Abgabe genießbarer Lebensmittel erleichtern

In Deutschland gibt es ein erschwingliches und vielfältiges Angebot an Lebensmitteln. Wir schätzen die diesbezügliche Strahlkraft der Marktwirtschaft.

Trotzdem gibt es viele Menschen, die wenig Zugang zu Lebensmitteln haben, etwa durch sehr geringes Einkommen oder sogar Obdachlosigkeit. Gleichzeitig werden von entsprechenden Anbietern massenhaft einwandfreie Lebensmittel entsorgt. Die Verkleinerung dieser Lücke darf nicht sanktioniert werden. Deshalb muss die Abgabe von Lebensmitteln an wohltätige Einrichtungen erleichtert werden. Dabei ist zu berücksichtigen: Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum!

Konkret fordern die Jungen Liberalen Berlin:

1. Die kostenlose Abgabe von Lebensmitteln darf in keinem Fall im Vergleich zur Entsorgung zu steuerlichen Nachteilen führen.

2. Die Abgabe von Lebensmitteln, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, muss grundsätzlich möglich sein. Dabei muss unerheblich sein, an wen oder welche Einrichtung diese Abgabe verläuft und ob sie kostenfrei verläuft.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind Hersteller und Händler von der Haftung freizustellen, sofern diese in angemessener Form auf den Ablauf hingewiesen haben. In diesen Fällen hat der jeweilige Abnehmer die Haftung zu tragen.

Solide Hochschulfinanzierung für eigenständige demokratisierte Hochschulen

Die Berliner Hochschulen sind wie auch Hochschulen in anderen Bundesländern seit langer Zeit stark unterfinanziert. Die diversen daraus entstehenden Probleme gefährden die Wissenschaftsstandorte Berlin und Deutschland. Zu diesen Problemen gehören unter anderem baufällige und sanierungsbedürftige Substanz und zu wenige Stellen für Forschende und Lehrende. Die Jungen Liberalen Berlin fordern die konsequente Einhaltung von Mindestfinanzierungszielen, die Aufhebung des Kooperationsverbots, punktuelle Förderung von qualitativ hochwertiger Lehre und Forschung sowie eine deutlich größere Eigenständigkeit der Hochschulen in allen ihren Gestaltungsbereichen.

sichere grundfinanzierung

Das Bundesland Berlin soll das Mindestfinanzierungsziel von staatlichen Hochschulen konsequent einhalten. Dieses soll prozentual vom Landeshaushalt abhängen. Dieser Wert darf 1,5% nicht unterschreiten.

Die Verteilung dieser Gelder muss von mehreren Faktoren abhängen. Dazu soll die Anzahl der Studierenden gehören, aber vor allem auch die Qualität von Lehre und Forschung. Es müssen dabei die jeweiligen Ausrichtungen der Hochschulen berücksichtigt werden. Für Fachhochschulen gelten zum Beispiel andere Ziele als für Universitäten.

Wir fordern wegen der bundesweiten Fluktuation von Studierenden, das Kooperationsverbot für den Hochschulbereich umgehend aufzuheben. Nur ohne dieses Verbot können Bund und Länder für eine solide Finanzierung sorgen. Der Bund soll sich an der Grundfinanzierung beteiligen. Wir schlagen vor, dass sich dieser Beitrag an der von den Ländern gezahlten Summe orientiert.

lehre und forschung fördern

Wir wollen in unseren Hochschulen beste Bildung und beste Forschung. Dies sehen wir vor allem durch Wettbewerb erreicht. Ein Faktor ist dabei die Anzahl der Studierenden, von der die Verteilung der Grundfinanzierung mit abhängig ist. Der Bund soll darüber hinaus erfolgversprechende und nützliche Forschungsprojekte finanziell unterstützen. Zudem ist weiterhin Forschungsfinanzierung aus privaten Quellen erwünscht. Wir fordern außerdem Lehrpreise, die bundesweit für herausragende Lehre verliehen werden und diese finanziell honorieren.

Die Jungen Liberalen Berlin lehnen im Übrigen das Modell “Geld folgt Studierenden” entschieden ab – egal ob auf Bundes- oder Länderebene. Dieses Modell gefährdet die Qualität in Lehre und Forschung massiv und somit den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland. Die Finanzierung darf nicht nur von der Anzahl der Studierenden abhängen. Durch eine fixe Mindestgrenze der Grundfinanzierung erhalten Hochschulen durch ihre Studierenden, die gleichzeitig ein Wirtschaftsfaktor sind, zudem automatisch einen zusätzlichen Beitrag.

eigenständige und demokratisch organisierte hochschulen

Die Rolle des Staats in der Struktur der Hochschulen soll weitgehend reduziert werden. Hochschulgesetze sollen lediglich Mindeststandards festlegen.

