Freiheit ist keine Verhandlungssache – Standhaft für Menschenrechte

Wir Jungen Liberalen bekennen uns zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Diese fundamentalen Werte, auf denen unsere Gesellschaft fußt, gilt es entschieden im Inland und Ausland zu verteidigen. Gerade in Zeiten erstarkender autoritärer und anti-liberaler Tendenzen in Deutschland, Europa und der Welt gilt dies mehr und deutlicher denn je.

Die Verteidigung und das Einstehen von Freiheit für jeden Menschen darf keinen anderweiten Interessen, egal ob wirtschaftlicher oder politischer Natur, untergeordnet werden. Das Bekenntnis zur Freiheit ist nicht verhandelbar. Das muss auch für außenpolitische und außenwirtschaftliche Beziehungen zu anderen Staaten gelten, in denen Menschenrechtsverletzungen gezielt gebilligt und betrieben werden. Dies muss gelten, unabhängig von der wirtschaftlichen Stärke dieser Staaten.

Beispielsweise werden in vielen Staaten ethnische und religiöse Minderheiten gezielt verfolgt, unterdrückt und im Sinne des staatlichen Willens umerzogen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind keine innerstaatlichen Angelegenheiten. Sie verlangen den entschiedenen Einsatz jedes Staates im Einzelnen und der internationalen Staatengemeinschaft im Gesamten.

Wir Jungen Liberalen Berlin fordern daher, dass

  1. die Bundesregierung den Umgang autoritärer Staaten mit ethnischen und religiösen Minderheiten aufs Schärfste und deutlich verurteilt, soweit fundamentale Menschenrechte missachtet und verletzt werden.
  2. sich die Bundesrepublik Deutschland international für die Einhaltung unveräußerlicher Menschenrechte nach völkerrechtlichen Grundsätzen einsetzt und dies zu einem Grundpfeiler seiner Außenpolitik macht.
  3. für Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Akteure mit Einreisesperren belegt und inländische Konten eingefroren werden.
  4. die Bundesregierung das Engagement Oppositioneller, deren politische Aktivitäten auf eine freiheitlich-demokratisch Grundordnung gerichtet sind und die unter Einsatz ihrer körperlichen Unversehrtheit und ihres Lebens für Menschenrechte in ihren Staaten eintreten, gewürdigt werden und ihnen eine öffentliche und offizielle Bühne in Deutschland gewährt wird.
  5. in- und ausländische Unternehmen, die Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen haben, dies zum Zweck ihrer Geschäftsausübung billigend in Kauf nehmen und diesen somit Vorschub leisten, für ihren inländischen Absatz mit Sanktionen belegt werden. Produkte, die unter menschenrechtswidrigen Bedingungen hergestellt werden, haben auf dem Markt einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung keinen Platz.