Die Jungen Liberalen Berlin halten die neu eingeführten Absätze 7 und 8 des § 93 AO und § 93a AO für verfassungswidrig und fordern aufgrund der folgenden Gründe die komplette Abschaffung dieser Regelung:
- Die Regelung ist verfassungswidrig.
- Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht gewahrt.
- Nahezu alle staatlichen Stellen können auf die Kontenevidenzzentrale zugreifen.
- Der Bürger erfährt nicht, dass auf seine Daten zugegriffen wurde. – Durch dieses Gesetz wird jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt.
- Der Grundrechtseingriff wird durch den zu erwartenen Nutzen nicht gerechtfertigt.