05.07.2025

Tod dem Bürgergeld-Betrug – Respekt vor dem Steuerzahler wiederherstellen!

Wer in Deutschland auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen ist, dem wird 
geholfen. Diesem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft fühlen wir uns 
verpflichtet. Bürgergeld ist jedoch keine Bringschuld des Staates, keine 
Selbstverständlichkeit. Denn Bürgergeld wird aus dem Bundeshaushalt, also aus 
Steuergeldern finanziert. Der Steuerzahler hat daher einen Anspruch darauf, dass 
arbeiten geht, wer arbeitsfähig ist. Wer nicht arbeiten kann, hat dies nachzuweisen – 
oder eben kein Bürgergeld zu beziehen.    

Vielfach kommen Bürgergeldempfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, nehmen 
Termine beim Arbeitsamt nicht war, reichen Erwerbsunfähigkeitsbescheinigungen nicht 
ein. Arbeitsämter sehen ihre „Kunden“ teilweise über Jahre nicht, wissen nicht, wo 
sie sich aufhalten, ob sie noch leben. Indes: Geld fließt trotzdem. Ein inakzeptabler 
Zustand und ein Schlag ins Gesicht für jeden Steuerzahler. Die Arbeitsämter beklagen 
jedoch, es fehle an Handhabe, Zahlungen einzustellen, insbesondere vor dem 
Hintergrund des vom Bundesverfassungsgericht erdachten Recht auf ein menschenwürdiges 
Existenzminimum.

Um zu gewährleisten, dass nur noch tatsächlich Bedürftige Bürgergeld erhalten, 
fordern wir, dass Bürgergeldempfänger jährlich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt 
vorzusprechen haben. Nur bei nachgewiesener, über ein Jahr fortdauernder Immobilität 
sind Bürgergeldempfänger von der persönlichen Vorsprachepflicht befreit. Vor Ort 
haben sie ihre fortdauernde Bedürftigkeit nachzuweisen. Um einen solchen Termin haben 
sich die Empfänger selbst zu bemühen. Termine sollen online vergeben werden. 
Nachweise und Dokumente sollen gleichwohl von allen digital eingereicht werden.

Kommen Bürgergeldempfänger ihrer Vorsprachepflicht nicht nach, soll widerlegbar 
vermutet werden, dass der Leistungsempfänger verstorben ist, sodass die Zahlungen an 
diese Person einzustellen sind.

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