Einführung von Studiengebühren

Wir Jungen Liberalen Berlin fordern die generelle Einführung von Studiengebühren. In Anbetracht des Umstandes, dass ein Hochschulstudium ein höheres Einkommen, eine Vielzahl beruflicher Möglichkeiten sowie gesellschaftliches Prestige verspricht, ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, einen im Vergleich zu den real anfallenden Kosten eines Studiums geringen Beitrag des Studenten zu seiner Ausbildung zu fordern. Hierbei plädieren wir dafür, diesen umgehend zu Semesterende in Höhe von 500 Euro einzuziehen. Durch Gesetz ist dabei zu gewährleisten, dass die zusätzlich eingenommenen Finanzmittel nicht zur Entlastung der Landeshaushalte genutzt werden dürfen, sondern den Hochschulen zur Verbesserung von Forschung und Lehre zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist der Studentenschaft im Gegenzug ein größeres Mitspracherecht bei studienrelevanten Entscheidungen, bspw. der Beschaffung von Lehrmaterialien und dergleichen einzuräumen.

Wohlwissend, dass nicht alle Studenten die geforderte Gebühr aufbringen können und dem Ziel verpflichtet, eben solchen das Studium nicht lediglich aus finanziellen Gründen zu verwehren, schlagen wir für jene Personengruppen die Einführung nachgelagerter Studiengebühren vor: Genannte folgen dem Modell der „nachgelagerten Studiengebühren“ (beschlossen auf: Landeskongress 3/2004) und sehen vor, dass das jeweilige Bundesland die über die Dauer des Studiums anfallenden Gebühren für den Studenten übernimmt. Nach erfolgtem Studienabschluss hat der Absolvent monatlich 10 v. H. seines zu versteuernden und über dem vierfachen Betrag des Existenzminimums liegenden Einkommens an das Bundesland zurückzuzahlen, bis die angehäufte Schuld gänzlich beglichen ist. Jene verzinst sich kalenderjährlich ab dem Folgejahr des Studienabschlusses bzw. des Verlassens der Hochschule in Höhe der Inflationsrate und kann desgleichen auf Wunsch des Absolventen schneller getilgt werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Studienkredits ist abhängig von der eigenen sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern. Zur Aufnahme eines Studienkredites ist berechtigt, wer die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von BAföG erfüllt. Eines weiteren Antrages bedarf es dazu nicht, da das Studentenwerk umgehend die weiteren Formalitäten einleitet.

Zur Verhinderung sozialer Ungerechtigkeiten, so in Fällen, in denen die Voraussetzungen für den BAföG-Bezug nur knapp verfehlt werden, ist bei der Bemessung der Höhe der Studiengebühren über eine Härtefallregelung nachzudenken. Dazu könnte ein sozialverträgliches Stufensystem, welches bei der Höhe der Studiengebühren verschiedene Stufen vorsieht, eingeführt werden.

Sollten allgemeine Studiengebühren ohne die zeitgleiche Implementierung eines Studienkreditsystems sowie ohne das gesetzliche Verbot einer entsprechenden Kürzung des Hochschuletats eingeführt werden, sprechen wir uns weiterhin öffentlich gegen die Einführung von Studiengebühren aus.

Im Übrigen begrüßen wir das Nationale Stipendienprogramm, welches die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Einbeziehung privater Geldgeber (Unternehmen, Stiftungen und private Personen) schafft eine neue Geldquelle für die finanzielle Unterstützung der Studenten und entlastet, damit die Haushalte der Länder. Wir fordern die Universitäten auf, eine offene Partnerschaft mit privaten Geldgebern zu suchen und ideologische Vorurteile in der Zusammenarbeit abzubauen.

Im Einklang mit der Einführung von Studiengebühren muss ein Programm zur umfassenden und nachhaltigen Studienfinanzierungsberatung eingerichtet werden. Insbesondere an Schulen müssen Studienwillige bereits vor Eintritt in die Oberstufe über Finanzierungsmöglichkeiten informiert werden.