Wie ich zahle, ist meine Entscheidung

Die aktuelle Gesetzgebung für gesetzliche Zahlungsmittel ist unzureichend (Gesetz über die Deutsche Bundesbank §14 nach Artikel 128 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union), da Bargeld aktuell das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist, welches deutschlandweit an zwanghafter Akzeptanz finden muss; bargeldloser Zahlungsverkehr via EC- oder Kreditkarten findet hingegen keine politische Akzeptanz, obwohl die Nutzung von EC- und Kreditkarten längst gesellschaftlicher Konsens ist. Künftig müssen sowohl Bargeld als auch bargeldlose Zahlungsmittel als gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Gläubiger haben dabei die Wahlfreiheit zwischen einem dieser Zahlungsmittel. Als Ziel der Bundesregierung sollte es sein, dass alle Bürger einen Zugang zu Zahlungsmitteln haben sollen, die in erster Linie vom Markt und nicht vom Staat bzw. der Europäischen Zentralbank bereitzustellen sind. Natürliche und juristische Personen müssen die Option haben, Aus- und Einzahlungen von Bargeld bei Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern vorzunehmen.

Was ich zahle, bleibt privat, lieber Staat!

Für die Jungen Liberalen Berlin ist die aktuelle Gesetzgebung zur Förderung der Steuerehrlichkeit (§§ 93, 93b AO) ein Eingriff in die persönliche Freiheit und informationelle Selbstbestimmung, indem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kunden und Kreditinstituten aufgehoben werden und der Staat bzw. die BaFin und das Bundeszentralamt für Steuern beinahe willkürlich das Bankgeheimnis missachten. Somit wird der Bankkunde zu einem gläsernen Bürger.Deshalb ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit zurückzunehmen, um somit die Privatsphäre des Bürgers zu schützen, sodass das Auskunftsverweigerungsrecht der Kreditinstitute nicht nur in Zivilprozessen gültg ist. Das Bankgeheimnis darf unter keinen Umständen weichen, denn diese Vereinbarung gilt schon bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung, als auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Abschließend wird mit der genannten Gesetzesänderung die Privatsphäre und Selbstbestimmung des Bürgers vor dem Abruf der Kontenevidenzzentrale zur Speicherung von Kontendaten geschützt.

Menschenarbeit ist nicht wertloser als Geldarbeit!

Die Jungen Liberalen Berlin müssen erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass Einkommen aus Arbeit im Allgemeinen immer noch höher besteuert werden als Kapitalerträge. Der Gedanke des Leistungsprinzips wird durch diese Regelung völlig ad absurdum geführt. Deshalb fordern wir:

  • Kapitalerträge müssen steuerlich genauso behandelt werden wie Einkommen aus Arbeit. Dementsprechend muss die Abgeltungssteuer an die generelle Einkommenssteuer angepasst werden.
  • In der Steuererklärung müssen Kapitalerträge wie alle anderen Einkommen ausgewiesen werden.

Für das Gute, Schöne, Wahre – liberale Kulturpolitik für Berlin

Die Rolle der Kultur für unsere demokratische Gesellschaft kann kaum überbewertet werden. Kulturelle Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben sind Grundvoraussetzungen für eine selbstbestimmte Entfaltung des Menschen. Ohne Kunst und Kultur wäre unsere Gesellschaft nicht kreativ, die Wirtschaft nicht innovativ, die Bevölkerung nicht vielfältig.

In wenigen anderen Lebensbereichen sind liberale Werte und Gesellschaftsbilder so verbreitet und bedeutsam. Kultur ohne Freiheit ist nicht denkbar. Die Kultur lebt von der Vielfalt und dem Spannungsverhältnis zwischen Vertrautem und Neuem. Kultur ist höchst individuell und emotional sowie zugleich das Verbindende und die Basis für eine Verständigung untereinander.

Die Jungen Liberalen Berlin erkennen an, dass die heutige Kunst- und Kulturszene in vielen Bereichen ohne staatliche Unterstützung nicht überlebensfähig wäre und vor allem in ihrer Innovationsfähigkeit und Dynamik erheblich eingeschränkt würde. Doch gerade durch diese Subventionen haben sich Strukturen gebildet, die kritisch hinterfragt werden müssen.

Für die Jungen Liberalen Berlin stellt sich nicht die Frage, ob Kultur gefördert werden muss, sondern wie. Kunst- und Kulturfreiheit sind die Grundpfeiler des Verhältnisses zwischen Staat und Kultur. Dies umfasst nicht nur die individuelle Freiheit von Zensur, sondern auch den Auftrag des Staates, Kunst und Kultur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu fördern.

Kulturförderung

Die Förderung von Kunst und Kultur haben einen zentralen Stellenwert als prägendes Element einer Gesellschaft. Der Staat hat die Verantwortung den Zugang zur kulturellen Grundversorgung sicherzustellen.

