CHAOTISCHE VERKEHRSPOLITIK KENNT KEINE GRENZEN

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich gegen die in Berlin grassierende zeitliche Ausdehnung kostenpflichtigen Parkens bis 00.00 Uhr aus. Die dahingehenden Pläne rotgrüner Verkehrspolitiker hat fatale Folgen.

Durch die Umsetzung entsprechender Pläne wird Gastwirten berlinweit schwer zugesetzt. Das mittelfristig zu befürchtende Aussterben der Kneipelandschaft in vielen Regionen Berlins würde verheerende strukturelle Folgen nach sich ziehen. Diesen Nachteilen stehen keinerlei Vorteile entgegen, wie bereits durchgeführte Maßnahmen beispielsweise in Mitte belegen. Der sehr kostenintensive nächtliche Einsatz von Kontrolleuren und das Mehr an Verwaltungskosten stehen in einem unangemessenen Verhältnis zu eventuellen Mehreinnahmen. Zu diesem finanziellen Fehlbetrag kommen Verdienstausfälle der Gastwirte noch hinzu. 

Reform des Schulfaches ITG

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Senat auf, die Reform des Schulfaches ITG umzusetzen, weil dieser nicht zeitgemäß ist und nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht. Dagegen fordern wir einen modularen IT-Unterricht für alle Schulformen, der wie folgt aussehen soll:

IT-Unterricht

Ab der 7. Klasse und sollte mit der 9. Klasse abgeschlossen sein. Der Rahmenplan wird in den Modulen unterschieden und nicht nach Klassenstufen – damit verhindert man Leerlauf bei schnellerem Voranschreiten, wobei zusätzliche Zeit bei langsamer Bearbeitung der Inhalte zur Verfügung stehen muss – und Schulformen – damit gewährt man eine Gleichheit im Wissensstand.Dabei wird zwischen Grund- und Zusatzmodulen unterschieden, wobei die Grundmodule verpflichtend und die Zusatzmodule können freiwillig belegt werden.Zusätzlich braucht man keine neu auszubildenden IT-Fachlehrer, da viele Module an andere Fächer angekoppelt werden können bzw. bereits Lehrer aus dem bisherigen ITG und dem Fach Informatik vorhanden sind.Damit eine Koppelung an allen Schulformen möglich wird, muss eine Gleichheit der Lehrpläne in den betreffenden Bereichen gewährleistet sein.Da zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler einen entsprechenden PC bzw. nicht die Entsprechende Software Software zuhause haben, sollte es diesen Schülern ermöglicht werden, auch nach der Schule unter Aufsicht zu üben.

Lerninhalte

Grundlagen PC (Grundmodul)

– Historie
– Innenleben vom PC kennen lernen
– Unterrichtung Messgrößen eines PC wie z. B. Binärsystem (Bytes, etc.)Der Unterricht über die Funktionsweise des PCs sollte an den Mathematik und Physik Unterricht gekoppelt sein. In Mathematik werden Zahlensysteme unterrichtet, wobei der PC als praktische Anwendung des Binärsystems dienen würde und wieso dieses System aus physikalischen Gründen benutzt wird.

Textverarbeitung (Grundmodul)

– Briefe schreiben und formatieren nach DIN 5008
– Wie erstellt man ein Leporello, Flyer verschiedener Arten, Einladungen, etc.
– Einbindung Verknüpfung mit anderen officeartigen Produkten z.B. wie füge ich eine Excel-Tabelle in Word ein
– Zehnfingersystem
– Mögliche Zertifizierung durch externe/ interne PrüfungenEs gibt im Deutschunterricht eine Unterrichtseinheit, die sich mit dem Verfassen von Bewerbungen und Lebensläufen befasst. Diese könnte aus dem Deutschunterricht ausgegliedert werden und nur noch Teil des IT-Unterrichts sein. Des weiteren eignen sich Flyer und Leporellos auch hervorragend als praktische Übung für das Fach Kunst im Themengebiet Visuelle Medien. Im Kunstunterricht lernt man die Theorie und darf sie am PC anwenden. Hierbei handelt es sich um eine „learning-by-doing“-Ergänzung des Kunstunterrichts.

