mangels eigener Finanzhoheit, fehlender Satzungshoheit über kommunale Steuern und Verwaltungskompetenz sind die Bezirke in hohem Maße von den Globalzuweisungen des Landes abhängig – gerade in Zeiten knapper Ressourcen führt dies selbst zur chronischen Unterversorgung solide haushaltender Bezirke. Zugleich kann die Aussicht auf steuerliche Mehreinnahmen durch wirtschaftliche Prosperität und erfolgreiche kommunalpolitische Entscheidungen wichtige Anreize für die Suche nach effektiven und kreativen politischen Lösungen setzen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, die vollständige Abhängigkeit der Bezirkshaushalte von den Globalsummenzuweisungen des Landes (Art. 85 Abs. 2 VvB) abzumildern und ihnen eine eigenständige Ertragshoheit über folgende Steuern zuzuweisen:

  • Der gemeindliche Anteil an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer. Dieser soll sich künftig aus einem Hebesatz oder eigenen Hebetarif der Bezirke ergeben, der auf der bundesgesetzlich geregelten Bemessungsgrundlage aufbaut.
  • Der gemeindliche Anteil an der Umsatzsteuer, der künftig vollständig nach Einwohnerzahl auf die Länder und Kommunen verteilt werden soll.
  • Grundsteuer
  • 50% des Aufkommens der Gewerbesteuer. Die verbleibenden 50 % fließen dem Landeshaushalt zu und können zur gezielten Förderung wirtschaftsschwächerer Bezirke eingesetzt werden. Hierdurch kann eine Zementierung von Wirtschaftskraft und steuerlicher Ertragslage vermieden werden.

Im Haushaltsjahr 2013 hätten hierdurch bereits ca. 50 % der bezirklichen Ausgaben durch eigene Einnahmen finanziert werden können.

Bis zur Einführung der bezirklichen Ertragshoheit fordern die Jungen Liberalen Berlin eine justiziable quotale Beteiligung der Bezirke an den Landeseinnahmen, die in der Landeshaushaltsordnung zu verankern ist. Hierdurch kann bereits frühzeitig Planungssicherheit gegenüber jährlich variierender Summenzuweisungen geschaffen werden.

Auch die Aufstellung der bezirklichen Haushaltspläne obliegt dem Abgeordnetenhaus im Rahmen des Haushaltsgesetzes (Art. 85 Abs. 1 S. 1 VvB), die Bezirke werden lediglich prozedural beteiligt. Die Verhandlungsposition bleibt indes denkbar schlecht: Selbst eine Verweigerung der Mitwirkung durch die Bezirke könnte im Wege der Bezirksaufsicht aufgelöst werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher, auch die Letztentscheidungskompetenz zur Aufstellung des Bezirkshaushalts vom Abgeordnetenhaus an die Bezirksverordnetenversammlung zu übertragen und diesen von der Feststellungswirkung des § 13 I LHO auszunehmen.

Transparenz und Bürgerbeteiligung als Schlüsselelemente bürgernaher Kommunalpolitik

Die Jungen Liberalen Berlin fordern eine Abschaffung der 3 %-Sperrklausel bei Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung. Da Sperrklauseln die Ergebnisgleichheit der Wahl beeinträchtigen, sind sie grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig. Im Bundestag und den Länderparlamenten ist die Regierungsbildung auf stabile Koalitionen und der parlamentarische Arbeitsalltag auf hinreichend große, arbeitsteilige Fraktionen ausgelegt. Während eine Zersplitterung durch Kleinparteien die Arbeitsfähigkeit dieser Parlamente gefährden kann, besteht diese Gefahr auf kommunaler Ebene in weit geringerem Umfang: die Besetzung des Bezirksamts vollführt sich nicht über Koalitionen, sondern über Nominierungsrechte der einzelnen Fraktionen unter Ermittlung ihres Kräfteverhältnisses im d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Mangels klarer Unterteilung in Mehrheit und Opposition sind daher auch ad-hoc-Mehrheiten je nach Beschlussgegenstand denkbar und in zahlreichen Kommunen politische Realität.

Die Bezirksbürgermeister werden künftig direkt gewählt. Das Arbeitsverhältnis zwischen diesen und der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung wird nach dem Vorbild der Süddeutschen Ratsverfassung gestaltet.

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich ferner für die Stärkung direktdemokratischer Elemente auf Bezirksebene aus. Zulässiger Beschlussgegenstand sollen alle Angelegenheiten sein, in denen die Bezirksverornetenversammlung Beschlüsse fassen kann, einschließlich der Aufstellung eines Bürgerhaushalts. Die erforderlichen Abstimmungsquoren sollen sich fortan an der letzten Wahlbeteiligung zur Bezirksverordnetenversammlung orientieren, um direktdemokratischen Entscheidungen keine erhöhten Legitimationsanforderungen gegenüber Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung aufzubürden:

  • Ein bezirkliches Bürgerbegehren soll durch die freie Sammlung von Unterschriften zur BVV wahlberechtigter Personen innerhalb von vier Monaten eingeleitet werden können, deren Anzahl 5 % der gültigen Stimmen zur letzten BVV-Wahl übersteigt.
  • Ein bezirklicher Bürgerentscheid ist angenommen, wenn er bei Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein Zustimmungsquorum i.H.v. 20 % der gültigen Stimmen zur letzten BVV-Wahl übersteigt.

Vorbildliches politisches Engagement wird indessen unnötig erschwert, wo dem Bürger Informationen vorenthalten werden, die zu einer sachlich fundierten Meinungsbildung erforderlich sind. Erweiterte direktdemokratische Instrumente erfordern daher zugleich eine erhöhte Transparenz der öffentlichen Verwaltung. Bereits seit 1999 gilt das Informationsfreiheitsgesetz in Berlin, das jedem Bürger einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsakten einräumt. Dieser Anspruch ist jedoch durch weitreichende Bereichsausnahmen eingeschränkt, das Verfahren teils unnötig mühsam. Ein Anspruch auf Akteneinsicht ist zudem erst dann praktikabel, wenn die gesuchte Information schon weitestgehend präzise feststeht – was für Verwaltungsexterne regelmäßig kaum zu gewährleisten ist. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher das Abgeordnetenhaus auf, schnellstmöglich eine Gesetzesnovelle nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes (TGH) zu verabschieden. Kernbestand der Regelung ist ein künftiger Verzicht auf das Antragserfordernis bei gleichzeitiger Verpflichtung der Verwaltungsbehörden, Akten selbständig in ein öffentliches Online-Informationsregister einzustellen. Transparenz wird damit von einem bloßen Recht des Bürgers zu einer Bringschuld des Staates aufgewertet. Bei der Ausgestaltung soll hierbei auf berechtigte Interessen Einzelner weitgehende Rücksicht genommen werden, ohne jedoch den Informationsanspruch faktisch zu entwerten. Insbesondere kann die Veröffentlichungspflicht mit Persönlichkeits- und Urheberrechten (etwa an Gutachten) kollidieren. Personenbezogene Daten sind daher u.U. zu schwärzen, Urheberrechte soweit wie möglich abzulösen.

Um die Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen zu erleichtern, fordern die Jungen Liberalen Berlin außerdem die Online-Übertragung und –Archivierung sämtlicher öffentlicher Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen. Die Archivierung soll für eine Dauer von mindestens fünf Jahren erfolgen. Außerdem empfehlen die Jungen Liberalen Berlin den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen, auch ihre Sitzungen zu übertragen.

Unrecht des Mauerbaus darf nicht relativiert werden!

Die Jungen Liberalen Berlin sehen die jüngsten Äußerungen Gesine Lötzschs mit Ärger und Betrübnis. Die Äußerungen der Vorsitzenden der Partei „Die Linke“ versuchen, das Andenken all jener zu schmälern, die sich im Osten wie im Westen gegen den Mauerbau und die erneute Diktatur stellten.

Des Weiteren zeigen die Äußerungen aber auch, dass Frau Lötzsch ein Geschichtsbild hat, in dem große schicksalhafte Kräfte (wie z.B. der Klassenkampf) für geschichtliche Ereignisse relevant sind, nicht aber das Engagement Einzelner. Diese Sicht steht der Sicht einer Gesellschaft mit Teilhabe aller entgegen und wird von den Jungen Liberalen Berlins entschieden abgelehnt.

Berlin gefällt mir!

Berlin ist eine faszinierende Stadt. Nicht allein die wechselhafte Geschichte, vielmehr das heutige Berlin mit seinen zahlreichen Angeboten zieht jedes Jahr zigtausende von Menschen an. In keiner anderen deutschen Stadt kann jeder so gut „seine“ Stadt und seine Nische finden. Ob gutbürgerliche Milieus wie Zehlendorf oder Westend, alternative Szenen wie in Friedrichshain und Kreuzberg oder aber die multikulturellen Kieze im Wedding oder Rixdorf: gerade dieser Facettenreichtum macht den Reiz und die Chancen Berlins aus.

Umso trauriger ist, dass Berlin seit Jahrzehnten unter Wert regiert wird. Eine lähmende Bürokratie gängelt Wirtschaft und Kreative zugleich, marode Schulen gefährden die Zukunftschancen unserer Kinder und eine auf Alimentierung setzende Sozialpolitik arrangiert sich mit wachsender Armut.

Es ist Zeit, dass der Senat von Berlin auch wieder perspektivisch denkt und die zweifelsohne schwierige Situation der Stadt nicht etwa nur durch das Einklagen von weiteren Finanzhilfen vorm Bundesverfassungsgericht angeht. Die kommenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen bieten dafür eine Chance. Wir Jungen Liberalen haben die besseren Antworten und formulieren 10 Hauptforderungen an den zukünftigen Berliner Senat und insbesondere auch die zukünftige Abgeordnetenhausfraktion der Berliner FDP.

