VERKEHRSPOLITIK

Persönliche Mobilität ist ein Grundbedürfnis – ob zum Supermarkt, zur Arbeit, zu Freunden und Familie oder in den Urlaub – jeder solle frei wählen können, ob er zu Fuß, auf Skates, Rad fahrend, mit dem Auto, per Bus und Bahn oder im Flugzeug zu seinem Ziel kommt.

Berlin hat für eine Metropole ein vorzeigbares Verkehrsnetz. Doch dieses muss instand gehalten und saniert sowie dessen Lücken geschlossen werden. Es muss zukunftsfähig und nachhaltig in die Infrastruktur investiert werden. Denn wer nicht gleich Geld sparend kleine Schönheitsreparaturen durchführt, muss spätestens nach dem nächsten Winter eine teure Komplettsanierung vornehmen.

Das Land Berlin ist ein schlechter Verkehrsunternehmer. Die Vermischung von unternehmerischem Handeln einerseits mit Daseinsvorsorge und politische Opportunität auf der anderen Seite schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz der Unternehmen der öffentlichen Hand, erhöht den Subventionsbedarf und verteuert die Mobilität insgesamt.

Aufgabe des Landes Berlins ist es, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, Mobilität für alle zu gewährleisten. So muss Mobilität für jedermann bezahlbar sein. Sie darf nicht zum Luxusgut für Wohlhabende werden, indem sie zu Steuern- und Abgabenerhöhungen oder zur speziellen Finanzierung anderer staatlicher Leistungen, wie des Rentensystems, missbraucht wird.

Berlin ist ein Knotenpunkt von Schienen- und Luftfahrtswegen sowie von Land- und Wasserstraßen.

Die Binnenschifffahrt

Die Binnenschifffahrt ist, gemessen am Primärenergieeinsatz pro beförderte Tonnage, der umweltfreundlichste Verkehrsträger. Ihr Einsatz macht nur Sinn, wenn auch die Anbindung an die anderen Verkehrswege erhalten bleibt. Die Berliner Schifffahrtswege und Häfen sind umweltschonend zu pflegen und zu erhalten und ggf. neuen Erfordernissen anzupassen.

Die Schienenwege

Neben der Schifffahrt gehört der Verkehr auf Schienen zu den umweltfreundlicheren. Im Personenverkehr sind in den letzten Jahren Zuwachsraten zu verzeichnen und auch der Güterverkehr erlebt u.a. wegen Lkw-Maut, der Verteuerung der Energieressourcen und dem Wirtschaftsaufschwung einen Boom. Die noch vorhandenen Güterbahnhöfe sind zur Entlastung des Straßennetzes zu erhalten und logistisch besser einzubinden.

Eine gute Bahnanbindung ist besonders unter ökologischen Aspekten wichtig:Ein guter Fernverkehrsanschluss kann unwirtschaftliche und unökologische Kurzstreckenflüge ersetzen; ein gut ausgebauter Nahverkehr macht umweltschädigende Pendlerfahrten mit dem Auto überflüssig. Die Luftwege Berlin als Weltmetropole muss Drehkreuz des Ostens werden. Dabei ist eine hervorragende stadt- sowie fernbahnliche Anbindung der Flughäfen genauso wichtig wie ein Businessflughafen Tempelhof, der für Geschäfts- und Privatmaschinen geöffnet bleiben muss.

Eine gute Verkehrsanbindung des Flughafens BBI, besonders im Schienennetz des Nah- und Regionalverkehrs, ist wichtig, damit viele Fluggäste mit der Bahn (der Haupteinzugsbereich von BBI wird Berlin und Brandenburg sein) anreisen.

Der Straßenverkehr

Die Straße ist und bleibt der Hauptverkehrsträger im Personen- und Güterverkehr. Dabei hat der Autoverkehr in Berlin einen Anteil von ca. 38% am Gesamtverkehr, der ÖPNV ca. 27%, der Radverkehr ca. 10%, der Fußverkehr ca. 30% an allen Wegen in Berlin. Ein flüssiger Verkehr ohne Staus spart nicht nur Zeit und Kraftstoff, sondern schont auch die Umwelt und den Geldbeutel und entlastet die Wohngebiete beim Schleichwegverkehr.

