Gesundheitspolitik für alle Generationen!

Die Lebenserwartung steigt in Deutschland glücklicherweise stetig. Der demographische Wandel und die steigenden Personal- und Behandlungskosten im Gesundheitssystem führen unsere umlagefinanzierten Sozialsysteme an den Rand ihrer finanziellen Belastbarkeit. Die Kranken- und Pflegeversicherung müssen dringend reformiert werden, um in Zukunft nicht nur das aktuelle Niveau zu halten, sondern auch die Probleme des Gesundheitssystems zu lösen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Patienten und Patientinnen, denn sie sind der Grund für die Existenz des Gesundheitswesens. Sie sind daran interessiert, dass ihre Behandlung mit möglichst hoher Qualität erfolgt. Versicherungen, Versorgung und staatliche Unterstützung müssen stärker auf die Interessen, Bedürfnisse und Wünsche des individuellen Patienten ausgerichtet werden, sodass er die Leistungen erhält, die von ihm erwünscht sind. Die Eckpunkte unserer liberalen Reformvorschläge sind: mehr Wettbewerb, mehr Wahlfreiheit, Kontrahierungszwang, ein kapitalgedecktes System und mehr Individualität.

Krankenversicherung

Wir Jungen Liberalen fordern eine grundlegende Reform des Krankenversicherungswesens in Deutschland. Wir möchten ein Krankenversicherungssystem, welches den Bürgern fairen und sicheren Zugang zu Gesundheitsleistungen ermöglicht, ohne dass es Menschen ausschließt, welches jedoch auf dem Gedanken des Wettbewerbs unter den Krankenversicherungen aufgebaut ist, zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Abschaffung des Zweiklassensystems – Private Versicherung für alle

Wir Jungen Liberalen halten die willkürlich am Einkommen der Versicherungsnehmer festgemachten Aufteilung in ein gesetzliches und ein privates System für unfair gegenüber allen Beteiligten. Wir möchten, dass in Zukunft solch eine strukturelle Unterscheidung entfällt und eine Wahlfreiheit aller Versicherungsnehmer ermöglicht wird. Hierzu fordern wir die Abschaffung der Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wir wollen, dass alle Krankenversicherungen zueinander im Wettbewerb stehen. Dazu sollen die Rechtsformen der gesetzlichen Krankenversicherung hin zu einer privaten geändert werden. Unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze sollen Arbeitnehmer nun ihre Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung frei wählen können.

An der Versicherungspflicht halten wir fest. Gesundheitsleistungen sind ein fundamentales Menschenrecht, welches niemandem verwehrt werden darf. Um ihre Versorgung auch im Notfall sicherstellen zu können, sind die Bürger dazu verpflichtet eine Krankenversicherungspolice abzuschließen.

Der Zustand, dass Bürger mittleren Einkommens, welches jedoch knapp unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, den Hauptteil der Solidaritätskosten im Gesundheitssystem tragen, ist nicht haltbar. Wir Jungen Liberalen sprechen uns dafür aus die Kosten der Solidarität nicht weiter über die Krankenversicherungsbeiträge zu finanzieren, sondern diese auf den Schultern aller über das Steuereinkommen zu finanzieren. Die Anpassung der Steuersätze für den Staat soll aufkommensneutral gestaltet werden.

Frei wählbare Versicherungsbeiträge – Wettbewerb der Krankenversicherungen

Ein grundsätzliches Ziel der Krankenversicherungsreform ist die Schaffung von Wettbewerb zwischen allen Anbietern. Dabei können Krankenversicherungen die Preise ihrer Versicherungspolicen frei wählen. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet die Policen mit dem selben Versicherungsumfang allen Menschen in einer Region zum selben Preis zur Verfügung zu stellen. Eine regionale Differenzierung der Beiträge ist aufgrund unterschiedlicher Kostenstrukturen zu ermöglichen. Diskriminierungen beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Alter oder Vorerkrankungen sind nicht zulässig. Eine jede Versicherung muss einen Basistarif anbieten, deren Leistungsumfang standardisiert ist und sich am heutigen Leistungskatalog orientiert.

