Die tragischen Zustände von Menschen, die entweder aus Krieg und Verfolgung oder aber aus wirtschaftlicher Not unter unwürdigen Umständen nach Europa zu flüchten versuchen als auch der Umstand, dass aufgrund der demographischen Entwicklung Deutschlands (und vergleichbar auch der EU) bis zum Jahr 2050 etwa 300.000 bis 500.000 Zuwanderer jährlich aus Nicht-EU-Staaten benötigt, um weiterhin hinreichend Arbeitskräfte zu haben (Quelle: Bertelsmann-Stiftung vom 27.03.2015), zeigen, dass die derzeitigen, zudem national unterschiedlichen, Zuwanderungsregelungen der EU-Länder der umfassenden Neuregelung bedürfen. So werden einerseits jährlich Millionen von Euro aufgewandt um unsere Grenzen zu schützen und Menschen aus unserem Land fernzuhalten. Im Gegenzug versuchen Menschen, trotzdem (illegal) einzuwandern und verlieren hierbei viel zu oft ihr Leben. Gleichzeitig bleibt unklar, wie der Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen der Zukunft aussehen werden.
Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher ein grundsätzliches Umdenken im Bereich der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten und eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene für alle EU-Länder wie folgt:
– Jeder Mensch, egal aus welchem Land, soll zukünftig grundsätzlich nach Erfüllung der folgenden Kriterien das Recht auf die Erteilung eines Arbeits- und Aufenthaltsvisums für zunächst bis zu einem Jahr erhalten. Ausgenommen hiervon sollen lediglich Straftäter bestimmter schwerwiegender Delikte sein.
– Als Voraussetzung zur Erteilung der vorgenannten Visa sollen die Antragsteller lediglich nachweisen müssen, dass sie für den Zeitraum ihres Aufenthaltes von bis zu einem Jahr über hinreichende Mittel sowie einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Des Weiteren sollen sie schriftlich auf die Gewährung von Sozialleistungen während ihres Aufenthaltes verzichten und ein Pfandbetrag für den Fall der unfreiwilligen Ausreise hinterlegt werden. Ersetzt werden können der Nachweis der Mittel und die Zahlung des Pfandbetrages auch durch eine umfassende Bürgschaft eines hinreichend solventen Unionsbürgers mit Hauptwohnsitz innerhalb der EU oder ein Unternehmen mit Hauptsitz oder selbstständiger Niederlassung innerhalb der EU. Die Visa-Erteilung soll vorrangig in den Auslandsvertretungen der EU-Staaten erfolgen, im Einzelfall jedoch auch an den Grenzübergangsstellen erfolgen können.
– Die Antragsteller erhalten sodann das befristete Recht für ein Jahr innerhalb der EU zu leben und sich eine beliebige Arbeitsstelle zu suchen, bzw. eine selbstständige Arbeit aufzunehmen. Sofern die Antragsteller eine unbefristete Beschäftigung von bereits mindestens 3 Monaten Dauer als Arbeitnehmer oder aber als Selbstständiger nachweisen können, sollen sie sodann das Recht auf Erteilung einer unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben. 6 Monate nach Erteilung einer solchen erhalten sie ihren pfandweise eingezahlten Betrag erstattet.
– Sofern ein Antragsteller innerhalb eines Jahres keine Arbeitsstelle findet, ist er anschließend zur Ausreise verpflichtet. Das steht jedoch einer erneuten Antragstellung bei erneuten Nachweis der erforderlichen Mittel und des Krankenversicherungsschutzes und Gewährung eines weiteren Visums für 1 Jahr nicht entgegen. Dieses neuerliche Visum soll sodann auch im Inland beantragt werden können. Im Falle der freiwilligen Ausreise wird der pfandweise eingezahlte Betrag im Anschluss erstattet. Andernfalls sind hiervon ggf. die Kosten einer unfreiwilligen Ausreise zu finanzieren, etwaige Restbeträge nach erfolgter Ausweisung zu erstatten. Soweit eine Ausreise unfreiwillig erfolgte, ist der betroffene Antragsteller für 2 Jahre für die Neuerteilung eines einjährigen Visums gesperrt.
– Für die bereits im Inland vorhandenen illegalen Zuwanderer (Schätzungen gehen von ca. 500.000 bis zu 1 Million aus) ist, wie in der Vergangenheit z.B. auch in Australien oder den USA praktiziert, eine Amnestie auf Basis einer Stichtagsregelung durchzuführen, damit diese Menschen legal ihren Aufenthalt im Inland fortsetzen können und nicht mehr rechtlos ihr Dasein fristen müssen.
Dies soll in einem europäischen Einwanderungsgesetz eingearbeitet werden.