Insbesondere sollen alle Hochschulen selbst entscheiden können, ob sie zum Beispiel Studiengebühren einführen wollen, welche Anforderungen sie an Studieninteressierte stellen und wie sie sich inhaltlich und strukturell ausrichten.

Wir fordern, demokratische Strukturen in Hochschulen auszubauen, die unter anderem über die Ausrichtung und Verwendung der finanziellen Mittel entscheiden. Dabei sollen die Studierenden mehr Teilhabe erhalten als bisher.

studierende finanziell mündig machen-chancen für jeden, belohnung für leistung

Wir fordern für alle Studierenden elternunabhängige finanzielle Unterstützung. Die Höhe soll sich am Betrag des liberalen Bürgergelds orientieren und darf bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit gekürzt werden. Gleichzeitig sollen weiterhin Begabtenförderung und Stipendien beibehalten und ausgebaut werden, selbstverständlich begrüßen wir auch privatfinanzierte Stipendien.

Metropolregion der Sicherheit

Die Stadt Berlin ist ein Ort der Vielfalt, Toleranz und Freiheit, der die Menschen in aller Welt fasziniert. Menschen kommen nach Berlin, um die Spuren der einzigartigen Geschichte zu verfolgen, um zu studieren, um die beeindruckende Kultur mitzuerleben und sogar vermehrt, um eine eigene Existenz zu gründen. Auch wenn es für Berlin immer weiter aufwärts zu gehen scheint, so hat Berlin doch ein erhebliches Problem. Ein Problem mit der inneren Sicherheit.

Ob die nicht genügend wertgeschätzte Arbeit der Polizei, die immense Ressourcenverschwendung bei der Jagd nach dem einfachen Cannabiskonsumenten oder auch die weiterhin immens hohe Einbruchs- und die diesbezüglich schreckenerregende Aufklärungsquote, die von Jahr zu Jahr gerade einmal 4% beträgt, sind Beispiele dafür, wie die Berliner Regierung die Sicherheit seiner Bürger riskiert und das Geld des Steuerzahlers verschleudert. Die Jungen Liberalen Berlin wollen die verfehlte Sicherheitspolitik des Senats nicht hinnehmen und fordern daher die Umsetzung von diversen Maßnahmen, um in Berlin eine Sicherheitspolitik umzusetzen, die einer Weltstadt auch gebührt. Des Weiteren fordern wir den Berliner Senat auf zu untersuchen, welche technologischen Neuerungen von Nöten sind um die Effizienz der Berliner Polizei weiter zu steigern.

Ordentliche Arbeitsbedingungen für Polizisten

Eine repräsentative Umfrage der Gewerkschaft der Polizei unter Berliner Polizeivollzugsbeamten ergab, dass 87% der Berliner Polizisten sich nicht gewertschätzt fühlen, rund 60% ihre Arbeit als ineffektiv wahrnehmen sowie die Regenerationsphasen als zu kurz empfinden und sogar erschreckend viele Polizisten Anzeichen von Burnout vorweisen oder ihre frühzeitige Pensionierung für wahrscheinlich halten. Diese Zahlen sind nicht verwunderlich, wenn man erkennt, was für eine miserable Politik die Berliner Regierung hier praktiziert. Obwohl Berlin als Großstadt mit einigen Kriminalitätsbrennpunkten eine große Arbeitsbelastung mit sich bringt, ist die Berliner Polizei stark unterbesetzt und bei der Besoldung im Bundesvergleich weiterhin unverhältnismäßig auf dem letzten Rang. Ein Polizist in Berlin verdient in verschiedenen Positionen ca. 15% weniger als sein Hamburger Kollege. Dies hat zur Folge, dass die Berliner Landespolizei im bundesweiten Vergleich als Arbeitgeber auf potenzielle Polizeianwärter außerordentlich unattraktiv wirkt und die Berliner Polizei daher Probleme hat, fähigen Nachwuchs zu finden. Da die Berliner Polizei ihre Einstellungsanforderungen zu Recht nicht senken will, hat die Berliner Polizei bei den Einstellungstests deshalb eine überdurchschnittlich hohe Durchfallquote, was heißt, dass es problematisch wird, den Personalbedarf zu decken. Besonders in Hinblick auf die Alterung und Pensionierung der immer älter werdenden Polizeibelegschaft ist dieser Zustand nicht mehr hinnehmbar. Gerade eine Metropolregion wie Berlin sollte Wert darauf legen, dass auch genügend gute Köpfe die Sicherheit der Bürger gewährleisten und dass auch diese guten Köpfe nicht unter einer so immens großen Arbeitsbelastung stehen, dass sie ihren Dienst nicht mehr mit 100% Konzentration und Leidenschaft ausüben können und vielleicht sogar Fehler begehen, die eigentlich vermeidbar wären. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher, die Besoldung der Berliner Landespolizei um mindestens 5% anzuheben sowie mindestens 600 neue Polizisten einzustellen.