Berlin ist für alle da!

Der Reiz Berlins wird durch seine Vielseitigkeit bestimmt. Ob Mann oder Frau – ob jung oder alt – ob schwul oder hetero – ob alternativ oder bürgerlich – alle Menschen sind in Berlin zu Haus und haben das Recht, diese Stadt als ihre Stadt zu betrachten. Mit Erschrecken nehmen wir zur Kenntnis, dass sich einzelne Gruppen nunmehr gegen Zuzügler aus anderen Bundesländern (z.B. Schwaben), anderen Einkommensschichten (z.B. Käufer von Eigentumswohnungen) oder sogar schon Besuchern (Tourismusbashing in Kreuzberg) wenden und diese mitunter gewaltsam vertreiben wollen. Wir treten für ein Berlin ein, in dem jeder das Recht hat sich heimisch zu fühlen – aber auch die Pflicht hat, andere Weltanschauungen zu respektieren.

Daher fordern wir:

  • einen verstärkten und koordinierten Einsatz gegen Brandstiftung an Autos und Gewalt von Linksextremisten. Linke Gewalt ist nicht zu verharmlosen. Sie spricht, wie Rechtsextremismus, Menschen das Recht ab, in Berlin zu leben.
  • eine koordinierte Strategie zur umfassenden Bekämpfung aller rechtsradikalen Umtriebe. Es kann nicht sein, dass sich Menschen mit erkennbar anderer ethnischer Herkunft nicht in bestimmte Berliner Bezirke trauen.
  • eine klare Ablehnung des Feindbilds Gentrifizierung. Wenn Menschen in einen Bezirk ziehen wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Die befürchtete Verdrängung langjähriger Einwohner wird durch das soziale Mietrecht ausreichend erschwert. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf günstigen Wohnraum im gewünschten Kiez.
  • ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und die mitunter notwendige Durchsetzung dieser durch die staatlichen Organe. Wir lehnen die Thesen eines Thilo Sarrazin ab, werden jedoch nicht akzeptieren, dass dieser gewaltsam aus Kreuzberg vertrieben wird.
  • den Verzicht auf eine Bettensteuer zur staatlichen Abzocke von Touristen

Berlin ist tolerant!

In keiner anderen deutschen Stadt ist die Bevölkerung so vielfältig wie in Berlin. Menschen aus über 190 Ländern leben hier friedlich zusammen. Trotzdem bestehen Tendenzen, Menschen mit Migrationshintergrund einerseits zu diskriminieren, andererseits bestehen in bestimmten Kiezen ebenso Tendenzen, Wertevorstellungen aus den Heimatkulturen gewaltsam durchzusetzen. Beides ist für uns nicht akzeptabel. Toleranz bedeutet für uns, dass jeder Mensch die Eigenarten und Vorlieben von anderen zu akzeptieren hat, solange nicht in die Freiheit Dritter eingegriffen wird. Genauso wie wir das Recht, den Glauben frei zu wählen, achten und im Notfall auch durchgesetzt wissen wollen, erwarten wir umgekehrt, dass z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Schwulen, Lesben und Transgender akzeptiert wird.

Daher fordern wir:

  • die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols auch in Problemkiezen.
  • die konsequente Ahndung und Verfolgung von erzwungenen Hochzeiten; der von der Bundesregierung geplante Straftatbestand zur Zwangsverheiratung ist hierfür ein wichtiges Instrument.
  • die Einfügung von wertneutraler Religionskunde in das gemeinsame Unterrichtsfach Ethik.
  • keine Möglichkeit der Abmeldung vom Sport-, Schwimm- und Sexualkundeunterricht.
  • keine einseitige Bevorzugung von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst.
  • das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer.
  • die Ermöglichung von doppelten oder auch multinationalen Staatsbürgerschaften – die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes soll nicht länger den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft verhindern.

Berlin arbeitet!

Berlin hat große Potentiale und die möchten wir nutzen. 9 Jahre unter Rot-Rot haben gezeigt, dass es so nicht weitergehen darf. Die großen Probleme Berlins werden nicht angepackt, so ist Berlin mit einer Arbeitslosenquote von 13,6% Schlusslicht im Bundesvergleich. Wir müssen endlich aufhören zu glauben, der Staat sei der bessere Unternehmer. Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen und Unternehmer dabei unterstützen, Arbeitsplätze zu schaffen, anstatt selbst Programme wie den Öffentlichen Beschäftigungssektor aufzulegen. Wir haben Vertrauen in die Menschen. Wir wollen Gestaltungsspielräume für mehr Kreativität und Dynamik. Berlin kann mehr als diese Regierung unser Stadt zutraut.

Daher fordern wir:

  • die Einführung des „Bürgergeldes“ als Ersatz für „Hartz IV“.
  • eine Neuausrichtung der Berliner Wirtschaftspolitik auf Grundlage einer umweltfreundlichen, sozialen Marktwirtschaft mit mehr Freiräumen und Möglichkeit zu wirtschaftlichem Handeln.
  • eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung und einen effektiven Bürokratieabbau, einen Staat als Dienstleister für seine Bürger.
  • die Förderung der Ansiedlung neuer Firmen, z.B. aus den Branchen Kreativwirtschaft, Informationstechnologie/Medien, Logistik/Verkehr, Biotech/Gesundheit.
  • ein Programm zur Förderung von Gründern mit festen Anlaufstellen in jedem Bezirk.
  • die Ansiedlung weiterer Unternehmen jeder Größe im Raum Mediaspree zu unterstützen.
  • die Abschaffung des teuren und wirkungslosen Öffentlichen Beschäftigungssektors.
  • ein Nein zu flächendeckenden staatlich verordneten Mindestlöhnen und eine Stärkung der Tarifautonomie.

Berlin ist frei!

Freiheit ist für uns nicht nur die Abwehr von staatlichen Eingriffen in das Leben des Individuums sondern auch die Gewährleistung einer Infrastruktur, in der sich der Einzelne bestmöglich und individuell entfalten kann. Die staatlichen Organe haben einerseits die Sicherheit aller Menschen zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die Wahrnehmung der Freiheitsrechte nicht zu behindern und mitunter ebenfalls durchzusetzen. Die Meinungsvielfalt der Berliner führt insofern auch zu Konflikten, während jedoch die staatlichen Organe, insbesondere die Polizei, häufig nicht verhältnismäßig reagiert. Auch die Justiz ist nicht effektiv genug, um einen Vertrauensverlust in die rechtsstaatlichen Organe zu verhindern.

Daher fordern wir:

  • die längst überfällige Modernisierung der polizeilichen Ausstattung, insbesondere im Bereich der Funktechnik.
  • den Verzicht auf unverhältnismäßige Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung und Internetzensur.
  • eine Evaluierung und darauffolgend Verbesserung der Verfahrensdauern an den Berliner Gerichten.
  • eine Beschleunigung der Jugendstrafverfahren, damit eine etwaige Sanktion auch im zeitlichen Zusammenhang zur Tat steht und ihren pädagogischen Zweck erreicht.
  • die sofortige Löschung von eingestellten Ermittlungsverfahren im polizeilichen Informationsdienst POLIKS zur Vermeidung einer faktischen Umkehr der Unschuldsvermutung.
  • den Verzicht auf flächendeckende Videoüberwachung und stattdessen den Einsatz von Notfallknöpfen zur anlassbezogenen Erstellung von Videoaufzeichnungen in U- und S-Bahnhöfen.
  • die tatsächliche Einhaltung des Richtervorbehalts bei Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Wohnungsdurchsuchungen) durch Erhöhung der Begründungsanfordernisse
  • die Einführung von Kumulieren (Stimmenhäufung) und Panaschieren (Stimmenverteilung auf mehrere Listen) bei Berliner Wahlen wie in Hamburg.

Berlin ist schlau!

Bildung ist die Investition in die Zukunft unserer Stadt und Gesellschaft und damit die wichtigste Aufgabe des Staates. Berlin hat bundesweit die höchsten Bildungsausgaben, findet sich aber bei Bildungsrankings regelmäßig auf den hinteren Plätzen wieder. Diese ineffiziente und ineffektive Bildungspolitik von Rot-Rot muss abgestraft werden. Wir vergeben die Note mangelhaft, eine Versetzung ist ausgeschlossen. In Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir kluge Köpfe und eine solide Ausbildung der Kinder dieser Stadt. Deshalb fordern wir Vielfalt in der Bildungslandschaft und individuelle Förderung jedes Einzelnen. Gleichmacherei und Schulsozialismus lehnen wir ab.

Daher fordern wir:

  • den Erhalt des Gymnasiums anstatt der verpflichtenden Einheitsschule für alle.
  • mehr organisatorische Gestaltungsfreiheit für die Bildungseinrichtungen.
  • ein Nein zu einer allgemeinen Kita-Pflicht, die verfassungswidrig wäre, und stattdessen eine verbindliche Start-Klasse für alle Kinder vor Eintritt in die 1. Klasse.
  • eine Rücknahme des verpflichtenden jahrgangsübergreifenden Lernens (JÜL). Schulen sollen JÜL, wenn vor Ort gewünscht, auf freiwilliger Basis durchführen.
  • das Modell der „Bürgerschule“ für mehr Eigenverantwortung für Schulen in freier Trägerschaft – die entgeltfreie „Privatschule“ für alle.
  • die Abschaffung des willkürlichen Losverfahrens bei der Zulassung zum Gymnasium.
  • den Verzicht auf verpflichtende Schuleinzugsbereiche.
  • die Abschaffung des absoluten Kooperationsverbotes für Bund und Länder zur Finanzierung der Bildungsinfrastruktur.
  • ein Hochschulfreiheitsgesetz für mehr Planungssicherheit, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung.

Berlin ist reich!