Es ist die Aufgabe des Staates die Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen finanziell zu fördern. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass aufgrund von begrenzten Mittel neue Prioritäten gesetzt werden müssen.

Obwohl der Berliner Kulturetat im laufenden und kommenden Jahr über 500 Millionen Euro beträgt, besteht eine enorme Dominanz der institutionalisierten Hochkultur, die über 95% der Förderung erhält. Während gerade einmal 20 Millionen Euro für die etwa 30.000 freien Künstler in Berlin zur Verfügung stehen, erhält allein die Opernstiftung 140 Millionen Euro Unterstützung.

Der Kulturetat des Landes Berlin muss künftig einen Anteil an der weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung leisten. Um den hohen Wert von Kunst und Kultur für Berlin nicht zu schmälern, muss die Kulturförderung ihren Fokus von der beinahe ausschließlichen Unterstützung von Museen, Theatern und Opern auf die Bereiche der Musik, bildenden Künste, Bibliotheken und die freie Szene richten. Wir fordern künftig mindestens 15% des Kulturetats an die nicht institutionalisierte Kultur zu vergeben.

Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel besser zu verteilen, müssen sich die Kulturinstitutionen organisatorisch neu aufstellen und andere Wege zur Finanzierung nutzen. So sollten Theater, Museen und Opern flexible Mitgliedschaftsprogramme entwickeln, bei denen Bürger vom Nutzer und Besucher zu aktiven Kulturförderern werden und so mehr Verantwortung übernehmen und Engagement einbringen. Gleichzeitig muss auch die Selbstfinanzierungsquote durch private Spender erhöht werden. Künftig sollte öffentliche Förderung für Institutionen nur noch mittels „matching funds“ (Auslobung öffentlicher Mittel ist untrennbar mit dem Einwerben privater Mittel verbunden) vergeben werden. Durch die verstärkte Beteiligung von privaten Spendern werden so mehr Mittel für die Unterstützung der freien Szene bereitgestellt.

Wir fordern zudem, dass die kulturellen Institutionen mehr betriebliche Selbstständigkeit erlangen. So müssen Kulturbetriebe wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in die Lage versetzt werden, eigenständig mit ihren Einnahmen und Ausgaben zu wirtschaften. Gleichzeitig sollte die Förderung in langfristig angelegten Vereinbarungen festgelegt werden.

Um die freie Szene besser in die Kulturförderung zu integrieren, ist es notwendig, einen Kulturbeirat zu gründen, der über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Das Gremium soll vor allem aus zivilgesellschaftlich engagierten Personen bestehen, die maximal 5 Jahre eine Position im Beirat halten dürfen. Ein Teil der bereitgestellten Mittel sollte in den Ausbau von Atelierprogrammen und den Aufbau von Kunst- und Kulturhäusern investiert werden, welche jedem zur Nutzung offen stehen und als Arbeits- und Produktionsräume genutzt werden können.

Wir sprechen uns zudem gegen den Neubau der Zentral- und Landesbibliothek aus. Vor dem Hintergrund der Erosion von Bibliotheken, deren Anzahl von 217 im Jahr 1997 auf nur noch 85 (in 2012) geschrumpft ist, kann sich die Stadt ein solches Vorzeigeprojekt nicht leisten. Vielmehr muss die neue Rolle von Bibliotheken, die sich mittlerweile zu lokalen Kulturzentren entwickeln, berücksichtigt werden. Hier darf es nicht zu weiteren Schließungen kommen, sondern die Attraktivität muss durch freie WLAN-Zugänge, Veranstaltungskonzepte und eine eigenständige Profilentwicklung gesteigert werden.

Zu dieser Neustrukturierung des Kulturbudgets in Berlin gehört auch die Verhandlung über den Hauptstadtfinanzierungsvertrag mit dem Bund. Es bedarf künftig eines langfristigen Konzeptes, dass die Rolle des Bundes und dessen Planungen fest umschreiben. Denkbar ist hierbei etwa die Übernahme der Staatsoper um das Land Berlin von den finanziellen Belastungen zu befreien.

Kulturbildung

Für die Jungen Liberalen Berlin ist ein umfassendes Angebot kultureller Bildung essentiell für eine freie Persönlichkeitsentfaltung der Berliner Schülerinnen und Schüler. Die Frage, ob und inwieweit Schüler die Möglichkeit haben, sich am kulturellen Leben der Hauptstadt zu beteiligen oder schlicht ihre eigene Kreativität zu schärfen, darf nicht nur vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein. Daher fordern wir, dass es jedem Kind möglich sein soll an Kultur zu partizipieren, etwa indem sie ein Instrument erlernen. Dafür halten wir die Einführung von Bildungsgutscheinen, die z.B. an Musikschulen oder Jungendkunstschulen eingelöst werden können, für den zielführendsten Weg.