Wir wollen, dass der Beitrag zur Krankenversicherung weiterhin von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird. Der Arbeitnehmeranteil wird zukünftig als Versicherungsprämie in Euro, statt wie bisher als Anteil am Gehalt, bemessen. Diese kann der Versicherer frei festlegen, deren Höhe muss allerdings für alle Versicherungsnehmer derselben Police die gleiche sein. Die Einnahmen aus der Prämie kommen direkt der Krankenversicherung zugute. Hierdurch drückt sich zum großen Teil der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen aus.

Wie jetzt bereits auch wird der Arbeitgeber einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 7,3% des Arbeitsentgelts entrichten. Diese Einnahmen fließen in einen zentralen Gesundheitsfonds, welcher zum Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherungen genutzt wird. Die Einnahmen der Krankenversicherungen bestehen folglich aus den direkt erhobenen Versicherungsprämien der Arbeitnehmer sowie aus den Zuweisungen aus dem zentralen Gesundheitsfonds.

Bürger mit geringem Einkommen werden selbstverständlich weiterhin finanziell unterstützt. Einkommensschwache Haushalte haben hierzu Anspruch auf eine Unterstützung, die direkt vom Arbeitgeber mit der Lohnsteuer verrechnet wird. Die Berechnung der Unterstützung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Prämie der Basistarife der Krankenversicherungen. Anspruch auf Unterstützung erhalten alle Haushalte, bei denen die Höhe des durchschnittlichen Basistarifs mehr als 10% des Einkommens entspricht. Der über den Basistarif hinausgehende Versicherungsschutz wird allein von den Versicherungsnehmern gezahlt.
Die Familienversicherung wird abgeschafft. Für jede Person, auch Kinder, ist indivduell eine Versicherung abzuschließen.

Selbstständige sind verpflichtet, auch den Arbeitgeberanteil für sich zu zahlen. Dieser darf jedoch nicht, wie aktuell, auf Basis eines fiktiven Einkommens berechnet werden. Stattdessen soll der Vorjahresgewinn herangezogen werden. Mindestbeiträge sind vollständig abzuschaffen.

Es soll möglich werden, dass Versicherungsnehmer auf ihren Wunsch hin einen Selbstanteil an ihren Gesundheitsleistungen tragen, um ihre Versicherungskosten zu senken. Pro Jahr darf dieser maximal 5.000 Euro betragen. Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist auch eine höhere Selbstbeteiligung zulässig.

Wettbewerb auch bei Leistungsanbietern

Wir fordern, dass unter Krankenversicherungen sowie im gesamten Gesundheitsmarkt größerer Wettbewerb entsteht. Daher lehnen wir einen einheitlichen Preiskatalog für Gesundheitsdienstleistungen (z.B. Arztbesuch) und -produkte (z.B. Medikamente) ab. Vielmehr soll es Krankenversicherungen ermöglicht werden direkt mit Leistungsanbietern wie Ärzten und Krankenhäusern über die Preise zu verhandeln und Rahmenverträge abzuschließen. Im Rahmen dessen sind die Zwangsvereinigungen der Leistungsanbieter (z.B. Kassenärztliche Vereinigung) und Krankenkassen (Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung) abzuschaffen. Da insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen auch heute schon ihrem gesetzlichen Auftrag, die ambulante Versorgung sicherzustellen, nicht überall nachkommen, ist dieses zukünftig durch die Versicherungen für ihre Versicherten sicherzustellen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die Pflegekräfte pendeln zwischen Erschöpfung, Massenabfertigung und geringer Bezahlung. Die Behandlung der Patienten ist häufig fragwürdig – die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen ist ernüchternd. Hinzu kommen Prognosen, die einen Personalnotstand und ein Fehlen von bis zu 500.000 Pflegekräften in den kommenden Jahrzehnten vorhersagen. Auch der demografische Wandel hat Auswirkungen auf die Pflegeversicherung: immer mehr Pflegebedürftige, steigende Personal- und Behandlungskosten.