Berlin ist reich, und zwar an Potentialen und kreativen Köpfen. Dieser Reichtum kann und muss sich mittelfristig auch in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt widerspiegeln. Dass Berlin zum Touristenmagnet und Treffpunkt der vielfältigen Künstler- und Kulturszene wird, begrüßen wir ausdrücklich. Nicht Industrie und produzierendes Gewerbe werden zukünftig die Haupteinnahmequellen der Stadt sein, sondern vielmehr die Kreativwirtschaft, die Berlin gerade so interessant auch für Besucher macht. Die staatlichen Behörden haben in der Vergangenheit jedoch zu oft versucht, neue Initiativen bürokratisch zu behindern.

Daher fordern wir:

  • den koordinierten Einsatz privater Mittel bei der Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung.
  • die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung, damit auch Menschen mit ausländischen Abschlüssen selbstständig tätig werden können.
  • die Abschaffung vergabefremder und politisch motivierter Kriterien aus dem Berliner Vergabegesetz, damit auch kleine Unternehmen die Chance auf Erhalt öffentlicher Aufträge haben.
  • die weitestgehende Lockerung der Ladenöffnungszeiten auch an Sonntagen, damit der jeweilige Ladeninhaber und nicht die Verwaltung entscheidet, wann geöffnet sein kann.
  • die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Kammern.
  • die mittelfristige Reduzierung der Gewerbesteuer auf das Niveau des Umlandes.
  • eine bessere und zielgerichtete Unterstützung für ALGII-Bezieher, die sich selbstständig machen wollen.

Berlin ist nachhaltig!

Berlin ist grün, aber nicht Grün! Wir Liberale stehen für wirkungsvollen Umweltschutz, weil Umweltschutz nachhaltig und generationengerecht ist. Im Gegensatz zu den Grünen wollen wir aber keine Ökodiktatur. Wir stellen uns nicht aus ideologischen Gründen gegen den Ausbau der A100, obwohl diese Umwelt und Innenstadt entlasten würde. Wir stehen für einen pragmatischen Umweltschutz, bei dem jedem Bürger die Wahl des Verkehrsmittels selbst überlassen wird. Wir sind gegen eine Symbolpolitik, bei der eine teure „Umweltzone“ eingeführt wird und diese keinen messbaren Erfolg nachweisen kann. Wir wissen, dass der Strom zwar aus der Steckdose kommt, dieser aber auch dort hinein muss. Wir wollen eine vernünftige Energiepolitik, bei der Energie auch morgen noch bezahlbar bleibt.

Daher fordern wir:

  • die Abschaffung der sinnlosen Umweltzone – zur wirksamen Feinstaubbekämpfung setzen wir vielmehr auf eine konsequente Straßenbegrünung.
  • den Ausbau einer dezentralen Energieversorgung für Berlin.
  • die Einführung der notwendigen technischen Standards für das intelligente Stromnetz, sogenannter „Smart Grids“
  • die Neuvergabe der Konzessionsverträge für Fernwärme, Gas und Strom im Wettbewerb für einen maximalen Zeitraum von 15 Jahren.
  • ein Nein zur Gründung eines „Stadtwerks“ – der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.
  • den Ausbau eines vielfältigen und effizienten Verkehrssystems und keine ideologische Konzentration auf einzelne Verkehrsträger.
  • die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine nach Bremer Vorbild zur effektiven Durchsetzung des Tierschutzes.
  • die Abschaffung der unwissenschaftlichen Rasseliste im Berliner Hundegesetz und stattdessen die Einführung eines Hundeführerscheins für alle Halter von Hunden ab einer bestimmten Größe.

Berlin rockt!

Berlin rockt, Berlin rollt. Berlin ist berühmt für seine Club- und Kulturszene: von edel bis abgeranzt, von Punk bis Klassik. Jeder findet in Berlin, wonach ihm gerade der Sinn steht. Mit Events wie der BERLINALE und der BERLIN FASHION WEEK oder den Berliner Philharmonikern macht Berlin auch auf internationalem Parkett neben den ganz Großen eine gute Figur. Diesen Kulturschatz gilt es zu bewahren und zu fördern!

Daher fordern wir:

  • Ausnahmeregelungen beim Lärmschutzgesetz für Clubs (z.B. im Kiez „SO36“)
  • die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch Verleihung von Sachpreisen sowie Zurverfügungstellung von kostenlosen ÖPNV-Karten.
  • die unbürokratische Zurverfügungstellung von Räumen und Flächen für die sog. „Off-Szene“.
  • die berlinweite Einführung einer Negativliste für hygienisch nicht einwandfreie Lokale nach Pankower Vorbild.
  • eine weniger bürokratische Vorgehensweise der Ordnungsämter gegenüber den zahlreichen Clubs der Stadt.
  • den Verzicht auf populistische Verbotsforderungen, z.B. für Bierbikes oder Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen.

Berlin kann mobil!

Berlin ist eine pulsierende und wachsende Stadt. Darum braucht unsere Stadt ein leistungsfähiges und vielschichtiges Verkehrsnetz, das es jedem ermöglicht, schnell und günstig zu seinem gewünschten Zielort zu kommen. Das alljährliche Desaster der Berliner S-Bahn ist eine Blamage für den rot-roten Senat und zeigt: Das Land Berlin ist ein schlechter Verkehrsunternehmer. Wir bekennen uns zum Individualverkehr und bevormunden keinen Bürger in der Wahl seines Verkehrsmittels. Nur ein Mix aus verschiedenen Verkehrsträgern gewährleistet jedem Berliner größtmögliche Mobilität.

Daher fordern wir:

  • eine gute und der Hauptstadt angemessene Verkehrsanbindung an den neuen Großflughafen BER – es kann nicht sein, dass der S- und Fernbahnanschluss erst Jahre nach Eröffnung fertiggestellt sein wird. Vielmehr muss eine zeitnahe Anbindung Priorität bekommen.
  • den Ausbau der A100, um auch einen vernünftigen Autobahnanschluss der Ostbezirke zu gewährleisten.
  • den weiteren Ausbau der Radwege.
  • die so weit als mögliche Einführung der Grünen Welle auf den Hauptstraßen, gerade auch zur Vermeidung umweltschädlicher Emissionen.
  • Barrierefreiheit im gesamten ÖPNV. Diese umfasst nicht nur Mobilitäts- sondern auch Hör- und Sehbehinderte. Auch ist zeitnah an touristischen Schwerpunkten ein Angebot in englischer Sprache einzuführen.
  • neue Kriterien für die Ausschreibung der Berliner S-Bahn im Jahr 2017, damit Qualität und Preis und nicht das bisherige Monopol der Deutschen Bahn AG entscheiden
  • eine effektive staatliche Kontrolle der S-Bahn-Betreibergesellschaft durch sinnvolle Kündigungs- und Vertragsstrafenvereinbarungen.

Berlin ist jung!

Berlin wächst. Jedes Jahr zieht es mehr und vor allem junge Menschen in unsere Stadt. Darum ist es wichtig, dass wir nicht nur die berechtigten Interessen unserer älteren Mitmenschen in den Blick nehmen, sondern auch die der jungen Generation in allen Politikfeldern berücksichtigen. Die Berliner Gesellschaft muss kinderfreundlicher werden, denn nur die Erwachsenen von morgen werden den Wohlstand von heute halten und ausbauen.

Die rot-rote Bildungspolitik ist ein schweres Los – nicht nur für Gymnasien. Wir treten für die individuelle Förderung der Kinder, auch in Problemkiezen ein, und möchten alle Schulformen in Berlin gleichberechtigt fördern. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Attraktivität Berlins auch auf der besonderen sozialen Durchmischung und vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungs-, insbesondere Mietkosten, beruht.

Daher fordern wir:

  • den konsequenten Abbau der Berliner Staatsschulden durch Haushaltsdisziplin, Verkleinerung des Öffentlichen Dienstes und Privatisierung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften.
  • das aktive Wahlrecht ab 16 auch für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus.
  • eine bessere Mittelausstattung der Berliner Schulen, z.B. durch Ermöglichung von Public-Private-Partnerships (PPP).
  • die sukzessive Einführung einer kostenlosen Mittagsverpflegung für Schüler bis zur 6. Klasse und den konsequenten Ausbau von Ganztagsschulangeboten.
  • die Öffnung von schulischen Sportplätzen zur Freizeitnutzung auch am Nachmittag, am Wochenende und in den Schulferien.
  • eine bedarfsdeckende Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche.

Wir in Berlin

Allgemeiner Teil

Die Jungen Liberalen Berlin begreifen sich als politische Jugendorganisation einer modernen, liberalen Großstadtpartei. Durch die Stadtstaatenlage unterscheiden sich die Julis Berlin von den Julis der Flächenländer. Die Julis der Großen Flächenstaaten kennzeichnen sich durch starke regionale Aktivität in den Orten, Kreisverbänden und Bezirken, die wiederum föderal im jeweiligen Landesverband wirken. Dort treffen ländliche Regionen auf eine Vielzahl mittlerer und großer Städte mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen und Belangen aufeinander. In den kleineren Flächenstaaten, vornehmlich in den neuen Bundesländern, bestehen wiederum andere Situationen. Hier beschränkt sich die Aktivität oft auf wenige „Leuchttürme“ und ist sehr vom Engagement Einzelner und kleiner Personengruppen abhängig, während oft ganze Landkreise sehr strukturschwach sind und geringe Juli-Aktivität haben. In Berlin besteht der Landesverband aus einer einzigen großen Stadt mit fast 3,4 Millionen Menschen. Diese Insellage stellt die Julis vor viele Herausforderungen, bietet aber auch besondere Chancen.

