FÜHRERSCHEINERNEUERUNG – CHANCEN NUTZEN!

Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, die ab 2013 zyklisch geplante 15-jährige Erneuerung des Führerscheindokumentes zusätzlich für eine Fahrtauglichkeitsprüfung des Führerscheininhabers durch einen Arzt zu nutzen. Diese Fahrtauglichkeitsprüfungen sollen im 50.und 60. Lebensjahr und danach alle 5 Jahre durchgeführt werden. Sie sollen in der Summe nicht mehr als 50 €betragen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage, wird ein Fahrverbot verhängt, bis die Nachweise über die Tests erbracht sind.

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen, dass bei jeder Erneuerung des Führerscheins ein Nachweis über die Absolvierung eines „lebensrettende Soforthilfemaßnahme Kurses“, auch LSM-Kurs genannt, innerhalb der letzten 2 Jahre erbracht werden muss. 

Einheitlicher Mehrwertsteuersatz

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer ohnehin anstehenden Beratungen über die Mehrwertsteuer einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz einzuführen. Dazu soll der reduzierte Mehrwertsteuersatz abgeschafft und der normale Mehrwertsteuersatz zum Ausgleich abgesenkt werden.

Preissteigerungen im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere bei den Grundnahrungsmitteln, sollen durch Entlastungen bei der Einkommensteuer und durch Erhöhungen der Sozialleistungen kompensiert werden, so dass es zu keiner Belastung von Niedrigverdienern und Transferleistungsempfängern kommt.

Nein zum Burkaverbot!

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich gegen ein Burka-Verbot aus. Wir fordern von der FDP, dass sie die Bundesregierung vom Aufspringen auf den Verbotszug, der momentan durch Europa rollt, abhält.

Berlin braucht kein wirkungsloses Integrationsgesetz

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Berliner Senat auf die Pläne für das Berliner Partizipations-und Integrationsgesetz zu stoppen. Anstatt auf Symbolpolitik und staatliche Steuerung zu setzen, bedarf es einer wirkungsvollen Bildungs-und Wirtschaftspolitik, um den Anforderungen und Problemen der Integration zu begegnen.

Stärkung der Freiwilligendienste im Zuge einer Wehrdienstreform

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Bundesregierung sowie die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag dazu auf, die Freiwilligendienste im Zuge einer Wehrdienstreform umfassend zu reformieren und zu stärken.

Mit den Auslandseinsätzen hat die Bundeswehr neue Aufgaben übernommen. Ein massiver militärischer Angriff eines anderen Staates auf Deutschland ist auf mittlere Sicht nicht mehr zu befürchten. Stattdessen ist die Bundeswehr verstärkt in Auslandseinsätzen aktiv. Diese Entwicklung ist richtig, denn Deutschland hat ein großes Interesse an funktionierenden internationalen Strukturen. Noch immer ist die Bundeswehr im Transformationsprozess. Das betrifft Personal, Ausbildung und Struktur, aber auch die Rechtsgrundlagen. Der Bundesverteidigungsminister steht in der Verantwortung, die Bundeswehr schlanker, aber zugleich strukturell verlässlicher aufzustellen.

Die bevorstehende Reform der Wehrpflicht darf keine negativen Auswirkungen für die Funktionsfähigkeit der sozialen Infrastruktur in Deutschland haben. Um Lücken im Sozialbereich bei einem Wegfall des Zivildienstes zu schließen, müssen die Institutionen Freiwilliges Soziales Jahr und Ökologisches Jahr umfassend ausgebaut und gefördert werden. Wir sehen in solchen Freiwilligendiensten eine sinnvolle Betätigung und gleichzeitig einen Lernort junger Menschen für bürgerschaftliches Engagement. Daher fordern wir die Stärkung der Freiwilligendienste.