Reform der Versicherungen

Wir fordern die Abschaffung der Aufteilung der Pflegeversicherungen in gesetzliche und private Versicherungen. Dadurch soll den Versicherungsnehmern mehr Wahlfreiheit erlaubt werden und ebenso mehr Wettbewerb zwischen den Versicherungen entstehen. Wie bei der Krankenversicherung, sollen die gesetzlichen Einrichtungen in private umgewandelt werden.
Jeder Bürger soll weiterhin verpflichtet sein, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Jeder muss für seine Pflege selbst vorsorgen, soll dabei aber nicht vom Staat allein gelassen werden. Die Pflegeversicherungen müssen daher verpflichtet werden, jeden, ohne eine Gesundheitsprüfung, in einer Mindestversicherung aufzunehmen. Jeder Bürger kann seine Pflegeversicherung frei am Markt aussuchen und dabei die passende Versicherung für seine Bedürfnisse auswählen, der Staat garantiert Mindestanforderungen durch den Basistarif und erhält die solidarische Verpflichtung der Gesellschaft durch die Aufnahmepflicht der Pflegeversicherungen.
Wir fordern die Abschaffung des Ausgabenausgleichs zwischen den Pflegeversicherungen und die Einführung eines Risikoausgleichs. Wie bereits heute soll der Arbeitgeber einen Versicherungsbeitrag anteilig des Arbeitsentgelts entrichten. Diese Beiträge fließen in den zentralen Gesundheitsfonds, welcher die Risiken zwischen den Pflegeversicherungen ausgleichen soll.

Geld vom Kapitalmarkt für die Pflege

Um die Finanzierung der Pflegeversicherung in den nächsten Jahrzehnten sicherzustellen, bedarf es einer radikalen Veränderung des Beitragssystems. Das Umlagesystem, in dem die Kosten der Pflege durch einen Generationenvertrag getragen werden, wird in Zukunft aufgrund der deutlich steigenden Zahl der Pflegeempfänger nicht mehr zu halten sein.

Wir fordern den Umstieg des Umlagesystems auf ein Kapitaldeckungssystem, bei dem jeder Jahrgang durch seine Beiträge zur Pflegeversicherung Rücklagen bildet, die gebündelt auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. Hierdurch lässt sich die Generationengerechtigkeit aufrechterhalten, ohne dass Beitragszahler und ihre Arbeitgeber durch immer stärker steigende Abgaben zu stark belastet werden. Wenn das Leistungsniveau der Pflege aufrechterhalten werden soll, kann dies nur durch ein kapitalgedecktes System erreicht werden.

Der Systemwechsel hat jedoch auch zur Folge, dass eine erhebliche Finanzierungslücke entsteht, denn die erwerbstätigen Leistungszahler, die noch ins Umlagesystem einzahlen, haben kaum oder nur unzureichend für die eigene Generation vorgesorgt. Dieser Fehlbetrag muss zunächst mit Steuermitteln finanziert werden und durch eventuell anfallende Überschüsse des Kapitaldeckungssystems abgemildert werden.

Mehr Transparenz beim Eigenanteil

Die aktuelle Form der Pflegeversicherung als „Teilversicherung“, die nicht jede Pflegeleistung trägt, hält die Kosten in einem angemessenen Rahmen und ermöglicht es den Versicherungsnehmern durch Zusatzversicherungen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Pflege weiterhin nicht als Vollversicherung ausgestaltet ist und individuelle Zusatzversicherungen die Pflege verbessern. Dennoch fordern wir, dass die Pflegekosten zukünftig von den Versicherungen getragen werden soll und dann, wie bei einer Teilkaskoversicherung, von den Versicherungsnehmern an die Pflegeversicherung gezahlt wird. Dadurch werden Kostensteigerungen an die Pflegeversicherung weitergegeben und der Versicherungsnehmer erhält eine bessere Transparenz hinsichtlich des neben der Versicherung entstehenden Eigenanteils.
Wir wollen zudem eine bessere soziale Absicherung von Pflegebedürftigen erreichen. Zu oft bedeutet der Einzug in eine Pflegeeinrichtung eine finanzielle Belastung, die von den Versicherten nicht getragen werden können. Die Grundsicherung des Einzelnen muss durch steuerliche Bezuschussung unterstützt werden, wenn Bürgergeld und private Vorsorge nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass niemand durch Pflegebedürftigkeit in Armut leben muss.

Mehr Individualisierung der Pflegegrade

Unser Grundsatz in der Pflege lautet: „Ambulant vor Stationär“. Die Versorgung in den eigenen vier Wänden ist nicht nur für Pflegebedürftige und deren Familien vorteilhaft, sondern wirkt sich auch positiv auf die Finanzierung der Pflege aus. Probleme entstehen jedoch vor allem dadurch, dass sich Pflege und Beruf in vielen Fällen nicht vereinbaren lassen. Ein großer Teil der Familienangehörigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, sind nicht in der Lage daneben einer Arbeit nachzugehen. Wir fordern eine stärkere Individualisierung der Pflegegrade, um alle Menschen individueller finanziell zu unterstützen. Dabei wollen wir jedoch weiterhin am Stufensystem festhalten, dieses jedoch breiter aufstellen.

