Reform des Schulsystems

Die Pisa-Studie legte es eindeutig dar: die Bildungssituation in Deutschland ist denkbar schlecht. Es besteht daher ein eindeutiger Handlungsbedarf. Ziel einer Reform sollte es nicht sein, das heutige Schulsystem revolutionsartig umzuwandeln, sondern durch gezielte Maßnahmen und dem Kaizen-Prinzip (stetige Verbesserung) den Bildungsstandard wieder auf ein erstklassiges Niveau zu bringen.Ziele einer Reform:
– Das durchschnittliche Leistungsniveau zu heben
– Leistungen der Schüler in gleichen Klassenstufen in den einzelnen Bundesländern auf hohem Niveau anzugleichen
– Lehrer über Veränderungen im Wissensbereich ihrer Fächer informieren

Kindertagesstätten und Kindergärten

Durch das Kita-Gutscheinmodell besteht ein Rechtsanspruch auf kostenlose BasisKinderbetreuung in örtlicher Nähe. Die Errichtung von Kindergärten in freier Trägerschaft ist zu fördern. Ziele der Kindertagesstätten ist nicht nur eine Aufbewahrung der Kinder sondern auch die Vermittlung von Bildung. Den Kindern soll schon in jungen Jahren mittels leichten Übungen Rechnen und Lesen beigebracht werden.In Kitas, die mehrere Kinder mit Sprachdefiziten versorgen, sollen verstärkt Elemente der Vorschule eingebracht werden.

Finanz- und Personalautonomie für Schule

Die Schulen erhalten vollständige Finanz- und Personalautonomie. Die staatlichen Mittel für die Schule ist an die Schülerzahl gekoppelt.Oberstes Gremium der Schule ist die Schulkonferenz. Sie besteht je einem Drittel aus den angestellten, den Eltern und den Schülern. An Grundschulen besteht die Schulkonferenz zu zwei Dritteln aus den Eltern und zu einem Drittel aus den angestellten Lehrern. Eine angemessene Zahl an Schülern sollen als beratende Beigeordnete hinzugezogen werden. Die Schulkonferenz besteht aus einer ungeraden Zahl an stimmberechtigten Mitgliedern.Der Direktor wird auf fünf Jahre von der Schulkonferenz gewählt.Ein staatliches Verwaltungsorgan übt Rechtsaufsicht und nachgelagerte Kontrolle aus.

Schulaufsicht

Aufgrund der weitgehenden Eigenverantwortlichkeit der Schulen bleiben lediglich die Aufsichtsfunktion und die Schulträgerschaft in kommunaler Verantwortung. Die bundeseinheitliche Anerkennung der Abschlüsse wird im Bundesrat geregelt. Die Ausgestaltung der Rahmenpläne im Einzelnen obliegt den Bundesländern.

Die Lehrerausbildung

Grundsätzlich soll in der Lehrerausbildung mehr Wert auf die didaktische und pädagogische Ausbildung gelegt werden. Praktika sollen ab Beginn des Studiums in kontinuierlichen Abständen und somit studiumsbegleitend durchgeführt werden.Nach Bestehen des erforderlichen Abschlusses erhält jeder Lehrer eine Lehrlizenz, deren Besitz Voraussetzung für die Anstellung an einer staatlichen Schule ist. Diese Lizenz muss alle drei Jahre durch Prüfungen neu bestätigt werden. Besteht der Lehrer die Prüfung nicht, darf er nicht mehr das Lehramt an einer staatlichen Schule ausführen.Lehrer werden nicht mehr verbeamtet.

Die Grundschule

Die Grundschule beginnt mit der ersten Klasse und endet mit dem Abschluss der vierten Klasse. Dem Halbjahreszeugnis der vierten Klassenstufe wird ein Empfehlungsschreiben beigefügt, das Auskunft darüber gibt, welcher weitergehende Schultyp (Haupt-, Realschule oder Gymnasium) für den Schüler geeignet scheint. Das Empfehlungsschreiben hat grundsätzlich nur beratenden Charakter. Eine Ausnahme bildet dabei die Unmöglichkeit, mit einer Hauptschulempfehlung auf ein Gymnasium zu wechseln.Eine Fremdsprache ist ab der ersten Klassenstufe Pflicht. Englisch wird spätestens ab der 3. Klasse als Pflichtfach angeboten.Um eine ganztägige Versorgung zu ermöglichen, wird an allen Grundschulen ein kostengünstiger und freiwilliger Schulhort eingeführt, in denen die Kinder die Möglichkeit haben, von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr zu verweilen.Zusätzlich muss es die Möglichkeit einer altersgerechten Ernährung in den Grundschulen geben. Um leistungsschwache Schüler an bessere Leistungen heranzuführen, gibt es in der Grundschule für jede Jahrgangsstufe einen Förderunterricht. Dieser muss in den Fächern belegt werden, in denen die Leistungen nicht ausreichend sind.Um eine gute Arbeitsatmosphäre zu erhalten, sind die Klassenfrequenzen gering zu halten.

Weiterführende Schulen

Als weiterführende Schulen gibt es das Gymnasium, die Real- und die Hauptschule. In den Hauptschulen soll speziell praxisbezogen unterrichtet und eine starke Kooperation mit kommunalen Unternehmen geschaffen werden.An den Realschulen soll eine gute Allgemeinbildung vermittelt werden. Schüler mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 im Abschlusszeugnis der zehnten Klasse erhalten das Recht, anschließend in die Oberstufe eines Gymnasiums zu wechseln.Das Gymnasium soll ein sehr gutes Allgemeinwissen vermitteln und die Schüler auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten.Für alle Schulformen gilt, dass ab der dritten Klassenstufe Englisch als Pflichtfach angeboten werden muss. Eine dritte Fremdsprache ist optional ab der siebten Klassenstufe möglich. Drei Naturwissenschaften müssen bis zum Abschluss der elften Klasse, zwei Naturwissenschaften müssen bis zum Erreichen des Abiturs belegt werden. Mathematik und Deutsch sind bis zum Schulabschluss Pflichtfächer.Das Schulfach Religion wird abgeschafft und durch Ethik ersetzt.Die Einführung von Schuluniformen ist unzulässig.

Abschlüsse

Das Abitur kann nach zwölf Jahren, die mittlere Reife mit Abschluss der 10. Klasse erlangt werden. Ab der fünften Klasse gibt es am Ende jeden Jahres Abschlussprüfungen in allen Hauptfächern, die zu einem Drittel in die Endjahresnote einfließen. Die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe erfolgt nur nach Erreichen des Klassenzieles.Schüler, die bis zur zehnten Klasse zweimal sitzen geblieben sind, haben nicht die Möglichkeit ein Abitur auf dem normalen Schulweg zu erlangen. In der Oberstufe ist es den Abiturienten nur einmal erlaubt, ein Jahr zu wiederholen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der zehnten Klasse auf dem Gymnasium, erlangen die Schüler automatisch den Realschulabschluss.