Bodycam

Eine Polizei, die in andauernden und langwierigen Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, verbraucht Ressourcen, die eigentlich zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden könnten. 2013 kam es zu 1.087 Anzeigen gegen Polizisten, wovon sich aber nur in acht Fällen der Vorwurf bestätigte und zu einer Verurteilung führte. Um diese Vorwürfe in der Zukunft entweder schnellstmöglich zu entkräften oder einen Beweis zur Bestätigung zu haben, fordern die Jungen Liberalen Berlin die Nutzung von „Bodycams“, was für Polizei sowie für die Bürger eine vermehrte Rechtssicherheit bietet und somit unnötig langen Rechtsstreitigkeiten vorbeugt. Die Bodycams sollen sowohl Bild als auch Ton aufnehmen, da auch Dialoge und diverse Geräusche wichtig sind, um eine vergangene Situation nachzuvollziehen. Während eines Einsatzes dürfen Bodycams durch die Träger nicht deaktiviert werden können. Zusätzlich muss die Speicherkarte der Bodycam fest eingebaut sowie verschlüsselt sein, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Darüber hinaus müssen hohe Datenschutz Richtlinien gelten. Alles, was auf der Bodycam aufgezeichnet wird, muss innerhalb von 48 Stunden nach beenden des Arbeitstages des einzelnen Polizisten gelöscht werden, falls dies nicht durch einen richterlichen Beschluss verhindert wird, der es nach einem Vorfall für wichtig erachtet, eine längerfristige Auslesung der Aufzeichnungen zur Aufklärung zu veranlassen.

Videoüberwachung

Für die Junge Liberalen Berlin stehen die Bürger nicht immer und überall unter Generalverdacht, daher lehnen wir eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum strikt ab.

In Berlin gibt es viele soziale Brennpunkte, aber das rechtfertig nicht automatisch die Videoüberwachung dieser. Bei Einzelfallentscheidungen muss ein konkreter Grund vorliegen, der nicht nur der möglichen Aufklärung dient, sondern präventiven Schutz bietet. Auf Privatgelände, welches für den öffentlichen Verkehr geöffnet ist, ist auf Sicherheitskonzepte des Eigentümers bzw. der jeweiligen Betreibergesellschaften Rücksicht zu nehmen. Rein präventiv erfasstes Bildmaterial darf jedoch auch unter diesen Bedingungen nur maximal 48 Stunden gespeichert werden. Das Ausspähen von Mitarbeitern muss ausgeschlossen sein. Die maximale Speicherdauer kann mit einem richterlichen Beschluss verlängert werden, falls dies zur Aufklärung einer konkreten Straftat vom Richter für notwendig erachtet wird.

Die unwissentliche Aufzeichnung von Personen durch den Staat ist abzulehnen, da nur schwer verfolgt werden kann, wer die Informationen nutzt und es keine Möglichkeit der Meidung überwachter Orte oder des Widerspruches gibt. Daher fordern die Jungen Liberalen Berlin, dass bei bereits fest installierter und zukünftig geplanter Videoüberwachung im öffentlichen Raum die Videoüberwachung offensichtlich gekennzeichnet werden muss.

Gefahrengebiete

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die in § 21 Abs. 2 Nr. 1 und § 34 Abs. 2 Nr. 2 ASOG festgelegte Regelung, über die Identitätsfeststellung und Durchsuchung ohne Verdachtsmoment an „kriminalitätsbelasteten Orten“, ersatzlos zu streichen. Aus den Erfahrungen, die im Januar 2014 in Hamburg im dortigen Gefahrengebiet gemacht wurden, sollte auch Berlin seine Lehren ziehen und die vergleichbare landesrechtliche Ermächtigung abschaffen.