Rechtliche Vorgaben in Bezug auf die Personalbemessung in der Pflege sind international weit verbreitet. Durch höhere Personalzahlen bei der Betreuung der Patienten sinken die Risiken für Thrombosen, Infektionen oder Todesfälle. Wir fordern, dass der gemeinsame Bundesausschuss von Klinikträgern und Krankenkassen künftig verbindliche Personalschlüssel für die Pflege vorgibt. Dabei muss das Ziel sein, eine Personalquote pro Patient mittelfristig unter 10 zu erreichen.

Green Berlin

Die Berliner Luftqualität ist schlechter als angenommen und prognostiziert, wobei die gesundheitliche Gefährdung mit der Menge an Stickoxiden, Feinstaub, Kohlenmonoxid und organischer Gase korreliert. Laut Umweltbundesamt sterben an den Folgen zu hoher Luftverschmutzung ca. 45.000 Menschen jedes Jahr. Die Maßnahmen des Rot-Rot-Grünen Senats zur Beseitigung der Luftverschmutzung beschränken sich auf die ideologische Verbannung und Reglementierung des Individualverkehrs aus dem Innenstadtbereich und der alleinigen Förderung des Fahrradverkehrs und dem Ausbau des ÖPNV. Diese Maßnahmen schaden aber der Berliner Wirtschaft und schränken die Bevölkerung, allen voran die Pendler stark ein. Wir Junge Liberale Berlin bieten daher liberale Lösungen zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität an:

a) Living Walls

Wir Junge Liberale Berlin fordern die Errichtung von Living Walls an öffentlichen Plätzen. Living Walls sind vertikal begrünte Wände, die in unterschiedlichsten Variationen gestaltet werden können. Neben der Reinigung der Luft durch eine spezielle Moosbegrünung, steigern sie die Attraktivität von Freiflächen und wirken schalldämpfend. Living Walls sollen öffentliche Begegnungsstätten werden. Dazu sollen sie an die Kieze und das Publikum angepasst werden. Von angebrachten Sitzplätzen profitieren die älteren Mitbürger, von angebrachten Skate-Elementen die Skater und von frei gehaltenen Betonflächen profitieren Street-Art-Künstler. Weiterhin sollen Living Walls mit WLAN Antennen ausgestattet werden und ein Teil des öffentlichen Freifunks werden.

b) vertikale Begrünung

Wir Junge Liberale Berlin fordern die vermehrte vertikale Begrünung von Gebäuden. In einer dicht bebauten Innenstadt, ist der Raum für Parks und Gärten knapp bemessen und die Neu-Errichtung von Grünflächen unmöglich. Diese Flächen werden aber bei steigender Bevölkerung und zunehmenden Verkehr wichtiger, um die klimatischen Effekte (Urban Heat Effekt) abzudämpfen, die Luft zu reinigen, Sickerflächen zu schaffen und den Schall des Verkehrs zu dämpfen. Daher bewegen wir uns aus der Horizontalen in die Vertikale und Begrünen die Fassaden unserer Stadt. Eine Begrünung von Fassaden ist dabei keine technologische Herausforderung mehr und der fehlende Raum für Grünflachen kann ausgeglichen werden. Es findet ein aktiver Schallschutz statt, eine effektive Filterung der Luft und die Attraktivität von Berliner Straßenschluchten wird gesteigert. Öffentliche Gebäude wie Schulen und Behördengebäude sollen dabei Vorreiter sein und zwingend begrünt werden, vor allem wenn sie an großen Straßen und Verkehrsadern liegen, sowie Einkaufszentren und Industrieanlagen mit großen vertikalen Flächen. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, wie etwa eine Reduzierung der Grundsteuer, damit auch private Gebäude vertikal begrünt werden. Dabei soll das Land Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und sich zum Ziel setzen bis 2030 mindestens 20% der Wohnungen in öffentlichem Eigentum vertikal begrünen. Öffentliche Hand, Forschung und private Finanzierung sollen dabei zusammenarbeiten, um Projekte zu fördern, zu realisieren und weiter zu entwickeln.