So ist ein konsequenter Ampelbetrieb mit Grüner Welle bei mindestens Tempo 50 km/h Voraussetzung für einen möglichst gleichmäßigen Verkehrsfluss. Zwar ist sie aus verkehrsplanerischen Gründen nur schwer durchsetzbar, trotzdem ist eine weitgehende Realisierung auf den wichtigen Hauptstraßen, sofern machbar, zu begrüßen. Eine Vorrangschaltung für den ÖPNV ist jedoch mit einzubeziehen, auch die Fußgängerampeln müssen passantenfreundlicher geschaltet werden. Gerade auf wichtigen Kreuzungen müssen Fußgänger teilweise bis zu 2 Minuten auf die nächste Grünphase warten, so dass viele von ihnen auch schon bei Rot versuchen die Straße zu überqueren. Alles in allem handelt es sich beim Ist-Zustand nicht nur um eine große Unfallquelle, sondern benachteiligt auch die Passanten gegenüber dem Straßenverkehr.

Nachts sind ausschließlich wichtige Ampelanlagen in Betrieb zu halten. Eine diesbezügliche Überprüfung soll in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Hierbei sind jedoch auch Aspekte der Verkehrssicherheit (Fußgängerverkehr gibt es auch in der Nacht) in die Überlegungen mit einzubeziehen. Baustellen sind bedeutende Verursacher von Staus. Die Fahrspuren sind daher zugunsten des flüssig fließenden Verkehr an Baustellen mit einer Mindestdauer von voraussichtlich 4 Wochen dem Verkehrsfluss anzupassen. Auch sind Ampelschaltungen den sich daraus ergebenen Umleitungen anzupassen. Gegebenenfalls ist die Vorfahrt vorübergehend neu zu regeln.

Tempo-30-Zonen sind für reine Wohngebiete eine wichtige Errungenschaft, um Lärm und die Belastung von Abgasen zu senken und die Wohnqualität zu erhöhen. Jedoch haben sie auf Hauptverkehrswegen sowie Durchgangsstraßen nicht immer den erwünschten Effekt. Ein eindeutiger Kriterienkatalog, der auch Unfallschwerpunkte, Lärmschwerpunkte, Schulen, Kindergärten etc. mit einbezieht, soll dazu dienen, solche Tempo-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen nur dort einzurichten, wo auch wirklich Bedarf besteht. Der so genannte Doblispiegel soll bei allen LKW nachgerüstet werden, um unsere Kinder und uns besser zu schützen.

Der Radverkehrsanteil beträgt momentan 10%, darum ist ein ausgeglichener und angemessener Ausbau sicherer Radverkehrsanlagen vonnöten. Gleichzeitig sollen die Radfahrspuren von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang von Skatern und Rollschuhfahrern benutzt werden, wenn diese zum mindest mit je einem Reflektor an Arm und Bein an der zur Fahrbahn zugewandten Seite ausgestattet sind.

Eine City-Maut sowie eine übertriebene Parkraumbewirtschaftung als Mittel zur Füllung der Staatskasse werden abgelehnt. Sie soll Einwohner und Gewerbebetreibende unterstützen. Deshalb sollen stadtweit Bewirtschaftungszonen maximal bis 19 Uhr gelten. Ferner soll in allen Bezirken eine kostenfreie Kurzparkzeit von 15 Minuten eingeführt werden (Brötchentaste). Berlin braucht ein leistungsfähiges Verkehrs- sowie Parkleitsystem, das an ein attraktives „Park and Ride“-Angebot (P + R) und den ÖPNV angebunden ist und somit die Innenstadt entlastet.

Berlin ist eine grüne Stadt mit vielen Straßenbäumen. Dieser Baumbestand muss gepflegt und vergrößert werden, da er die grüne Lunge Berlins ist. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass solche Baumsorten gepflanzt werden, die sowohl den Herbststürmen trotzen als auch die Autolacke nicht durch Harze oder Früchte schädigen.