Um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich in verschiedenen kulturellen Themenfeldern zu profilieren, sprechen wir uns für einen Berliner Schülerwettbewerb nach Vorbild des Europäischen Wettbewerbs aus, der kreative Leistungen der Schülerinnen und Schüler in verschiedenen kulturellen Bereichen wie beispielsweise der bildenden Kunst oder der Poesie.

Da nicht alle Schulen von der materiellen und vor allem personellen Ausstattung her in der Lage sind, ein umfassendes kulturelles Angebot an AGs und Fortbildung für die Schülerinnen und Schüler zusammenzustellen, muss die Kooperation zwischen Schulen und den Verbänden und Institutionen der Kreativszene verstärkt bzw. überhaupt etabliert werden. Es liegt im eigenen Interesse z.B. einer Schauspielschule, mit Unterstützung des Landes Berlin Projekte an Schulen durchzuführen, um langfristig auch Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildung im Schauspielbereich begeistern zu können. Auf diese Weise ließe sich einfach und zu allerseitigem Nutzen ein breites kulturelles Angebot an Berliner Schulen implementieren.

Das Schauspiel fördert die Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler enorm. Das freie Spielen eines Charakters oder eines Charakterzuges hilft beim Einschätzen eigener Handlungen, das Präsentieren auf der Bühne gibt Selbstsicherheit, wie sie einfache Vorträge nicht vermitteln können. Das Unterrichtsfach Theater in der Sekundarstufe II soll zum Angebot in der Berliner Schullandschaft ausgeweitet werden, so dass es in der Regel gelernt werden kann. Das Prüfungsfach Darstellendes Spiel in der gymnasialen Oberstufe soll an allen Oberstufen angeboten werden.

Außerhalb der Schule können vor allem die Stadtbüchereien zu lokalen Kulturzentren ausgebaut werden. Auch hier ist eine enge Kooperation mit der Kreativszene zu forcieren, um Stadtbüchereien nicht nur als funktionalen Bücherverleih, sondern als generellen Anlaufpunkt für Kulturinteressierte zu etablieren. Dabei sollte man auch auf den Kontakt zu bereits bestehenden lokalen Verbänden wie Sportvereinen oder Kirchengemeinden zurückgreifen.

Wir fordern, dass öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, wie Bibliotheken und Museen, für alle unter 25 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Praktikanten, Freiwillige in Vollzeit und Studenten kostenfrei sind. Für andere kulturelle Angebote sollen besagter Altergruppe Vergünstigungen geboten werden.

Kultur und Medien

Freie Kunst, Kultur und Medien ermöglichen Kreativität und eine gut informierte Öffentlichkeit. Diese Freiheit und Vielfältigkeit sind Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft. Kultur und Medien sind ein häufig eng verflochtenes Feld, dass eine einheitliche Betrachtung notwendig macht. Festgefahrene Strukturen, die selten hinterfragt werden, treten hier ganz deutlich zu Tage, sei es der bürokratische Hochseedampfer GEZ, die Buchpreisbindung oder die Filmförderung.

Wir fordern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so schnell wie möglich zu privatisieren. Ausgenommen ist ein Sender für Nachrichten, Kultur und Bildung in TV und Radio.

Auch die Filmförderung in Deutschland muss dringend reformiert werden. Langfristiges Ziel muss es sein, diese industriespezifische Subvention abzuschaffen. Kurzfristig muss, da es sich bei der Filmförderung wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um eine staatliche Aufgabe handelt, die Zwangsabgabe von Kinobetreibern und Videoprogrammanbietern an die Filmförderungsanstalt (FFA) abgeschafft werden. Zudem muss die Filmförderung künftig umstrukturiert werden:

  • Die Referenzfilmschwelle sollte auf 200.000 Kinobesucher erhöht werden und zudem sollten Zuschauer aus anderen Verwertungsmedien anerkannt werden.
  • Die Bedeutung von „Expertenvoten“ (d.h. Festivals oder Bewertungsstellen) sollte künftig weniger Gewicht bei der Vergabe von Fördermitteln haben. Die FBW-Prädikatisierung sollte komplett aus dem FFG genommen werden.
  • Die Uraufführung von geförderten Filmen sollte nicht länger exklusiv an Kinos gebunden sein. Gleichzeitig sollten die starren Verwertungsfristen aufgeweicht werden, um parallele Starts der Filme zu ermöglichen.
  • In die Filmförderung in Deutschland muss kurzfristig auch die Gamingindustrie aufgenommen werden, um neben der Produktion von Filmen und Serien auch die Produktion von interaktiver Unterhaltungssoftware in Deutschland zu unterstützen.

Die wachsende eSport-Szene muss als Sport anerkannt werden. Insbesondere die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit würde es Teams ermöglichen, freiwerdendes Kapital in den Sport zu investieren. Dem eSport müssen die gleichen rechtlichen Privilegierungen zuerkannt werden wie anderen Sportarten, um Sportler zu fördern sowie die Durchführung von internationalen Turnieren und Partien zu ermöglichen. Dazu zählen die Lösung der VISA-Problematik, die Teilnahme an Fördermechanismen und die Beendigung des Zwangs einer Spielhallenerlaubnis für Gewerbetreibende, die das öffentliche Spielen von eSport-Titeln ermöglichen wollen.