c) Dachflächenbegrünung

Wir Junge Liberale Berlin fordern die vermehrte Dachflächenbegrünung auf Gebäuden. Durch die flächendeckende Betonierung urbaner Gebiete gibt es auch wenig Sickermöglichkeiten für Regenwasser. Die Folge ist, dass bei starken Regenfällen, die Kanalisation überlastet ist und es wie dieses Jahr zu starken Überschwemmungen kommt. Um vermehrte Sickerflächen zu schaffen und auch weitere Grünflächen in der Stadt zu schaffen, sollen Anreize geschaffen werden, Dächer zu begrünen. Neben der Schaffung von Sickerflächen, dienen die Grünflachen auch wieder der Luftreinigung und puffern die urban-klimatischen Effekte ab.

d) Straßenbegleitbegrünung

Wir Junge Liberale Berlin fordern eine verbesserte Straßenbegleitbegrünung. Die Berliner Straßenbegleitbegrünung beschränkt sich im Wesentlichen auf Bäume entlang der Fahrbahnen. Diese Begrünung ist aber für eine effektive Filterung der Luft entlang der Verkehrswege zu wenig und es müssen neue Konzepte für die Begrünung gefunden werden. Dabei müssen alle Flächen entlang von Straßen und Verkehrswegen effektiv begrünt werden, besonders wenn Straßen durch Grünstreifen geteilt sind. Das Aufstellen von Mooswänden, beispielsweise als Trennwände, optimiert den Schallschutz zwischen den Fahrbahnen, bietet Flächen der Luftreinigung und steigert die Attraktivität der tristen Strassen. Die Verkehrssicherheit darf dabei nicht beeinträchtigt und verkehrsrelevante Sichtachsen nicht beschnitten werden.

e) Urban Farming

Wir Junge Liberale Berlin fordern die Förderung von Technologien des Urban Farming. Die Technologien des „Urban Farming“ setzt aber neue Maßstäbe in der Versorgung. Mit geringen Aufwand an Rohstoffen und Energie kann die Bevölkerung ganzjährig mit frischen lokalen agrarischen Lebensmitteln versorgt werden. Durch die effektive Kultivierung werden keine Pflanzenschutzmittel benötigt, Wasser wird gespart und nicht verschmutzt. Durch den geringen Raumbedarf können „Urban-Gardening-Schränke“ überall aufgebaut werden und Transportwege werden verkürzt.

f) Luftreinhalteplan

Alle Vorschläge der Jungen Liberalen Berlin sollen in den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans für Berlin aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in den Luftreinhalteplan ist zwingend notwendig, damit eine Koordination der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Senat und den Bezirksämtern stattfindet.

Sicherheit ohne Schockstarre – Keine Taser für die Polizei

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich gegen die Nutzung von sogenannten Elektrotasern durch die Berliner Polizei aus. Die Fixierung von lediglich verdächtigen Personen durch Elektroschocks ist nicht nur unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, sondern ist auch reine Symbolpolitik, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt. Stattdessen muss der Senat endlich eine vollständige Grundausstattung unserer Polizeibeamten sowie eine umfassende Erneuerung der Schießstände forcieren. Lediglich bei den speziellen Kräften des SEK soll die Nutzung weiterhin erlaubt sein

Weitere Vergrößerung des Bundestages verhindern!

Der neu gewählte 19. Deutsche Bundestag besteht aus insgesamt 709 Abgeordneten und damit 70 mehr als der 18. Deutsche Bundestag sowie insgesamt 111 mehr als die gesetzliche Mindestzahl. Durch diese Vergrößerung entstehen, neben organisatorischen und logistischen Problemen enorme Kosten. Geschätzt belaufen sich diese für die Dauer der Legislaturperiode auf 200-300 Mio. Euro.

Die Jungen Liberalen Berlin kritisieren diese Vergrößerung und fordern alle Bundestagsfraktionen dazu auf, möglichst rasch das Wahlrecht so zu verändern, dass bei künftigen Wahlen ein erneuter Anstieg der Mandatszahl ausgeschlossen ist. Die Jungen Liberalen Berlin fordern FDP und Bundestagsfraktion dazu auf, die notwendigen Änderungen des Wahlrechts bereits im Koalitionsvertrag festzuschreiben.

