Gegen ausgrenzende Moralpolitik JA! zur Entdiskriminierung und Entkriminalisierung der Sexarbeit und deren beruflicher Anerkennung

Über seinen Körper frei und unabhängig bestimmen zu können, ist ein hoher Wert, den es verfassungsrechtlich zu garantieren und gesellschaftlich zu respektieren gilt. Daher lehnen die Julis jegliche moralische Vorverurteilung und ein Verbot von Sexarbeit ab. Gleichwohl gilt es das Grundrecht auf Berufsfreiheit und Rechtssicherheit für Sexarbeiter zu gewährleisten. Wir sind der Überzeugung, dass es neben krimineller Zwangsprostitution auch eine Vielzahl von freiwillig arbeitenden Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern gibt. Wir wollen die legitimen Interessen von Prostituieren ernst nehmen. Dabei ist Zwangsprostitution bei der Zwangslagen der Prostituierten ausgenutzt werden oder gar Gewaltmittel eingesetzt werden natürlich weiterhin mit Nachdruck zu bekämpfen. Nicht zu vergessen ist, dass Sexarbeit Menschen, die Schwierigkeiten haben ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen wie zum Beispiel gesundheitlich eingeschränkten Personen (Behinderte, Alte) die Chance gibt diese Bedürfnisse zu befriedigen.

Ein offener gesellschaftlicher Umgang mit Sexarbeit führt zu einer besseren sozialen und gesundheitlichen Situation für Anbieter und Kunden in diesem Bereich. Verbot und Diskriminierung der Sexarbeit würden nur dazu führen, dass Sexarbeit im Untergrund stattfindet und die Sexarbeiter illegal und damit schutzlos als Opfer in kriminellen Milieus arbeiten müssen. Exemplarisch für diese moralisierte Ausgrenzungspolitik steht die von den Regierungsparteien vorgelegte Änderung des Prostitutionsgesetzes. Statt auf polizeiliche Repression zu setzen,halten wir Julis Beratungs- und Präventionsangebote für erfolgreicher um illegalen Menschenhandel und Zwangsprostitution zu unterbinden.

Daher fordern wir Julis:

– Sexarbeit ist als Gewerbe anzuerkennen

– die Abschaffung des Art. 297 StGBEG (Ermächtigungder Landesregierungen zur Errichtung von Sperrbezirken)

– bauplanungsrechtliche Lockerungen für kleinere Prostitutionsstätten z.B. Wohnungs- und Appartment-betrieben; Prostitution in Wohngebieten sollte möglich sein, soweit dadurch der Hausfrieden nicht gestört wird

– Anerkennung von Prostitutionsstätten als Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes

– die Möglichkeit der Eintragung von Künstlernamen der Sexarbeiter in den Personalausweis

– Sonderregelungen bei der Impressumspflicht bei Webseiten hinsichtlich Real-Namen und Real-Adresse für Sexarbeiter

– Den Ausbau der Beratung von Prostituierten die neu diesen Beruf ausüben, mit dem Ziel diesen eine legale, selbstbestimmte und sichere Tätigkeit zu ermöglichen.

– Ausweitung kostenloser & anonymer Gesundheitsberatung an Gesundheitsämtern, sowie Opferschutz- und Aussteigerberatung an Ausländerbehörden in Kooperation mit Vereinen und ehrenamtlichen Beratungsstellen

– Abschaffung jeglicher Sonderbesteuerungen, Sondergesetze und der Vergnügungssteuer des Sexgewerbes

– freie Arbeitsform und Abrechnungsgestaltung, z.B. gegen Einführung des Flatrate bzw. Gangbang-Verbotes

– Die Feststellung der Zahl der Prostituierten und seriöse Untersuchungen zu deren Motivation und Lebensbedingungen im Rahmen einer großangelegten, wissenschaftlichen Studie.

– Die Durchführung eines Bundesforschungsvorhabens zum Thema Sexualassistenz, bei der die Auswirkung auf den psychsischen und physischen Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen untersucht wird. So legen erste Studien beispielsweise nahe, dass sexuelle Aktivität bei Alzheimer-Patienten positive Effekte hat und insgesamt förderlich auf die psychische Gesundheit wirkt.

– Die Verlagerung der Zuständigkeit für Prostitution vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dies ergibt sich logisch aus dem Ziel Sexarbeit mit anderer legaler Arbeit gleichzustellen.

– Das bereits jetzt in der Praxis weitgehend ignorierte Werbeverbot für Prostitution im Ordnungswidrigkeitengesetz abschaffen, um den Prostituierten gleiche Werbemöglichkeiten zu geben, wie anderen Gewerbearten. Der Jugendschutz bleibt dabei aber gewährleistet.

Darüber hinaus sprechen sich die Julis gegen die von der Bundesregierung angestrebte Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes aus. Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen:

– die Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten

– die Einführung der Meldepflicht, stattdessen Beibehaltung einfacher Meldung beim Finanzamt

– die Einführung der Kondompflicht

– Erhöhung der Altersuntergrenze von 18 auf 21 Jahren