Laut den Zahlen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) für das Jahr 2019 sind 38,8 % der Deutschen konfessionslos. Damit bilden diese die mit Abstand größte Gruppe, gefolgt von der Römisch-Katholischen Kirche (27,1 %) und der Evangelischen Kirche (24,9 %). Die Zahl der aktiv Gläubigen beträgt sogar lediglich 7,9 %. Die Frage „Welche Bedeutung haben Religion und Glaube für Sie?“ im ARD-Deutschlandtrend Juni 2017 beantworteten 36 % mit „geringe Bedeutung“, 27 % mit „gar keine Bedeutung“. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes längst nicht mehr zeitgemäß ist. Weder die Paulskirchenverfassung von 1849 noch die Verfassung der Weimarer Republik von 1919 enthielten einen Gottesbezug. Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee (1948) hatte ebenfalls noch keinen expliziten Gottesbezug formuliert. Im Sinne der religiös-weltanschaulich Neutralität des Staates gibt es keine validen Gründe für einen Gottesbezug in unserer Verfassung. Weder der Staat noch seine Bürger stehen in einer Verantwortung vor „Gott“. Während der erwähnte „Gott“ zwar nicht explizit christlich ist, so hat dies doch einen eindeutig monotheistischen Klang, womit polytheistische Religionen ausgeschlossen werden.