Aus marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar ist die Buchpreisbindung. Sie muss abgeschafft werden.

Das Mittel der Indizierung verkörpert die Idee des bevormundenden Beschützerstaates in Reinform. Eine Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien, eine sogenannte „Indizierung“, erfolgt auf Antrag von Jugendministern und -ämtern durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und hat zur Folge, dass ein betroffenes Medium in Deutschland nicht mehr beworben, nicht öffentlich ausgelegt und nur auf Nachfrage an Erwachsene verkauft werden darf. Betroffene Telemedien dürfen nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden und indizierte Internetseiten werden durch das BPjM-Filtermodul oberflächlich vor deutschen Internetnutzern verborgen. In der Praxis kommt eine Indizierung aber fast immer einem Verkaufsverbot gleich, da durch das Werbeverbot und den eingeschränkten Verkauf, der Vertrieb dieser Medien kaum noch wirtschaftlich ist und oft eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen wird. Daher kommt es immer wieder zu einer Selbstzensur durch die Künstler, Hersteller und Verleiher, da diese eine Aufnahme auf den Index und damit starke wirtschaftlich Nachteile fürchten. Dem deutschen Verbraucher steht danach nur noch eine geschnittene Version zur Verfügung, die nicht mehr der ursprünglichen Vision des Künstlers entspricht. In dieser Handhabe sehen wir einen bevormundenden Umgang mit dem Deutschen Verbraucher sowie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Kunst. Wir treten für ein Ende der Indizierungspraxis ein und fordern die Freigabe aktuell bereits indizierter Medien.

Deutschland ist zur Zeit der einzige EU-Staat, welcher sich eine eigene Behörde zur Einstufung von Computerspielen leistet, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Flächendeckend ist in der EU die Pan European Game Information (PEGI) zur Einstufung von Computerspielen etabliert.

Dieses bietet u.a. im Vergleich zur USK eine differenziertere Einstufung bei der Bewertung von Spielen für Kleinkinder (3, 4, 6 und 7 statt bei USK nur 0 und 6), sowie bei möglicherweise jugendgefährdenden Titeln eine sichtbare Auskunft über den Grund einer möglichen Jugendgefährdung (Gewaltdarstellung, Diskriminierung, sexuelle Darstellungen, etc.). Auch Deutschland sollte sich endlich diesem besseren internationalen Wertungssystem anschließen. Die USK ist ersatzlos abzuschaffen.

Kreativwirtschaft

Mit etwa 30.000 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen – 20 Prozent aller Berliner Firmen – und rund 190.000 Jobs ist die Kreativszene ein essentieller Bestandteil des Berliner Wirtschaftsraums und ein wichtiger Faktor im Arbeitsmarkt der Hauptstadt.

Kaum eine andere Branche wächst in Berlin so schnell wie die Kulturwirtschaft, die sich zu einem treibenden Motor für das Wirtschaftswachstum der Hauptstadt entwickelt. Dieses Potential muss genutzt werden, um eine positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschlands wichtigster Kulturhochburg sicherzustellen. Langfristiges Ziel einer verantwortungsvollen Politik kann hierbei nicht eine andauernde Subvention der Kreativszene sein, sondern nur die Schaffung von soliden Rahmenbedingungen – für die Kreativszene selbst, aber vor allem auch für die Wirtschaftsformen, in denen sie sich letztendlich verfasst.

Ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung der Berliner Kulturszene wird durch Gewerbetreibende erwirtschaftet, die als Klein- und Kleinstunternehmer fungieren. Um kreativen Gründern Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, sprechen wir uns dafür aus, die staatlichen Mikrokreditprogramme, vor allem durch die Investitionsbank Berlin, auszuweiten, da entsprechend kleine Kredite für die führenden Kreditinstitute in der Regel teuer und nicht lukrativ sind. Hierbei ist je nach Möglichkeit mit privaten Mikrofinanzinstituten zusammenzuarbeiten.

Viele Unternehmer der Kreativwirtschaft bringen vor allem Know-How für ihr eigenes Produkt mit, verfügen aber nur über geringe kaufmännische oder unternehmerische Vorkenntnisse. In Zusammenarbeit mit der IHK, den Verbänden der Kreativwirtschaft und den Fachhochschulen wirtschaftlicher Ausrichtung sollen daher Unternehmerschulungen und Seminare angeboten werden. Gerade Kleinunternehmer, die keine kaufmännisch ausgebildeten Angestellten beschäftigen können, sollen sich so Grundsätze der Unternehmensführung näherbringen können.

