08.11.2025

Verspätung ist Verspätung – egal ob Schiene oder Flieger

Die EU-Verkehrsminister haben erkannt, dass unsere Fahrgastrechte veraltet sind. Doch 
mit ihren Ratspositionen vom 5. Juni 2025 trauen sie sich noch nicht genug. Die 
Jungen Liberalen fordern eine faire und wettbewerbsneutrale Regulierung des 
Fernverkehrssektors. Der Staat darf nicht durch gesetzliche Vorgaben einzelne 
Verkehrsträger strukturell bevorzugen oder benachteiligen. Eine zukunftsfähige 
Mobilität braucht gleiche Regeln für alle Anbieter – unabhängig davon, ob sie auf der 
Schiene, in der Luft oder auf der Straße unterwegs sind.

Derzeit bestehen gravierende Unterschiede bei den gesetzlichen Fahrgastrechten in 
Deutschland und der EU:

  •  Für Flugreisen gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die bei Verspätungen ab 
     drei Stunden Entschädigungen von 250 bis 600 Euro vorsieht – unabhängig vom 
     Ticketpreis 
  •  Für Bahnreisen greift die Verordnung (EU) 2021/782 sowie das 
     Fahrgastrechtegesetz, mit deutlich geringeren Leistungen: 25 % ab 60 Minuten, 
     50 % ab 120 Minuten Verspätung (§ 15 EVO).

Mit der Ratsposition vom 5. Juni 2025 werden zwar Schwellenwerte und 
Verfahrenspflichten angepasst, an der Grundlogik pauschaler, distanzbasierter 
Entschädigungen im Luftverkehr ändert sich jedoch nichts. Eine echte Angleichung an 
die prozentuale, preisbezogene Systematik auf der Schiene bleibt aus.

Diese Ungleichbehandlung benachteiligt insbesondere Fluggesellschaften, verzerrt den 
Wettbewerb und widerspricht dem Ziel eines technologieneutralen europäischen 
Verkehrsraums.

Wir fordern:

Einheitliche Entschädigungsregeln auf Basis objektiver Kriterien wie Dauer der 
Verspätung und tatsächlichem Schaden – statt verkehrsmittelabhängiger 
Pauschalen. Diese sollen sich relativ zum Ticketpreis berechnen.

Harmonisierung der Fahrgastrechte über alle Verkehrsträger – national wie 
europäisch. Fahrgäste sollen unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel 
gleichwertige Rechte bei Verspätungen haben.

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