Die Ausbildung von Fachkräften im Bereich frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung muss auf Hochschulniveau angepasst werden. Eine Ergänzung mit Fachkräften auf einem niedrigeren Tertiärniveau (Fachhochschulen u.ä.) ist möglich. Die Qualität der Programme von Betreuungs- und Bildungsstätten ist dementsprechend anzuheben. Das Personal ist entsprechend des akademischen Ausbildungsstands zu bezahlen.