Auch behinderte Menschen brauchen mobile Freiheit. Dabei ist Barrierefreiheit umfassend zu verstehen. Sie bezieht sich einerseits auf die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und Plätzen, abgesenkten Bordsteinkanten und ebenen Gehwegen als auch auf die Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Behindertengerechte Rampen, Aufzüge oder visuelle und auf Tastsinn beruhende Orientierungsmöglichkeiten und Leitsysteme sollen bereits beim Bau berücksichtigt werden. Viele Bahnhöfe sind mittlerweile rollstuhl- jedoch nicht behindertengerecht ausgestattet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Straßenausbau in Berlin darf nicht zulasten des Radfahr-, Fußgänger- oder öffentlichen Nachverkehrs gehen. Ein Miteinander der Verkehrsmittel muss zwingend gegeben sein; so bedarf es beim Neubau von Straßen konsequenter Voruntersuchungen und Überlegungen nicht zuletzt hinsichtlich der Nutzung dieser durch den ÖPNV, um eine einseitige Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu vermeiden.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Reform des ÖPNV ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Bezuschussung. Es ist jedoch sicher zu stellen, dass diese effizient eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die klare Trennung von politischem Aufgabenträger und Nahverkehrsdienstleister. Das Land Berlin wird Besteller von Verkehrsdienstleistungen und vergibt die Fördermittel sowie die Strecken per Ausschreibungswettbewerb. Dabei müssen die Losgrößen so gewählt werden, dass auch mittelständische Betriebe zum Zuge kommen. Dabei ist auf eine gute Verknüpfung mit Brandenburg, die klare Einhaltung von Umweltkriterien sowie die Gewährleistung von Transportleistungen zu setzen.

In der Innenstadt ist mittelfristig ein Modalsplit von 80 zu 20 zugunsten des ÖPNV anzustreben. Ein Bekenntnis Berlins zu einem starken öffentlichen Nah- und Regionalverkehr ist dabei wichtig. Dabei bedarf es einer neu zu erstellenden ÖPNVPlanung, die nicht nur kurz- und mittelfristig angesetzt ist, sondern auch langfristige Perspektiven aufzeigt. Wichtige Busachsen in Berlin sollen mittel- und langfristig auf den wirtschaftlicheren, ökologischeren und effizienteren Straßenbahnverkehr umgestellt werden, da aus mehreren unabhängigen Untersuchungen das Phänomen des sogenannten „Schienenbonus“ hervorgeht. Dieses besagt, dass Menschen, die die Wahl haben, sich im Zweifelsfall zugunsten der Tram gegen Auto oder Bus entscheiden.

Mittelfristig auf Straßenbahnbetrieb umzustellen sind hierbei, neben den schon beschlossenen Verlängerungen vom Nordbahnhof zum Hauptbahnhof und vom S-Bhf. Adlershof in die Wissenschaftsstadt Adlershof, folgende Strecken:
– Verlängerung der Tram vom Hauptbahnhof nach Moabit zum U-Bhf. Turmstr. und weiter in Richtung Mierendorffplatz, um in Moabit eine leistungsfähige und attraktive ÖPNV-Ost-West-Achse zu schaffen
– Verlängerung der Tram von S Warschauer Str. zum Hermannplatz
– Verlängerung der Tram M1 ins Märkische Viertel
– Verlängerung der Tram vom Alexanderplatz mindestens zum Potsdamer Platz/Kulturforum bzw. weiter nach Steglitz
– Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Tramnetzes in Spandau

Die S-Bahn in Berlin hat ihren optimalen Ausbaustand mittlerweile weitestgehend erreicht. Folgende Maßnahmen sind jedoch mindestens mittelfristig noch umzusetzen:
– Verlängerung der S-Bahn von Spandau nach Falkensee
– Bau der S21 nicht nur von Wedding/Gesundbrunnen bis Hauptbahnhof, sondern weiter über Potsdamer Platz bis Südkreuz

Im U-Bahn-Bereich sind nach der nun beschlossenen Fertigstellung der Strecke Hauptbahnhof-Alexanderplatz, der mit allen bisher geplanten neuzubauenden UBahnhöfen (Unter den Linden, Museumsinsel/Schlossplatz, Berliner Rathaus) bis zum Jahre 2020 weitestgehend die kurz- und mittelfristigen Ausbaumaßnahmen abgeschlossen. Berlins Einwohnerentwicklung lässt einen Bedarf an neuen Strecken in den nächsten Jahren nicht erkennen. Dennoch sollten mögliche Verlängerungen im Bereich U1, U2, U3, U5, U7, U8 und U9 in regelmäßigen Abständen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen werden, um gegebenenfalls auch im U-Bahn-Netz neue Baumaßnahmen durchführen zu können. Bereits für einen Aus- und Weiterbau freigehaltene Flächen sollten daher weiterhin nicht verbaut und freigehalten werden.