Um das gesamtgesellschaftliche Potential der insgesamt gut aufgestellten Kreativwirtschaft auszuschöpfen, muss außerdem die Vernetzung mit anderen Branchen und der Wissenschaft forciert werden. Dies kann beispielsweise durch branchenspezifische Kreativmessen, bessere Vernetzung zwischen den einzelnen Branchenverbänden und zwischen Kreativwirtschaft und Hochschulen geschehen.

Wie in allen anderen Branchen lässt sich auch im Unternehmertum der Kulturszene ein finanzielles Risiko für den Unternehmer oder Freiberufler nicht wegregulieren. Mindesthonorare für die Freie Kulturszene lehnen wir daher in diesem Zuge entschieden ab. Vielmehr muss der Staat durch eine dynamische Wirtschaftsentwicklung und solide soziale Absicherungen, z.B. im Sinne des Liberalen Bürgergelds die Weichen für ein finanzielles Auskommen der Berliner Kulturschaffenden stellen.

Zuletzt muss der Senat dafür Sorge tragen, dass der Kreativszene Foren zum Austausch geboten werden. Wir begrüßen es daher, wenn das Land Berlin in enger Abstimmung mit den Verbänden der Kreativwirtschaft und Sponsoren Messen und Symposien ausrichtet, auf denen sich Berlin als Kulturmetropole präsentieren und sich die Akteure der Kreativszene vernetzen und austauschen oder auf kreativen Berufsmessen mögliche Mitarbeiter bzw. Arbeitgeber finden können. Hier muss auch dafür Sorge getragen werden, dass der Kulturwirtschaft ausreichend Berliner Messezentren und Standorte zur Verfügung stehen, insbesondere nach dem zeitweiligen Wegfall des Flughafens Tempelhof als Messegelände.

Wir sprechen uns gegen die Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) von 2016 aus. Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Kunstobjekte, gerade ins EU-Ausland, sind für uns nicht zeitgemäß und stellen einen Wettbewerbsnachteil für den deutschen Kunstmarkt dar. Das vorgebrachte Argument der Terrorfinanzierung ist bisher durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) nicht durch konkrete Zahlen belegt worden. Bestehende Schlupflöcher – für die es keines neuen „Supergesetzes“ bedarft hätte – existieren auch weiterhin. Der Schutz und die Rückgabe ausländischen Kulturgutes, welches unrechtmäßig ausgeführt wurde, sind dagegen bereits in der bestehenden Gesetzeslage geregelt.

Kultur und Digitalisierung

Aufgabe der Kulturpolitik im 21. Jahrhundert muss sein, vor allem junge Menschen für die Auseinandersetzung mit Kultur zu gewinnen. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Verbesserung der digitalen Infrastruktur staatlich finanzierter Kultureinrichtungen. Öffentlich zugängliches WLAN muss zum Standard in allen staatlichen Einrichtungen werden. Ein für die Berliner Kunstszene repräsentativer Internetauftritt sowie die Bereitstellung von weiterführenden Informationen im für Heranwachsende alltäglichen App-Format müssen mittelfristig als Ziele definiert werden. Wer bei kulturell wertvollen Inhalten aber nur an die Werke von Dichtern und Denkern vergangener Epochen denkt, hat die Generation Internet bereits größtenteils verloren. Zur Auseinandersetzung mit Philosophie darf nicht nur Kant gehören, sondern auch aktuellere Fragestellungen etwa bezüglich der gesellschaftlichen Einstellung zu geistigem Eigentum. Die Jungen Liberalen Berlin sind davon überzeugt, dass aktuelle Kulturdebatten Einzug in den kulturellen Bildungsplan von Heranwachsenden finden müssen.

Die voranschreitende Digitalisierung insbesondere im Zuge der Internetrevolution stellt neue Anforderungen an den Begriff des Urheberrechtes. Für die Jungen Liberalen Berlin ist klar, dass staatliche Präventivkontrollen des Internets auf etwaige Urheberrechtverletzungen keine Lösung sein können. Die digitale Generation unter Generalverdacht zu stellen hemmt letztlich den Innovationsprozess in den Geschäftsfeldern von morgen. Durch die Omnipräsenz des Internets sollten Urheber vielmehr dazu angehalten sein, sich deutlich über eine mögliche Nutzung ihrer Werke unter sogenannten Open-Content-Lizenzen zu positionieren. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich zudem gegen eine Verschärfung des Urheberrechts zulasten der Urheberrechtsverwerter aus. Insbesondere weiterreichende Auskunftspflichten seitens der Verwerter oder Rückrufrechte seitens der Urheber konterkarieren eine dynamische Entwicklung der Kreativszene und erschweren es Neugründern, ihre Produkte platzieren zu können. In diesem Sinne trüge eine Ausweitung der Urheberrechte auch nichts zu einer finanziellen Absicherung der Kulturschaffenden bei.

