Für das Gute, Schöne, Wahre – liberale Kulturpolitik für Berlin

Die Rolle der Kultur für unsere demokratische Gesellschaft kann kaum überbewertet werden. Kulturelle Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben sind Grundvoraussetzungen für eine selbstbestimmte Entfaltung des Menschen. Ohne Kunst und Kultur wäre unsere Gesellschaft nicht kreativ, die Wirtschaft nicht innovativ, die Bevölkerung nicht vielfältig.

In wenigen anderen Lebensbereichen sind liberale Werte und Gesellschaftsbilder so verbreitet und bedeutsam. Kultur ohne Freiheit ist nicht denkbar. Die Kultur lebt von der Vielfalt und dem Spannungsverhältnis zwischen Vertrautem und Neuem. Kultur ist höchst individuell und emotional sowie zugleich das Verbindende und die Basis für eine Verständigung untereinander.

Die Jungen Liberalen Berlin erkennen an, dass die heutige Kunst- und Kulturszene in vielen Bereichen ohne staatliche Unterstützung nicht überlebensfähig wäre und vor allem in ihrer Innovationsfähigkeit und Dynamik erheblich eingeschränkt würde. Doch gerade durch diese Subventionen haben sich Strukturen gebildet, die kritisch hinterfragt werden müssen.

Für die Jungen Liberalen Berlin stellt sich nicht die Frage, ob Kultur gefördert werden muss, sondern wie. Kunst- und Kulturfreiheit sind die Grundpfeiler des Verhältnisses zwischen Staat und Kultur. Dies umfasst nicht nur die individuelle Freiheit von Zensur, sondern auch den Auftrag des Staates, Kunst und Kultur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu fördern.

Kulturförderung

Die Förderung von Kunst und Kultur haben einen zentralen Stellenwert als prägendes Element einer Gesellschaft. Der Staat hat die Verantwortung den Zugang zur kulturellen Grundversorgung sicherzustellen.

Es ist die Aufgabe des Staates die Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen finanziell zu fördern. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass aufgrund von begrenzten Mittel neue Prioritäten gesetzt werden müssen.

Obwohl der Berliner Kulturetat im laufenden und kommenden Jahr über 500 Millionen Euro beträgt, besteht eine enorme Dominanz der institutionalisierten Hochkultur, die über 95% der Förderung erhält. Während gerade einmal 20 Millionen Euro für die etwa 30.000 freien Künstler in Berlin zur Verfügung stehen, erhält allein die Opernstiftung 140 Millionen Euro Unterstützung.

Der Kulturetat des Landes Berlin muss künftig einen Anteil an der weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung leisten. Um den hohen Wert von Kunst und Kultur für Berlin nicht zu schmälern, muss die Kulturförderung ihren Fokus von der beinahe ausschließlichen Unterstützung von Museen, Theatern und Opern auf die Bereiche der Musik, bildenden Künste, Bibliotheken und die freie Szene richten. Wir fordern künftig mindestens 15% des Kulturetats an die nicht institutionalisierte Kultur zu vergeben.

Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel besser zu verteilen, müssen sich die Kulturinstitutionen organisatorisch neu aufstellen und andere Wege zur Finanzierung nutzen. So sollten Theater, Museen und Opern flexible Mitgliedschaftsprogramme entwickeln, bei denen Bürger vom Nutzer und Besucher zu aktiven Kulturförderern werden und so mehr Verantwortung übernehmen und Engagement einbringen. Gleichzeitig muss auch die Selbstfinanzierungsquote durch private Spender erhöht werden. Künftig sollte öffentliche Förderung für Institutionen nur noch mittels „matching funds“ (Auslobung öffentlicher Mittel ist untrennbar mit dem Einwerben privater Mittel verbunden) vergeben werden. Durch die verstärkte Beteiligung von privaten Spendern werden so mehr Mittel für die Unterstützung der freien Szene bereitgestellt.

Wir fordern zudem, dass die kulturellen Institutionen mehr betriebliche Selbstständigkeit erlangen. So müssen Kulturbetriebe wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in die Lage versetzt werden, eigenständig mit ihren Einnahmen und Ausgaben zu wirtschaften. Gleichzeitig sollte die Förderung in langfristig angelegten Vereinbarungen festgelegt werden.