Der Ausbau der Dresdner Bahn zur Anbindung des Flughafen BBI ist notwendig und wird begrüßt. Der Streckbau der "Dresdner Bahn" im Ortsteil Lichtenrade hat als Neubau den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend in einer baurechtlich einwandfreien Tunnelbauweise zu erfolgen.

Neben dem der BVG ist auch der landeseigene Fuhrpark auf effiziente schadstoff- sowie lärmarme Motoren umzustellen. Vermehrt müssen Flüstertrams zum Einsatz kommen.

Auch konsequente Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit (mind. dt./engl.) ist für eine Metropole wie Berlin eine Grundvoraussetzung. Die am Fahrscheinautomaten erworbenen Tickets sollen, um Missverständnisse zu vermeiden, von den Geräten sofort entwertet werden; es sei denn, der Fahrgast schließt dies ausdrücklich per Tastendruck aus. Parallelverkehr von Straßenbahn und Bussen ist zu vermeiden. Busse sollen in diesen Gegenden als Zubringer fungieren. Ist ein Parallelverkehr nicht vermeidbar, haben sich Bus und Tram das Fahrbett zu teilen, sofern bautechnisch möglich.

Das Tarifsystem des VBB bedarf einer Überarbeitung. Die Einführung eines angemessenen Kurzstreckentarifs (Möglichkeit zum Umsteigen muss gewährt werden), sowie die Wiedereinführung der möglichen Rückfahrt mit dem Einzelticket sowie eines Mehrfahrkartenscheins stehen dabei ganz oben auf der Wunschliste. 

FDP endlich besser präsentieren

Die Jungen Liberalen Berlin sind anlässlich der nunmehr vorgestellten FDP-Kampagnenthemen “Mitte stärken” und “Goldtimer” entsetzt, dass die FDP noch stärker als bisher keinerlei konkrete Inhalte thematisiert, bzw. bei ihren Themen wieder vorhandene Klischees wie das schädliche Image der “Partei der Besserverdienenden” bedient.

Die JuLis Berlin fordern die Verantwortlichen im Thomas-Dehler-Haus – ggf. unter Auswechslung der verantwortlichen Personen und Werbeagenturen – auf, bei ihren Themenkonzepten nicht nur Leerfloskeln zu verwenden und zukünftig vor allem die Themenbereiche Bürgergeld, Krankenversicherung und Umwelt zu bearbeiten. Hierbei handelt es sich um Bereiche, die momentan vielen Menschen Sorgen bereiten, bei denen die FDP überzeugende Konzepte, z.B. aufgrund der aktuellen Bundesparteitagsbeschlüsse, hat und mit denen man auch ggf. neue Wählerschichten erreichen kann.

Freiheit und Sicherheit

Präambel

Die Wahrung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist in Zeiten terroristischer Bedrohungen des Staates und der Staatsbürger oftmals schwierig. Gleichwohl ist diese Balance unverzichtbar für die Wahrung unserer Bürgerrechte, für die Freiheit der Gesellschaft und so nicht zuletzt für den Bestand unseres gesamten Rechtsstaates. Die Verhältnismäßigkeit im Umgang mit der Bedrohung muss bei jeder Abwägung geprüft und bei jeder Maßnahme sichergestellt werden.

Gerade die Bundeshauptstadt Berlin ist von den Entwicklungen im Bereich der inneren Sicherheit besonders betroffen. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass insbesondere die Hauptstädte meist Ziel terroristischer Anschläge waren. Aus diesem Grund sind gerade für Berlin vielfältige Maßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit zu erwarten. Schon heute ist dies an der weit verbreiteten Kameraüberwachung und dem Auftreten diverser Wachdienste im Berliner Zentrum erkennbar. Zudem werden aus Berliner Ministerien immer wieder Rufe nach weiteren Maßnahmen zur Herstellung von mehr Sicherheit laut, in der letzten Zeit vor allem durch Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Jung und Bundesinnenminister Schäuble.