Berlin hat durch seine ganz spezielle Vergangenheit stets eine besondere Rolle in der deutschen Geschichte gespielt. Als brandenburgische Siedlung an der Spree begonnen, entwickelte sich Berlin rasch zu einem wichtigen Wirtschafts- und Handelsstandort. Schnell wuchsen mehr und mehr Siedlungen zusammen und das Gewicht Berlins wuchs mit dem Aufstieg Preußens zur innerdeutschen Großmacht. Zur Kaiserzeit wurde Berlin zum politischen Zentrum Deutschlands und löste die alte Königsstadt Potsdam ab. Nach dem ersten Weltkrieg entwickelte sich Berlin zur Kulturmetropole und wurde in den späten 20er Jahren geprägt von Kunst, Lifestyle und gesellschaftlicher Vielfalt. In den 30er Jahren wütete der Terror der NS-Diktatur in Berlin besonders stark. Reichstagsbrand und Pogromnacht stehen bis heute als Symbol für den unmenschlichen Charakter des Naziregimes. Nach dem Krieg wurde das weitgehend zerstörte Berlin aber auch zum Symbol für Wiederaufbau und Neuanfang – und zum Hauptstreitpunkt zwischen den Siegermächten und damit auch politischen Weltanschauungen. Hier trafen Osten und Westen am spürbarsten aufeinander, was 1961 mit dem Bau der Mauer in Ewigkeit zementiert werden sollte. Alliiertenhauptquartier einerseits, Stasizentrale und Gefängnis andererseits waren fester Bestandteil des geteilten Berlins. Mit dem Mauerfall nahm aber auch die friedliche Revolution, die zur deutschen Einheit führte, zu wesentlichen Teilen in Berlin ihren Lauf. Diese vielfältige Geschichte hat Berlin geprägt. Den Julis Berlin ist es sehr wichtig, die Erinnerung an diese Ereignisse wach und präsent zu halten. Man muss sich der Geschichte bewusst sein, um eine Wiederholung verhindern zu können.

Seit dem Umzug des Parlamentssitzes spielt sich auch das politische Geschehen unseres Staates im wesentlichen in Berlin ab. Dieser Hauptstadtfaktor ist wichtig für die Entwicklung Berlins und ist ein großer Zuwanderungsmagnet, sowohl an Bürgern als auch an Investoren und Unternehmern. Diese erhalten jedoch, durch Senat und Stadtverwaltung verschuldet, keine optimalen Voraussetzungen, gerade wenn sie aus dem Ausland kommen. Hier muss Berlin deutlich unternehmerfreundlicher werden, um als Investitionsstandort attraktiv zu sein. Die Julis begrüßen ausdrücklich Bestrebungen von Firmen, ihren Konzernsitz nach Berlin zu verlegen und bedauern Abwanderungen. Berlin muss seine Standortvorteile besser nutzen und erweitern. Dies betrifft Themen wie Infrastruktur, Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte (Bildungsinfrastruktur) und die Verhinderung repressiver Behördenpolitik. Zudem fordern die Julis Berlin den längst überfälligen vollständigen Umzug aller Ministerien von Bonn nach Berlin.

Berlin ist jedoch nicht, wie andere Hauptstädte der Welt, eine auf dem Reißbrett geplante Beamten- und Diplomatenstadt. Auch ist Berlin keine konzipierte Fürstenstadt, sondern besteht aus einer Vielzahl unterschiedlichster Stadtgebiete, die mit der Zeit enger zusammengewachsen sind und sich zum heutigen Berlin vereinigt haben. Berlin ist gekennzeichnet durch kulturelle Vielfalt der verschiedensten Arten, die es zu bewahren und zu fördern gilt. Gerade diese Vielschichtigkeit macht Berlin aus. Eine Vielzahl von Orten und Bezirken mit unterschiedlichster Kultur, Gesellschaft und Grundstruktur formen die Gestalt von Berlin. In der Mitte findet man neben dem Regierungs- und Museumsviertel große städtische Wohngebiete. Einige davon waren ehemals bürgerliche Wohn- und Geschäftsviertel, Andere formten sich aus industriellen Mietskasernen für die zugereiste Arbeiterschaft. In den äußeren Stadtgebieten findet man sowohl dünn besiedelte, ländliche Räume als auch dichter besiedelte suburbane Wohn- und Geschäftsgebiete und die dicht besiedelten Plattenbaugebiete der 60er bis 80er Jahre.

Jede dieser Stadtregionen hat im Laufe der Zeit ihre ganz spezielle Kultur entwickelt und unterliegt noch heute einem steten Veränderungsprozess. Nicht nur Zu- und Abwanderung verändern die Erscheinung der Stadtviertel. Auch die kulturelle Identität der einzelnen Kieze bleibt nicht konstant sondern unterliegt einem ständigen Wandel. Die Julis begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, sprechen sich stark für kulturelle Vielfalt aus und wollen keine Gleichmacherei. Was jedoch verhindert werden muss, ist sogenannte „Ghettobildung“ verbunden mit der Entstehung von sozialen Brennpunkten, „No-Go-Areas“ und rechtsfreien Räumen.

Gerade sozial problematische Gebiete dürfen nicht sich selbst überlassen werden. Das Berliner Quartiersmanagement allein reicht nicht aus, um die Lebensqualität in Berlin hinreichend zu steigern. Deshalb unterstützen wir den privaten Versuch, sogenannte BIDs (Business Improvement Districts) zu gründen. Quartiersmanagement sollte dafür verwendet werden, die Lebensqualität in Problemgebieten zu verbessern. Dazu ist es unerlässlich, anhand objektiver Kriterien (Bildungserfolge, Wohneigentumsquote, Senkung der Kriminalitätsrate, des Verwahrlosungsgrades und des Leerstands) langfristigen Sinn und Erfolg solcher Maßnahmen zu überprüfen. Zudem sollten die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen ein Mitspracherecht haben, da es sich hier auch um Fördermittel des Bundes handelt, wobei die Verordneten vor Ort am ehesten über Sinn und Unsinn von Quartiersmanagement entscheiden können.

Jede Großstadt lebt von einem gut funktionierenden Nahverkehrsnetz, das von den Bürgern auch im großen Maßstab genutzt wird. Das Berliner Nahverkehrsnetz ist gut ausgebaut, muss aber, was Taktung und Sicherheit angeht, noch verbessert werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern, dass jedes Kind und jeder Jugendlicher unter 18 Jahre kostenlos alle Angebote der BVG und S-Bahn Berlin GmbH nutzen kann. Die Kosten werden getragen durch Umschichtungen im Tarifsystem zu Ungunsten der anderen Fahrgäste.

 

Konkreter Teil

In Berlin haben bezirkliche Themen oft auch überregionale oder sogar bundesweite Bedeutung. Folgende Themen sind uns besonders wichtig:

Beispiel Nordberlin

Ein drängendes Thema der nördlichen Stadtbezirke ist die Frage, wie es mit dem Flughafen Tegel weitergeht. Für eine Metropolenregion wie Berlin ist es aus unserer Sicht unverantwortlich und falsch, beide innerstädtischen Flughäfen schließen zu wollen. Der Flughafen Tegel ist Wirtschafts- und Besuchermagnet für den Berliner Norden. Deswegen sprechen wir uns für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes in Tegel aus. Sollte sich die Schließung des Flughafens bedauerlicherweise nicht aufhalten lassen, appellieren wir an den Berliner Senat, den Flughafen nicht zu schließen, bevor der neue Flughafen BBI vollständig bedarfsdeckend ausgebaut ist und für das Gelände und die Gebäude von Tegel ein sinnvolles und vernünftiges Nachnutzungskonzept vorliegt.

Weiterer Spannungspunkt ist die Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Die Julis Berlin sprechen sich gegen derartige Videoüberwachung aus, da diese keine Kriminalitätsprobleme löst, sondern diese nur an andere Orte verdrängt. Für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit müssen Kräfte von Polizei und Ordnungsamt präsent sein. Eine Kamera verhindert Straftaten nicht.

Die Jungen Liberalen Nordberlin begrüßen die Einführung der Negativliste für hygienisch nicht einwandfreie Lokale im Bezirk Pankow. Bisher für Verbraucher nicht immer offensichtliche Wettbewerbsnachteile kommen nun an die Öffentlichkeit. Das trägt zu einer wesentlichen Stärkung der Verbraucherautonomie bei, da es einen Bereich schafft in dem jeder Konsument für sich entscheiden kann, welche Mißstände er noch zu dulden bereit ist. Die Frist zwischen der ersten Überprüfung und der Veröffentlichung auf der sog. „Ekel-liste“ halten die JuLis für angemessen, da mit der Mängelbeseitigung selten untragbare Investitionen verbunden sind. Für die ablehnende Haltung der DEHOGA besteht kein Verständnis, da es eigentlich auch im Interesse des Gastgewerbes ist, das einzelne „Schwarze Schafe“ nicht die gesamte Branche in Verruf bringen. Um Wettbewerbsnachteile für Pankower Gastronomen zu vermeiden wäre jedoch eine Ausweitung auf ein möglichst großes Gebiet wünschenswert. Streitbar ist, ob es Sinn macht Smileys für besonders positive Ergebnisse nur auf Antrag zu gewähren. Dem insgesamt notwendigen Abbau unnötiger Bürokratie wird dadurch entgegen gearbeitet.

