Die EU-Verkehrsminister haben erkannt, dass unsere Fahrgastrechte veraltet sind. Doch
mit ihren Ratspositionen vom 5. Juni 2025 trauen sie sich noch nicht genug. Die
Jungen Liberalen fordern eine faire und wettbewerbsneutrale Regulierung des
Fernverkehrssektors. Der Staat darf nicht durch gesetzliche Vorgaben einzelne
Verkehrsträger strukturell bevorzugen oder benachteiligen. Eine zukunftsfähige
Mobilität braucht gleiche Regeln für alle Anbieter – unabhängig davon, ob sie auf der
Schiene, in der Luft oder auf der Straße unterwegs sind.
Derzeit bestehen gravierende Unterschiede bei den gesetzlichen Fahrgastrechten in
Deutschland und der EU:
- Für Flugreisen gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die bei Verspätungen ab
drei Stunden Entschädigungen von 250 bis 600 Euro vorsieht – unabhängig vom
Ticketpreis - Für Bahnreisen greift die Verordnung (EU) 2021/782 sowie das
Fahrgastrechtegesetz, mit deutlich geringeren Leistungen: 25 % ab 60 Minuten,
50 % ab 120 Minuten Verspätung (§ 15 EVO).
Mit der Ratsposition vom 5. Juni 2025 werden zwar Schwellenwerte und
Verfahrenspflichten angepasst, an der Grundlogik pauschaler, distanzbasierter
Entschädigungen im Luftverkehr ändert sich jedoch nichts. Eine echte Angleichung an
die prozentuale, preisbezogene Systematik auf der Schiene bleibt aus.
Diese Ungleichbehandlung benachteiligt insbesondere Fluggesellschaften, verzerrt den
Wettbewerb und widerspricht dem Ziel eines technologieneutralen europäischen
Verkehrsraums.
Wir fordern:
Einheitliche Entschädigungsregeln auf Basis objektiver Kriterien wie Dauer der
Verspätung und tatsächlichem Schaden – statt verkehrsmittelabhängiger
Pauschalen. Diese sollen sich relativ zum Ticketpreis berechnen.
Harmonisierung der Fahrgastrechte über alle Verkehrsträger – national wie
europäisch. Fahrgäste sollen unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel
gleichwertige Rechte bei Verspätungen haben.