Achtung der Grundrechte

Die Jungen Liberalen sind sich der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus bewusst. Seit den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA, spätestens jedoch nach den Anschlägen in Madrid und London, im Herzen Europas, ist die neue Bedrohungslage für jeden Bundesbürger klar erkennbar. Diese Gefahr gilt es entschlossen und unermüdlich zu bekämpfen.

Dieser Kampf jedoch muss mit den Mitteln des Rechtsstaates und auf dem Boden des Grundgesetzes geführt werden. Er darf nicht dazu führen, dass Bürgerrechte missachtet, eingeschränkt oder abgebaut werden. Der Staat kann die Freiheit der Bürger nicht schützen, indem er sie aufgibt. Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung daher auf, sich klar zu unseren verfassungsrechtlichen Grundwerten zu bekennen und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu achten.

Die Ankündigung von Verteidigungsminister Jung, ein Verkehrsflugzeug, von dem eine terroristische Bedrohung ausgeht, abschießen zu lassen, missachtet das strikte Verbot des Grundgesetzes, menschliches Leben gegeneinander abzuwägen. Ein Abschuss und damit die Tötung unschuldiger Passagiere würde gegen das Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoßen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner entsprechenden Entscheidung noch einmal explizit klargestellt. Der Verteidigungsminister wird aufgefordert, seine Ankündigung öffentlich zurückzunehmen und sich klar zu der Verfassung zu bekennen, auf die er bei Amtsantritt einen Eid geschworen hat. Die Julis lehnen daher die Ausdehnung des sog. Verteidigungsfalls durch eine GG-Änderung ab.

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen auch Bundesinnenminister Schäuble dringend dazu auf, endlich wieder auf den Boden des Gesetzes zurückzukehren. Der Bundesinnenminister ist als Verfassungsschutzminister in besondere Weise dazu verpflichtet, Gesetz und Recht zu achten. Dessen ungeachtet hat der Minister wiederholt zentrale rechtstaatliche Grundsätze wie die Unschuldvermutung in Frage gestellt und über eigentlich undenkbare Tötungen auf Verdacht philosophiert. Dies ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Für die Jungen Liberalen ist die Unschuldsvermutung ein ebenso wichtiger Grundsatz des Verfahrensrechts wie das absolute Folterverbot. Derartige Gedankenspiele führen zu einer fortschreitenden Erosion unserer Verfassungsprinzipien.

Auch sollten absurde Vorschläge des Bundesinnenministers, wie etwa so genannten „Gefährdern“ ein Kommunikationsverbot aufzuerlegen, in Zukunft besser unterbleiben, um das Amt des Innenministers nicht der Lächlichkeit preiszugeben. Der Bundesinnenminister muss auch endlich damit aufhören, die Bevölkerung durch immer neue Bedrohungsszenarien zu verunsichern und die Angst vor Anschlägen für politische Zwecke zu missbrauchen. Warnungen vor terroristischen Anschlägen mit atomarem Material dürfen nicht ins Blaue hinein gemacht und als schier unabwendbar dargestellt werden. Die Furcht vor dem Terrorismus darf nicht für die Durchsetzung von immer neuen Grundrechtseinschränkungen missbraucht werden. Die innere Sicherheit kann immer nur mit dem Rechtstaat, nie gegen ihn verteidigt werden.

So ist in diesem Zusammenhang die geplante Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Dieses Vorhaben, nach dem Telekommunikationsdaten von Telefon, Handy und E-Mail pauschal und ohne jeden Anhaltspunkt für eine konkrete Straftat sechs Monate lang gespeichert werden sollen, verstößt aus Sicht der Jungen Liberalen gegen das geltende Verbot anlass- und verdachtsunabhängiger Datenspeicherung. Es darf keinen Generalverdacht gegen die Nutzer von Telekommunikationsdiensten geben. Insbesondere die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Geistlichen, Ärzten und Rechtsanwälten müssen unbedingt vor jedem staatlichen Zugriff geschützt sein. Es sollte der Politik zu denken geben, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert hat. Die FDP- Bundestagsfraktion wird aufgefordert, in den parlamentarischen Beratungen weitaus entschiedner als bislang gegen diesen Gesetzentwurf vorgehen.