Um die freie Szene besser in die Kulturförderung zu integrieren, ist es notwendig, einen Kulturbeirat zu gründen, der über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Das Gremium soll vor allem aus zivilgesellschaftlich engagierten Personen bestehen, die maximal 5 Jahre eine Position im Beirat halten dürfen. Ein Teil der bereitgestellten Mittel sollte in den Ausbau von Atelierprogrammen und den Aufbau von Kunst- und Kulturhäusern investiert werden, welche jedem zur Nutzung offen stehen und als Arbeits- und Produktionsräume genutzt werden können.

Wir sprechen uns zudem gegen den Neubau der Zentral- und Landesbibliothek aus. Vor dem Hintergrund der Erosion von Bibliotheken, deren Anzahl von 217 im Jahr 1997 auf nur noch 85 (in 2012) geschrumpft ist, kann sich die Stadt ein solches Vorzeigeprojekt nicht leisten. Vielmehr muss die neue Rolle von Bibliotheken, die sich mittlerweile zu lokalen Kulturzentren entwickeln, berücksichtigt werden. Hier darf es nicht zu weiteren Schließungen kommen, sondern die Attraktivität muss durch freie WLAN-Zugänge, Veranstaltungskonzepte und eine eigenständige Profilentwicklung gesteigert werden.

Zu dieser Neustrukturierung des Kulturbudgets in Berlin gehört auch die Verhandlung über den Hauptstadtfinanzierungsvertrag mit dem Bund. Es bedarf künftig eines langfristigen Konzeptes, dass die Rolle des Bundes und dessen Planungen fest umschreiben. Denkbar ist hierbei etwa die Übernahme der Staatsoper um das Land Berlin von den finanziellen Belastungen zu befreien.

Kulturbildung

Für die Jungen Liberalen Berlin ist ein umfassendes Angebot kultureller Bildung essentiell für eine freie Persönlichkeitsentfaltung der Berliner Schülerinnen und Schüler. Die Frage, ob und inwieweit Schüler die Möglichkeit haben, sich am kulturellen Leben der Hauptstadt zu beteiligen oder schlicht ihre eigene Kreativität zu schärfen, darf nicht nur vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein. Daher fordern wir, dass es jedem Kind möglich sein soll an Kultur zu partizipieren, etwa indem sie ein Instrument erlernen. Dafür halten wir die Einführung von Bildungsgutscheinen, die z.B. an Musikschulen oder Jungendkunstschulen eingelöst werden können, für den zielführendsten Weg.

Um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich in verschiedenen kulturellen Themenfeldern zu profilieren, sprechen wir uns für einen Berliner Schülerwettbewerb nach Vorbild des Europäischen Wettbewerbs aus, der kreative Leistungen der Schülerinnen und Schüler in verschiedenen kulturellen Bereichen wie beispielsweise der bildenden Kunst oder der Poesie.

Da nicht alle Schulen von der materiellen und vor allem personellen Ausstattung her in der Lage sind, ein umfassendes kulturelles Angebot an AGs und Fortbildung für die Schülerinnen und Schüler zusammenzustellen, muss die Kooperation zwischen Schulen und den Verbänden und Institutionen der Kreativszene verstärkt bzw. überhaupt etabliert werden. Es liegt im eigenen Interesse z.B. einer Schauspielschule, mit Unterstützung des Landes Berlin Projekte an Schulen durchzuführen, um langfristig auch Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildung im Schauspielbereich begeistern zu können. Auf diese Weise ließe sich einfach und zu allerseitigem Nutzen ein breites kulturelles Angebot an Berliner Schulen implementieren.

Das Schauspiel fördert die Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler enorm. Das freie Spielen eines Charakters oder eines Charakterzuges hilft beim Einschätzen eigener Handlungen, das Präsentieren auf der Bühne gibt Selbstsicherheit, wie sie einfache Vorträge nicht vermitteln können. Das Unterrichtsfach Theater in der Sekundarstufe II soll zum Angebot in der Berliner Schullandschaft ausgeweitet werden, so dass es in der Regel gelernt werden kann. Das Prüfungsfach Darstellendes Spiel in der gymnasialen Oberstufe soll an allen Oberstufen angeboten werden.

Außerhalb der Schule können vor allem die Stadtbüchereien zu lokalen Kulturzentren ausgebaut werden. Auch hier ist eine enge Kooperation mit der Kreativszene zu forcieren, um Stadtbüchereien nicht nur als funktionalen Bücherverleih, sondern als generellen Anlaufpunkt für Kulturinteressierte zu etablieren. Dabei sollte man auch auf den Kontakt zu bereits bestehenden lokalen Verbänden wie Sportvereinen oder Kirchengemeinden zurückgreifen.