Beispiel Friedrichshain – Kreuzberg – Neukölln

Die Bezirke FKN zeichnen sich durch eine sehr starke Kulturelle Vielfalt aus. Das spezielle Lebensflair hat Magnetwirkung auf Zureisende aus allen Gebieten der Stadt und auch von außerhalb. Um dieses Flair zu halten und zu verbessern, müssen vor allem Drogen und Gewalt bekämpft werden. Das Kottbusser Tor und sein Drogenproblem sind in Berlin nicht erst seit der geplanten Errichtung einer Fixerstube ein Thema. Schon seit längerer Zeit macht sich Verärgerung im Bezirk breit, dass bei der Diskussion fast ausschließlich die Drogenkonsumenten selber mit allem was dazu gehört (Drogentote, Beschaffungskriminalität, etc.) im Mittelpunkt stehen. Dabei werden die anderen Betroffenen, nämlich die “normalen” Anwohner der Drogenumschlagsplätze und Aufenthaltsorte der Abhängigen, vollkommen vernachlässigt. Es wird kaum beachtet, mit welchen Problemen die indirekt Betroffenen konfrontiert sind. Hauseingänge und Spielplätze mit Spritzbesteck und Blut sind nicht nur für Kinder unzumutbar. Dieses Thema wird von dem Grün-Rot dominierten Bezirksamt scheinbar nur aus Sicht der Drogenkonsumenten betrachtet und die resultierenden Probleme werden hingenommen. Drogenpolitik in Berlin muss beide Seiten berücksichtigen, weil nicht nur die Abhängigen betroffen sind.

Außerdem sollte ein Gesamtberliner Konzept erarbeitet werden, damit sich die Schauplätze nicht einfach in andere Bezirke/ Stadtteile verschieben. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Linke Gewalt. Brennende Autos, beschmierte Häuser, Ladenverwüstungen und Buttersäureangriffe auf Restaurants müssen mit aller Konsequenz verfolgt und bestraft werden. Überlegungen, warum diese Taten begangen wurden, stehen erst danach an und sollen nicht schon während der Ermittlungen den Straftätern ein Image von Wohltätern und Gerechtigkeitskämpfern verleihen. Wenn jemand mit den Entwicklungen in seinem Umfeld nicht zufrieden ist, sollte er einen legitimen Weg zur Veränderung nutzen. Gewalt und Sachbeschädigung gehören nicht dazu. Sie sind eindeutig ein Fall für die Polizei oder wie mittlerweile bei jedem brennenden Auto in FKN automatisch Angelegenheit des Staatsschutzes. Es ist genau zu prüfen, wer die Täter sind und erst dann, welche Motive zu Grunde liegen, damit schnell und präventiv Maßnahmen eingeleitet werden können. Zur Bekämpfung sind Innen-, Stadtentwicklungs-, Bildung-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gefordert. Sie müssen den Menschen die nötigen Werkzeuge für eine persönliche Zukunft an die Hand geben, Rahmenbedingungen für Wohlstand schaffen und auch die Menschen schützen, die bei linker Gewalt zu Schaden kommen.

Die Julis FKN sehen in MEDIASPREE die Chance die nach wie vor schlechte soziale Struktur in FK weiter zu verbessern und den im Sozialatlas beschriebenen Trend weiter fortzuführen. Argumente um die öffentliche Nutzbarkeit sind in der Hinsicht von Doppelmoral belastet, da die gelobten Strandbars keineswegs kostenfrei zugänglich sind, sondern durch entsprechende Eintrittspreise ebenfalls – wenn nicht sogar viel stärker – eine Auswahl nach sozialen Kriterien bewirken. Die Jungen Liberalen müssen hier besonders deutlich machen, dass Investitionen immer am Beginn von Aufschwung stehen. Wer Investitionen verhindert und diese gegebenenfalls sogar durch entstehende Schadensersatzforderungen seitens der Investoren potenziert, der handelt fahrlässig. Er blockiert den Aufstieg des Bezirks und treibt den Bezirk in einen Engpass, der auf den Schultern kommender Generationen ausgetragen wird. Doch besonders in FK sind die Bewohner oft nicht in der Lage sich aus dieser Lage selber zu befreien. Wir befürworten Investitionen und damit die Verbesserung von Zukunftschancen für alle in FK.

Beispiel Mitte

Berlin Mitte verfügt mit der Museumsinsel, der komischen Oper, dem Kulturforum am Potsdamer Platz und der Berliner Philharmonie über ein vielfältiges Kulturangebot. Dieses Kulturangebot gilt es zu schützen und zu pflegen. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich daher für den Erhalt der Kulturstandorte in Berlin Mitte und deren organischer Weiterentwicklung aus. Die Clubszene im Herzen der Hauptstadt ist Kernelement des städtischen Lebens in Berlin-Mitte. Sie ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Vielmehr ist sie Ausdruck der Freiheit und Vielfalt in unserer Stadt. Senat und Stadtrat betreiben schon seit Jahren eine Gängelungs- und Beschränkungspolitik, die die Clubbetreiber zur Aufgabe zwingen soll. Dies ist der falsche Schritt für eine weltoffene, moderne und junge Stadt. Die Jungen Liberalen setzen sich daher für ein Fortbestehen der Clubszene in Berlin Mitte ein.

Berlin Mitte hat mit dem Tiergarten die größte Grünfläche in dieser Stadt. Als beliebtes Rückzugsgebiet von Sportlern, Grillfreunden und Erholung Suchenden hat der Tiergarten für die Bevölkerung in Mitte unschätzbaren Wert.

In der historischen Mitte Berlins zwischen Brandenburger Tor und Alexanderplatz klafft eine Lücke an der Stelle, wo bis vor kurzem der Palast der Republik stand. Die JuLis Berlin wünschen sich, dass auf diesem geschichtsträchtigen Ort wieder ein Bauwerk für die Öffentlichkeit entsteht. Der Aufbau einer Kopie des Stadtschlosses wird von den JuLis dann grundsätzlich begrüßt, wenn vor Baubeginn ein sinnvolles Nutzungskonzept und eine stabile Finanzierung, nicht allein durch die öffentliche Hand, sichergestellt werden. Es ist wichtig, dass ein Gebäude an derart prominenter Stelle auch im Sinne eines „Kulturforums“ den Interessen der Bürger und Besucher dient, etwa durch öffentliche Einrichtungen wie Museen, Ausstellungen, eine Bibliothek oder durch die Nutzung der Humboldt-Universität.

Die derzeitige Situation an den Schulen in Mitte ist schlecht. Die Bausubstanz lässt vielerorts zu wünschen übrig. Die Klassen sind zu groß. Es gibt zu wenig Lehrer. In einigen Gebieten sind an den Schulen wachsende Kriminalität und sinkende Lernmotivation zu beobachten. Diese Zustände können nicht allein Lehrern, Eltern und Schülern angelastet werden. Vielmehr hat die verfehlte Bildungspolitik des rot-roten Senats zwischen Ganztagsschule für alle und völliger Kapitulation vor sozialen Problem in einzelnen Bezirken der Bildung in Berlin einen Bärendienst erwiesen. Das in einigen Bezirken geplante Verbot von Privatschulen treibt diese Verschlimmerung in bester sozialistischer Manier auf die Spitze. Wir fordern den Berliner Senat und die Bürgerämter auf, die genannten Probleme zu beheben. Verbote für Schulen in freier Trägerschaft sind zu unterlassen, da sie das Bildungsangebot in Berlin verarmen lassen. Privatschulen haben Vorbildfunktion und ersparen dem Senat Kosten.

Die Julis begrüßen den Wettbewerb durch diese Schulen. Die Bausubstanz an Berliner Schulen ist dringend zu verbessern. Von Schulschließungen kann aufgrund von überfüllten Klassen keine Rede sein. Auch muss langfristig eine Lösung für den akuten Berliner Lehrermangel gefunden werden. Grundsätzlich befürworten wir die ergänzende Einbindung von Studenten im Lehrbetrieb, allerdings nicht als dauerhaften Ersatz für voll ausgebildetes Lehrpersonal.

Ein weiteres großes Problem ist die zunehmende Verbotskultur. Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen das seit dem Jahr 2009 geltende Alkoholkonsumverbot auf dem Alexanderplatz und auf anderen Plätzen in Berlin-Mitte aus. Ein Verbot führt erfahrungsgemäß nur zu Verdrängung, nicht zur Lösung von Problemen. Das von den Initiatoren im Bezirksamt Mitte angeführte Argument der Verunreinigung und Belästigung zieht nicht. Vielmehr fordern die Julis das Installieren von öffentlichen Toiletten sowie vermehrte Stadtreinigung auf öffentlichen Plätzen, die von Touristen und Berlinern häufig genutzt werden. Jugendliche brauchen ihren Raum und dürfen nicht aufgrund des Fehlverhaltens einzelner pauschal abgeurteilt werden. Die Julis fordern daher die konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts sowie generell erweiterte Präventionsarbeit und sprechen sich gegen eine kurzsichtige Verbotskultur aus.

Beispiel Tempelhof – Schöneberg

Tempelhof-Schöneberg ist ein sehr unterschiedlich strukturierter Bezirk, in dem es ein ausgewogenes Maß an Wohngebieten, Industrie, Gewerbe und Kultur. Die Region um den Nollendorfplatz ist ein wichtiges Zentrum homosexueller Kultur. Hier finden jährlich das Motzstraßenfest und der CSD statt, was auch von den Julis unterstützt wird. Hier, aber auch an anderen Stellen, sollte noch mehr Augenmerk auf die Aufklärung über homosexuelle Lebensweise, Kultur und Homophobie gelegt werden. Zahlreiche unterstützenswerte Vereine widmen sich den Themen „Menschenrechte von Homosexuellen“ und „Homophobe Gewalt“. Wir sprechen uns für noch stärkere Förderung dieser Projekte auch mit Hilfe von Mitteln des Quartiersmanagements oder des Senats aus.