Ebenso lehnen wir das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ab. Die aktuellen Bestimmungen zum Urheber- und Zitatrecht reichen aus, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden ohne Möglichkeiten moderner Internetdienste nachhaltig einzuschränken oder zu gefährden.

Auch fordern wir die Aufhebung des Zwanges zur „Depublikation“ von Beiträgen auf den Internetseiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Beiträge, die durch öffentliche Finanzierung erstellt wurden, sollten generell so lange wie möglich im Internet abrufbar sein. Die rechtliche Grauzone im Rundfunkstaatsvertrag, wonach ein Livestream mit mehr als 500 Zuschauern als Rundfunk betrachtet wird, ist zu beseitigen.

Menschen nicht über einen Kamm scheren – NC abschaffen

Die Jungen Liberalen Berlin setzen sich für eine Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen einzig aufgrund einer Abiturdurchschnittsnote ein. Den Universitäten und Hochschulen steht es jedoch frei, die Abiturnote mit Zulassungstests zu kombinieren, um die konkreten Eignungen von Bewerbern für Studiengänge genauer zu prüfen.

Volle Testierfreiheit – Pflichtteile abschaffen, Freibeträge anpassen!

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Abschaffung des sogenannten „Pflichtteils“ im Erbrecht, der Familienangehörigen und Ehegatten bzw. Lebenspartnern auch gegen den Willen des Erblassers einen Teil des Erbes zusichert. Das BGB und das ErbStG sind dementsprechend anzupassen. Minderjährige, unterhaltsberechtigte Kinder sollen jedoch ihre lebzeitig gegen den Erblasser bestehenden Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass geltend machen können.

Berlin braucht ein liberales Jagdrecht!

Für die Jungen Liberalen Berlin stehen beim Jagdrecht biologische Aspekte und Praxisnähe im Vordergrund. Ideologie ist kein guter Ratgeber, wenn es um ein verträgliches Miteinander von Lebewesen in der Natur geht, vor allem in Wäldern. Im Gegenteil, wir sehen die Verantwortung bei Förstern, Landwirten und Jägern besser aufgehoben als in einer Gesetzgebung, die statt sinnvoller Rahmenbedingungen übermäßige Detailregelungen aufstellt.

Daher lehnen wir auch die negative Stigmatisierung von Jägern ab, die eine gewissenhafte und gute Arbeit zum Wohle der Pflege von Wildtieren und deren Lebensräume durchführen. Wir unterstützen daher auch eigenverantwortlich angebotene Möglichkeiten, die Berufe von Förstern und Jägern kennenzulernen.

Das Jagdrecht muss gleichzeitig das Tierleid berücksichtigen, aber genauso auch einer nachhaltigen Entwicklung von Wildpopulation und dem Interesse von Landwirten, Jägern, Förstern und Waldbesitzern dienen. Dazu sind wichtige Standards für Lebewesen einzuhalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Konkret fordern die Jungen Liberalen Berlin:

  • Bei der Tötung von Tieren muss ein sicheres und möglichst leidloses Sterben der Tiere gewährleistet sein. Eine Pflicht zu Nutzung bleifreier Munition lehnen wir ab. Dies kann am besten in Eigenverantwortung gewährleistet werden. Sollten offensichtliche Verstöße gegen diese Maxime, oder die Beseitigungspflicht erfolgen, müssen Sanktionen durchgesetzt werden. Dies ist auch im Eigeninteresse der Jägergemeinschaft.
  • Die Fütterung muss differenziert nach Fütterungsart, Wildart und Lebensräumen durchgeführt werden. Dies wissen auch alle gewissenhaften Jäger. Deshalb müssen auch alle gesetzlichen Regelungen diese Unterschiede berücksichtigen. Dies kann ein Gesetz schlechter regeln als die jeweiligen Verantwortlichen. Deshalb sehen wir hierbei die Inhaber des Jagdausübungsrechts in den entsprechenden Gebieten und die untere Jagdbehörde in der Verantwortung, ihre Fütterungsregeln selbst aufzustellen und transparent zu machen.
  • In Notzeiten muss z.B. eine Fütterungsregelung durchgeführt werden, etwa im Falle von Schalenwild muss besonders auf tierschutzorientierte Fütterungsregelungen geachtet werden.
  • Bei der Tötung von Tieren bei der Jagd muss ein nachhaltiges Populationsmanagement und Tier- und Artenschutz im Vordergrund stehen. Beim Populationsmanagement muss mit differenzierten Konzeptionen gearbeitet werden. Insbesondere müssen diese den Anforderungen von Wild und Wald gerecht werden.
  • Die Ausbildung von Jagdhunden muss unbürokratisch und praxisnah erfolgen können. Der Wolf muss ins Jagdrecht aufgenommen werden.
  • Keine Wiedereinführung der Jagdsteuer!
  • Es müssen Betretensrechte zur Nachtzeit in Waldgebieten eingeräumt werden, sofern sie in Abstimmung mit dem Besitzer erfolgen. Dies gilt zum Beispiel für Geocacher.
  • Die Jagd mit anderen Zielsetzungen (wie z.B. der einer “Trophäe”) ist dann und nur dann völlig legitim, wenn bei der Jagd der jagdliche Auftrag erfüllt und ein leidloses Sterben von Tieren gewährleistet wird.
  • Jägern muss die Möglichkeit eröffnet werden mithilfe von Nachtsichtzielgeräten zu jagen.