Wir fordern, dass öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, wie Bibliotheken und Museen, für alle unter 25 Jahren, Schüler, Lehrlinge, Praktikanten, Freiwillige in Vollzeit und Studenten kostenfrei sind. Für andere kulturelle Angebote sollen besagter Altergruppe Vergünstigungen geboten werden.

Kultur und Medien

Freie Kunst, Kultur und Medien ermöglichen Kreativität und eine gut informierte Öffentlichkeit. Diese Freiheit und Vielfältigkeit sind Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft. Kultur und Medien sind ein häufig eng verflochtenes Feld, dass eine einheitliche Betrachtung notwendig macht. Festgefahrene Strukturen, die selten hinterfragt werden, treten hier ganz deutlich zu Tage, sei es der bürokratische Hochseedampfer GEZ, die Buchpreisbindung oder die Filmförderung.

Wir fordern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so schnell wie möglich zu privatisieren. Ausgenommen ist ein Sender für Nachrichten, Kultur und Bildung in TV und Radio.

Auch die Filmförderung in Deutschland muss dringend reformiert werden. Langfristiges Ziel muss es sein, diese industriespezifische Subvention abzuschaffen. Kurzfristig muss, da es sich bei der Filmförderung wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um eine staatliche Aufgabe handelt, die Zwangsabgabe von Kinobetreibern und Videoprogrammanbietern an die Filmförderungsanstalt (FFA) abgeschafft werden. Zudem muss die Filmförderung künftig umstrukturiert werden:

  • Die Referenzfilmschwelle sollte auf 200.000 Kinobesucher erhöht werden und zudem sollten Zuschauer aus anderen Verwertungsmedien anerkannt werden.
  • Die Bedeutung von „Expertenvoten“ (d.h. Festivals oder Bewertungsstellen) sollte künftig weniger Gewicht bei der Vergabe von Fördermitteln haben. Die FBW-Prädikatisierung sollte komplett aus dem FFG genommen werden.
  • Die Uraufführung von geförderten Filmen sollte nicht länger exklusiv an Kinos gebunden sein. Gleichzeitig sollten die starren Verwertungsfristen aufgeweicht werden, um parallele Starts der Filme zu ermöglichen.
  • In die Filmförderung in Deutschland muss kurzfristig auch die Gamingindustrie aufgenommen werden, um neben der Produktion von Filmen und Serien auch die Produktion von interaktiver Unterhaltungssoftware in Deutschland zu unterstützen.

Die wachsende eSport-Szene muss als Sport anerkannt werden. Insbesondere die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit würde es Teams ermöglichen, freiwerdendes Kapital in den Sport zu investieren. Dem eSport müssen die gleichen rechtlichen Privilegierungen zuerkannt werden wie anderen Sportarten, um Sportler zu fördern sowie die Durchführung von internationalen Turnieren und Partien zu ermöglichen. Dazu zählen die Lösung der VISA-Problematik, die Teilnahme an Fördermechanismen und die Beendigung des Zwangs einer Spielhallenerlaubnis für Gewerbetreibende, die das öffentliche Spielen von eSport-Titeln ermöglichen wollen.

Aus marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar ist die Buchpreisbindung. Sie muss abgeschafft werden.

Das Mittel der Indizierung verkörpert die Idee des bevormundenden Beschützerstaates in Reinform. Eine Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien, eine sogenannte „Indizierung“, erfolgt auf Antrag von Jugendministern und -ämtern durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und hat zur Folge, dass ein betroffenes Medium in Deutschland nicht mehr beworben, nicht öffentlich ausgelegt und nur auf Nachfrage an Erwachsene verkauft werden darf. Betroffene Telemedien dürfen nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden und indizierte Internetseiten werden durch das BPjM-Filtermodul oberflächlich vor deutschen Internetnutzern verborgen. In der Praxis kommt eine Indizierung aber fast immer einem Verkaufsverbot gleich, da durch das Werbeverbot und den eingeschränkten Verkauf, der Vertrieb dieser Medien kaum noch wirtschaftlich ist und oft eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen wird. Daher kommt es immer wieder zu einer Selbstzensur durch die Künstler, Hersteller und Verleiher, da diese eine Aufnahme auf den Index und damit starke wirtschaftlich Nachteile fürchten. Dem deutschen Verbraucher steht danach nur noch eine geschnittene Version zur Verfügung, die nicht mehr der ursprünglichen Vision des Künstlers entspricht. In dieser Handhabe sehen wir einen bevormundenden Umgang mit dem Deutschen Verbraucher sowie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Kunst. Wir treten für ein Ende der Indizierungspraxis ein und fordern die Freigabe aktuell bereits indizierter Medien.