Die Jungen Liberalen fordern das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf, jegliche unnötige Diskriminierungspolitik bezüglich des Baus des Europäischen Energieforums (EUREF) und der damit verbundenen “Energie-Universität” auf dem ehemalige n Gasag-Gelände zu unterlassen. Es ist darauf hinzuwirken, dass das Areal schnellstmöglich saniert werden kann und Konsequenzen aus der Kontaminierung des Bodens durch die frühere Gasaufbereitung ausbleiben. Da der Bezirk nicht über die finanziellen Mittel verfügt, die Nachnutzung in Form eines öffentlichen Platzes zu sichern bzw. die Altlasten generell zu beseitigen, kann von diesem Angebot kaum abgesehen werden. Zudem wertet das geplante Vorhaben die Region stark auf und bietet der Stadt und dem Bezirk ein Alleinstellungsmerkmal.

Die Jungen Liberalen heißen den Ausbau der sogenannten “Dresdner Bahn” grundsätzlich willkommen. Eine Bahnstrecke im Süden Berlins, zwischen Priesterweg und Mahlow, die nicht nur die Anbindung an den neuen Flughafen BBI sondern auch den Zugverkehr nach Dresden verbessern wird. Doch aufgrund der hohen Streckenauslastung ist es den Bürgerinnern und Bürgern in den Ortsteilen Lichtenrade und Marienfelde nicht zuzumuten, eine ebenerdige Trasse zu errichten, die den historischen Stadtkern in zwei Teile separieren würde. Deshalb unterstützen die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg die vom “Dresdner Bahn e.V. eingeleitete Bürgerinitiative zum Bau eines Eisenbahntunnels unter dem Ortsteil Lichtenrade. Die Deutsche Bahn sollte dahingehend jegliche Maßnahmen ergreifen und ggf. zusätzlichen Finanzbedarf beim Land Berlin bzw. dem Bund beantragen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Nachnutzung des Geländes des Flughafens Tempelhof. Wir bedauern dessen Schließung sehr. Nichts desto trotz muss für das Gelände jetzt ein sinnvolles Nachnutzungskonzept gefunden werden. Des Senat konnte bislang kein sinnvolles, nachhaltiges und langfristiges Konzept vorlegen. Zudem verurteilen wir die undurchsichtige Vergabe von Aufträgen seitens des Senats an Projekte, bei denen keine reguläre öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat und fordern den Senat auf, diesbezüglich Aufklärung zu leisten und zukünftige Projekte öffentlich auszuschreiben.

Eine moderne Verfassung für ein modernes Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feiert in diesem Jahr seinen 55. Geburtstag. Das ursprünglich nur als Provisorium gedachte und deshalb nicht Verfassung genannte Grundgesetz hat sich mittlerweile als maßgeblicher Faktor zur Herbeiführung und Bewahrung stabiler politischer Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Nicht ohne Grund sind die Staatsrechtler Deutschlands gefragte Experten, wenn andere Staaten, die einen demokratischen Wandel vollziehen, sich eine neue Verfassung geben möchten. Nichtsdestotrotz hat das Grundgesetz auch negative Folgen für die Entwicklung der politischen Verhältnisse. Dies liegt einerseits in den so bis dato nicht bekannten Strukturen der Gesetzgebungsorgane, die ihre Grundlage vor allem in den 1949 noch frischen Erfahrungen mit den Schwächen der Weimarer Reichsverfassung hatten, als auch in den vielen Änderungen die das Grundgesetz bis heute erfahren hat, und die Veränderung zum Nachteil der demokratischen Entscheidungsstrukturen zur Folge hatten. Hierbei seien insbesondere genannt:

1. eine massive Schwächung der Position der Länder durch Heranziehung nahezu jeglicher, ursprünglich den Ländern zustehenden, Gesetzgebungskompetenzen der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung.

2. Verinstitutionalisierung der Parteien, durch mangelnde Einflussmöglichkeit der Bürger auf die innerparteiliche Listenaufstellung bei gleichzeitigem Bestehen der 5%-Hürde.

3. eine 2. Kammer als Gesetzgebungsorgan, die sich nur mittelbar (nämlich über die in den gewählten Länderparlamenten gewählten Landesregierungen) demokratisch zusammensetzt.

4. ein kompliziertes System der Mischfinanzierung, das insbesondere Ländern und Kommunen die Verantwortlichkeit für ihre Haushaltspolitik entzieht und darüber hinaus als Folge den Landesregierungen im Bundesrat ein übermäßiges Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Bundestages zuspricht.

5. mangelnde Instrumente der direkten demokratischen Beteiligung der Bürger, was aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Republik 1949 noch verständlich, aufgrund des gewachsenen demokratischen Verständnisses der Bürger im Jahr 2004 nicht mehr zeitgemäß ist und massiv zur Abwendung der Bürger von der Politik beiträgt. Zur Bewältigung dieser Defizite schlagen die Jungen Liberalen Berlin eine Reform des Grundgesetzes wie folgt vor:

Zuständigkeiten trennen – Föderalismus stärken

Problem

Das Grundgesetz von 1949 gliedert Deutschland in Bundesländer. Durch die sogenannte Ewigkeitsklausel des Art. 79 Absatz 3 Grundgesetz wird eine Aufgabe der Gliederung des Bundes in Länder zumindest im Rahmen dieses Grundgesetzes ausgeschlossen. Auch die historische Entwicklung Deutschlands, das gerade auch im europäischen Vergleich eine sehr dezentrale Verteilung des kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens aufweist und somit nicht nur über ein starkes Zentrum verfügt, gebietet eine föderale Struktur mit starken Regionen.

Ein erfolgreicher Föderalismus zeichnet sich gerade dadurch aus, dass die einzelnen Verwaltungseinheiten eine größtmögliche Eigenständigkeit bewahren und auf diese Art und Weise ihre regionalen Probleme wirksamer und unter stärkerer Bürgerbeteiligung lösen als es einer Zentralregierung möglich wäre. Über 50 Jahre Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben diese Prinzipien jedoch de facto aufgegeben. Zum einen wurden nahezu alle Gesetzgebungskompetenzen der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung vom Bund an sich gezogen, zum anderen haben sich die Länder in Staatsverträgen und Ministerkonferenzen selbst ihrer Befugnisse beraubt.

Die Jungen Liberalen Berlin sind jedoch der Meinung, dass die Länder nicht nur teure Verwaltungseinheiten darstellen, sondern vielmehr ihre individuelle Stärke aus eigenen Kompetenzen ziehen und sich miteinander in den föderalen Wettbewerb um die besten Problemlösungen begeben sollen.

Lösungsvorschläge

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin:

1. eine klare Trennung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern

2. die Aufgabe der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung; sollte eine Kompetenzübertragung als notwendig erachtet werden, soll dies nur mit der zur Änderung des Grundgesetzes erforderlichen 2/3-Mehrheit möglich sein

3. die Aufgabe der sogenannten Rahmengesetzgebung. Bund und Länder haben in ihren Bereichen eine Allzuständigkeit

Grundgesetzänderungen

Das Grundgesetz ist daher wie folgt zu ändern:

1. Artikel 70 Absatz 2 GG wird gestrichen.

2. Artikel 72 GG (Konkurrierende Gesetzgebung) wird gestrichen.

3. Artikel 73 GG (ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes) wird um folgende Punkte ergänzt:

a) das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren.

b) das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer

c) die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen

d) die Kriegsschäden und die Wiedergutmachung

e) die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen

f) die Kriegsgräber und Gräber für anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft

g) das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen)

h) das Recht der Enteignung, soweit sie auf den Sachgebieten des Artikel 73 in Betracht kommen.

i) die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierenden Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe

j) die Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung

k) die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, die Sicherung der Ernährung, die Ein- und Ausfuhr land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Hochsee- und Küstenfischerei und den Küstenschutz

l) die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren und die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe

m) den Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genussmitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie den Tierschutz

n) die Hochsee- und Küstenschifffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschifffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen

o) den Straßenverkehr, das Kraftfahrtwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen

p) die Staatshaftung des Bundes

q) die künstliche Befruchtung beim Menschen, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen und Geweben

r) das Jagdwesen, den Naturschutz und die Landschaftspflege

s) das Melde- und Ausweiswesen

4. Artikel 74 GG (Gegenstände konkurrierender Gesetzgebung) wird gestrichen.

5. Artikel 74a GG (Konkurrierende Gesetzgebung für Besoldung und Versorgung im Öffentlichen Dienst) wird gestrichen.

6. Artikel 75 GG (Rahmengesetzgebung) wird gestrichen.

Bundestag und Bundesrat reformieren – Entscheidungen ermöglichen

Problem

Der deutsche Gesetzgeber hat es schwer. Nicht nur muss er im Bundestag die Stimmen der Regierungsmehrheit zusammenhalten, auch der Bundesrat will überzeugt werden, da er bei nahezu allen gesetzgeberischen Entscheidungen mittlerweile zustimmungspflichtig ist. Zwar sieht das Grundgesetz aus guten Gründen eine Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes vor; jedoch sind mittlerweile nahezu alle kostenwirksamen Entscheidungen zustimmungspflichtig, da sie auch Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Gemeinden haben. Die Beteiligung der Länder über die Landesregierungen hat jedoch, wie sich immer stärker gezeigt hat, nicht wirklich zu einer Beteiligung der Länderinteressen geführt, sondern vielmehr eine Art „Revanchekammer“ für die jeweilige Bundestagsopposition etabliert. Da das Wählerverhalten meist antizyklisch verläuft – d.h. die jeweilige Regierungsmehrheit auf Bundesebene unterliegt meist bei den nächsten Landtagswahlen – stellt zumeist die Bundestagsopposition die Mehrheit der Landesregierungen. Deren Verhalten im Bundesrat richtet sich jedoch meist vielmehr nach dem politischen Interesse der Parteiführung als nach den spezifischen Interessen ihrer jeweiligen Länder.

