Die Debatten um durch Bundesmittel unterstützte zivilgesellschaftliche Akteure wie
„Omas gegen rechts“, die offen zu parteipolitischen Demonstrationen aufrufen, zeigt:
Es braucht klare Regeln für die Vergabe staatlicher Mittel. Wenn politische
Regierungen entscheiden, wer gefördert wird, droht die Missachtung des Gebots
staatlicher Neutralität. Ein solches Vorgehen untergräbt das Vertrauen in die
Unparteilichkeit staatlichen Handelns, gefährdet die Chancengleichheit der Parteien
und befeuert den Vorwurf der Vetternwirtschaft innerhalb des etablierten
Parteienspektrums.
- Privat vor Staat – auch in der Zivilgesellschaft
Statt staatlicher Bevormundung setzen wir auf die Entscheidungskraft der Bürger:
Spenden an zivilgesellschaftliche Organisationen sollen bis zu einem festgelegten Freibetrag zu 100 % steuerlich absetzbar sein. Damit wird das Förderprinzip vom Staat auf die Zivilgesellschaft übertragen – dezentral, pluralistisch und eigenverantwortlich. Jeder kann selbst entscheiden, welche Organisation er für unterstützenswert hält. So stärken wir die Spendenkultur, schaffen faire Wettbewerbsbedingungen und entpolitisieren die Mittelvergabe.
- Transparenzpflicht für NGO´s
Nichtregierungsorganisation, die einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierung aus
staatlichen Mitteln begründen, darf es nicht geben. Entsprechende Förderungen müssen daher ersatzlos eingestellt werden.
- Transparenz in der Stiftungsförderung
Einen anderen Umgang bedarf es auch im Hinblick auf die Förderungen der politischen
Stiftungen. Diese haben sich zwar als Institute zur Nachwuchsförderung für die politischen Parteien bewährt, erfüllen damit aber keinen Zweck, der eine staatliche Förderung begründen kann. Die Förderung politischer, parteinaher Stiftungen muss daher eingestellt werden.