Deutschland ist zur Zeit der einzige EU-Staat, welcher sich eine eigene Behörde zur Einstufung von Computerspielen leistet, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Flächendeckend ist in der EU die Pan European Game Information (PEGI) zur Einstufung von Computerspielen etabliert.

Dieses bietet u.a. im Vergleich zur USK eine differenziertere Einstufung bei der Bewertung von Spielen für Kleinkinder (3, 4, 6 und 7 statt bei USK nur 0 und 6), sowie bei möglicherweise jugendgefährdenden Titeln eine sichtbare Auskunft über den Grund einer möglichen Jugendgefährdung (Gewaltdarstellung, Diskriminierung, sexuelle Darstellungen, etc.). Auch Deutschland sollte sich endlich diesem besseren internationalen Wertungssystem anschließen. Die USK ist ersatzlos abzuschaffen.

Kreativwirtschaft

Mit etwa 30.000 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen – 20 Prozent aller Berliner Firmen – und rund 190.000 Jobs ist die Kreativszene ein essentieller Bestandteil des Berliner Wirtschaftsraums und ein wichtiger Faktor im Arbeitsmarkt der Hauptstadt.

Kaum eine andere Branche wächst in Berlin so schnell wie die Kulturwirtschaft, die sich zu einem treibenden Motor für das Wirtschaftswachstum der Hauptstadt entwickelt. Dieses Potential muss genutzt werden, um eine positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschlands wichtigster Kulturhochburg sicherzustellen. Langfristiges Ziel einer verantwortungsvollen Politik kann hierbei nicht eine andauernde Subvention der Kreativszene sein, sondern nur die Schaffung von soliden Rahmenbedingungen – für die Kreativszene selbst, aber vor allem auch für die Wirtschaftsformen, in denen sie sich letztendlich verfasst.

Ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung der Berliner Kulturszene wird durch Gewerbetreibende erwirtschaftet, die als Klein- und Kleinstunternehmer fungieren. Um kreativen Gründern Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen, sprechen wir uns dafür aus, die staatlichen Mikrokreditprogramme, vor allem durch die Investitionsbank Berlin, auszuweiten, da entsprechend kleine Kredite für die führenden Kreditinstitute in der Regel teuer und nicht lukrativ sind. Hierbei ist je nach Möglichkeit mit privaten Mikrofinanzinstituten zusammenzuarbeiten.

Viele Unternehmer der Kreativwirtschaft bringen vor allem Know-How für ihr eigenes Produkt mit, verfügen aber nur über geringe kaufmännische oder unternehmerische Vorkenntnisse. In Zusammenarbeit mit der IHK, den Verbänden der Kreativwirtschaft und den Fachhochschulen wirtschaftlicher Ausrichtung sollen daher Unternehmerschulungen und Seminare angeboten werden. Gerade Kleinunternehmer, die keine kaufmännisch ausgebildeten Angestellten beschäftigen können, sollen sich so Grundsätze der Unternehmensführung näherbringen können.

Um das gesamtgesellschaftliche Potential der insgesamt gut aufgestellten Kreativwirtschaft auszuschöpfen, muss außerdem die Vernetzung mit anderen Branchen und der Wissenschaft forciert werden. Dies kann beispielsweise durch branchenspezifische Kreativmessen, bessere Vernetzung zwischen den einzelnen Branchenverbänden und zwischen Kreativwirtschaft und Hochschulen geschehen.

Wie in allen anderen Branchen lässt sich auch im Unternehmertum der Kulturszene ein finanzielles Risiko für den Unternehmer oder Freiberufler nicht wegregulieren. Mindesthonorare für die Freie Kulturszene lehnen wir daher in diesem Zuge entschieden ab. Vielmehr muss der Staat durch eine dynamische Wirtschaftsentwicklung und solide soziale Absicherungen, z.B. im Sinne des Liberalen Bürgergelds die Weichen für ein finanzielles Auskommen der Berliner Kulturschaffenden stellen.