Konkret soll dazu geprüft werden, in wie fern eine Reduzierung der Wahlkreise, von derzeit 299 sinnvoll und möglich erscheint. Dabei ist jedoch insbesondere auch zu berücksichtigen, ob eine Angleichung der flächenmäßigen Größe der Wahlkreise verfassungsrechtlich möglich ist.

Den bereits in der letzten Wahlperiode vorgebrachten Vorschlag des ehemaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert lehnen wir jedoch entschieden ab. Eine starre Obergrenze der Mandate, die zu einer klaren Bevorzugung der Volksparteien und insbesondere der CDU/CSU führen würde, missachtet das Wahlergebnis und führt dazu, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht denen des Wahlergebnisses entsprechen. Damit missachtet der Vorschlag das Demokratieprinzip als eine der wesentlichen Säulen des Grundgesetzes.

JEDEN KINDERWUNSCH ERFÜLLEN – LEIHMUTTERSCHAFT LEGALISIEREN

Die Jungen Liberalen Berlin fordern, die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende in Deutschland. Die Leihmutterschaft ermöglicht es Paaren, sich den vermeintlich unmöglichen Wunsch vom eigenen, genetisch verwandten Nachwuchs zu erfüllen. Statt eines der letzten Tabus in der Reproduktionsmedizin weiter aufrecht zu erhalten, braucht es rechtssichere Regelungen, die die Durchführung der Leihmutterschaft erleichtern und den Missbrauch von Leihmüttern verhindern.

Die Leihmutterschaft durch In-Vitro-Befruchtung, bei der zwischen Leihmutter selbst und dem Kind keine genetische Verwandtschaft begründet wird, soll künftig keinem gesetzlichen Verbot mehr unterliegen, jedoch soll mindestens ein Auftraggeber die benötigten Gene zur Verfügung stellen. Ähnlich der gängigen Praxis im Adoptionsverfahren soll das Vorliegen einer gefestigten Partnerschaft zwischen beiden Wunschelternteilen Regelvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft sein.

Auch das Verbot der Eizellenspende soll aufgehoben werden. Frauen sollen die Möglichkeit haben, nach umfassender psychologischer und medizinischer Beratung, Eizellen zu spenden oder zu empfangen.

Wir befürworten gemeinnützige Agenturen, nach amerikanischen Vorbild, die die Vermittlung von Leihmüttern und Auftraggebern organisieren. Sie stellen den ersten Kontakt zwischen künftigen Eltern (Auftraggebern) und einer möglichen Leihmutter her und regeln alle vertraglichen Verpflichtungen, bis hin zur Übergabe des Kindes. Die Agenturen tragen dafür Sorge, dass die Leihmütter intensiv medizinisch und psychologisch betreut werden. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die an die Leihmutterschaft bestimmte Vorraussetzungen setzt, damit keine gewerbliche Ausbeutung stattfindet. Ihre psychologische und physische Eignung kann sich die Leihmutter bei einer an die gesetzlich eingerichteten, an die Schweigepflicht gebundenen, gynäkologischen Stelle bescheinigen lassen.

Die Leihmutterschaft wird durch einen Vertrag zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern begründet, der die Einzelheiten der Leihmutterschaft und die gegenseitigen Pflichten festlegt. Der Leihmutterschaftsvertrag begründet zugleich das Abstammungsverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind. Dieser bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Medizinische Entscheidungen in Bezug auf die Schwangerschaft sind allein der Tragemutter vorbehalten.

Ein einseitiges Recht der Tragemutter zur Vertragsauflösung nach der Geburt ist nicht anzuerkennen. Emotionale Bindungen zum Kind entstehen nicht nur von der Schwangeren zum Kind, sondern im selben Ausmaß auch von den Wunscheltern zum Wunschkind, dessen genetische Verwandte sie sind. Das genetisch eigene Kind nach einer langen Phase des Wartens, Hoffens und der Schwangerschaftsbegleitung abgeben zu müssen ist den Wunscheltern nicht zuzumuten.

Die Wunscheltern haben keine Möglichkeit, während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes die Verantwortung für das Kind einseitig niederzulegen. Durch den Leihmutterschaftsvertrag wird die familienrechtliche Abstammung begründet, die Wunscheltern sind daher zur Kindessorge verpflichtet.

