Aufstiegsgerechtigkeit statt Kooperationsverbot im Schulwesen! – Bundesdeutsche Bildungspolitik auf Wunsch ermöglichen!

Sachlich aufgehoben durch Beschluss vom LaKo 1/2012.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern die Abschaffung des absoluten Kooperationsverbots bezüglich der Bildungspolitik zwischen Bund und Ländern.

Dazu schlagen wir die Ergänzung des Art. 91b GG um folgenden Absatz 1a:

1a) Bund und Länder können bei der Vereinheitlichung des Schulwesenszusammenwirken. Dies umfasst die gemeinsame Förderung von:

1. Aufenthalts-, Unterrichts-und Versorgungsräumen an Schulen;

2. strukturellen und organisatorischen Vorgaben zum Zweck der verbesserten inhaltlichen Vergleichbarkeit der landesgebundenen Bildungssysteme.

Eine europäische Hochschulpolitik bedingt eine nationale, keine föderale Schulpolitik Infolge des Kooperationsverbots ist es dem Bund verwehrt Einfluss in absolute Landeszuständigkeiten zu nehmen. Im Bereich Schulwesen obliegt ausschließlich den Bundesländern die Verantwortung. Infolge der Diversität sind unterschiedliche Schulbildungsniveaus die Folge. Daher ist es notwendig durch Kooperationen einheitliche Qualitätsstandards zu schaffen. Dies eröffnet auch die Möglichkeit einer besseren Vergleichbarkeit.

Die finanzielle Ausstattung der Bundesländer darf kein Gradmesser für den Erfolg der Schulpolitik sein. Denn Bildungsverbesserungen dürfen nicht von finanziellen Mitteln der Länder abhängen. Dieses Ungleichgewicht gilt es auszugleichen, um dem Prinzip der Aufstiegsgerechtigkeit Rechnung zu tragen. Das Sparen an der falschen Stelle birgt höchste Gefahren für die Bildungsrepublik Deutschland, denn Bildung ist der wichtigste Rohstoff dieses Landes. Nur durch landesübergreifenden Diskurs kommen wir zur besten Lösung – für Alle!