Predictive Policing – Die Logik des Verbrechens

Eine moderne Großstadt muss auch beim Thema der Verbrechensbekämpfung moderne Wege gehen. Predictive Policing nutzt nicht-personenbezogene Daten wie Ort und Art des Verbrechens, um mittels Computersimulationen Risikogebiete zu erkennen, in denen professionell agierende Verbrecherbanden aktiv sind. Diese Form der vorausschauenden Polizeiarbeit wird genutzt, um Ressourcen wie etwa Streifenfahrten, optimal nutzen zu können. Solche Systeme werden bereits seit Jahren in den USA eingesetzt. In Zürich gingen innerhalb eines halben Einsatzjahres die Einbruchzahlen stadtweit deutlich zurück. Seit November 2014 läuft ein Testprojekt in Bayern. Berlin darf diese Entwicklung nicht verschlafen, daher fordern die Jungen Liberalen Berlin den Einsatz des Predictive Policing innerhalb der Stadt zu erproben und bei Erfolgen im ganzen Stadtgebiet einzusetzen.

Kronzeugenregelung

Eine Kultur- und Weltstadt zu sein bringt nicht nur Vorteile mit sich. Es ist klar, dass Europas Metropolen Ziele terroristischer Aktivitäten sein können. Organisierte Kriminalität jeder Art stellt eine besondere Bedrohung für die Bewohner Berlins dar. Die Jungen Liberalen Berlin sehen die Kronzeugenregelung nach § 46b StGB als ein effektives Mittel, dieser zu begegnen. Straftätern wird die Möglichkeit geben, Haftverkürzung durch die Aufklärung bereits begangene oder zukünftige Verbrechen zu erhalten. Der Ausstieg aus der Kriminalität wird erleichtert und weitere Schäden von der Gesellschaft abgewendet. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Berlin dafür aus, die Ausweitung der Regelung auf weitere Straftatbestände sowie die weitere Flexibilisierung dieser zu prüfen.

Öffentlich-private Gefängnisse

Der Staat ist kein guter Unternehmer. Genau wie bei den klassischen Staatsbetrieben, gilt dies auch für den Justizvollzug. Deutsche Justizvollzugsanstalten arbeiten zumeist sehr ineffizient. Eine Justizvollzugsanstalt, in welcher der Betrieb so weit wie rechtlich möglich in private Hände gelegt wird, was zum Beispiel das Hausmanagement, das Betreuungsmanagement, die Videoüberwachung etc. angeht, arbeitet um einiges effizienter und vor allem kostengünstiger, wie es bei den Justizvollzugsanstalten Offenburg und Hünfeld der Fall ist bzw. war. Insbesondere auch Erfahrungen zu Kosteneinsparungen in den USA und Großbritannien sollten die Berliner Landesregierung dazu veranlassen, Teilprivatisierungen von Justizvollzugsanstalten ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Dabei müssen vor allem den negativen Erfahrungen aus den USA oder Australien bei der Kontrolle der privaten Anbieter Rechnung getragen werden. Vor allem die Kritik an mangelnder medizinischer Versorgung, Hygiene und schlecht ausgebildeten privaten Gefängnismitarbeitern und einem daraus resultierende Anstieg von Aufständen und Missbrauchsfällen, muss ernst genommen werden. Entsprechend muss eine dauerhafte und intensive Kontrolle durchgeführt werden, die zum einen die Kostenersparnis bewertet und zum anderen die Verhältnisse der Inhaftierten im Auge behält. Insbesondere die Bereiche der Resozialisierung und der Vollzugsplanung dürfen von der Teilprivatisierung nicht betroffen sein. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher, dass die Teilprivatisierung bei allen bestehenden Berliner Justizvollzugsanstalten auf die Realisierbarkeit und das Einsparungspotenzial geprüft wird. Bei der Prüfung des Einsparungspotenzials müssen die durch die Notwendigkeit der staatlichen Kontrolle der privaten Einrichtung, möglicherweise zusätzlich entstehenden Kosten, berücksichtigt werden.

