Vielfalt durch Wettbewerb! Für eine Liberalisierung des Schulsystems

Bildung ermöglicht dem Einzelnen, sein individuelles Potential zu entwickeln und ist damit der Schlüssel zu persönlicher Selbstentfaltung und sozialem Aufstieg. Doch jeder Mensch lernt unterschiedlich, er zeichnet sich durch persönliche Vorlieben, Stärken und Schwächen, sowie verschiedenartige Herangehensweisen aus. Ein staatlich diktierter Uniformismus in Lehrmethoden und –Inhalten verhindert deshalb oftmals eine optimale Förderung nach den individuellen Bedürfnissen des Schülers.

Die Jungen Liberalen Berlin fordern mehr Vielfalt im Bildungswesen durch die Herstellung unverfälschter Wettbewerbsbedingungen zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Auch Bildungsdienstleister sollen sich kontinuierlich am Markt unter dem steten Innovationsdruck des Wettbewerbs weiterentwickeln. Ein zentral gesteuertes monopolistisches Bildungssystem steht dazu in evidentem Widerspruch.

Effektiver Wettbewerb kann nur unter gleichen Rahmenbedingungen entstehen. Die Jungen Liberalen Berlin fordern daher ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Schulen in privater und öffentlicher Trägerschaft. Die gesetzlich sanktionierte Minderfinanzierung der Berliner Privatschulen ist schnellstmöglich aufzuheben. Gleichzeitig sind die erheblichen Autonomiedefizite der öffentlichen Schulen zu korrigieren, denen im weitest möglichen Umfang die Freiheit zur eigenverantwortlichen Profilierung gewährt werden muss. Dies umfasst neben einer inhaltlich-pädagogischen Schwerpunktsetzung die Herstellung der Personal- und Verwaltungsautonomie.

finanzierung

Bildung ist eine wesentliche Grundvoraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe, die niemandem aufgrund der finanziellen Situation seines Elternhauses verwehrt werden sollte. Die Finanzierung des Bildungssystems unterliegt daher weiterhin der staatlichen Verantwortung. Die momentane Objektfinanzierung der Schulen anhand fest vorgegebener Personal- und Sachkostensätze entkoppelt diese jedoch vom marktwirtschaftlichen Regulativ des Qualitäts- und Innovationsdrucks.

Die Jungen Liberalen Berlin sprechen sich daher für eine subjektorientierte Finanzierung nach dem Modell „Geld folgt den Schülern“ aus. Jedes schulpflichtige Kind hat die Möglichkeit eine private oder öffentliche Schule zu besuchen. Die Schule erhält pro Kind einen festgelegten Betrag pro Kind vom Land Berlin. Schulen, die an dieser steuerlichen Finanzierung teilnehmen, werden im Rahmen ihrer Kapazitäten zur Aufnahme jedes schulpflichtigen Kindes verpflichtet. Für Schüler mit pädagogischem Sonderförderungsbedarf können höhere Beträge gewährt werden, um der kostenträchtigen Zusatzbetreuung gerecht zu werden. Die Schulen sind daneben frei, einen zusätzlichen Finanzbedarf durch das Einwerben von Drittmitteln zu decken. Schulen, die an dieser Finanzierung teilnehmen, dürfen keine darüber hinausgehenden Schulgebühren erheben.

personal-und verwaltungsutonomie

Jede Schule, öffentlich wie privat, entscheidet im Rahmen einer vertretbaren Zweckbindung frei über den Einsatz ihres finanziellen Budgets. Bei öffentlichen Schulen umfasst dies insbesondere die Übertragung der Personalhoheit von der Schulbehörde zur Schule. Die Schulleitung fungiert forthin als Dienstvorgesetzte des Lehrkörpers, die zudem die alleinige Entscheidungskompetenz bei Stellenausschreibungen der jeweiligen Schule erhält.

Diese hat bei der Auswahl eines Bewerbers dessen fachliche und pädagogische Qualifikation nach eigenem Ermessen sicherzustellen. Um einen Berufswechsel von fachlich versierten Quereinsteigern aus der Wirtschaft attraktiver zu gestalten, müssen geeignete Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Diese müssen sowohl einen flexiblen Wechsel, wie auch eine geeignete pädagogische Qualifikation sicherstellen

akkreditierungsorgaben

Die Befugnis zur Aufnahme schulpflichtiger Kinder, zur Verleihung staatlicher Schulabschlüsse sowie zum Bezug öffentlicher Gelder erfordert eine staatliche Akkreditierung des Bildungsträgers, die an die Einhaltung inhaltlicher Zielvorgaben gekoppelt ist. Diese belassen der Schule jedoch Raum für eine pädagogische Profilierung durch die Wahl der Unterrichtsmittel und einzelner Lehrplaninhalte.

Die Einhaltung der Akkreditierungskriterien soll durch die Einführung regelmäßiger zentraler Vergleichsarbeiten sichergestellt werden. Um die Fairness und Vergleichbarkeit der erteilten staatlichen Abschlüsse sicherzustellen, sollen in sämtlichen Abschlussprüfungen zentrale Aufgaben gestellt und eine anonyme, dezentrale Bewertung der Leistungen durch Zweit- und Drittgutachten von Lehrern fremder Schulen durchgeführt werden.

Durch eine berlinweite Veröffentlichung der Durchschnittsergebnisse aller Schulen soll für Eltern und Schüler eine größtmögliche Markttransparenz erzielt werden.