Darüber hinaus findet mittlerweile nahezu alle 6 Monate eine Landtagswahl statt, die – gerade auch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat – viel Beachtung auf Bundesebene findet. Regierung und Opposition befinden sich somit in einer Art Dauerwahlkampf, die sich ebenfalls negativ auf die Entscheidungsfreude des deutschen Gesetzgebers auswirkt. Gerade auch aus diesen Gründen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein Reformstau und eine Entscheidungsunlust etabliert. Sofern überhaupt Entscheidungen getroffen werden, handelt es sich meist nur um Minireförmchen, die den kleinsten gemeinsamen Nenner eines monatelangen Ringens von Regierung und Opposition darstellen.

Lösungsvorschläge

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin eine Reform der Gesetzgebungsorgane wie folgt:

1. Vereinheitlichung der Wahltermine

a) gemeinsame Landtagswahlen und Kommunalwahlen

Da in einem der 16 Bundesländer mittlerweile so gut wie alle 6 Monate eine Landtagswahl stattfindet, was auf Bundesebene aus wahltaktischen Gründen zu mangelnder Entscheidungsfreudigkeit führt, ist dringend eine Vereinheitlichung der Wahltermine erforderlich. Landtagswahlen sollen für alle Bundesländer gemeinsam an einem Termin stattfinden. Im Falle des Scheiterns von (Koalitions-)Regierungen findet eine Nachwahl nur für den Rest der Legislaturperiode statt, sofern diese noch länger als 12 Monate andauert. Dasselbe gilt für die Kommunalwahlen, die bundeseinheitlich in allen Kommunen stattfinden sollen.

b) Dauer der Legislaturperioden

Eine Verlängerung der Legislaturperioden mag aus Effektivitätsgründen sinnvoll erscheinen, jedoch bedarf eine lebendige Demokratie auch der regelmäßigen Legitimation durch die Bürger, so dass die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages und die sämtlicher Landtage auf maximal 4 Jahre festgeschrieben werden soll. Eine Effektivitätssteigerung sollte vielmehr durch die Koordinierung der verschiedenen Wahltermine selbst erreicht werden.

c) Aufteilung von Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen

Im Rahmen der Vereinheitlichung von Wahlterminen soll gewährleistet werden, dass die Wahlen zu den Landtagen der Länder genau zur Hälfte der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages stattfindet, so dass letztendlich – und in aller Regel – nur alle 2 Jahre, dann aber auch alle Bürger des Landes, zu Wahlen aufgerufen wird.

Die Kommunalwahlen wiederum sollen zeitgleich mit der Bundestagwahl stattfinden, so dass auf Länder- und Kommunalebene letztlich alle 2 Jahre Wahlen stattfinden.

2. Reform des Bundestages

a) Abschaffung von Erst- und Zweitstimme

Auch 55 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland versteht etwa die Hälfte der Bevölkerung das Wahlsystem aus Erst- und Zweitstimme nicht. Daher ist dieses System zu ändern. Dem Persönlichkeitselement im deutschen Wahlsystem soll durch eine neue Zusammensetzung des Bundesrates Rechnung getragen werden. Der Bundestag dagegen soll sich rein nach dem Verhältnisprinzip zusammensetzen. Um den Bürgern jedoch die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die zu wählenden Abgeordneten und damit gleichzeitig den Einfluss von Interessens- und Machtgruppen innerhalb der Parteien zu beschränken, ist eine personalisierte Verhältniswahl einzuführen; d.h. die Wähler entscheiden mit ihrer Stimme nicht nur über die zu wählende Partei sondern gleichzeitig auch über einen bestimmten Kandidaten. Auch soll die Kandidatur von Einzelpersonen möglich sein. Diese kandidieren in einem Bundesland und benötigen zu ihrer Wahl so viele Stimmen, das auf sie mindestens ein Sitz entfällt. Erhalten sie mehrere Sitze, so bleiben diese vakant. Aus Praktikabilitätsgründen ist daher gegebenenfalls die Einführung eines sogenannten “Wahlbuches” erforderlich, in dem die Wähler die zur Wahl stehenden Listen samt sämtlicher Kandidaten nicht auf einem Zettel, sondern in einem Pamphlet vorfinden. Eine Stimme ist sodann auf einen bestimmten Kandidaten der bevorzugten Liste zu vergeben. Zur Vereinfachung des Auszählvorgangs wäre zum Beispiel denkbar, die Seiten des sogenannten Wahlbuches zu Perforieren, so dass nur die tatsächlich benutzte Seite in die Urne geworfen wird und somit in die Auszählung gelangt.

b) 5%-Hürde

Die sogenannte 5%-Hürde hat sich, zur Vermeidung einer Splittergruppenbildung im Parlament, bewährt. Jedoch soll auch weiterhin die regionale Verwurzelung einzelner Parteien, die bislang über die Direktmandatsklausel ihre Berücksichtigung findet, Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages nehmen. Daher soll die 5%-Hürde auf die Landesliste in der Form beschränkt werden, als dass zur Erreichung des Fraktionsstatus weiterhin bundesweit die Erreichung von 5% der abgegeben Stimmen erforderlich ist, aber ein Wahlvorschlag auch dann durch den rechnerisch auf sie entfallenden Anteil im Bundestag repräsentiert wird, wenn nur in einem Bundesland 5% der abgegebenen Stimmen erreicht werden. Dieser Wahlvorschlag entsendet dann die der Landesliste zahlenmäßig zustehenden Abgeordneten.

3. Reform des Bundesrates

a) Zusammensetzung

Gemäß Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz ist eine Grundgesetzänderung, die eine Abschaffung der Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes vorsieht, zumindest im Rahmen dieses Grundgesetzes unzulässig. Darüber hinaus ist aber auch aus Gründen des Bundesstaatlichkeit weiterhin eine Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes geboten. Das bisherige Prinzip der Beteiligung der Landesregierungen hat sich jedoch nicht bewährt. Anstatt die spezifischen Interessen ihrer jeweiligen Länder zu vertreten, vertreten die Landesregierungen oftmals nur die jeweilige Couleur ihrer parteipolitischen Zusammensetzung und blockieren die Gesetzgebung des Bundestages. Daher ist die Zusammensetzung des Bundesrates in ein sogenanntes „föderales Senatsmodell“ abzuändern. Dies bedeutet, dass in jedem Bundesland sogenannte „Senatoren“ von den Bürgern des jeweiligen Bundeslandes in einer reinen Persönlichkeitswahl gewählt werden. Diese vertreten dann im Bundesrat die Interessen der Bürger ihres Landes. Hierbei erhält jedes Bundesland die gleiche Anzahl von 3 Senatoren, da die unterschiedliche Bevölkerungsgröße der jeweiligen Bundesländer bereits bei der Zusammensetzung des Bundestages über die sogenannten Landeslisten berücksichtigt wird, und somit gewährleistet werden soll, dass auch kleinere Bundesländer bei der politischen Entscheidungsfindung beteiligt werden. Bei 16 Bundesländern besteht der Bundesrat dann zukünftig aus 48 Senatoren.

b) Legislaturperiode

Jeder Senator wird in seinem Bundesland für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Im Falle seines Rücktrittes oder Todes wird ein Nachfolger nur für den Rest seiner Amtszeit nachgewählt, sofern diese noch mehr als 12 Monate beträgt. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Wahltermine soll gewährleistet sein, dass in jedem Land alle 2 Jahre nur ein Senator, also sukzessiv, gewählt wird. Somit fällt die Senatorenwahl immer mit den Landtags- oder der Bundestagswahl zusammen.

c)Entscheidungskompetenz

Das bisherige Prinzip von Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen wird beibehalten. In den Fällen, in denen das Grundgesetz entweder aus Gründen der Bedeutung der Entscheidungserheblichkeit oder aufgrund der Betroffenheit der Länder, die Zustimmung des Bundesrates voraussetzt, sollte auch weiterhin die Zustimmung der 2. Kammer erforderlich sein. Vielmehr findet eine Reduzierung der Zustimmungsgesetze dadurch statt, dass eine strenge Trennung der Finanzierung von Bund und Ländern erfolgt, so dass der Großteil der Bundesgesetze eben keinen Einfluss auf die Länderverwaltungen und/oder -Finanzen mehr hat.

Mischfinanzierung beenden – Verantwortungsprinzip einführen

Problem

Grundlegende Voraussetzung für ein Funktionieren einer klaren föderalen Aufgabenverteilung ist weiterhin auch die unabhängige, bedarfsorientierte Finanzierung der jeweiligen Gebietskörperschaften. Spätestens seit den Reformgesetzen der Großen Koalition von 1966-1969 wurde in der Bundesrepublik Deutschland jedoch ein hoch kompliziertes System der Mischfinanzierung eingeführt. Die aufkommensstärksten Steuerarten (Lohn-/Einkommenssteuer und Umsatzsteuer) fließen zum Teil dem Bund, zum Teil den Ländern und auch den Gemeinden zu. Der jeweilige Anteil richtet sich nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel, der für die Bürger in der Regel nicht mehr nachvollziehbar ist. Als Folge hiervon können sich die Landesregierungen darüber hinaus im Bundesrat als Blockierer im Sinne ihrer jeweiligen parteipolitischen Interessen gerieren, da jegliche Änderung der Steuergesetzgebung durch den Bund auch Auswirkungen auf die Länder- und ggf. die Gemeindefinanzen hat. Gleichwohl ist auf Länder-, und noch verstärkt auf kommunaler Ebene, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik unmöglich, da auf Bundesebene veränderte Rahmenbedingungen auch der sparsamsten und innovativsten Kommune die Finanzgrundlage entziehen.

Lösungsvorschläge

Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin zur Stärkung des bundesdeutschen Föderalismus eine gänzliche Neufassung der Finanzverfassung unter Beachtung folgender Gesichtspunkte:

1. klares Trennungsprinzip; jede Gebietskörperschaft finanziert ihre eigenen Ausgaben

2. finanzpolitische Unabhängigkeit; nicht der Bundesgesetzgeber entscheidet über die Höhe von Steuern, die Ländern und Gemeinden zufließt, sondern die Länder und Gemeinden erheben ihre eigenen Steuern und legen die jeweiligen Steuertatbestände fest. Die Länder und Gemeinden treten dadurch auch untereinander in einen Wettbewerb.