Jugendkriminalität

Durch die Fokussierung der journalistischen Berichterstattung auf schwere Straftaten, entsteht leicht der Eindruck, dass Jugendkriminalität vor allem aus Körperverletzungs- oder gar Tötungsdelikten besteht. Am häufigsten begehen Jugendliche jedoch Bagatelldelikte, wie Sachbeschädigung, Diebstahl oder das Erschleichen von Leistungen. Zudem sind die meisten Jugendlichen keine Intensivtäter, sondern bilden die Delikte eine Episode im Leben der Heranwachsenden ab, die sich mit persönlicher und sozialer Entwicklung und Reifung selbst erledigt. Folglich lehnen die Jungen Liberalen Berlin sowohl die Absenkung der Strafmündigkeit von 14 Jahren, als auch eine generelle Anwendung des „Erwachsenenstrafrechts“ bei Jugendlichen ab. Vielmehr müssen präventive Angebote verstärkt werden, darunter etwa Anti-Gewalttraining und Informationsveranstaltungen die von der Polizei im Rahmen des Schulunterrichts angeboten werden. Gleichzeitig ist eine bessere Verzahnung von Polizei und Jugendhilfe, etwa bei gemeinsamen Fallkonferenzen oder der nach der Verurteilung, erforderlich. Des Weiteren ist ein verstärkter Einsatz von Jugend- und Sozialarbeitern, sowie „Streetworkern“ notwendig, um eine verlässliche Anlaufstelle zu schaffen. In Jugendgefängnissen muss vor allem auf ein Gesamtkonzept aus besserer Behandlung (etwa soziales Training und Schuldnerberatung) und Wohngruppenvollzug gesetzt werden. Zudem sollten eine schulische oder berufliche Ausbildung mit einer an die Entlassung anschließenden freiwilligen Betreuung von bis zu zwei Jahren forciert werden.

Ausschreibung des Mensabetriebes und Beendigung der Subventionen

Mensa und Hochschul-Cafeteria sollten in regelmäßigen Ausschreibungen vergeben werden. Die Ausschreibungen sollen dabei nach transparenten und sachgemäßen Kriterien an den Interessen des Studierenden orientiert erfolgen.

Gegen ausgrenzende Moralpolitik JA! zur Entdiskriminierung und Entkriminalisierung der Sexarbeit und deren beruflicher Anerkennung

Über seinen Körper frei und unabhängig bestimmen zu können, ist ein hoher Wert, den es verfassungsrechtlich zu garantieren und gesellschaftlich zu respektieren gilt. Daher lehnen die Julis jegliche moralische Vorverurteilung und ein Verbot von Sexarbeit ab. Gleichwohl gilt es das Grundrecht auf Berufsfreiheit und Rechtssicherheit für Sexarbeiter zu gewährleisten. Wir sind der Überzeugung, dass es neben krimineller Zwangsprostitution auch eine Vielzahl von freiwillig arbeitenden Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern gibt. Wir wollen die legitimen Interessen von Prostituieren ernst nehmen. Dabei ist Zwangsprostitution bei der Zwangslagen der Prostituierten ausgenutzt werden oder gar Gewaltmittel eingesetzt werden natürlich weiterhin mit Nachdruck zu bekämpfen. Nicht zu vergessen ist, dass Sexarbeit Menschen, die Schwierigkeiten haben ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen wie zum Beispiel gesundheitlich eingeschränkten Personen (Behinderte, Alte) die Chance gibt diese Bedürfnisse zu befriedigen.

Ein offener gesellschaftlicher Umgang mit Sexarbeit führt zu einer besseren sozialen und gesundheitlichen Situation für Anbieter und Kunden in diesem Bereich. Verbot und Diskriminierung der Sexarbeit würden nur dazu führen, dass Sexarbeit im Untergrund stattfindet und die Sexarbeiter illegal und damit schutzlos als Opfer in kriminellen Milieus arbeiten müssen. Exemplarisch für diese moralisierte Ausgrenzungspolitik steht die von den Regierungsparteien vorgelegte Änderung des Prostitutionsgesetzes. Statt auf polizeiliche Repression zu setzen,halten wir Julis Beratungs- und Präventionsangebote für erfolgreicher um illegalen Menschenhandel und Zwangsprostitution zu unterbinden.