Mehr Kontrolle der Kontrolleure

Der Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten vor einigen Monaten zeigte, dass der BND erhebliche Rechtsverstöße begeht und massenhaft Bürger überwacht. Das am 20. Oktober beschlossene BND-Gesetz legalisiert diese bisher illegale Überwachungspraxis und schränkt damit zentrale Grundrechte vieler ein.

Das Gesetz soll einen Vollzugriff auf den deutschen Internetknotenpunkt ermöglichen, wodurch auch Deutsche vom BND überwacht werden. Die Aufweichung von gesetzlichen Überwachungsgründen führt zu einer uferlosen Ausweitung der Möglichkeiten des Geheimdienstes und die Weitergabe von 1,3 Milliarden Metadaten im Monat an ausländische Nachrichtendienste ist nichts weniger, als eine Vorratsdatenspeicherung für ausländische Geheimdienste.

Diese im Namen der Terrorabwehr durchgeführte Reform hat zum Ergebnis, dass die individuelle Freiheit von Deutschen und Ausländern im Namen der Sicherheit Schritt für Schritt weiter eingeschränkt werden. Die Freiheit und Privatsphäre des Einzelnen darf jedoch nicht für blinde Sicherheitsbestrebungen geopfert werden.

Mit Freiheit sicher

Für die Jungen Liberalen Berlin ist es eine notwendige Aufgabe des Staates, die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren. Freiheit und Sicherheit dürfen dabei nicht in Konkurrenz stehen: Sicherheit bedeutet für uns den Schutz von Rechtsgütern und damit der Freiheit jedes Einzelnen. Die Instrumente zur Wahrung der Sicherheit können diese aber auch massiv gefährden.

Eine pauschale, dauerhafte, anlasslose oder massenhafte, staatliche Überwachung lehnen wir strikt ab. Dazu zählen insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, die Fluggastdatenübermittlung und jede Speicherung von Daten, die in der Lage wäre Bewegungsprofile zu erstellen. Wir lehnen weiterhin die gezielte staatliche Videoüberwachung kritischer Plätze ab, da hiermit nur eine Verlagerung der Kriminalität an andere nicht überwachte Orte stattfindet.

Vorschläge, die Nutzung von Verschlüsselungstechniken einzuschränken oder Backdoors in Soft- oder Hardware einbauen zu lassen, widersprechen den Werten von Freiheit und Privatheit. Stattdessen muss der Staat bessere Möglichkeiten zum Schutz vor Überwachung und technischen Angriffen ermöglichen, denn er hat die Pflicht, die Freiheit seiner Bürger zu schützen. Um das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen, müssen auch endlich geeignete rechtliche Rahmen gesetzt werden, die dieses wirksam schützen.

Überwachung in Einklang mit den Grundrechten

Es braucht endlich Klarheit über die gesetzlichen Grundlagen der Überwachung von Ausländern. Der BND konstruiert mittels gerichtlich nicht überprüfter und juristisch zweifelhafter Rechtstheorien eine Rechtfertigung für Grundrechtseingriffe, die massenhafte Freiheitseinschränkungen bedeuten. Unsere Forderungen lauten:

  • Jede Überwachungsmaßnahme, unabhängig davon welches Ziel sie hat oder wo sie stattfindet muss durch die G 10-Kommission genehmigt werden. Um die hohe Zahl an Fällen zu bearbeiten muss die Kommission über ausreichende personelle Kräfte verfügen.
  • Das Genehmigungsverfahren muss sich an einem Gerichtsverfahren orientieren. Die Nachrichtendienste müssen ihren Antrag begründen und eine Ombudsperson vertritt die Rechte der Person im Fokus des Verfahrens.
  • Nach Ende der Maßnahme müssen die Betroffenen grundsätzlich benachrichtigt werden.
  • Staatsangehörige anderer EU-Staaten dürfen beim Schutz ihrer Rechte nicht schlechter gestellt werden als deutsche Staatsbürger. Für Nicht-EU-Bürger müssen die Normen internationaler Konventionen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gelten.

