JuLis für die Landesliste

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich für eine Landesliste zur nächsten Abgeordnetenhauswahl aus und fordern die FDP Berlin auf, entsprechend eine Landesliste aufzustellen.

Öffnung von Schulhöfen

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Öffnung von Schulhöfen und schuleigenen Sportplätzen an Wochenenden und in den Schulferien. Die JuLis sehen es als wichtig und notwendig an, dass genau in diesen freien Zeiten solche Orte für Kinder und Jugendliche zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Gegen die Aufhebung des Waffenembargos für China

Die Europäische Union hat 1989 nach dem Massaker auf dem Platz des himmlischen Friedens gegenüber der VR China ein Waffenembargo verhängt. Aufgrund von Äußerungen mehrerer europäischer Staats- und Regierungschefs, die entschieden für eine Aufhebung des Embargos plädieren, fordern die Jungen Liberalen die Bundesregierung auf, sich nachdrücklich für den Erhalt des Waffenembargos der Europäischen Union einzusetzen.

Die Jungen Liberalen vertreten die Auffassung, dass die Maßnahmen der chinesischen Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation nicht ausreichen, um die Aufhebung des Embargos zu rechtfertigen. Bisherige Fortschritte können noch nicht als Durchbruch betrachtet werden und wiegen eklatante Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen wie zum Beispiel die massive Einschränkung der Religionsfreiheit, die Verfolgung und Verhaftung von Dissidenten, die zum Teil gewaltsame Unterdrückung der kulturellen Autonomiebestrebungen in Tibet und Xinjiang sowie die häufige Verhängung der Todesstrafe und die Aufrechterhaltung der Arbeitslager nicht auf. Die Entwicklung hat gezeigt, dass es vor allem dann drastische Rückschritte in diesen Bereichen gibt, wenn die Kommunistische Partei ihr Machtmonopol bedroht sieht. Aufgrund dessen ist nicht auszuschließen, dass exportierte Waffen bei Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden können.Nach Meinung der Jungen Liberalen dient die Aufrechterhaltung des Waffenembargos als Anreiz für die VR China Fortschritte in der Menschenrechtslage stetiger und verlässlicher zu verfolgen.

Abseits der bestehenden Menschenrechtsproblematik geben auch die anhaltenden Spannungen zwischen China und Taiwan Anlass zu großer Sorge. Ihre Ansprüche auf Taiwan, dass als abtrünnige Provinz betrachtet wird, ist die VR China auch bereit gewaltsam durchzusetzen. Die Verabschiedung des “Anti-Sezessionsgesetzes” durch Chinas Nationalen Volkskongress im März 2005 hat dies erneut untermauert. Das Gesetz verpflichtet die chinesische Regierung auf den Einsatz “nicht-friedlicher Mittel” im Falle von Abspaltungstendenzen in Taiwan. Bis zu einer vertraglichen Garantieerklärung, dass die Lösung der Taiwan-Frage ohne Waffengewalt erreicht werden soll, ist von einer Aufhebung des EU-Waffenembargos abzusehen.

Außerdem ist nach Ansicht der Jungen Liberalen eine enge außenpolitische Abstimmung zwischen den USA und der EU erforderlich, um ein Druckpotential gegenüber China sowohl in der Taiwan-Problematik als auch in der Frage der Menschenrechte aufrecht zu erhalten. Ohne gemeinsamen außenpolitischen Druck wird sich die VR China in diesen für Junge Liberale äußerst wichtigen Bereichen nicht weiterentwickeln. Bestärkt durch die positiven Ansätze in jüngster Vergangenheit, kann man hoffen, dass sich die Menschenrechtssituation mittel- bis langfristig nachhaltig verbessern könnte. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen für eine Intensivierung des Menschenrechts- und Rechtsstaatsdialoges mit der VR China aus, erklären aber zugleich, dass die Aufhebung des Waffenembargos nur dann erfolgen kann, wenn die chinesische Regierung die Menschen- und Bürgerrechte uneingeschränkt garantiert und sich offen zeigt für politische Reformen.

Erweiterung des Kontenabrufs rückgängig machen

Die Jungen Liberalen Berlin halten die neu eingeführten Absätze 7 und 8 des § 93 AO und § 93a AO für verfassungswidrig und fordern aufgrund der folgenden Gründe die komplette Abschaffung dieser Regelung:

  • Die Regelung ist verfassungswidrig.
  • Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht gewahrt.
  • Nahezu alle staatlichen Stellen können auf die Kontenevidenzzentrale zugreifen.
  • Der Bürger erfährt nicht, dass auf seine Daten zugegriffen wurde. – Durch dieses Gesetz wird jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt.
  • Der Grundrechtseingriff wird durch den zu erwartenen Nutzen nicht gerechtfertigt.