06.03.2025

Antisemitismus im Keim ersticken, Israelhass entschieden bekämpfen, Jüdinnen und Juden schützen

Das Land Berlin muss Israelhass und Antisemitismus entschieden entgegentreten.

Konkret erwarten wir vom Senat, dass:

  1. dieser alle möglichen Maßnahmen ergreift, damit Demonstrationen für die Solidarität mit Israel überall in der Stadt möglich und sicher sind.
  2. dieser Demonstrationen, bei denen zu Terrorakten – wie dem der Hamas aufgerufen wird, durch die ihm unterstellten Ordnungsbehörden effektiv auflöst und von Berlins Straßen verbannt.
  3. dieser den Polizeischutz sowie die baulichen Schutzmaßnahmen von jüdischen und israelischen Einrichtungen, unter Anhörung der Schutzbedürftigen, überprüft und ggf. verstärkt.
  4. dieser gegenüber Gruppen, bei denen es konkrete Hinweise auf antisemitische Straftaten gibt, Gefährderansprachen präventiv durchführt.
  5. die Berliner Strafverfolgungsbehörden angewiesen werden, Straftatbestände mit antisemitischem Motiv mit einer höheren Priorität zu verfolgen als vergleichbare Straftaten anderer Motivation.
  6. das Landeskriminalamt Berlin bereits vorhandene Strukturen zur Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit Antisemitismus ausbauen und personell verstärken soll. Hier sollen im Rahmen der Amtshilfe alle Hinweise zu Straftaten aus diesem Milieu gebündelt werden. Die Erkenntnisse zu möglichen Tätern, insbesondere dann, wenn darauf geschlossen werden kann, dass es sich um ein Netzwerk handelt, sind den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der anderen Länder im Rahmen des geltenden Rechtes uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
  7. Menschen, die sich durch antisemitische Handlungen hervortun
  •   und sich gerade in einem laufenden Verfahren über die Erlaubnis eines
      rechtmäßigen Aufenthalts befinden, konsequent abgeschoben werden.
  •   gegebenenfalls eine bereits erteilte Aufenthaltsgenehmigung entzogen
      bekommen.
  •   keine Aussicht auf einen erfolgreichen Antrag, bezüglich des Erlangens der deutschen
      Staatsbürgerschaft erhalten.
  1.   Jugendgerichten, Jugendhilfeeinrichtungen und anderen pädagogischen
      Einrichtungen, die Möglichkeit geboten wird, bei Kindern und Jugendlichen, die
      wegen antisemitischer bzw. antiisraelischer Äußerungen aufgefallen sind,
      aufklärende Bildungsmaßnahmen einzuleiten.
  2.   antisemitismuspräventive Maßnahmen im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags
      fest im Rahmenlehrplan verankert werden, beispielsweise den Besuch eines
      ehemaligen Konzentrationslagers oder ein Zeitzeugengespräch.

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