Kontrolle der Geheimdienste

In der jüngeren Vergangenheit hat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland oft kläglich versagt. Den Gremien fehlt es an Rechten und Mitteln, um die Dienste ausreichend zu überprüfen. Daher fordern wir diesbezüglich eine grundlegende Reform:

  • Die Vorgänge und Abläufe in Geheimdiensten müssen künftig direkt vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) geprüft werden. Die Abgeordneten müssen ein uneingeschränktes Fragerecht erhalten. Informationsverweigerung darf nicht mehr möglich sein. Alle Verstöße müssen mit Sanktionen geahndet werden.
  • Das PKGr soll mit den Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet werden. Auf Beschluss von einem Viertel der Mitglieder sollte jeder Geheimdienstmitarbeiter vorgeladen und befragt werden können.
  • Das PKGr soll künftig die Regeln der Geheimhaltung seiner Sitzungen und Anhörungen selbst festlegen.
  • Sitzungen des PKGr müssen ausführlicher protokolliert werden, um die Nachvollziehbarkeit der Informationen sicherzustellen.
  • Im PKGr besprochene Sachverhalte müssen künftig, nach Mehrheitsbeschluss, von den Abgeordneten öffentlich gemacht werden dürfen, außer die Sicherheit oder das Wohl von Personen oder der Bundesrepublik könnten gefährdet werden.
  • Das PKGr muss eine eigene Geschäftsstelle mit ausreichend Mitarbeitern erhalten, die die Abgeordneten bei ihrer Arbeit unterstützen und mit denen sich diese austauschen können.
  • Nach dem Vorbild der Wehrbeauftragten soll der Posten eines Geheimdienstbeauftragten geschaffen werden, der sich hauptamtlich mit der Kontrolle der Nachrichtendienste befasst. Dieser soll auf die Kapazitäten der Geschäftsstelle des PKGr zugreifen können.

Nur “Nein heißt Nein” kann’s auch nicht sein.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern eine grundlegende Überarbeitung des just von der Großen Koalition verschärften Sexualstrafrechts.

Der jüngste Reformversuch der Bundesregierung hat tatsächliche Probleme in der Bekämpfung von Sexualverbrechen nicht behoben und Bemühungen um ein lückenloses und praktikables Sexualstrafrecht mehr geschadet als genutzt.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern deshalb, die in weiten Teilen impraktikablen Änderungen zu korrigieren und mögliche Gesetzeslücken zu schließen, um so eine wirkungsvolle und sinnvolle Reform des Sexualstrafrechts auf Grundlage der Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium eingerichteten Expertenkommission einzuleiten. Essentiell dafür ist eine ausgewogene, sachliche und fundierte Debatte ohne ideologische Scheuklappen, gerade auch in den Gremien des Deutschen Bundestages.

Darüber hinaus sehen die Jungen Liberalen Berlin die Defizite bei der Bekämpfung von Sexualverbrechen weniger bei einer mangelnden Rechtsgrundlage als in der unzureichenden Anwendung und Durchsetzung geltenden Rechts. Die Politik muss durch eine bessere Ausstattung der Justiz, der Polizeibehörden und der Präventivarbeit es möglich machen, geltendes Recht konsequent durchzusetzen, statt durch ständige Rufe nach Rechtsverschärfungen von ihren eigenen exekutiven Versäumnissen abzulenken und eine Debatte zu befeuern, die in weiten Teilen der Rechtswirklichkeit in Deutschland vorbei gegangen ist.

Redeverbote abschaffen, Meinungsfreiheit nach innen und außen verteidigen!

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, Empörung und Unverständnis zu äußern, wenn hoheitliche Repressionen gegenüber Menschen ausgeübt werden, deren Meinungsäußerung von Machthabenden oder einer Mehrheit der Gesellschaft nicht unterstützt wird. Darüber hinaussetzen wir uns entschieden dafür ein, eine Beendigung dieser hoheitlichen Repressionen herbeizuwirken. Wir stellen fest, dass freiheitlich Denkende sich immer wieder auf die Seite der Meinungsfreiheit stellen. Konsequenterweise müssen wir ferner die rigorose Durchsetzung der Redefreiheit als Ausdruck eines elementaren Menschenrechts anmahnen und vorantreiben.

Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass die Meinungsfreiheit international einen schlechten Stand genießt. In naher Vergangenheit traten immer mehr Fälle wie der von Raif Badawi auf. Wir treten entschieden für die politische Solidarität mit Menschen ein, die wegen ihrer Äußerungen bestraft werden. Diese Menschen werden politisch verfolgt. Wir treten für mehr diplomatischen Einsatz zum Schutz dieser Menschen und mehr Unterstützung für mehr Redefreiheit ein.

Doch auch im Inland ist spätestens durch die Entscheidung der Bundesregierung in der Affäre Böhmermann die freie Meinungsäußerung keine Selbstverständlichkeit.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Abschaffung aller Straftatsbestände, die die Meinungsfreiheit beschneiden. Konkret müssen insbesondere folgende Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden:

  • Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB)
  • Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (90a StGB)
  • Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB)
  • Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§104 StGB)
  • Störpropaganda gegen die Bundeswehr (§109d StGB)
  • Blasphemieparagraph (§166 StGB)
  • Beleidigung (§185 StGB)