Daher fordern wir Julis:

– Sexarbeit ist als Gewerbe anzuerkennen

– die Abschaffung des Art. 297 StGBEG (Ermächtigungder Landesregierungen zur Errichtung von Sperrbezirken)

– bauplanungsrechtliche Lockerungen für kleinere Prostitutionsstätten z.B. Wohnungs- und Appartment-betrieben; Prostitution in Wohngebieten sollte möglich sein, soweit dadurch der Hausfrieden nicht gestört wird

– Anerkennung von Prostitutionsstätten als Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes

– die Möglichkeit der Eintragung von Künstlernamen der Sexarbeiter in den Personalausweis

– Sonderregelungen bei der Impressumspflicht bei Webseiten hinsichtlich Real-Namen und Real-Adresse für Sexarbeiter

– Den Ausbau der Beratung von Prostituierten die neu diesen Beruf ausüben, mit dem Ziel diesen eine legale, selbstbestimmte und sichere Tätigkeit zu ermöglichen.

– Ausweitung kostenloser & anonymer Gesundheitsberatung an Gesundheitsämtern, sowie Opferschutz- und Aussteigerberatung an Ausländerbehörden in Kooperation mit Vereinen und ehrenamtlichen Beratungsstellen

– Abschaffung jeglicher Sonderbesteuerungen, Sondergesetze und der Vergnügungssteuer des Sexgewerbes

– freie Arbeitsform und Abrechnungsgestaltung, z.B. gegen Einführung des Flatrate bzw. Gangbang-Verbotes

– Die Feststellung der Zahl der Prostituierten und seriöse Untersuchungen zu deren Motivation und Lebensbedingungen im Rahmen einer großangelegten, wissenschaftlichen Studie.

– Die Durchführung eines Bundesforschungsvorhabens zum Thema Sexualassistenz, bei der die Auswirkung auf den psychsischen und physischen Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen untersucht wird. So legen erste Studien beispielsweise nahe, dass sexuelle Aktivität bei Alzheimer-Patienten positive Effekte hat und insgesamt förderlich auf die psychische Gesundheit wirkt.

– Die Verlagerung der Zuständigkeit für Prostitution vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dies ergibt sich logisch aus dem Ziel Sexarbeit mit anderer legaler Arbeit gleichzustellen.

– Das bereits jetzt in der Praxis weitgehend ignorierte Werbeverbot für Prostitution im Ordnungswidrigkeitengesetz abschaffen, um den Prostituierten gleiche Werbemöglichkeiten zu geben, wie anderen Gewerbearten. Der Jugendschutz bleibt dabei aber gewährleistet.

Darüber hinaus sprechen sich die Julis gegen die von der Bundesregierung angestrebte Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes aus. Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen:

– die Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten

– die Einführung der Meldepflicht, stattdessen Beibehaltung einfacher Meldung beim Finanzamt

– die Einführung der Kondompflicht

– Erhöhung der Altersuntergrenze von 18 auf 21 Jahren

Chancen begreifen – freie Zuwanderung ermöglichen

Die tragischen Zustände von Menschen, die entweder aus Krieg und Verfolgung oder aber aus wirtschaftlicher Not unter unwürdigen Umständen nach Europa zu flüchten versuchen als auch der Umstand, dass aufgrund der demographischen Entwicklung Deutschlands (und vergleichbar auch der EU) bis zum Jahr 2050 etwa 300.000 bis 500.000 Zuwanderer jährlich aus Nicht-EU-Staaten benötigt, um weiterhin hinreichend Arbeitskräfte zu haben (Quelle: Bertelsmann-Stiftung vom 27.03.2015), zeigen, dass die derzeitigen, zudem national unterschiedlichen, Zuwanderungsregelungen der EU-Länder der umfassenden Neuregelung bedürfen. So werden einerseits jährlich Millionen von Euro aufgewandt um unsere Grenzen zu schützen und Menschen aus unserem Land fernzuhalten. Im Gegenzug versuchen Menschen, trotzdem (illegal) einzuwandern und verlieren hierbei viel zu oft ihr Leben. Gleichzeitig bleibt unklar, wie der Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen der Zukunft aussehen werden.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher ein grundsätzliches Umdenken im Bereich der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten und eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene für alle EU-Länder wie folgt:

– Jeder Mensch, egal aus welchem Land, soll zukünftig grundsätzlich nach Erfüllung der folgenden Kriterien das Recht auf die Erteilung eines Arbeits- und Aufenthaltsvisums für zunächst bis zu einem Jahr erhalten. Ausgenommen hiervon sollen lediglich Straftäter bestimmter schwerwiegender Delikte sein.