Die Sorgen der Sozialverbände aufgrund der Verkürzung des Zivildienstes sind verständlich, jedoch müssen andere Lösungen als die Beschäftigung von Zivildienstleistenden gefunden werden. Es gibt kein Recht des Sozialbereichs auf Zivildienstleistende. Der Zivildienst ist Ersatzdienst für die Wehrpflicht und einzig und allein durch sie begründet. Dass als einziges relevantes Argument für die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht nur noch der Zivildienst ins Feld geführt wird, zeigt, wie nötig und sinnvoll eine grundlegende Reform der Wehrpflicht und des Zivildienstes ist. Zivildienstleistende stehen häufig in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu normalen Beschäftigungsverhältnissen im Sozialbereich. Staatlich subventionierte, verbilligte Arbeitskräfte wie Zivildienstleistende verhindern dabei Festanstellungen und drücken die Löhne z.B. für Krankenpfleger und Krankenschwestern. Aus diesen Gründen lehnen die Jungen Liberalen Berlin einen weiteren Fortbestand des verpflichtenden Zivildienstes in jeglicher Form und Ausgestaltung ab.

Da es keinem Staat zusteht, einem jungen Menschen Monate seines Lebens zu „Zwangsdiensten“ zu beordern, ist es nun umso mehr auch Aufgabe der Politik die freiwilligen Dienste zu stärken und attraktiver zu gestalten. Problematisch ist, dass es mehr Bewerber für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr gibt, als Stellen zur Verfügung stehen. Die Rahmenbedingungen müssen daher sowohl für die Dienstleistenden als auch für die Anbieter der Dienste verbessert werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern, ein flexibles Zeitmodell für die Freiwilligendienste einzurichten, welches als Dienstzeiten 6, 12 und 18 Monate vorsieht, jeweils mit der Option der Verlängerung auf insgesamt 18 Monate. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst soll ohne Nachteile möglich sein, jedoch nur nach einer dieser Stufen. Das Eintrittsalter für einen Freiwilligendienst beträgt 16 bis 22 Jahre.

Für die Dienstleistenden muss es sich lohnen, Leistung in Form eines freiwilligen Dienstes für die Gesellschaft zu erbringen. Daher sollen die Dienstleistenden eine Aufwandsentschädigung bekommen, die sich in etwa an einer Aufwandsentschädigung für Zivildienstleistenden in Höhe eines Taschengeldes von ca. 300 € bemisst, wenn für Verpflegung, Unterkunft und die sonstigen Versicherungen gesorgt ist. Es ist zudem unverzichtbar, einheitliche Regelungen für die Freiwilligen Dienste geschaffen werden. So sind Freiwillige bislang bei einigen Diensten krankenversichert und erhalten Kindergeld, bei anderen wiederum nicht. Hier muss eine einheitliche Rechtsanpassung erfolgen. Auch müssen die Freiwilligendienste sowohl für junge Frauen als auch für junge Männer die gleiche Attraktivität besitzen, sich freiwillig für die Gesellschaft einzusetzen. Die Finanzierung soll zur Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte vom jeweiligen Träger aufgebracht werden. Freiwillige zusätzliche Leistungen stehen den Trägern im Sinne des Wettbewerbs um die Dienstleistenden frei. Organisationen, die FSJ oder FÖJ im Ausland anbieten müssen ein Entgelt mit diesem Niveau auch anbieten.

Wir fordern außerdem als sichtbares Zeichen die Einführung einer einheitlichen staatlichen Urkunde. Diese kann für Bewerbungen und als Anlage für den Lebenslauf verwendet werden. Zudem fordern wir eine Anrechnung des Freiwilligendienstes auf die Berufsausbildung und den erleichterte Zugang zum gewünschten Studiengang durch eine doppelte Anrechnung der Freiwilligendienstzeit auf Wartesemester. Ferner sollten für die Dienstleistenden Vergünstigungen wie ermäßigte Eintrittsgelder für öffentliche Bäder, den ÖPNV, Museen etc. bestehen, wie dies für Studenten oder Zivildienstleistende heute üblich ist.

Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr sollten außerdem zukünftig stärker dafür genutzt werden, Jugendliche ohne Schulabschluss oder aus sozial schwachen Verhältnissen zu stärken. Wenn die Rahmenbedingungen insgesamt verbessert werden, müssen dabei die Träger verstärkt in die Verantwortung genommen werden, ihr Blickfeld auch auf benachteiligte Jugendliche zu erweitern. Hier sollte der Freiwilligendienst auch bewusst dazu genutzt werden, den Dienstleistenden eine Perspektive für einen Arbeitsplatz in diesem Bereich zu schaffen. Für die Übernahme von Dienstleistenden in ein festes Beschäftigungsverhältnis im Anschluss des Dienstes sollen Erleichterungen geschaffen werden, z.B. durch eine Bevorzugung bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen. Ferner sollte geprüft werden, ob die Auslandsprogramme „kulturweit“ und „weltwärts“ im Zuge der Rechtsanpassung vereinheitlicht werden können.

Einführung von Studiengebühren

Wir Jungen Liberalen Berlin fordern die generelle Einführung von Studiengebühren. In Anbetracht des Umstandes, dass ein Hochschulstudium ein höheres Einkommen, eine Vielzahl beruflicher Möglichkeiten sowie gesellschaftliches Prestige verspricht, ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, einen im Vergleich zu den real anfallenden Kosten eines Studiums geringen Beitrag des Studenten zu seiner Ausbildung zu fordern. Hierbei plädieren wir dafür, diesen umgehend zu Semesterende in Höhe von 500 Euro einzuziehen. Durch Gesetz ist dabei zu gewährleisten, dass die zusätzlich eingenommenen Finanzmittel nicht zur Entlastung der Landeshaushalte genutzt werden dürfen, sondern den Hochschulen zur Verbesserung von Forschung und Lehre zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist der Studentenschaft im Gegenzug ein größeres Mitspracherecht bei studienrelevanten Entscheidungen, bspw. der Beschaffung von Lehrmaterialien und dergleichen einzuräumen.

Wohlwissend, dass nicht alle Studenten die geforderte Gebühr aufbringen können und dem Ziel verpflichtet, eben solchen das Studium nicht lediglich aus finanziellen Gründen zu verwehren, schlagen wir für jene Personengruppen die Einführung nachgelagerter Studiengebühren vor: Genannte folgen dem Modell der „nachgelagerten Studiengebühren“ (beschlossen auf: Landeskongress 3/2004) und sehen vor, dass das jeweilige Bundesland die über die Dauer des Studiums anfallenden Gebühren für den Studenten übernimmt. Nach erfolgtem Studienabschluss hat der Absolvent monatlich 10 v. H. seines zu versteuernden und über dem vierfachen Betrag des Existenzminimums liegenden Einkommens an das Bundesland zurückzuzahlen, bis die angehäufte Schuld gänzlich beglichen ist. Jene verzinst sich kalenderjährlich ab dem Folgejahr des Studienabschlusses bzw. des Verlassens der Hochschule in Höhe der Inflationsrate und kann desgleichen auf Wunsch des Absolventen schneller getilgt werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Studienkredits ist abhängig von der eigenen sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern. Zur Aufnahme eines Studienkredites ist berechtigt, wer die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von BAföG erfüllt. Eines weiteren Antrages bedarf es dazu nicht, da das Studentenwerk umgehend die weiteren Formalitäten einleitet.

Zur Verhinderung sozialer Ungerechtigkeiten, so in Fällen, in denen die Voraussetzungen für den BAföG-Bezug nur knapp verfehlt werden, ist bei der Bemessung der Höhe der Studiengebühren über eine Härtefallregelung nachzudenken. Dazu könnte ein sozialverträgliches Stufensystem, welches bei der Höhe der Studiengebühren verschiedene Stufen vorsieht, eingeführt werden.