Auch zu der bisweilen diskutierten Nutzung der Maut-Kameras auf Autobahnen für ein automatisches Screening von Kfz-Kennzeichen darf es nicht kommen. Ebenso wie bei der Rasterfahndung darf ein solches Verfahren ausschließlich zur Abwehr einer konkreten, drohenden Gefahr angewandt werden, ein pauschales Screening aller Verkehrsteilnehmer darf es nicht geben.

Gleichermaßen ist die systematische Sammlung personenbezogener Fluggastdaten abzulehnen. Denn bislang blieb stets völlig offen, welchen Beitrag diese Maßnahme zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus leisten soll. Auch die Forderung zur Schaffung einer „Konvertiten-Datenbank“ zur zentralen Erfassung aller Bürger, die zum Islam übergetreten sind, ist zurückzuweisen. Eine solche Datenbank verspricht keinen messbaren Sicherheitsvorteil und würde wegen ihrer stigmatisierenden Wirkung das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigen.

Ebenso sprechen sich die Jungen Liberalen Berlin gegen die immer weiter zunehmende Aufnahme von biometrischen Daten in Ausweisdokumente aus. Bei keinem einzigen terroristischen Anschlag der letzten Jahre spielten gefälschte Ausweispapiere irgendeine Rolle. Hier wird die aktuelle Bedrohungslage ausgenutzt, um lange favorisierte Projekte des Bundesinnenministers durchzusetzen. Auch die Einführung des Kontoabrufverfahrens und die damit verbundene Schaffung eines „Gläsernen Bankkunden“ muss rückgängig gemacht werden.

Heimliche Online-Durchsuchungen durch so genannte „Bundestrojaner“ sind strikt abzulehnen. Derartige Spionageprogramme, die in der Lage sind, jegliche private Daten wie E-Mails, Fotos und Tagebücher auszuspähen, würden regelmäßig auch in die Intimsphäre und damit in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eindringen. Es ist nach Aussagen von Experten schlicht unmöglich, die Software so perfekt zu programmieren, dass ein umfassender Kernbereichsschutz gewährleistet ist. Nur im Nachhinein ist feststellbar, ob Informationen aus dem Kernbereich betroffen sind. Zu diesem Zeitpunkt ist der Grundrechtsverstoß dann jedoch bereits erfolgt. Der Staat sollte sich lieber auf die Bekämpfung der Computerkriminalität konzentrieren anstatt selbst die Internetsicherheit zu gefährden und damit das Vertrauen der Nutzer in die Sicherheit des Internets zu erschüttern. Auch gegen dieses Vorhaben geht die Freie Demokratisch Partei bislang viel zu zögerlich vor. Die Liberalen müssen öffentlich zeigen, dass Sie nach wie vor die Partei der Bürgerrechte sind.

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich gegen eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Die Videoüberwachung ist ein Instrument des Staates zur Ausforschung der Bürger und damit grundsätzlich abzulehnen. Zum einen ist die zweckgemäße Verwendung der Aufzeichnungen nicht immer sichergestellt. Denn hinter den Kameras sitzen stets fehlbare Menschen. Weiterhin beschränkt Videoüberwachung Menschen in ihrer Freiheit. In dem Moment, in dem ein Mensch gefilmt wird, ändert sich sein Verhalten.

Daher akzeptieren die Jungen Liberalen lediglich in eng begrenzten Ausnahmen die Anwendung von Überwachungsinstrumenten im öffentlichen Raum. Diese Ausnahmen bilden speziell und offensichtlich gekennzeichnete Bereiche des öffentlichen Raumes und in öffentlichen Gebäuden. Innerhalb dieser Bereiche muss es jedoch auch Bereiche geben, die unüberwacht genutzt werden können. So kann sichergestellt werden, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, ob er überwacht wird oder nicht, ohne das ihm daraus Nachteile entstehen. Somit können sich Bürger, die sich unter Überwachung sicherer vor Kriminalität fühlen, in überwachten Bereichen aufhalten, ohne dass alle Mitmenschen sich ebenfalls der Überwachung unterwerfen müssen. Da durch eine neue BVG-interne Studie bewiesen ist, dass die Einführung der Videoüberwachung im Bereich der BVG nicht zu mehr Sicherheit in den überwachten Bereichen geführt hat, ist die Videoaufzeichnung hier sofort einzustellen.

