Deutschland wird bargeldlos. Immer mehr Menschen zahlen mit der Karte, der App oder der Uhr. Das ist gut so. Nur das Steuerrecht hat das anscheinend noch nicht so ganz mitbekommen: § 3 Nr. 51 EStG stellt Trinkgelder steuerfrei, setzt aber stillschweigend voraus, dass der Gast bar zahlt. Zahlt er per Karte, landet das Trinkgeld technisch kurz auf dem Konto des Arbeitgebers. Und schon wird es von manchen Finanzämtern als Umsatz gesehen und versteuert. Plötzlich ist Trinkgeld kein Trinkgeld mehr, sondern Lohn. Das Geld hat sich nicht verändert, die Absicht des Gastes hat sich nicht verändert, nur der Weg war kurz anders.
Die JuLis fordern daher:
- Ein bundeseinheitliches BMF-Schreiben mit schlanken Dokumentationspflichten für bargeldloses Trinkgeld, damit Rechtssicherheit für alle gilt und nicht nur für Betriebe mit dem richtigen Finanzamt.
- Eine saubere Möglichkeit, Mitarbeitern ihr verdientes Trinkgeld steuerlich korrekt auszuzahlen, ohne große bürokratische Hürden.