Tabellenkalkulation (Grundmodul)

– Tabellen erstellen
– Formelerstellung, relative und absolute Bezüge, Diagrammerstellung, Makros
– Kennenlernen von allen Funktionen
– Mögliche Zertifizierung durch externe/ interne Prüfungen

Präsentationsprogramme (Grundmodul)

– Erstellen von Präsentationen, Animationen, etc.
– Übungen von PräsentierenBei den Präsentationen ist wichtiger Zusatz, dass die technische Seite der Präsentation durch eine rhetorisch-methodische ergänzt wird.D.h. wie halte ich einen Vortrag und wie stelle ich ihn visuell optimal dar.Hier spielen die Fächer Deutsch und Kunst (wieder UE: Visuelle Medien) zusammen. In diesem Zusammenhang sollten Beamer zur Grundausstattung einer modernen Schule gehören , da diese nicht nur zu Übungszwecken dienen, sondern auch eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts darstellen.24

Internet (Grundmodul)

– Kennen lernen von Browser-Funktionen
– Funktionen eines Virus, Benutzung Firewall, Hackerproblematik
– E-Mail Programme
– Erstellen einer HomepageEin großes Problem bei der Benutzung des Internets stellen die Unsicherheitsfaktoren wie Viren, Trojaner oder 0190-Dialer dar. Natürlich ist es nicht möglich sich vollkommen davor zu schützen. Jedoch kann präventive Aufklärung helfen, dieses Sicherheitsproblem zu , welches großen Schaden beim Betroffenen auslösen kann, einzugrenzen. Da Kinder und Jugendliche immer früher Zugang zum Internet erhalten, sollten sie auch vor entsprechenden Risiken gewarnt werden. Hierzu ist eine aufklärende Unterrichteinheit sehr hilfreich, da im Elternhaus dieses Wissen oft eben so wenig vorhanden ist.

Datenbankverwaltungsprogramme (Zusatzmodul)

Erstellen von Datenbanken, Suchformularen, etc.

Programmierung (Zusatzmodul)

– Erlernen von Programmiersprachen z.B. Delphi, Pascal, etc.
– Es soll das “Learrning-by-doing” – Prinzip angewendet werden
– Es sollte Grundlegendes gelehrt werden, Intensivierung ab der 10./11. Klasse und der gymnasialen Oberstufe mit einer Eiführung in höhere ProgrammiersprachenHier ist besonders darauf zu achten, dass nicht der selbe Fehler gemacht wird wie er im momentanen Berliner Lehrplan für das Oberstufenfach Informatik enthalten ist, welcher vorsieht, dass nur vorhandene Programme angesehen, analysiert und geringfügig modifiziert werden. Dem ist das schrittweise selber Programmieren eines Programms vorzuziehen. 

Mehr Transparenz bei Stellenbesetzungen

Die Jungen Liberalen Berlin fordern den FDP Landesverband, die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die BVV-Fraktionen auf, sich auf Bezirks- und Abgeordnetenhausebene für mehr Transparenz bei der Besetzung von Fraktionsstellen und Mitarbeiterposten einzusetzen. Darüber hinaus sollen alle Stellen bei der Bezirksverordnetenversammlung und im Abgeordnetenhaus über eine transparente Ausschreibung, die öffentlich sein muss, erfolgen. Als Kriterien sind nachvollziehbare, objektive Auswahlmechanismen zu verantworten. Die Zuweisung von Stellen an Familienmitgliedern, inklusive der Schaffung einer Personalunion von Abgeordneten und Fraktionsangestellten, soll untersagt werden. Die Jungen Liberalen Berlin fordern weiterhin die FDP-Abgeordnetenhaus-Fraktion auf, eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten.

Luftsicherheitsgesetz verhindern

Die JuLis Berlin wenden sich gegen das von Bundesinnenminister Otto Schily geplante “Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben”.

Nach liberalen Grundsätzen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist es nach Ansicht der Jungen Liberalen nicht zulässig, zum Zweck der Terrorismusbekämpfung Passagierflugzeuge notfalls durch die Bundeswehr abschießen zu lassen.

Weiterhin lehnen die JuLis den Einsatz der Bundeswehr im Inland grundsätzlich ab.

Erste Schritte zur Verfassungsreform

Art. 3 III GG wird wie folgt neu gefaßt:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 4 II GG wird wie folgt neu gefaßt:

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet und darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden, wenn es zum Schutze anderer Rechtsgüter erforderlich ist und sich nicht gegen eine bestimmte Religionsausübung als solche richtet.

Art. 7 II, III GG werden gestrichen.

Art. 13 GG wird wie folgt neu gefaßt:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdetet Jugendlicher vorgenommen werden. Art. 16a GG wird wie folgt neu gefasst: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Art. 116 I GG wird wie folgt neu gefaßt:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Art. 140 GG wird wie folgt neu gefaßt:

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

(5) Es besteht keine Staatskirche.

(6) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Bundesgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.

(7) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(8) Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

(9) Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.