Sollten allgemeine Studiengebühren ohne die zeitgleiche Implementierung eines Studienkreditsystems sowie ohne das gesetzliche Verbot einer entsprechenden Kürzung des Hochschuletats eingeführt werden, sprechen wir uns weiterhin öffentlich gegen die Einführung von Studiengebühren aus.

Im Übrigen begrüßen wir das Nationale Stipendienprogramm, welches die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Einbeziehung privater Geldgeber (Unternehmen, Stiftungen und private Personen) schafft eine neue Geldquelle für die finanzielle Unterstützung der Studenten und entlastet, damit die Haushalte der Länder. Wir fordern die Universitäten auf, eine offene Partnerschaft mit privaten Geldgebern zu suchen und ideologische Vorurteile in der Zusammenarbeit abzubauen.

Im Einklang mit der Einführung von Studiengebühren muss ein Programm zur umfassenden und nachhaltigen Studienfinanzierungsberatung eingerichtet werden. Insbesondere an Schulen müssen Studienwillige bereits vor Eintritt in die Oberstufe über Finanzierungsmöglichkeiten informiert werden.

Qualifizierte Zuwanderung steuern: ausländische Berufsabschlüsse anerkennen!

Deutschlands Wirtschaft braucht eine stärkere Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern, um weiterhin stabil wachsen zu können. Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung daher auf, auf folgende Punkte hinzuwirken: Ausländische Berufsabschlüsse und Studiengänge werden in Deutschland bisher sehr häufig nicht anerkannt. Dies liegt zumeist nicht an der mangelnden Qualität der Abschlüsse, sondern an den hohen bürokratischen Hürden in Deutschland. Insbesondere hochqualifizierte Arbeitskräfte wandern daher nicht nach Deutschland ein oder sind gezwungen unter ihrer Qualifikation zu arbeiten, während Fachkräfte dringend gesucht werden. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Anrechenbarkeit ausländischer Abschlüsse systematisch vom Bundesministerium für Arbeit neu evaluiert und verbessert wird, sodass alle Abschlüsse innerhalb von 6 Monaten auf Ihre Anerkennbarkeit überprüft werden können.

Damit hier ausgebildete Fachkräfte auch ihren Teil zur Gesellschaft in Deutschland beitragen können, wenn sie dies wünschen, ist es zudem unabdinglich, dass in Deutschland lebende Ausländer, die einen Schul-, Berufs oder Studienabschluss in Deutschland erworben haben, auf unbürokratische Weise eine unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten

Definition von Sittenwidrigkeit statt Mindestlöhnen

Die Jungen Liberalen Berlin erkennen an, dass aus folgenden Gründen in der Bevölkerung große Sympathien für einen, vor allem von den Parteien des linken politischen Spektrums und den Gewerkschaften geforderten und propagierten, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn (in der Debatte werden zwischen €7,50 / Stunde und €10,00 / Stunde vorgeschlagen) bestehen:

  • die Lohnentwicklung in den letzten 10 Jahren war/ist ausgesprochen schwach (21% Steigerung im 3. Quartal 2009 gegenüber dem Jahr 2000; Quelle: Statistisches Bundesamt in der Pressemitteilung 093 vom 11.03.2010),
  • in einigen Branchen wird Lohndumping betrieben
  • es werden zunehmend sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in sogenannte Minijobs umgewandelt
  • es wird vielfach über die Notwendigkeit der „Aufstockung“ von geringen Löhnen durch Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) berichtet. Die JuLis Berlin vertreten zudem die Auffassung, dass die FDP hierauf bislang nicht hinreichend argumentativ und auf die Sorgen der Bürger eingehend antwortet.