3. Die Verteilung der Gesetzgebungs- und Ertragshoheit soll wie folgt aussehen:

a) Die Erhebung und das Aufkommen folgender Steuerarten steht zukünftig ausschließlich dem Bund zu (die Zahl in Klammern entspricht dem jeweiligen Ertrag dieser Steuer im Jahr 2002; Quelle: statistisches Bundesamt):

aa) die Lohn- und Einkommenssteuer (€ 191 Milliarden)

bb) die Zölle (€ 3 Milliarden)

cc) die Körperschaftssteuer (€ 3 Milliarden)

dd) sonstige Verbrauchssteuern (€ 20 Milliarden)

b) Die Erhebung und das Aufkommen folgender Steuerarten steht ausschließlich den Ländern zu:

aa) die Umsatzsteuer (€ 105 Milliarden)

bb) Einfuhrumsatzsteuer (€ 33 Milliarden)

cc) Mineralölsteuer (€ 42 Milliarden)

dd) KFZ-Steuer (€ 5 Milliarden); diese soll mit der Mineralölsteuer zusammengelegt werden

ee) Rennwett- und Lotteriesteuer (€ 1,8 Milliarden)

ff) Erbschafts- und Schenkungssteuer (€ 3 Milliarden)

c) Die Erhebung und das Aufkommen folgender Steuerarten steht ausschließlich den Gemeinden zu:

aa) Grundsteuer (€ 9 Milliarden)

bb) Grunderwerbssteuer (€ 5 Milliarden)

cc) Gewerbesteuer (€ 23,5 Milliarden)

dd) Die örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern

d) Folgende Steuerarten fallen nach dem Willen der Jungen Liberalen Berlin ersatzlos weg, so dass eine Zuordnung unterbleibt:

aa) Vermögenssteuer (2002 noch € 0,239 Milliarden)

bb) Solidaritätszuschlag (€ 10,4 Milliarden)

cc) die Zinsabschlagssteuer (€ 8,5 Milliarden), da nach dem Willen der Jungen Liberalen Berlin Zinserträge den anderen Einkommensarten gleichgestellt und somit über die Lohn- und Einkommenssteuer besteuert werden soll.

e) Weiterhin ist die Tabaksteuer (€ 13,8 Milliarden) in eine Umlage zur Gesundheitsfinanzierung umzuwandeln, deren Ertrag zweckgebunden dem öffentlichen Gesundheitssystem zufließen soll.

4. Weiterhin fordern die Jungen Liberalen Berlin, im Sinne einer verlässlichen Politik für die Bürger und Unternehmen, die Erhebung von weiteren, im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannten und zugeordneten, Steuerarten nur auf eine begrenzte Zeit von 7 Jahren zuzulassen. Danach bedarf es zur weiteren Erhebung dieser Steuern einer erneuten Bestätigung durch den jeweiligen Gesetzgeber.

5. Im Gegensatz zum jetzigen, dezentralen, System der Finanzverwaltung fordern die Jungen Liberalen Berlin jedoch eine einheitliche und zentrale Steuer- und Finanzverwaltung für das gesamte Bundesgebiet. Der Wettbewerb zwischen den Ländern und Gemeinden soll nicht durch unterschiedliche Bearbeitungspraxen und -zeiten der einzelnen Finanzverwaltungen, sondern über die Steuersätze selbst erfolgen. Die Schaffung einer einheitlichen Finanzverwaltung hat für den Bürger den Vorteil, dass von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen einheitliche Verfahrens- und Prüfungsstandards angelegt werden würden. Zum anderen entfällt die Abhängigkeit von einzelnen Finanzämtern, z.B. wenn ein Bürger auf die zeitnahe Erstellung eines Grundlagenbescheid von Finanzamt X zur Wahrung seiner Frist bei Finanzamt Y angewiesen ist. Vielmehr könnte eine zentrale Finanzverwaltung jegliche Steuerpflichtigkeit von Bürgern und Unternehmen aufgrund der von den einzelnen Gebietskörperschaften mitgeteilten Steuersätze einheitlich bearbeiten.

6. Darüber hinaus soll, im Zuge einer verantwortungsbewussten Haushalts- und Finanzpolitik, eine Steigerung der Nettoneuverschuldung um mehr als 10% im Verhältnis zum vorangegangenen Haushaltsplanes nur mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3-Mehrheit) im Bundestag möglich sein.

Mehr (direkte) Demokratie wagen – Volksentscheide ermöglichen

Problem

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht so gut wie keine Elemente der direkten Demokratie vor. Selbst die Wahl des Staatsoberhauptes, der jedoch politisch kaum Einfluss nehmen kann, findet durch das besondere Konstrukt der Bundesversammlung statt. Im Ergebnis stellt die Wahl des Bundespräsidenten immer wieder ein Geschacher zwischen verschiedenen Parteien dar, um auf eine Mehrheit in eben jener Bundesversammlung zu kommen.

Weiterhin haben die Bürgerinnen und Bürger jedoch auch in anderen Fragen nicht die Möglichkeit, Entscheidungen der (Bundes)Politik zu bestätigen oder zu kippen oder gar Volksentscheide über bundespolitische Themen selbst herbeizuführen. So ist die Bundesrepublik Deutschland einiges der wenigen Länder in denen das Volk nicht über die Ratifizierung der Verträge von Maastricht oder Amsterdam oder gar die Einführung des Euro befragt wurde. Zwar bergen solche Abstimmungen auch das Risiko der Ablehnung wichtiger Entscheidungen; jedoch ist dies in Kauf zu nehmen, wenn das Volk tatsächlich als Souverän anerkannt werden soll. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik massivst für solche Projekte zu werben und damit auch die Bereitschaft in der Bevölkerung zu steigern. Die Erfahrung in anderen Ländern der EU hat gezeigt, dass eine Mehrheit der Bürger durchaus überzeugt werden kann.

Lösungsvorschläge

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher eine Ergänzung des Grundgesetzes wie folgt:

1. Direktwahl des/der Bundespräsidenten

Die direkte Wahl des Bundespräsidenten alle 5 Jahre mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Erhält ein Kandidat/in im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen 14 Tage später durchzuführen.

2. Volksinitiativen

Im Grundgesetz soll die Möglichkeit von Volksinitiativen (Ziel: Befassung des Bundestages mit einem Gesetzesentwurf oder einem Sachthema) verankert werden. Hierfür sollen innerhalb eines halben Jahres 0,5 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Zustimmung schriftlich bekunden. Beim Stand des Jahres 2002 mit 61,4 Millionen Wahlberechtigten (Quelle: statistisches Bundesamt), bedeutet dies die Zustimmung von ca. 307.000 Wahlberechtigten.

3. Volksbegehren

Weiterhin soll im Grundgesetz die Möglichkeit von Volksbegehren (Ziel: Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes) verankert werden. Zur Zulässigkeit eines Volksbegehrens müssen innerhalb eines halben Jahres 3 Prozent aller Wahlberechtigten (also z.Zt. ca. 1,84 Millionen Wahlberechtigte) schriftlich ihre Zustimmung bekunden. Im Falle eines auf Änderung des Grundgesetzes gerichteten Gesetzes bedarf die Zustimmung 5 Prozent aller Wahlberechtigten (ca. 3,07 Millionen Wahlberechtigte). Steuergesetze sind von der Möglichkeit eines Volksbegehrens/Volksentscheides auszunehmen.

4. Volksentscheide

Ist ein Volksbegehren zulässig, so ist innerhalb von 6 Monaten ein Volksentscheid hierüber durchzuführen. Zur Gültigkeit des Volksentscheides bedarf es folgender Quoren:

a) einfache Gesetze

bei einfachen Gesetzen beträgt die erforderliche Zustimmung 50% plus eine Stimme aller Wählerinnen und Wähler, wobei insgesamt mindestens 25% aller Wahlberechtigten (ca. 15,35 Millionen) zugestimmt haben müssen. Dasselbe gilt für die Ratifizierung von EU-Verträgen.

b) Änderungen des Grundgesetzes

Änderungen des Grundgesetzes bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 aller Wählerinnen und Wähler, wobei insgesamt eine absolute Mehrheit aller Wahlberechtigten (ca. 30,7 Millionen) zugestimmt haben müssen. Weiterhin gelten die Einschränkungen des Art. 79 Absatz 3 GG.

c) Rechtsfolge

Ein gültiger Volksentscheid ist Gesetzesbeschlüssen gem. Artikel 77 ff. GG gleichgestellt. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates. Die Verkündung und das Inkrafttreten erfolgt nach den Maßgaben des Artikel 82 GG. Darüber hinaus sind die Kosten zur Durchführung eines Volksbegehrens den Antragsstellern zurückzuerstatten.

5. Die JuLis Berlin fordern darüber hinaus eine Ratifizierung einer etwaigen EU-Verfassung durch die Wählerinnen und Wähler.

6. Volkentscheid aufgrund Beschluss des Bundestages oder des Bundesrates Darüber hinaus ist ein Volksentscheid durchzuführen, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestages dies beschließt; bei zustimmungspflichtigen Gesetzen kann auch eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundesrates die Durchführung eines Volksentscheides beschließen.

7. Regelungen in den Ländern Diese grundgesetzlichen Regelungen betreffen nur die Gesetzgebung des Bundes. Das Grundgesetz soll darüber hinaus lediglich vorschreiben, dass es die Instrumente der Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Länder- und Kommunalebene zu geben hat. Die tatsächliche Ausgestaltung bleibt jedoch den Ländern und Kommunen überlassen.