– Als Voraussetzung zur Erteilung der vorgenannten Visa sollen die Antragsteller lediglich nachweisen müssen, dass sie für den Zeitraum ihres Aufenthaltes von bis zu einem Jahr über hinreichende Mittel sowie einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Des Weiteren sollen sie schriftlich auf die Gewährung von Sozialleistungen während ihres Aufenthaltes verzichten und ein Pfandbetrag für den Fall der unfreiwilligen Ausreise hinterlegt werden. Ersetzt werden können der Nachweis der Mittel und die Zahlung des Pfandbetrages auch durch eine umfassende Bürgschaft eines hinreichend solventen Unionsbürgers mit Hauptwohnsitz innerhalb der EU oder ein Unternehmen mit Hauptsitz oder selbstständiger Niederlassung innerhalb der EU. Die Visa-Erteilung soll vorrangig in den Auslandsvertretungen der EU-Staaten erfolgen, im Einzelfall jedoch auch an den Grenzübergangsstellen erfolgen können.

– Die Antragsteller erhalten sodann das befristete Recht für ein Jahr innerhalb der EU zu leben und sich eine beliebige Arbeitsstelle zu suchen, bzw. eine selbstständige Arbeit aufzunehmen. Sofern die Antragsteller eine unbefristete Beschäftigung von bereits mindestens 3 Monaten Dauer als Arbeitnehmer oder aber als Selbstständiger nachweisen können, sollen sie sodann das Recht auf Erteilung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben. 6 Monate nach Erteilung einer solchen erhalten sie ihren pfandweise eingezahlten Betrag erstattet.

– Sofern ein Antragsteller innerhalb eines Jahres keine Arbeitsstelle findet, ist er anschließend zur Ausreise verpflichtet. Das steht jedoch einer erneuten Antragstellung bei erneuten Nachweis der erforderlichen Mittel und des Krankenversicherungsschutzes und Gewährung eines weiteren Visums für 1 Jahr nicht entgegen. Dieses neuerliche Visum soll sodann auch im Inland beantragt werden können. Im Falle der freiwilligen Ausreise wird der pfandweise eingezahlte Betrag im Anschluss erstattet. Andernfalls sind hiervon ggf. die Kosten einer unfreiwilligen Ausreise zu finanzieren, etwaige Restbeträge nach erfolgter Ausweisung zu erstatten. Soweit eine Ausreise unfreiwillig erfolgte, ist der betroffene Antragsteller für 2 Jahre für die Neuerteilung eines einjährigen Visums gesperrt.

– Für die bereits im Inland vorhandenen illegalen Zuwanderer (Schätzungen gehen von ca. 500.000 bis zu 1 Million aus) ist, wie in der Vergangenheit z.B. auch in Australien oder den USA praktiziert, eine Amnestie auf Basis einer Stichtagsregelung durchzuführen, damit diese Menschen legal ihren Aufenthalt im Inland fortsetzen können und nicht mehr rechtlos ihr Dasein fristen müssen.

Dies soll in einem europäischen Einwanderungsgesetz eingearbeitet werden.

Abschaffung von Zwangsmitgliedschaften für Berufsgruppen

Zwangsmitgliedschaften von Berufsgruppen zu ihrer jeweiligen Berufs/Handwerkskammer gehören abgeschafft.

Dem eigenen Anspruch gerecht werden – Experten für politisch besetzte Aufsichtsräte

Die Jungen Liberalen Berlin sehen mit kritischen Augen, dass Kontrollgremien von Unternehmen der öffentlichen Hand ihrer Arbeit unzureichend nachkommen. In der Vergangenheit hat sich bei verschiedenen (Groß-)Projekten herausgestellt, dass es Politikern oftmals an zwingend erforderlicher Sachkompetenz fehlt, weshalb sie nicht in der Lage sind, komplexe betriebswirtschaftliche Vorgänge zu durchdringen. Die aus dem Aufsichtsratsmandat erfolgenden Kontrollaufgaben können daher nicht erfüllt werden und führen den Zweck des Gremiums ad absurdum. Die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern allein auf der Basis parteipolitischer Erwägungen darf nicht dazu führen, dass Misswirtschaft und steuerliche Mehrbelastung für die Bürger in Kauf genommen werden.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher die Fraktionen der FDP auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und lediglich Personen, unabhängig von einer Parteimitgliedschaft, mit nachweisbarer Qualifikation in Aufsichtsräte von öffentlichen Unternehmen zu entsenden.