In jedem Falle sind vom Staat erhobene Daten nach 48 Stunden zu vernichten, sofern keine begründeten Anhaltspunkte für eine begangene Straftat in diesem Zeitraum bestehen. Weiterhin dürfen die Daten nur von der Landes- oder Bundespolizei erhoben werden und nicht an andere staatliche Behörden (BND, Finanzämter) oder gar private Stellen weiter gegeben werden. Wurden Ermittlungen aufgenommen und diesbezüglich Daten ausgewertet, sind diese nach Einstellung der Ermittlungen unverzüglich zu löschen.

Notwendige Maßnahmen

An Stelle des fortschreitenden Abbaus der Bürgerrechte muss die konsequente Anwendung geltendes Rechts treten. Die rechtlichen Möglichkeiten sind meist ausreichend, in vielen Bereichen gibt es jedoch erhebliche Vollzugsdefizite. Die Verhinderung dieser Missstände würde wesentlich mehr zur Terrorabwehr beitragen als der jetzt vorherrschende blinde Sicherheitsaktionismus.

Die deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden müssen besser zusammenarbeiten und gewonnene Informationen schneller und effizienter untereinander austauschen. Dies würde zu einer erheblichen Effizienzsteigerung in der deutschen Gefahrenabwehr ohne die Notwendigkeit der Ausweitung von Befugnissen führen. Die Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden muss aus Sicht der Jungen Liberalen sowohl in finanzieller als auch in personeller und technischer Hinsicht deutlich verbessert werden. Es darf nicht sein, dass deutsche Polizisten zur Kommunikation noch immer auf Sprechfunkgeräte aus den siebziger Jahren angewiesen sind. Die Tatsache, dass Deutschland neben Albanien das letzte Land in Europa ist, das noch keinen abhörsicheren digitalen Polizeifunk hat, ist beschämend.

Die Berliner Polizei muss vor allem personell besser ausgestattet werden. Die Zusammenlegungen von Polizeiabschnitten zu immer größeren und unübersichtlicheren Gebieten und die Schließungen von Polizeidirektionen muss gestoppt werden. Es darf keine „polizeifreien Zonen“ in Berlin geben, denn gerade in solchen Gebieten bilden sich schnell Keimzellen für Straftaten und auch für den Terrorismus. Die Jungen Liberalen sprechen sich auch dafür aus, in Migrationskreisen für den Polizeidienst zu werben, denn Polizisten mit Migrationshintergrund können für die Sicherheitsbehörden in Konfliktsituationen aufgrund ihres interkulturellen Wissens und ihrer Sprachkenntnisse überaus wertvoll sein.

Zusätzlich sind erhebliche Anstrengungen in der Integration und der Aufklärung zu unternehmen. Gerade in einer Stadt wie Berlin muss alles Mögliche versucht werden, um Parallelwelten zu verhindern und anti-westliche Strukturen aufzubrechen. Gegen so genannte Hassprediger in Neuköllner Hinterhofmoscheen ist mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorzugehen. Der Dialog zwischen den Kulturen muss durch Aufklärung gefördert werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern dazu kostenlose Deutschsprachkurse für Mütter und den Einsatz von Sozialarbeitern mit Migrationshintergrund in allen Grundschulklassen in Bezirken mit hohem Anteil von nicht- deutschstämmigen Kindern. Wichtig ist ein ausreichendes Angebot für die Betreuung dieser Schüler am Nachmittag und eine gezielte Förderung von solchen moslemischen Gemeinschaften, die eine offene und tolerante Gesellschaft zum Ziel haben. Die Jungen Liberalen fordern weiter, alle Anstrengungen zu unternehmen, gerade Kindern aus so genannten Problemkiezen eine gute Schulausbildung zu ermöglichen.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern aktives Handeln statt einfachem Geschehenlassen. Sicherheit im Sinne eines friedlichen Miteinanders, welches weder von gegenseitigem Hass noch von einer Kultur des Ignorierens geprägt ist, kann nur durch das aktive Mitgestalten und das Verständnis füreinander entstehen. Dabei müssen Staat und Bürger Hand in Hand zusammenarbeiten.