Zuletzt muss der Senat dafür Sorge tragen, dass der Kreativszene Foren zum Austausch geboten werden. Wir begrüßen es daher, wenn das Land Berlin in enger Abstimmung mit den Verbänden der Kreativwirtschaft und Sponsoren Messen und Symposien ausrichtet, auf denen sich Berlin als Kulturmetropole präsentieren und sich die Akteure der Kreativszene vernetzen und austauschen oder auf kreativen Berufsmessen mögliche Mitarbeiter bzw. Arbeitgeber finden können. Hier muss auch dafür Sorge getragen werden, dass der Kulturwirtschaft ausreichend Berliner Messezentren und Standorte zur Verfügung stehen, insbesondere nach dem zeitweiligen Wegfall des Flughafens Tempelhof als Messegelände.

Wir sprechen uns gegen die Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) von 2016 aus. Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Kunstobjekte, gerade ins EU-Ausland, sind für uns nicht zeitgemäß und stellen einen Wettbewerbsnachteil für den deutschen Kunstmarkt dar. Das vorgebrachte Argument der Terrorfinanzierung ist bisher durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) nicht durch konkrete Zahlen belegt worden. Bestehende Schlupflöcher – für die es keines neuen „Supergesetzes“ bedarft hätte – existieren auch weiterhin. Der Schutz und die Rückgabe ausländischen Kulturgutes, welches unrechtmäßig ausgeführt wurde, sind dagegen bereits in der bestehenden Gesetzeslage geregelt.

Kultur und Digitalisierung

Aufgabe der Kulturpolitik im 21. Jahrhundert muss sein, vor allem junge Menschen für die Auseinandersetzung mit Kultur zu gewinnen. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Verbesserung der digitalen Infrastruktur staatlich finanzierter Kultureinrichtungen. Öffentlich zugängliches WLAN muss zum Standard in allen staatlichen Einrichtungen werden. Ein für die Berliner Kunstszene repräsentativer Internetauftritt sowie die Bereitstellung von weiterführenden Informationen im für Heranwachsende alltäglichen App-Format müssen mittelfristig als Ziele definiert werden. Wer bei kulturell wertvollen Inhalten aber nur an die Werke von Dichtern und Denkern vergangener Epochen denkt, hat die Generation Internet bereits größtenteils verloren. Zur Auseinandersetzung mit Philosophie darf nicht nur Kant gehören, sondern auch aktuellere Fragestellungen etwa bezüglich der gesellschaftlichen Einstellung zu geistigem Eigentum. Die Jungen Liberalen Berlin sind davon überzeugt, dass aktuelle Kulturdebatten Einzug in den kulturellen Bildungsplan von Heranwachsenden finden müssen.

Die voranschreitende Digitalisierung insbesondere im Zuge der Internetrevolution stellt neue Anforderungen an den Begriff des Urheberrechtes. Für die Jungen Liberalen Berlin ist klar, dass staatliche Präventivkontrollen des Internets auf etwaige Urheberrechtverletzungen keine Lösung sein können. Die digitale Generation unter Generalverdacht zu stellen hemmt letztlich den Innovationsprozess in den Geschäftsfeldern von morgen. Durch die Omnipräsenz des Internets sollten Urheber vielmehr dazu angehalten sein, sich deutlich über eine mögliche Nutzung ihrer Werke unter sogenannten Open-Content-Lizenzen zu positionieren. Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich zudem gegen eine Verschärfung des Urheberrechts zulasten der Urheberrechtsverwerter aus. Insbesondere weiterreichende Auskunftspflichten seitens der Verwerter oder Rückrufrechte seitens der Urheber konterkarieren eine dynamische Entwicklung der Kreativszene und erschweren es Neugründern, ihre Produkte platzieren zu können. In diesem Sinne trüge eine Ausweitung der Urheberrechte auch nichts zu einer finanziellen Absicherung der Kulturschaffenden bei.

Ebenso lehnen wir das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ab. Die aktuellen Bestimmungen zum Urheber- und Zitatrecht reichen aus, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden ohne Möglichkeiten moderner Internetdienste nachhaltig einzuschränken oder zu gefährden.

Auch fordern wir die Aufhebung des Zwanges zur „Depublikation“ von Beiträgen auf den Internetseiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Beiträge, die durch öffentliche Finanzierung erstellt wurden, sollten generell so lange wie möglich im Internet abrufbar sein. Die rechtliche Grauzone im Rundfunkstaatsvertrag, wonach ein Livestream mit mehr als 500 Zuschauern als Rundfunk betrachtet wird, ist zu beseitigen.