Letztlich lehnen die Jungen Liberalen Berlin einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn auch weiterhin aus den folgenden Gründen ab:

  • die Lebenshaltungs-, aber auch Lohnkosten sind in der Bundesrepublik Deutschland regional zu unterschiedlich, als dass ein flächendeckenderMindestlohn alle regionale Unterschiede hinreichend berücksichtigen könnte
  • insbesondere in strukturschwachen Regionen, vor allem der neuen Bundesländer, sind kleinere und mittelständische Betriebe nicht in der Lage, den politisch geforderten Mindestlohn zu zahlen. Das Ergebnis wären Verteuerungen der Produkte und Dienstleistungen in ohnehin einkommensschwachen Regionen sowie eine weitere Verschärfung der dort ohnehin prekären Lage am Arbeitsmarkt
  • zusätzlich zu den geforderten Mindestlöhnen kämen noch knapp 20% Arbeitgeberanteil an den Lohnnebenkosten. Mithin betrügen die tatsächlichen Lohnkosten bereits bei €7,50 / Stunde brutto für die Arbeitgeber tatsächlich €9,00 / Stunde. Insbesondere im geringqualifizierten Bereich, dort wo das Arbeitslosigkeitsrisiko ohnehin am Größten ist, würden daher weitere Jobs wegfallen, bzw. ins grenznahe Ausland verlagert
  • dadurch, dass insbesondere Tätigkeiten im geringqualifizierten Bereich massiv verteuert würden, würde die in diesem Bereich ohnehin hohe Schwarzarbeitsquote noch erheblich zunehmen.

Stattdessen unterstützen die Jungen Liberalen Berlin die Forderungen aus der schwarz-gelben Bundesregierung, wonach eine gesetzliche Sittenwidrigkeitsgrenze eingeführt werden soll. Schließlich ist der Gesetzgeber überhaupt nicht in der Lage eine angemessen Vergütung zu bemessen. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn würde tatsächlich nur einen Wettbewerb der politischen Konkurrenten nach dem Motto „wer bietet mehr“ zu Lasten von Arbeitsplätzen nach sich führen.Nach Auffassung der JuLis Berlin soll diese Sittenwidrigkeitsgrenze jedoch bereits durch den Gesetzgeber definiert werden, so dass es nicht zu unterschiedlicher Rechtsprechung an den Arbeitsgerichten und vielmehr zu einer verlässlichen Bemessungsgrundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Streitfalle kommt. Demnach soll ein Lohn nach Auffassung der JuLis Berlin dann sittenwidrig sein, wenn er weniger als 2/3 des regional üblichen oder, bei Vorliegen eines Tarifvertrags, des entsprechenden Tariflohns für die gleiche Tätigkeit innerhalb einer Region liegt. Hierfür soll von den statistischen Landesämtern zukünftig eine Übersicht über die branchenüblichen Löhne innerhalb einer Region erhoben und jährlich veröffentlich werden.

Die JuLis Berlin erkennen an, dass auch mit dieser Maßnahme nicht jeder Lohn zur Versorgung einer Familie ausreichen wird. Jedoch halten es für die JuLis Berlin sinnvoller, dass ein Teil des Einkommens selbst arbeitet wird und zudem über die zu verändernden und dynamisierenden Zuverdienstgrenzen bei Hartz IV die Aufnahme von Arbeit attraktiver wird und zu einem tatsächlichen Mehrverdienst führt, als dass viele Erwerbslose zukünftig womöglich überhaupt keine oder nur noch geringere Zuverdienstmöglichkeiten haben, schlichtweg, weil für die von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten in ggf. inflationärer gesetzlicher Mindestlohn nicht gezahlt wird. Weiterhin vertreten die JuLis Berlin nachwievor die Position, dass insbesondere durch eine Umstellung der Finanzierung der Sozialversicherungen der Faktor Arbeit entlastet werden muss, um einerseits Arbeit nicht weiter unnötig zu verteuern und andererseits den Arbeitnehmern, gerade im Geringverdienerbereich, mehr Netto vom Brutto zu belassen und auch solche Tätigkeiten attraktiver zu mache

Und welcher Rasse gehörst du an… ?

Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, eine Initiative zur Änderung des Art. 3 Abs. 3 des GG dahingehend einzuleiten, dass der Begriff „Rasse“ ersatzlos zu streichen ist.