Um bestehende rechtliche Komplikationen zur Anerkennung der Elternschaft abzubauen, bedarf es zudem der Änderung von §1591 BGB und §1592 BGB. Hier bedarf es der Erweiterung um den Fall der Leihmutterschaft, in der die Auftraggeberin / der Auftraggeber entsprechend als Elternteil bezeichnet werden. Falls die Auftraggeberin / der Auftraggeber nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, soll es der Zustimmung der Frau oder des Mannes bedürfen, von der/dem das Kind genetisch abstammt. 

Unsinn beenden – Stadtwerk stoppen

Der Senat soll sein Bestreben zur Rekommunalisierung der Berliner Versorgungsnetze beenden. Der Versuch, die Netzkonzessionen im Stadtwerk Berlin zu bündeln ist aufzugeben und die Konzessionen sind einzeln im Wettbewerb auszuschreiben. Beim Konzessionsverfahren sind in einem fairen und gleichen Wettbewerb alle Bieter zu berücksichtigen und nach unabhängigen Kriterien gerecht zu bewerten. Die Konzessionsdauer ist auf 15 Jahre zu begrenzen, um einen fortlaufenden Wettbewerb zu gewährleisten. Im Verfahren sind privatrechtliche Unternehmen zu bevorzugen.

Das Strafrecht im 21. Jhd. ankommen lassen

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag dazu auf, gemeinsam mit den anderen Fraktionen auf eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) hinzuwirken.

Insbesondere in der 18. Legislaturperiode kam es zu zahlreichen Veränderungen des Strafrechts. Dabei wurden neben richtigen und erforderlichen Änderungen an zahlreichen Stellen populistische Tatbestände eingeführt und bestehende Strafrahmen erhöht. Nicht wenige dieser Neuerungen begegnen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die großen und drängenden Probleme wurden dabei jedoch ausgespart und lediglich der unbefriedigende Status quo beibehalten.

Konkret müssen folgende Komplexe reformiert werden:

Allgemeiner Teil

  • (Sprachliche) Reform der Schuldunfähigkeit in den §§20, 21. Zu erwägen ist in diesem Zusammenhang auch, ob eine regelmäßige institutionelle Überprüfung der Strafgesetze auf überholte, diskriminierende Begrifflichkeiten sinnvoll wäre.
  • Grenzen der Notwehr (Ggf. gesetzliche Regelung der Gebotenheit)
  • Regelung des Erlaubnistatbestandsirrtums
  • Eine ausdrückliche, verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Normierung der Strafbarkeit für vorsätzlich begangene Taten während eines vorsätzlich herbeigeführten Zustands der Schuldunfähigkeit (sog. “vorsätzliche actio libera in causa”).

Besonderer Teil

  • Streichung der §§90-90b
  • Streichung der §§102-106b
  • Streichung der §§109-109d, sowie des §109h
  • Streichung des §166 vor dem Hintergrund, dass bereits die Beleidigung dieses Verhalten erfasst.
  • Streichung der §§172, 173. Sowie des §184j. Die Streichung des §185 StGB lehnen wir jedoch ab.
  • Umfassende Reform der vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§211-217), dabei soll an die bisher nicht umgesetzten Ergebnisse der Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform der der Tötungsdelikte anknüpfen.
  • Eine menschenwürdige Regelung der Sterbehilfe, bei der es insbesondere zu keiner Kriminalisierung und Diffamierung der Betroffenen kommen darf.
  • Überprüfung und ggf. Erhöhung des Strafrahmens der fahrlässigen Tötung um bspw. Autoraserfälle zu erfassen und angemessen sanktionieren zu können, bei denen die Schwelle zum Vorsatz nicht überschritten ist.
  • Abschaffung der Grenze der Sittenwidrigkeit bei der Einwilligung in eine Körperverletzung nach §228.
  • Geschlechtsneutrale Formulierung des §226a um insbesondere Fälle der medizinisch nicht angezeigten operativen Geschlechtsangleichung von Intersexuellen Kleinkindern zu erfassen und damit zu bekämpfen.

Bürgerrechte stärken – Ein Polizei- und Bürgerbeauftragter für Berlin

Berlin sollte die Stelle eines Landespolizei-Beauftragten schaffen. Dieser sollte als externer und interner Streitschlichter helfen, Konflikte frühzeitig lösen.