Novellierung des § 216 StGB

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter engen Voraussetzungen aus.

Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) soll dabei nur dann erlaubt sein, wenn der sich dazu nicht in der Lage befindende Mensch den Wunsch zum Tod in der aktuellen Situation, also unmittelbar vor der Durchführung der Sterbehilfe, an drei aufeinanderfolgenden tagen ohne Einwirkung von Dritten geäußert hat.

Eine nonverbale, konkludente Äußerung ist dabei einer sprachlichen gleichgestellt.

Dienstunfähigkeit von Beamten

In § 26 Abs. 1 BRRG soll eingefügt werden:

Die Dienstunfähigkeit ist in den ersten drei Jahren des Ruhestandes jeweils alle 6 Monate nachzuweisen. Danach ist die Dienstunfähigkeit bis zur Erreichung der Altersgrenze jährlich nachzuweisen.

Erlangt der Beamte auf Lebenszeit seine Dienstfähigkeit wieder, so ist er in den Dienst zurückzuführen.